Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz 2025-1A
Die Interessenvertretung der Gymnasialkräfte in Rheinland-Pfalz
Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz
2025-1A
Die Interessenvertretung der Gymnasialkräfte in Rheinland-Pfalz Personalratswahlen 2025 Philologenverband ✔
Inhalt
IMPRESSUM
Vorwort
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von Cornelia Schwartz
Aufgaben und Mitwirkung des örtlichen Personalrates von Cornelia Schwartz, Jochen Ring und Wolfgang Arneth
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Der Hauptpersonalrat von Cornelia Schwartz und Jochen Ring
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Der Bezirkspersonalrat in seiner Wächterfunktion bei der ADD von Sigrid Janotta-Fischer und Dr. Thomas Knoblauch
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Lehrkräfte entlasten, bevor sie krank werden von Ralf Hoffmann Interessenvertretung auch für Tarifbeschäftigte von Dr. Thomas Knoblauch und Wolfgang Arneth Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpersonalrat Gymnasien und Kollegs Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Bezirkspersonalrat Gymnasien und Kollegs Für eine starke Zukunft des Gymnasiallehramts von Christian Hennemann
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz Zeitschrift des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz
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Herausgeber: Philologenverband Rheinland-Pfalz Fritz-Kohl-Straße 13 55122 Mainz
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Tel.: 06131 384310 Fax: 06131 371107
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info@philologenverband.de www.philologenverband.de
Gegen die Entwertung der Lehrerbildung und des Referendariats! von Robert Tophofen
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Redaktion: Jochen Ring Lektorat: Frank Fischelmanns, Ralf Hoffmann, Heike Kempf Titelfoto: Philologenverband Rheinland-Pfalz Übrige Fotos: Michael Jordan, Jochen Ring und weitere Satz & Layout: Pädagogik & Hochschul Verlag Graf-Adolf-Straße 84
Beamtenstatus für Lehrkräfte? Aber sicher! von Malte Hestermann
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Teilzeit - Vollzeit?! von Kristina Friebis-Kau
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Arbeitsbelastung bei Schulleitungen von Markus Perabo Philologenverband oder GEW? von Jochen Ring
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Professionelle Betreuung von Technik, Netzwerken, Bibliotheken und Materialsammlungen von Thomas Schanz
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40210 Düsseldorf Tel.: 0211 1795965 heinemann@dphv-verlag.de Druck: Druckerei Schwalm GmbH Weberstraße 17 55130 Mainz Telefon: 06131 982840 info@ druckerei-schwalm.de
Oberrat kommt von Oberstufe – Warum wir A14 voll verdient haben! von Thomas Schanz
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Mitglieder schreiben uns von Wolfgang Heinrichs
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Wahlkampf mit klaren Forderungen von Cornelia Schwartz und Jochen Ring
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz · Heft 2025-1A
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Publikation präsentieren wir Ihnen Artikel und Portraits von Kolleginnen und Kollegen, die mit ihren vielfältigen Fächerkombinationen und Interessen gebieten bei den Personalratswahlen 2025 für Sie kandidieren. Unsere Kernthemen bleiben: 1. ein begabungsgerechtes Schulsystem , das eine Vielfalt an Schularten bereit hält, mit einem anspruchsvollen und leistungsstarken Gymnasium . 2. A14 als Einstiegsamt für Gymnasiallehrkräfte und attraktive Beförderungs möglichkeiten sowie eine entsprechende Höhergruppierung der übrigen Besoldungsämter und Tarifgruppen wie zum Beispiel Gymnasiallehrkräfte der Besoldungsgruppen A13 und A14, Fach-, Schul- und Seminarleitungen – sie alle verdienen ein »Upgrade«. 3. »Mehr Zeit für Qualität« – hier sind wir erste entscheidende Schritte gegangen, wie Sie der Broschüre »Arbeitszeit« des Philologenverbandes entnehmen kön nen. In der kommenden Wahlperiode wollen wir an diesem Thema dranbleiben und uns fokussieren auf: mehr Zeit für gymnasiale Inhalte im Unterricht: Dies kann nur gelingen, wenn Kinder aus dem Elternhaus, der Kita, dem Kindergarten und der Grundschule das notwendige Rüstzeug mitbringen und wir die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zwar wachhalten, aber nicht von Grund auf vermitteln müssen. mehr Zeit im Gymnasialreferendariat eine spürbare Entlastung für gymnasiale Lehrkräfte und Schulleitungen • Kein Einheitsdeputat: Berücksichtigung der besonderen Anforderungen am Gymnasium! • Absenkung des Gymnasialdeputats – auf jeden Fall auf den Status quo ante bis Anfang der 90er Jahre von 23 Stunden! • Beteiligung des Personalrats bei der Arbeitszeiterfassung! • Abschaffung der Vorhaltestunde in Jahrgang 13! • Kleinere Klassen und bessere Ausstattung der Oberstufe! • Mehr Anrechnungs-, Entlastungs- und Freistellungsstunden! • Eine vollständige Entlastung bei der Wartung der digitalen Geräte und Netzwerke! Mehr Ideen hierzu finden Sie im Artikel »Der Hauptpersonalrat«. Angesichts der dramatischen Situation an Schulen durch falsche bildungspolitische Weichenstellungen ist Ihr Engagement bei den Personalratswahlen wichtiger denn je. Wir appellieren an Sie: Setzen Sie ein Zeichen und gehen Sie wählen! Unterstützen Sie unseren Einsatz für ein starkes Gymnasium, für die Interessen von Gymnasiallehrkräften, für gute Zukunftschancen und echte Bildungsgerechtig keit für unsere Schülerinnen und Schüler. Geben Sie uns Ihre Stimme bei den Personalratswahlen im Mai 2025. Gemeinsam können wir mehr Qualität in der Bildung erreichen. Sie können sich auf uns verlassen! Ihre → → →
Cornelia Schwartz Landesvorsitzende
Philologenverband
Rheinland-Pfalz
P.S.: Schauen Sie gerne vorbei … … auf unserer Website:
www.philologenverband.de
… in Instagram:
https://www.instagram.com/philologenverband_phv/
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz · Heft 2025-1A
Personalratswahlen 2025
Aufgaben und Mitwirkung des örtlichen Personalrates
geeignet ist, die Arbeit und den Frieden in der Dienststelle zu beein trächtigen.« Trotzdem kann man Vertrauen nicht einfordern, und es darf auch keine Einbahnstraße sein. Es setzt voraus, dass die un terschiedlichen, aber nicht prinzipiell gegensätzlichen Rollen der Schulleitung und des Personalrats von beiden Seiten akzeptiert werden. Notwendig ist daher ein gewisses Geschick auf Seiten des Personalrats, denn er muss der Schulleitung das Führen der Dienst stelle überlassen, ist aber andererseits nicht weisungsabhängig. Nach § 69 Abs.2 ist der Personalrat zur Durchführung seiner Auf gaben von der Dienststellenleitung »rechtzeitig, fortlaufend, um fassend und anhand der Unterlagen« zu unterrichten, d.h. er muss alle Informationen der Dienststelle erhalten einschließlich der Un terlagen, damit er als Gesprächspartner vom gleichen Kenntnis stand ausgehen kann. Wenn der Personalrat dies wünscht, hat die Dienststellenleitung erwogene Maßnahmen mit ihm zu beraten. In der Praxis wird sich dieser umfassende Informationsstand ins besondere dann realisieren lassen, wenn Personalrat und Schullei tung über das sogenannte Vierteljahresgespräch [§ 67 (1)] hinaus feste Gesprächstermine vereinbaren, die bereits bei der Erstellung des Stundenplans berücksichtigt werden. Informationsanspruch des ÖPR
von Cornelia Schwartz Landesvorsitzende
Jochen Ring Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
und Wolfgang Arneth Referent für Beamtenrecht
D er örtliche Personalrat (ÖPR) hat grundsätzlich die gleichen Beteiligungsrechte wie die Stufenvertretungen des Haupt personalrates (HPR) und des Bezirkspersonalrates (BPR). Er übt diese Rechte gegenüber seiner Dienststellenleitung (Schullei tung) aus. Somit wird durch seine Effizienz und durch sein Geschick in der Vertretung des Kollegiums gegenüber der Schulleitung das Funktionieren einer Schule ganz wesentlich mitbestimmt. Seine oft indirekten Einwirkungsmöglichkeiten werden besonders im Schul- und Arbeitsklima spürbar. Welches sind nun die Rechte und die da raus resultierenden Handlungsmöglichkeiten für den ÖPR? Regeln für die Zusammenarbeit zwischen ÖPR und Schulleitung Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung gilt als oberster Grundsatz für die Personalratsarbeit (§ 2 Abs.1LPersVG ). Dies ist nicht nur als programmatische Aussage zu verstehen, son dern geltendes Recht, denn sowohl die Schulleitung als auch der ÖPR arbeiten in gleicher Weise zum »Wohl der Beschäftigten und zur Er füllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.« Verstärkt wird dieses Prinzip noch durch § 67 Abs.2, der Schullei tung und Personalrat dazu verpflichtet, »alles zu unterlassen, was
Das Initiativrecht
Das Initiativrecht (§ 69 Abs.1) ermöglicht es dem Personalrat, Maß nahmen zu beantragen, die im Interesse der Dienststelle und der Beschäftigten liegen. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zur beruflichen Förderung
Schwerbehinderter und zur Gleichbehandlung von Frau und Mann. Letztere sind nicht nur Sache der Gleichstel lungsbeauftragten. Auch wenn der Erfolg einer Per sonalratsinitiative nicht auto matisch garantiert ist, muss die Schulleitung doch darüber entscheiden und die Entschei dung auch begründen. Ein weiterer Bestandteil des Initiativrechts ist die Ver
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… Leistung zählen muss!
Thorsten Jaberg, IGS Landstuhl
pflichtung des Personalrats, Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt er
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Personalratswahlen 2025
Angesichts der jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Digi talisierung an den Schulen ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 und 3 die Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung technischer Einrichtungen und Verfahren, die geeignet sind, Daten von Beschäftigten zu verarbeiten oder zu nutzen, bzw. die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, der Mitbestimmung unterliegen. Schwierigere Mitbestimmungsfälle Schwieriger wird die Frage der Mitbestimmung bei der Dienstzeit regelung . Soweit nur die Lehrkräfte betroffen sind, sind grund sätzliche Regelungen für Teilzeit- und Vollzeitkräfte, wie zum Beispiel die Stundenverteilung, Kriterien für die Erstellung von Aufsichts- und Vertretungsplänen und die Planung längerfristiger Vertretungen als innerbetriebliche Maßnahmen zu sehen und daher mitbestimmungspflichtig. Was den Stundenplan angeht, so sind davon sowohl die Auf gabenerfüllung der Schule nach außen als auch der innere Dienstbetrieb betroffen. Da er auch nur einen Teil der Arbeitszeit einer Lehrkraft betrifft (sogenannte gebundene Arbeitszeit), wird durch ihn auch nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit festgelegt. Damit ist nach Meinung der maßgebenden Kommentare eine Mit bestimmung für den ÖPR nicht möglich. Zu erörtern ist der Stun denplan mit ihm jedoch in jedem Fall. Auch was den Einsatz der Lehrkräfte in verschiedenen Klassen und Kursen angeht, so hat der Personalrat – soweit dieser Einsatz pädagogisch bedingt ist – keine Mitbestimmung. Sowohl beim Stundenplan als auch beim Personaleinsatz ist der örtliche Personalrat aber keineswegs machtlos, im Gegenteil: Änderungswünsche des Personalrates werden mit der Schulleitung besprochen; ist im Einzelfall die Um setzung eines solchen Änderungswunsches aufgrund anderer Konsequenzen nicht erstrebenswert, muss dies dem Personalrat nicht nur mitgeteilt, sondern auch begründet werden. Daraufhin kann dann auch gemeinsam nach weiteren Lösungen gesucht werden. Die Erörterung und Anhörung Die §§ 84-86 befassen sich mit Formen »sonstiger« Beteiligung des Personalrats. Dieser Begriff macht bereits klar, dass es sich dabei um schwächere Formen der Beteiligung handelt. So ist im organisatorischen Bereich mit dem Personalrat die Personal- planung zu erörtern (§ 84 Nr. 1). Die Schulleitung hat dazu dem Personalrat Gelegenheit zu geben, seine Argumente vorzutragen, und muss sie ernsthaft in Erwägung ziehen, bevor die Personalbe darfsmeldung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wei tergeleitet wird. Gibt der Personalrat eine Stellungnahme dazu ab, muss diese ebenfalls weitergeleitet werden. Weitere Beteiligungsrechte des örtlichen Personalrates ergeben sich zum Beispiel bei der Erstellung und Anpassung von Frauen
scheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Die Mitbestimmung
Grundsätzlich ist das stärkste Beteiligungsrecht eines Personal rats die Mitbestimmung. Das LPersVG unterscheidet in den §§ 78 80 zunächst einmal verschiedene Bereiche der Mitbestimmung und bezieht sich dabei auf personelle, soziale und sonstige inner dienstliche sowie organisatorische und wirtschaftliche Angelegen heiten. Die dazu im Einzelnen aufgeführten Kataloge sind auf grund des hier verwendeten Wortes »insbesondere« als nicht abschließend zu betrachten (§ 78 Abs. 2; § 79 Abs. 2 und 3; § 80 Abs. 1 und 2). Die Mitbestimmung des ÖPR ist dann gegeben, wenn es um Rege lungen geht, die an der Dienststelle »Schule« entschieden werden und die nur den inneren Dienstbetrieb (d. h. die Beschäftigten des Landes) betreffen. Problematisch ist in vielen Fällen für die Mit bestimmung die Differenzierung von Innen- und Außenwirkung, da in vielen Fällen der »innere« Dienstbetrieb und die Aufgaben erfüllung »nach außen« ineinandergreifen. Auch bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirt schaftlichen Angelegenheiten hängt die Mitbestimmung (§ 80) wieder davon ab, inwieweit Schülerinnen, Schüler und Eltern von geplanten Maßnahmen betroffen sind. Regel: Liegt ein eindeutiges Mitbestimmungsrecht des ÖPR vor, so kann eine Maßnahme nicht gegen den Willen des Personalrates durchgeführt werden (§ 74 Abs.1). Eindeutig ist die Mitbestimmung des ÖPR zum Beispiel bei der Bestellung und Abberufung von Datenschutzbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten (§ 80 Abs. 2 Nr. 8) ebenso wie von Gleichstellungsbeauftragten (§ 80 Abs. 2 Nr. 9). Seit einigen Jahren wird auch über die Genehmigung von Neben tätigkeiten an der Schule abschließend entschieden, so dass hier der ÖPR das Mitbestimmungsrecht hat. Ebenso verhält es sich mit Ausnahme der sogenannten Honorar verträge bei den immer häufigeren Vertretungsverträgen , soweit sie von der Schule direkt zum Beispiel über PES selbst abgeschlos sen werden. Hier beginnt die Mitbestimmung des ÖPR bereits bei der eventuellen Einrichtung eines Vertretungspools der Schule. Auch hat der ÖPR ein Anwesenheitsrecht bei den Einstellungs gesprächen und ein Mitbestimmungsrecht bei der endgültigen Einstellung und Eingruppierung der Vertretungskraft. Weiterhin unterliegt die Gestaltung und Veränderung der den Lehrkräften vorbehaltenen Räume innerhalb der Schule (Lehrer zimmer) der Mitbestimmung des örtlichen Personalrates. Eindeutige Mitbestimmungsfälle
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Personalratswahlen 2025
Keine Mitbestimmung, aber doch ein erweiterter Erörterungs anspruch besteht für den ÖPR bei der Entscheidung der Schullei tung, welche Kolleginnen und Kollegen sie der ADD für eine A14 Beförderung vorschlagen möchte, sowie bei den schulscharfen Einstellungsverfahren, bei denen ein Mitglied des ÖPR an den Aus wahlverfahren teilnehmen kann. Die ADD beschränkt sich in bei den Fällen auf eine juristische Überprüfung der Vorschläge der Schulen. Da sie jedoch letztendlich die Maßnahme durchführt, bleibt das Mitbestimmungsrecht beim BPR, der hier auf die Rück meldung des ÖPR angewiesen ist. Insgesamt bedeutet die erweiterte Selbständigkeit der Schule ei nen erhöhten Arbeitsaufwand für Schulleitung und ÖPR.
förderplänen (§ 84 Nr. 3) oder bei einer Erweiterung der Dienst stelle (§ 84 Nr. 5). Wächterfunktion Eine wesentliche Aufgabe des Personalrats ist sein Wächteramt. Er hat darüber zu wachen, dass »alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden« und dass jegliche Art von Diskriminierung unterbleibt (§ 68 Abs. 1). Hieraus ergibt sich quasi eine »Langzeitaufgabe« für den Personalrat, denn durch Sachzwänge verursachte Benachteiligungen von Kolleginnen und Kollegen können oft nur über mehrere Schuljahre hinaus aus geglichen werden. Kontakte zu den Stufenvertretungen § 53 regelt die Zuständigkeit der einzelnen Personalvertretungen. Insbesondere muss bei Beförderungen, Versetzungen und Abord nungen, die unter Beteiligung des HPR oder des BPR entschieden werden, die Stellungnahme des ÖPR eingeholt werden. Der Schulpersonalrat kann sich aber auch mit Fragen und Anre gungen an die Personalräte der Stufenvertretungen wenden und sich von ihnen beraten lassen. Nach § 29 Abs. 5 können auf Be schluss des Personalrats Mitglieder von Stufenvertretungen bera tend an seinen Sitzungen teilnehmen. Selbstständigkeit der Schule – Konsequenzen für den ÖPR Die Einführung von PES hat zu einem Zuwachs an Mitbestim mungsrechten für den ÖPR geführt. Mitbestimmungspflichtig ist: die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber; dem ÖPR müssen die Bewerbungsunterlagen aller Kandidatinnen und Kandidaten zugänglich gemacht werden; an Auswahlgesprä chen hat ein Mitglied des Personalrats ein Teilnahmerecht, die Eingruppierung der ausgewählten Person, die Art des Arbeitsvertrags, Befristung und Befristungsgrund. Auch bei der Einrichtung von Ganztagsschulen ist ein Votum des ÖPR notwendig. Mitbestimmungspflichtig sind dann anschließend: die Beauftragung von Kooperationspartnern, die Einstellung von Beschäftigten mit befristeten Verträgen. In all diesen Fällen ist die Schulleiterin oder der Schulleiter für die jeweilige Entscheidung verantwortlich und unterschreibt ggf. die Personalmaßnahmen. In bestimmten Fällen bleibt allerdings die Zuständigkeit des BPR erhalten, wenn zum Beispiel unbefristete Einstellungen durch die ADD durchgeführt werden. → → → → →
Schlussbemerkung
Abschließend sei noch erwähnt, dass die Arbeit der meisten Schul personalräte umfangreicher ist, als es das Gesetz vorsieht, denn sie fühlen sich auch für mitmenschliche und gesellschaftliche Kontakte zuständig und kümmern sich zum Beispiel um Geburts tagsfeiern ebenso wie um Krankenbesuche. Die Palette ist sehr umfassend und braucht hier im Einzelnen nicht aufgeführt zu wer
den. Für viele Kolleginnen und Kollegen sind gerade dies die sichtbaren Zeichen der Per sonalratstätigkeit. Obwohl sie für das »Betriebsklima« von großer Bedeutung sind, dür fen die anderen Bereiche da rüber aber nicht zu kurz kom men. Wie so oft, kommt es auch hier auf die richtige Ba lance an. So ausführlich die obigen Ausführungen auch sein mö gen, sind sie doch nur als Kurzbeschreibung der Per sonalratsarbeit vor Ort zu verstehen. Die praktische Umsetzung der rechtlichen
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… er sich für die Beibe- haltung der großen Kreidetafeln in den Unterrichtsräumen – neben digitalen Präsen-
tationsformen – einsetzt. Denn gerade in meinen MINT-Fächern sind große Kreidetafeln ideal, um komplexe Gedan- ken in der Lerngruppe gemeinsam zu entwickeln, sie übersichtlich darzustellen und sie durch die Permanenz der Dar- stellung zu würdigen und zu verinner- lichen. Stefan Braun, Göttenbach-Gymnasium, Idar-Oberstein
Möglichkeiten des Personalvertretungsgesetzes wirft immer wie der Fragen auf, die von Schule zu Schule ganz unterschiedlich sein können. So individuell verschieden die Arbeitsmöglichkeiten aber auch sein mögen, der örtliche Personalrat ist über die Interessen vertretung des Kollegiums hinaus ein wichtiger Partner der Schul leitung. Sein Engagement prägt das Schulleben in entscheiden dem Maße. Der Philologenverband unterstützt die Mitglieder der örtlichen Personalräte bei ihrer Arbeit durch verschiedene Schulungs veranstaltungen während der Amtszeit.
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Personalratswahlen 2025
Der Hauptpersonalrat von Cornelia Schwartz und Jochen Ring
Für die Erstellung quali tativ hochwertiger Abi turaufgaben ist eine frühzeitige Information über die Rahmenbedin gungen unabdingbar – hier sind wir mit der Gym nasialabteilung wieder holt in die Auseinander setzung gegangen, um künftig einen besseren Informationsfluss zu ge währleisten.
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U nsere Arbeit als Hauptpersonalrat fußt auf dem Landespersonal vertretungsgesetz (LPersVG). Es stellt die Grundlage dafür dar, dass wir uns auf der Ebene des Ministeriums für die Belange der Kol leginnen und Kollegen an den Schulen vor Ort einsetzen können. Arbeitsfelder und Erfolge Die bildungspolitischen Zielsetzungen im Koalitionsvertrag von 2021 und die geringe Bereitschaft, an den entscheidenden Stellen im Bildungshaushalt Geld in die Hand zu nehmen, führen immer wieder zu Konflikten. Als Philologenverband arbeiten wir beharr lich und immer wieder erfolgreich an Baustellen wie diesen: Ein begabungsgerechtes Schulsystem mit einem anspruchsvollen und leistungsstarken Gymnasium Die »Schule der Zukunft« umfasst viele verschiedene Vorstel lungen, manche davon aus der Mitte des letzten Jahrhunderts: Es sind Experimente, die die umfassende Bildungsstudie von John Hattie längst schon als zum Scheitern verurteilt entlarvt hat – zumindest dann, wenn man sich vom Gedanken der Leistungsfähigkeit nicht verabschieden will. Lernlandschaften und offenes Arbeiten ergänzen zwar das Repertoire im Unter richt, eine alleinige Fokussierung auf Lernlandschaften und die mehr oder weniger flächendeckende Auflösung von Klas senzimmern wird allerdings entweder in einer verstärkten Übertragung von Verantwortung für das Gelingen von Lern prozessen auf das Elternhaus resultieren, oder aber man muss deutliche Abstriche bei der Qualität in Kauf nehmen. Als Philo logenverband stehen wir für Qualität und wirkliche Bildungs gerechtigkeit: Erfolg darf nicht vom Elternhaus abhängen – Lehrer und Schüler müssen (durch entsprechende Rahmenbe dingungen) in die Lage versetzt werden, gemeinsam Verant wortung für den Lernerfolg zu übernehmen. Wir setzen uns ein für Lehrpläne , die nicht rein kompetenz-, sondern auch inhaltsorientiert sind: Kompetenzen werden nicht im luftleeren Raum erlernt. Der »Nawi-Unterricht« , in dem Lerninhalte aus allen drei Naturwissenschaften von einer einzigen Lehrkraft (teilweise fachfremd) vermittelt werden sollen, blieb auf die Klassen stufen 5 und 6 beschränkt . Die Ausdehnung des »Nawi-Un terrichts« auf höhere Klassen und die dadurch bedrohte Fach lichkeit in Physik, Chemie und Biologie konnte verhindert werden. Die Abschaffung von Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde zugunsten von »Gesellschaftslehre« konnte an den Gymnasien in Rheinland-Pfalz ebenfalls verhindert werden. → → → →
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… ich die Entwicklung unserer Schulen nicht der Politik allein über- lassen möchte.
Margarete Silter, IGS Neuwied
Davon abgesehen halten wir die derzeitigen Abiturregelungen für äußerst problematisch. Der Spagat zwischen zentralem und dezentralem Teil scheint insbesondere in den Naturwis senschaften nicht gelungen zu sein: Hier sind Themenüber schneidungen vorprogrammiert, und im Zweifel werden ge rade die leistungsstärkeren Prüflinge verunsichert. Insgesamt muss nachgebessert werden. Als Hauptpersonalrat Gymnasien und Kollegs ist uns ein vergleichbares Abitur ein großes Anliegen. Beunruhigende Tendenzen beobachten wir bei einem Vergleich der Abitur- noten in den zentralen Aufgaben zwischen Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Über die Details hatten wir be reits im »Blick ins Gymnasium« berichtet. Wir werden zusätz lich noch auf einen direkten Vergleich mit weiteren Schularten wie etwa den beruflichen Gymnasien dringen, auch wenn er aufgrund des anderen Termins (Sommer statt Winter) weniger leicht möglich ist. Wichtig ist uns, dass unsere Abiturientinnen und Abiturienten sowohl fachlich gut aufgestellt sind als auch vergleichbare Auswahlnoten für ihre Leistungen erhalten. Wir sind mit dem Pädagogischen Landesinstitut regelmäßig in gutem Austausch über das Fortbildungsangebot und geben Wünsche und Bedarfe nachdrücklich weiter. In den vergange nen Jahren haben wir den PL-Katalog auch abgelehnt, wenn nicht genügend gymnasialspezifische Fortbildungen im Ange bot waren, was immer zu entsprechenden Nachbesserungen geführt hat. Wir wachen außerdem darüber, dass die Arbeits zeit durch Fortbildungen nicht noch weiter ausgedehnt wird. Die G8-Ganztagsgymnasien begleiten wir zuverlässig. Stand für die örtlichen Personalräte vor Jahren noch die Frage im Vordergrund, wie man der hohen Arbeitsbelastung der Kolle ginnen und Kollegen begegnen kann, macht man sich mittler weile Sorgen, weil die Schülerzahlen trotz des hohen Engage ments der Schulleitungen und Lehrkräfte mancherorts im Sinken begriffen sind. An mehreren Standorten ist eine Um-
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Personalratswahlen 2025
kehr zu G9 unvermeidbar geworden. Das Ministerium hat den Rückweg zu G9 unter bestimmten Bedingungen geöffnet. Berufspolitische Aspekte am Gymnasium: Stellen und Besoldung/Gehalt A14 als Einstiegsamt für Gymnasiallehrkräfte und attraktive Beförderungsmöglichkeiten sowie eine entsprechende Höhergruppierung der übrigen Besoldungsämter und Tarif gruppen bis hin zu Schul- und Seminarleitungen – sie alle verdienen ein »Upgrade«. Die Stellen für eine funktionslose Beförderung nach A14 müssen erhalten bleiben und dringend aus- statt abgebaut werden. Statt 500 Kolleginnen und Kollegen sollen, so der Doppelhaushalt 2025/2026, nur noch 200 jährlich funktions los befördert werden. Dies ist erneut ein Schlag ins Gesicht von Gymnasiallehrkräften, die sowieso schon am stärksten belas tet sind. Ausschließlich wir als Philologenverband vertreten hier Ihre Interessen, und zwar laut und deutlich. Anders als unsere Konkurrenzgewerkschaft kämpfen wir da für, dass Gymnasiallehrkräfte im Vergleich zu anderen Lehr ämtern nicht länger schlechtergestellt werden: Es ist ein offe nes Geheimnis, dass man mit A12 an der Grundschule bei gleichem zeitlichem Einsatz mehr verdienen kann als mit A 13 Z am Gymnasium. Wir sprechen als einzige diese unlieb same Wahrheit aus und kämpfen für gerechte Bezahlung für Gymnasiallehrkräfte, aber auch insgesamt ein stabiles Besol dungssystem, das auch andere Berufsgruppen wie Polizei, amtliche Ingenieure und weitere im Blick behält. Die Anzahl der Referendariatsplätze ist lange Zeit gestiegen, was auch unserem intensiven Druck und dem Einsatz für den Ausbau bestehender Studienseminare und der Einrichtung zu sätzlicher Seminarstandorte in Altenkirchen, Daun und Landau zu verdanken war: Es geht nicht an, dass junge Men schen erst ein bis mehrere Semester warten müssen, bis sie ihre Ausbildung abschließen können. Sehr genau beobachten wir die Entwicklung der Bewerberzahlen für das Referendariat und stehen den Seminaren mit Rat und Tat zur Seite. Wir fordern mehr Planstellen , denn qualifizierte Vertretungs lehrkräfte lassen sich nicht länger mit PES abspeisen. Auch an den Studienseminaren benötigen wir echte A15-Fach leiterstellen statt bloßer Lehrbeauftragungen ohne die ent sprechende Gehaltsgruppe. Das rheinland-pfälzische Altersteilzeitmodell für Lehrkräfte wurde zunächst bis Ende 2026 verlängert. Als Philologenver band setzen wir uns sowohl über den dbb als auch über den Hauptpersonalrat für eine weitere Verlängerung ein. Daneben fordern wir die Rückgabe der Altersermäßigung (eine Stunde Ermäßigung ab 55 Jahren, zwei Stunden ab 58 und drei Stun- → → → → → → →
den Ermäßigung ab 63), die vor einigen Jahren zur Finanzie rung der Altersteilzeit abgeschafft wurde. Es hat ein bisschen gedauert, aber nun ist sie da: die Möglich keit eines digitalen Dienstgerätes . Jetzt gilt es, für die An schlussfinanzierung zu sorgen, damit die Geräte bei Bedarf repariert bzw. ersetzt werden können. Wir setzen uns außer dem für die Beibehaltung der steuerlichen Absetzbarkeit für diejenigen ein, die lieber mit ihrem eigenen Gerät arbeiten.
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»Mehr Zeit für Qualität«
In der Broschüre »Arbeitszeit« des Philologenverbandes haben wir wichtige Errungenschaften dargelegt, unter anderem praktikable Entlastungsmöglichkeiten bei den Abiturprüfungen, die wir als
Philologenverband durchset zen konnten: So werden zum Beispiel Korrekturtage im Rahmen der schriftlichen und Dreier- bis Viererblöcke bei den mündlichen Abiturprü fungen gewährt. Auch als Hauptpersonalrat haben wir ausführlich von unserem Ini tiativrecht (s. unten) Ge
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… er die einzig wahre Interessenvertretung ist.
Holger Wendler, Karolinengymnasium, Frankenthal
brauch gemacht und Verbes serungen eingefordert und teilweise durchgesetzt. An unserem großen Ziel »Mehr Zeit für Qualität« wollen wir weiterarbeiten: Wir setzen uns ein für eine spürbare Entlastung für gymnasiale Lehrkräfte und Schulleitungen Kein Einheitsdeputat: Die besonderen Anforderungen am Gymnasium müssen berücksichtigt werden! Das Gymnasialdeputat muss abgesenkt werden – auf jeden Fall auf den Status quo ante von 23 Stunden! Beteiligung des Personalrats bei der Arbeitszeiterfassung: Notfalls werden wir dies gerichtlich durchsetzen. Abschaffung der Vorhaltestunde in Jahrgang 13: Mit der Forderung der KMK nach einheitlichen Prüfungen im Abitur wird der rheinland-pfälzische Sonderweg des vorgezogenen Abiturs ohnehin obsolet. Kleinere Klassen und bessere Ausstattung der Oberstufe: Kurse mit weit über zwanzig, immer wieder auch dreißig und mehr Schülerinnen und Schülern führen das MSS-System ad absurdum! → → → → →
Für die dringend notwendigen kleineren Klassen und Kurse an den weiterführenden Schulen sind deutlich mehr Einstellun-
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Personalratswahlen 2025
gen notwendig und nicht nur, wie bisher, der Ersatz derjeni gen, die aus dem Dienst ausscheiden. Wir machen hier weiter hin Druck und klären als Verband immer wieder auch die Presse über das wenig aussagekräftige Jonglieren des Minis teriums mit Einstellungszahlen auf. Für die zunehmende Aufgabenfülle brauchen Schulen und Studienseminare dringend mehr Anrechnungs-, Entlastungs- und Freistellungsstunden! Die A15-Stellen sind mengenmäßig unangetastet geblieben. Für eine vollständige Entlastung bei der Wartung der digitalen Geräte und Netzwerke benötigen wir an jeder weiterführenden Schule eine feste Stelle. Mehr Zeit brauchen wir auch im Gymnasialreferendariat: Die Vielzahl an Themen hat in den letzten Jahren erheblich zugenom men. Gekürzt wurde 2013 ausschließlich das Gymnasialreferenda riat, während andere Lehrämter bei ihrem immer schon 18-mona tigen Vorbereitungsdienst blieben. In äußerst intensiven Gesprächen haben wir das Ministerium immer wieder auf die Un terschiede zwischen den Schularten und die Notwendigkeit eines längeren Gymnasialreferendariats hingewiesen; eine Verkürzung auf 18 Monate war immer schon unter besonderen Voraussetzun gen und auf Antrag möglich, aber eben nicht verpflichtend. Für angehende Lehrkräfte böte die Wahl zwischen 18 und 24 Monaten Vorbereitungsdienst so wie früher die Chance, in Ruhe und sicher in den Beruf starten zu können. Im Unterricht bemerken wir es immer wieder: Uns fehlt die Zeit für gymnasiale Inhalte . Als Grundlage benötigen wir das Rüstzeug, welches Kinder aus dem Elternhaus, der Kita, dem Kindergarten und der Grundschule mitbringen. In gewissem Umfang können wir selbstverständlich Versäumtes ausgleichen und müssen natürlich daran arbeiten, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten wachzuhalten. Was uns derzeit aber zunehmend vor unlösbare Aufgaben stellt, ist, dass grundlegende Kompetenzen im Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch im Sozialverhalten fehlen, die wir in diesem Umfang nicht mehr nachträglich vermitteln können. Kernstück unserer Arbeit: Zusammenarbeit mit dem Ministerium bei Regelungen im Schulbereich Das eigentliche Kernstück der Arbeit des Hauptpersonalrates ist die argumentative Auseinandersetzung mit dem Ministerium bei all gemeinen Regelungen im Schulbereich. Hier kann der Hauptper sonalrat für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort am meisten errei chen, wenn er direkt in den Entstehungsprozess eines Entwurfs einbezogen wird. Dann nämlich ist noch nichts »zementiert«, und wir können das Ministerium durch sachliche Argumente aus unserer eigenen schulischen Alltagserfahrung heraus überzeugen. In den letzten Jahren haben wir als Hauptpersonalrat Gymnasien und Kollegs Stellung zu folgenden Themen genommen: (LVO = Landesverordnung; VV = Verwaltungsvorschrift) → →
Einstellung in den rheinland-pfälzischen Schuldienst, Auswahlkriterien und Vertretungskorridor Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnungen (halbjährliche Stellungnahme): Wir haben erfolgreich gegen Beschränkungen und Wartezeiten bei der Zulassung zum Referendariat gekämpft. VV Pädagogische Zu Ich wähle den Philologenverband, weil …
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satzausbildung für Lehr kräfte im Seiteneinstieg Lehrkräfte-Seiten- einstiegsverordnung Zweite und Dritte LVO zur
… der Philologenver- band gute Rahmen- bedingungen für unsere Gymnasien und IGSen erkämpft, damit wir für
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Änderung laufbahn-, ausbildungs- und prü fungsrechtlicher Vor schriften für Lehrämter LVO zur Durchführung des Lehrkräfteberufsqualifikationsfeststellungsgesetzes RLP Erste LVO zur Änderung der Schullaufbahnverordnung Frauen-Mentoring-Konzept für den Schulbereich in Rheinland-Pfalz Dritte Änderung der LVO über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat (»AbiBac«) Diverse Änderungen bei der Abiturprüfungsordnung, Abitur Nichtschüler-Prüfungsordnung und Übergeordneten Schul ordnung Änderung der LVO über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe), der VV »Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe)« und der VV »Bilinguale Züge an Gymnasien« PL-Katalog (halbjährliche Stellungnahme) Lehrpläne Sekundarstufe I: Ethik, Deutsch, Englisch, Französisch, evangelische Religion Lehrpläne Sekundarstufe II: Biologie, Chemie, Physik, Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde »Orientierungshilfe – Digitalinfrastruktur an Schulen 2019«, Neufassung 2023 Teilhabe erkrankter Schülerinnen und Schüler durch den Einsatz des Avatars Einführung von fobizz Ausstattungsempfehlungen in Bezug auf Digitalisierung von Schulen unsere Schüler gute Arbeit leisten können. Tanja Thul, Peter-Wust-Gymnasium, Wittlich
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Personalratswahlen 2025
Die Tatsache, dass wir im Philologenverband sehr gut vernetzt sind und ein produktives Miteinander pflegen, trägt dazu bei, dass wir oft größere Zeiträume überschauen als die Referentinnen und Referenten des Ministeriums. Strittige Sachverhalte wie etwa die Genese der ZAG-Stunden können wir dadurch klären, dass wir wieder den Bezug zur ursprünglichen Situation herstellen. Unser Initiativrecht (§ 69 Abs. 1 LPersVG) haben wir für folgende Themen (§ 84 LPersVG) genutzt und sie mit dem Ministerium erörtert: Studienseminare: gestiegene Fahrtkosten und IPEMA Wegstreckenentschädigung generell und im Besonderen (Referendariat) ÖPR-Anschreiben für vom Hochwasser betroffene Schulen ZAG-Stunden Schulkonten und Gelderverwaltung bei Klassenfahrten Drohende Schließung von Nonnenwerth, Übernahme des Ketteler-Kollegs, Verhandlungen zum Trifels-Gymnasium Annweiler → → → → → →
Förderschulordnung und Inklusionsschulordnung Schulbaurichtlinie Kompendium »Personalentwicklung und -verwaltung an Ganztagsschulen«: »Einsatz von pädagogischem Personal im unterrichtsnahen Bereich« LVO zur Änderung von Schulordnungen: Prävention und Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch VV »Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen«; Ferienordnung 2025 bis 2030 VV »Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln« Beteiligung in Haushaltsfragen des Doppelhaushaltes 2025/2026 Zu weiteren Themen (LPersVG, Energiepreis und Reisekosten, Lehrplan Gesellschaftslehre, Beihilfe und Besoldung, insbeson dere zum Besoldungsrückstand von Gymnasiallehrkräften) wur den wir aus rechtlichen Gründen zwar nicht als Hauptpersonalrat, wohl aber als Philologenverband angefragt. Der Hauptpersonalrat informiert Sie über Kurzinformationen und Rundbriefe, die wir über die offiziellen EPoS-Konten der Schul leitungen versenden; die Schulleitung gibt diese Informationen an den örtlichen Personalrat bzw. das ganze Kollegium weiter. Bitte sprechen Sie Ihre Schulleitung oder Ihren örtlichen Personalrat an, wenn unsere Informationen nicht bei Ihnen angekommen sind. § 43 Abs. 3 LPersVG regelt Folgendes: »Die Dienststellenleitung hat dem Personalrat geeignete Anschlagflächen in der Dienst → → → → → → → →
Arbeitszeit Lehrkräfte und EuGH-Urteil sowie BAG-Urteil: Arbeitszeiterfassungs pflicht Schule der Zukunft
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… er sich konsequent für die Belange von Gymnasiallehrkräften und eine zukunftsorientierte Bildungspolitik einsetzt. Judith Mayer, Carl-Bosch-Gymnasium, Ludwigshafen Ich wähle den Philologenverband, weil …
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Vertretungskräfte Durch bezahlung Sommerferien Schulbuchausleihe Einbruch der Referendar zahlen Steigerung der Attraktivität des Referendariats Referendariat in Teilzeit Einstellungszahlen Rechtliche Durchsetzung der ÖPR-Mitbestimmung in puncto Digitalisierung: → bei der digitalen Schließanlage an einer Schule → bei der Einführung eines Schulverwaltungsprogramms
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stelle zur Verfügung zu stel len und die Kosten für erfor derliche Informations- schriften des Personalrats zu übernehmen. Der Personalrat kann Bekanntmachungen auch in einem von der Dienst stelle bereits eingerichteten Intranet veröffentlichen las sen.« Entstehen hier Streitig keiten zwischen Schulleitung und ÖPR, ob und inwieweit Informationen des Hauptper sonalrates weitergeleitet
Ich wähle den Philologenverband, weil …
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… er sich für faire Arbeits zeiten und Bezüge ein setzt.
Marcel Zehrl, Gymnasium im Kannenbäckerland, Höhr-Grenzhausen
→ bei der Einführung des Notenprogramms NEO Stundendeputat von Sprachförderlehrkräften
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werden dürfen, kann ohne Umwege über Zwischeninstanzen eine Einigungsstelle auf der Ebene des Ministeriums und des Hauptper sonalrates gebildet werden, die dann verbindlich entscheidet (§ 43 Abs. 5 LPersVG).
EPoS und ausufernder Arbeitsaufwand von Schulleitungen Edoo.sys-Plausibilitätskontrolle und Arbeitsaufwand von Schulleitungen
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz · Heft 2025-1A
Personalratswahlen 2025
Zusätzliche Angebote des Philologenverbandes im Zusammenhang mit Personalratstätigkeiten Jeweils passgenaue Schulungen für örtliche Personalräte von Gymna sien/Kollegs, Integrierten →
Entlastung für Schulleitungen großer Systeme Informationsfluss bezüglich des Abiturs: frühzeitigere Information an Lehrkräfte bzgl. Abiturbestimmungen Eine IT-Stelle pro Schule für Digitalisierung Absicherung der Schulen bei Anwesenheitskontrolle (im Nachgang eines Entführungsfalles einer Fünftklässlerin)
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Ich wähle den Philologenverband, weil …
… mich der Verband seit über 25 Jahren in jeder Phase meines Berufs- lebens bestens informiert und vertritt.
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Ob im Referendariat, als Junglehrer oder als erfahrenerer Gymnasiallehrer: Der PhV lieferte mir immer wichtige berufspolitische und auch ganz praktische Informationen, die mir im Berufsalltag sehr geholfen haben. Dabei sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des PhV in den Personalräten immer kompetente Ansprechpartner und vertrauensvolle Vorkämpfer für meine Interessen als Gymnasiallehrer: egal, ob es um den gesellschaftlichen Wert der gym nasialen Bildung als großes Ganzes geht, um detaillierte, fachspezifische Heraus- forderungen im Kleinen oder um dienst rechtliche sowie besoldungstechnische Fragen und Forderungen. Die Leute vom Philologenverband helfen weiter! Manfred Bold, Albert-Schweitzer-Gymnasium, Kaiserslautern
Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Gesamtschulen und gymnasialen Studien seminaren Zusätzliche Austausch treffen für örtliche Per sonalräte der G8GTS Broschüren (Arbeits zeit/Mehrarbeit, Klas senfahrten, Tarif beschäftigte)
Im personellen Bereich (zum Beispiel Stellenbesetzungen, Abord nungen, Versetzungen, freiwilliges Verlängern der Dienstzeit durch Hinausschieben des Ruhestandsbeginns, Genehmigung von Nebentätigkeiten) ist der Hauptpersonalrat zuständig für alle Angelegenheiten an Studienseminaren (von Referen darinnen und Referendaren über Fachleitungen bis hin zur Se minarleitung) für Personen der Besoldungsgruppen A15 Z und A16 und der entsprechenden Entgeltgruppen an Schulen für Personen, die eine Wechselprüfung ins gymnasiale Lehr amt anstreben Alle übrigen Personalmaßnahmen betreut der Bezirkspersonalrat. Hier stehen wir Ihnen zur Seite: Beantwortung von Einzelfragen von örtlichen Personalräten oder Lehrkräften zu Regelungen und ggf. niedrigschwellige Klärung der Sachverhalte mit dem Ministerium Begleitung zu Dienstgesprächen ins Ministerium: Der Dienst herr hat jeweils auf das Recht der Kollegin/des Kollegen hin zuweisen, eine Vertreterin/einen Vertreter des Hauptper sonalrates hinzuzuziehen. Moderationen Beratung und Vorträge bei Studientagen und Personalver sammlungen; nachgefragt wurden insbesondere die Themen »Arbeitszeit« und Stressbewältigung → → → → → → →
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Weiteres Infomaterial Rechtliche Beratung für und Vertretung von Kol leginnen und Kollegen Presse- und Öffentlich keitsarbeit zur Durch setzung Ihrer Interessen Für eine starke und wirkungsvolle Vertretung von Gymnasiallehrkräften → → →
Angesichts erwarteter Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst brauchen wir dringend weiterhin klare Mehrheiten für den Philolo genverband im Hauptpersonalrat! Als einziger Verband setzen wir uns konsequent für die Belange der Gymnasien, Kollegs und gym nasialen Studienseminare sowie ein funktionierendes Schulsystem im Ganzen ein. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Ministe rium und Landesregierung. Sie können sich auf uns verlassen.
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz · Heft 2025-1A
Personalratswahlen 2025
Der Bezirkspersonalrat in seiner Wächterfunktion bei der ADD
den müssen. Die Mitglieder des Philologenverbandes im Bezirks personalrat werden sich auch in Zukunft intensiv für die spezi fischen Belange von Gymnasien und Kollegs einsetzen. Der Bezirkspersonalrat ist bei allen Personalmaßnahmen zu betei ligen, die in der Entscheidungsbefugnis bei der ADD liegen (§ 53 LPersVG). Die Zuständigkeit der ADD im Bereich der Gymnasien, Kollegs und Gesamtschulen ist insbesondere gegeben bei: der Ernennung, Einstellung, Vorstellungs- und Auswahl gesprächen, VSP-Auswahlverfahren, Berücksichtigung der Korridore für langfristig befristet beschäftigte Vertretungs lehrkräfte und der ersten Beförderung nach A14 sowie der Ab ordnung, Versetzung, Entlassung und Ruhestandsversetzung von Beamtinnen und Beamten, Ablehnung von Teilzeit beschäftigung, entsprechenden Personalangelegenheiten für die angestell ten Lehrkräfte und für das nichtpädagogische Personal im Landesdienst, Beförderungen nach A15 und höher nur in der Vorbereitungs phase, dem sogenannten Ländertauschverfahren (Versetzung von Rheinland-Pfalz in ein anderes Bundesland und umgekehrt), der Einstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in den Vorbereitungsdienst, sonstigen Zuständigkeiten in personalrechtlichen Angelegen heiten, beispielsweise nach dem Arbeitszeit-, Urlaubs-, Dienstordnungs-, Nebentätigkeits-, Mutterschutz- und Schwerbehindertenrecht. → → → → → →
von Sigrid Janotta-Fischer Stellvertretende Landesvorsitzende
und Dr. Thomas Knoblauch Referent für Schulrecht
D er Bezirkspersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Gym nasien und Kollegs ist die Stufenvertretung, die für die Per sonalvertretung der Lehrkräfte an Gymnasien und Kollegs bei der Mittelbehörde (ADD) landesweit zuständig ist. Im Gegensatz zu dem hierarchischen Aufbau der Dienststellen stehen die Stufenvertretungen (Haupt- und Bezirkspersonalrat) zueinander und in Bezug auf den örtlichen Personalrat nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis. Weder ist der HPR gegenüber dem BPR, noch sind die Stufenvertretungen gegenüber den Personalräten der einzelnen Schulen »vorgesetzte« Institu tionen. So kann kein Personalrat Entscheidungen eines anderen Personalrates aufheben oder als »Berufungsinstanz« für dessen Entscheidung tätig sein. Wir haben bisher erfolgreich dafür gekämpft, dass die Stufenvertre tung schulartbezogen geblieben ist, so dass für Gymnasiallehrkräfte entweder der Bezirkspersonalrat für die staatlichen Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Kollegs oder der Bezirkspersonalrat für die staatlichen Lehrerinnen und Lehrer an Integrierten Gesamtschulen zuständig ist. Ein Einheitspersonalrat für alle Schularten kann unsere Interessen und vielfältigen Aufgaben nicht wahrnehmen. In letzter Zeit häuft es sich, dass die Aufsichts- und Dienstleis tungsdirektion (ADD) darauf besteht, (Dienst-)Vereinbarungen mit dem Bezirkspersonalrat nur dann zuzustimmen, wenn diese für alle gleich lauten und alle Bezirkspersonalräte zustimmen. Dies ist in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll (zum Beispiel beim Daten schutz), andererseits gibt es immer wieder schulartspezifische Fragen, die auch spezifisch, das heißt, unterschiedlich gelöst wer
In den meisten der oben an gegebenen Handlungsfelder hat der BPR ein Mitbestim mungsrecht. Bei Ablehnung einer Maßnahme muss er die Zustimmungsverweigerung rechtlich relevant begründen. Hierbei liegt die Schwierigkeit in Gerichtsurteilen, die den Dienststellenleitungen oft ei nen großen Ermessensspiel raum für ihre Entscheidungen einräumen. Andererseits
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… er Bildungspolitik realistisch von der Basis aus denkt.
Marcel Zehrl, Gymnasium im Kannenbäckerland, Höhr-Grenzhausen
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz · Heft 2025-1A
Personalratswahlen 2025
konnte und kann der BPR im Rahmen der vertrauensvollen Zu sammenarbeit (§ 2 LPersVG) in Gesprächen mit der Dienststellen leitung oder deren Beauftragten (§ 97 Abs. 4, § 55 Abs. 2, § 67 Abs. 1 LPersVG) in allen Fragen tätig werden, welche die Bediens teten wesentlich tangieren, und sich um Problemlösungen im Inte resse der Bediensteten bemühen. Die pädagogischen Fachreferate an den drei Standorten der ADD sind einander gleichgeordnet, deshalb finden die Sitzungen des Bezirkspersonalrates wöchentlich im Wechsel in Trier, Neustadt an der Weinstraße und Koblenz statt. Hierbei gibt es gelegentlich schwierige Verhandlungen mit den Referatsleitungen, wenn ein heitliche Vorgehensweisen abzustimmen sind. Hierzu tragen auch die regelmäßigen Gespräche mit dem Leiter der Schulabteilung und mit dem ADD-Präsidenten bei. Das »Wächteramt«, eine der wichtigsten Aufgaben des BPRs (§ 68 LPersVG), bedeutet, dass dieser im Rahmen der Gesetze und Vorschriften auf die landesweite Gleichbehandlung der Bediens teten bei so wichtigen Maßnahmen wie beispielsweise Neueinstel lung nach der Landesliste, wo zunächst überprüft wird, ob Verset zungsanträge für die entsprechende Stelle, die Vorrang haben könnten, vorliegen, VSP-Einstellungsverfahren, A14-Beförderungs verfahren usw. zu achten hat. Bei der Festsetzung der Entgeltstufen bei tarifbeschäftigten Lehrkräften (TV-L; EntgO-L) ist der BPR mitbestimmungspflichtig. Bei der Festsetzung der Erfahrungs stufen bei Neueinstellungen im Beamtenbereich ist das nicht der Fall; allerdings ist uns per Gerichtsurteil im Dezember 2018 das Informationsrecht bei diesen Personalmaßnahmen zuerkannt worden. Aufgrund seines Wächteramtes nimmt der BPR an Auswahlgesprächen teil. Das Wächteramt und die Aufgabe, die Verpflichtungen zu erfüllen, die dem Personalrat gemäß § 69 LPersVG obliegen, führen dazu,
dass der Bezirkspersonalrat in vielerlei Hinsicht tätig werden kann, auch wenn keine förmliche Beteiligung vorgesehen ist. Hierfür be nötigt er die Informationen, Anregungen oder Beschwerden von Bediensteten oder eines Personalrats, die auf ein Problem oder Missstände aufmerksam machen. Darüber hinaus besteht für jede Kollegin und jeden Kollegen die Möglichkeit, sich zunächst an ein einzelnes BPR-Mitglied seines Vertrauens zu wenden. Alle Mitglieder der Fraktion des Philolo genverbandes bieten die Gewähr dafür, dass jedes Hilfeersuchen und jede Anfrage gewissenhaft und bestmöglich bearbeitet wird. Da der PhV die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des BPRs Gymnasien und Kollegs stellt, ist es jeder Lehrkraft möglich, unter vielen Kolleginnen und Kollegen jeweils eine Auswahl zu treffen. Die Schulvertreterin bzw. der Schulvertreter, die Bezirksvorstände oder der Geschäftsführende Vorstand sind gerne bei der Auswahl eines solchen Mitgliedes der Stufenvertretung und bei der Kon taktaufnahme behilflich. Der BPR sucht auch von sich aus Kontakt zu den örtlichen Per sonalräten und Kollegien, um einerseits seine Arbeit (und die der ADD) transparent zu machen und um andererseits Informationen über Vorgänge und Meinungen an den einzelnen Schulen zu erhal ten. Hierzu organisiert der BPR regelmäßige regionale Treffen mit den ÖPRen. Bei von der ADD geplanten Personalmaßnahmen holt er die Stellungnahme der betroffenen örtlichen Personalräte ein. Aufgrund der Tatsache, dass ein politisches Ziel der Landesregie rung die »Selbstständigkeit der Schulen« ist, bekommt der BPR zusätzlich beratende Funktionen für die örtlichen Personalräte. Die Mitglieder des Philologenverbandes im Bezirkspersonalrat werden alles tun, zum Wohl der Kolleginnen und Kollegen die bis herige Qualität der Personalratsarbeit zu erhalten.
Ich wähle den Philologenverband, weil …
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… er meine Interessen vertritt. Außerdem entsprechen die Vorstellungen, die der Philologenverband von Schule hat, meinen eigenen. Annett Kollwitz, Max-Planck-Gymnasium, Ludwigshafen
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… Lernende und Lehrkräfte ohne diesen starken Verband den Kapriolen des Ministeriums wider standslos ausgeliefert sind.
… ich durch diesen starken Verband nachhaltige bildungspolitische Ziele bestens vertreten weiß.
Margarete Silter, IGS Neuwied
Thomas Kuster, Edith-Stein-Gymnasium, Speyer
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