Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz 2025-1A
Personalratswahlen 2025
Keine Mitbestimmung, aber doch ein erweiterter Erörterungs anspruch besteht für den ÖPR bei der Entscheidung der Schullei tung, welche Kolleginnen und Kollegen sie der ADD für eine A14 Beförderung vorschlagen möchte, sowie bei den schulscharfen Einstellungsverfahren, bei denen ein Mitglied des ÖPR an den Aus wahlverfahren teilnehmen kann. Die ADD beschränkt sich in bei den Fällen auf eine juristische Überprüfung der Vorschläge der Schulen. Da sie jedoch letztendlich die Maßnahme durchführt, bleibt das Mitbestimmungsrecht beim BPR, der hier auf die Rück meldung des ÖPR angewiesen ist. Insgesamt bedeutet die erweiterte Selbständigkeit der Schule ei nen erhöhten Arbeitsaufwand für Schulleitung und ÖPR.
förderplänen (§ 84 Nr. 3) oder bei einer Erweiterung der Dienst stelle (§ 84 Nr. 5). Wächterfunktion Eine wesentliche Aufgabe des Personalrats ist sein Wächteramt. Er hat darüber zu wachen, dass »alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden« und dass jegliche Art von Diskriminierung unterbleibt (§ 68 Abs. 1). Hieraus ergibt sich quasi eine »Langzeitaufgabe« für den Personalrat, denn durch Sachzwänge verursachte Benachteiligungen von Kolleginnen und Kollegen können oft nur über mehrere Schuljahre hinaus aus geglichen werden. Kontakte zu den Stufenvertretungen § 53 regelt die Zuständigkeit der einzelnen Personalvertretungen. Insbesondere muss bei Beförderungen, Versetzungen und Abord nungen, die unter Beteiligung des HPR oder des BPR entschieden werden, die Stellungnahme des ÖPR eingeholt werden. Der Schulpersonalrat kann sich aber auch mit Fragen und Anre gungen an die Personalräte der Stufenvertretungen wenden und sich von ihnen beraten lassen. Nach § 29 Abs. 5 können auf Be schluss des Personalrats Mitglieder von Stufenvertretungen bera tend an seinen Sitzungen teilnehmen. Selbstständigkeit der Schule – Konsequenzen für den ÖPR Die Einführung von PES hat zu einem Zuwachs an Mitbestim mungsrechten für den ÖPR geführt. Mitbestimmungspflichtig ist: die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber; dem ÖPR müssen die Bewerbungsunterlagen aller Kandidatinnen und Kandidaten zugänglich gemacht werden; an Auswahlgesprä chen hat ein Mitglied des Personalrats ein Teilnahmerecht, die Eingruppierung der ausgewählten Person, die Art des Arbeitsvertrags, Befristung und Befristungsgrund. Auch bei der Einrichtung von Ganztagsschulen ist ein Votum des ÖPR notwendig. Mitbestimmungspflichtig sind dann anschließend: die Beauftragung von Kooperationspartnern, die Einstellung von Beschäftigten mit befristeten Verträgen. In all diesen Fällen ist die Schulleiterin oder der Schulleiter für die jeweilige Entscheidung verantwortlich und unterschreibt ggf. die Personalmaßnahmen. In bestimmten Fällen bleibt allerdings die Zuständigkeit des BPR erhalten, wenn zum Beispiel unbefristete Einstellungen durch die ADD durchgeführt werden. → → → → →
Schlussbemerkung
Abschließend sei noch erwähnt, dass die Arbeit der meisten Schul personalräte umfangreicher ist, als es das Gesetz vorsieht, denn sie fühlen sich auch für mitmenschliche und gesellschaftliche Kontakte zuständig und kümmern sich zum Beispiel um Geburts tagsfeiern ebenso wie um Krankenbesuche. Die Palette ist sehr umfassend und braucht hier im Einzelnen nicht aufgeführt zu wer
den. Für viele Kolleginnen und Kollegen sind gerade dies die sichtbaren Zeichen der Per sonalratstätigkeit. Obwohl sie für das »Betriebsklima« von großer Bedeutung sind, dür fen die anderen Bereiche da rüber aber nicht zu kurz kom men. Wie so oft, kommt es auch hier auf die richtige Ba lance an. So ausführlich die obigen Ausführungen auch sein mö gen, sind sie doch nur als Kurzbeschreibung der Per sonalratsarbeit vor Ort zu verstehen. Die praktische Umsetzung der rechtlichen
Ich wähle den Philologenverband, weil …
… er sich für die Beibe- haltung der großen Kreidetafeln in den Unterrichtsräumen – neben digitalen Präsen-
tationsformen – einsetzt. Denn gerade in meinen MINT-Fächern sind große Kreidetafeln ideal, um komplexe Gedan- ken in der Lerngruppe gemeinsam zu entwickeln, sie übersichtlich darzustellen und sie durch die Permanenz der Dar- stellung zu würdigen und zu verinner- lichen. Stefan Braun, Göttenbach-Gymnasium, Idar-Oberstein
Möglichkeiten des Personalvertretungsgesetzes wirft immer wie der Fragen auf, die von Schule zu Schule ganz unterschiedlich sein können. So individuell verschieden die Arbeitsmöglichkeiten aber auch sein mögen, der örtliche Personalrat ist über die Interessen vertretung des Kollegiums hinaus ein wichtiger Partner der Schul leitung. Sein Engagement prägt das Schulleben in entscheiden dem Maße. Der Philologenverband unterstützt die Mitglieder der örtlichen Personalräte bei ihrer Arbeit durch verschiedene Schulungs veranstaltungen während der Amtszeit.
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz · Heft 2025-1A
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