Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz 2025-1A
Personalratswahlen 2025
Die Tatsache, dass wir im Philologenverband sehr gut vernetzt sind und ein produktives Miteinander pflegen, trägt dazu bei, dass wir oft größere Zeiträume überschauen als die Referentinnen und Referenten des Ministeriums. Strittige Sachverhalte wie etwa die Genese der ZAG-Stunden können wir dadurch klären, dass wir wieder den Bezug zur ursprünglichen Situation herstellen. Unser Initiativrecht (§ 69 Abs. 1 LPersVG) haben wir für folgende Themen (§ 84 LPersVG) genutzt und sie mit dem Ministerium erörtert: Studienseminare: gestiegene Fahrtkosten und IPEMA Wegstreckenentschädigung generell und im Besonderen (Referendariat) ÖPR-Anschreiben für vom Hochwasser betroffene Schulen ZAG-Stunden Schulkonten und Gelderverwaltung bei Klassenfahrten Drohende Schließung von Nonnenwerth, Übernahme des Ketteler-Kollegs, Verhandlungen zum Trifels-Gymnasium Annweiler → → → → → →
Förderschulordnung und Inklusionsschulordnung Schulbaurichtlinie Kompendium »Personalentwicklung und -verwaltung an Ganztagsschulen«: »Einsatz von pädagogischem Personal im unterrichtsnahen Bereich« LVO zur Änderung von Schulordnungen: Prävention und Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch VV »Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen«; Ferienordnung 2025 bis 2030 VV »Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln« Beteiligung in Haushaltsfragen des Doppelhaushaltes 2025/2026 Zu weiteren Themen (LPersVG, Energiepreis und Reisekosten, Lehrplan Gesellschaftslehre, Beihilfe und Besoldung, insbeson dere zum Besoldungsrückstand von Gymnasiallehrkräften) wur den wir aus rechtlichen Gründen zwar nicht als Hauptpersonalrat, wohl aber als Philologenverband angefragt. Der Hauptpersonalrat informiert Sie über Kurzinformationen und Rundbriefe, die wir über die offiziellen EPoS-Konten der Schul leitungen versenden; die Schulleitung gibt diese Informationen an den örtlichen Personalrat bzw. das ganze Kollegium weiter. Bitte sprechen Sie Ihre Schulleitung oder Ihren örtlichen Personalrat an, wenn unsere Informationen nicht bei Ihnen angekommen sind. § 43 Abs. 3 LPersVG regelt Folgendes: »Die Dienststellenleitung hat dem Personalrat geeignete Anschlagflächen in der Dienst → → → → → → → →
Arbeitszeit Lehrkräfte und EuGH-Urteil sowie BAG-Urteil: Arbeitszeiterfassungs pflicht Schule der Zukunft
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… er sich konsequent für die Belange von Gymnasiallehrkräften und eine zukunftsorientierte Bildungspolitik einsetzt. Judith Mayer, Carl-Bosch-Gymnasium, Ludwigshafen Ich wähle den Philologenverband, weil …
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Vertretungskräfte Durch bezahlung Sommerferien Schulbuchausleihe Einbruch der Referendar zahlen Steigerung der Attraktivität des Referendariats Referendariat in Teilzeit Einstellungszahlen Rechtliche Durchsetzung der ÖPR-Mitbestimmung in puncto Digitalisierung: → bei der digitalen Schließanlage an einer Schule → bei der Einführung eines Schulverwaltungsprogramms
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stelle zur Verfügung zu stel len und die Kosten für erfor derliche Informations- schriften des Personalrats zu übernehmen. Der Personalrat kann Bekanntmachungen auch in einem von der Dienst stelle bereits eingerichteten Intranet veröffentlichen las sen.« Entstehen hier Streitig keiten zwischen Schulleitung und ÖPR, ob und inwieweit Informationen des Hauptper sonalrates weitergeleitet
Ich wähle den Philologenverband, weil …
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… er sich für faire Arbeits zeiten und Bezüge ein setzt.
Marcel Zehrl, Gymnasium im Kannenbäckerland, Höhr-Grenzhausen
→ bei der Einführung des Notenprogramms NEO Stundendeputat von Sprachförderlehrkräften
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werden dürfen, kann ohne Umwege über Zwischeninstanzen eine Einigungsstelle auf der Ebene des Ministeriums und des Hauptper sonalrates gebildet werden, die dann verbindlich entscheidet (§ 43 Abs. 5 LPersVG).
EPoS und ausufernder Arbeitsaufwand von Schulleitungen Edoo.sys-Plausibilitätskontrolle und Arbeitsaufwand von Schulleitungen
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Das Gymnasium in Rheinland-Pfalz · Heft 2025-1A
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