DSTG Blickpunkt Nr. 05 | Mai 2024

Das Mitgliedermagazin der Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen

Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen

Nr. 05 | Mai 2024

Themen dieser Ausgabe

Seite

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Personalratswahlen 2024

Unterschieden: bei Wohngrundstücken fielen die Werterhöhungen kräftiger aus als bei Gewerbegrundstücken. Und das in nahezu jeder Kommune mit einer anderen Spreizung der Werte. Der politische Streit dreht sich jetzt da rum, wie bei Wahrung der Aufkommens neutralität eine Verschiebung der Grund steuerbelastung zu Lasten der Wohn grundstücke verhindert werden kann. Die Kommunalverbände sehen das Land in der Verantwortung, die landesweit ein heitlich geltenden Steuermesszahlen zu ändern und somit alle 6,2 Millionen Grundsteuermessbescheide noch in die sem Jahr zu ändern. Das lehnen Landesregierung und DSTG ab. Sie wollen stattdessen den Kommu nen die Möglichkeit geben, mit zwei un terschiedlichen Grundsteuerhebesätzen die Verschiebungen zwischen den Grund stücksarten auszugleichen. In der An hörung wurde eine Vielzahl von Ar gumenten ausgetauscht, ohne dass eine der beiden Lösun gen restlos überzeugte. So oder so wird es 04 Die Seite für die Generation 60+ 06 Einstellungen LG 2.1: Nur noch 900 für 2024! 07 Tutorenmodell in Nordkirchen: Hilfe von Studis für Studis 08 Situation Rechenzentrum (RZF): Digitalisierung gibt’s nicht zum Nulltarif

Grundsteuer in Nordrhein- Westfalen weiterhin streitig Am 16. April 2024 war die DSTG im Landtag NRW zur Anhörung über Fragen zur Grundsteuerreform eingeladen. Die DSTG lehnte die Änderung der Grundsteuer messzahlen und damit den erneuten Erlass von 6,2 Millionen Grundsteuermessbe scheiden kategorisch ab. Stattdessen müsse den Kommunen die Möglichkeit gege ben werden, die Wertdifferenzen zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken durch unterschiedliche Grundsteuerhebesätze auszugleichen. Damit schließt sich die DSTG der Meinung des Finanzministers an. Passiert auch nicht jeden Tag.

Der Gesetzgeber hatte im Vorfeld der Grundsteuerreform zugesagt, dass die Reform aufkommensneutral erfolgen solle. So könne es zwar im Einzelfall zu Unterschieden bei der Höhe der Grund steuer kommen. Aber auf den kommuna len Ebenen solle nicht mehr eingenom men werden als vor der Reform. Mit dieser Zusage wurde im Jahr 2019, nach langem Streit, eine neue Hauptfest stellung auf den 1. Januar 2022 beschlos sen. Mit einer Gestaltungsklausel für die Länder. Die alte

Landesregierung NRW aus CDU und FDP (bis 2022) schaffte es nicht, sich auf eine landesspezifische Regelung zu verständi gen. Daher galt ab Mai 2021 die Bundes regelung. Erst dann konnte die Verwal tung starten, die Hauptfeststellung in Angriff zu nehmen. Die erste Hauptfeststellung nach 58 Jahren führte zu teils erheblich höheren Grundstückswerten. Aber mit deutlichen

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Wir fügen die Teile zusammen! Personalratswahlen am 06. Juni 2024 #arbeitsbelastungrunter

Blickpunkt online unter www.dstg-nrw.de

erhebliche Probleme geben, die Anpassungen bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Die DSTG als Interessenvertretung der Beschäftigten hat noch einmal deutlich gemacht, dass die bisherige Hauptfeststellung ein Kraftakt war, der nur durch das außergewöhnliche Engagement und die Solidarität der Kolleginnen und Kollegen gelingen konnte. Es gäbe keinen Spielraum für erneute Belastungen. Zumal damit auch regionale Unterschiede nicht ausgeglichen werden könnten. Finanzminister Dr. Optendrenk hatte bereits in den vorherge henden parlamentarischen Beratungen das Engagement und den Einsatz der Beschäftigten der Finanzverwaltung deutlich hervor gehoben. Jetzt muss der Landtag entscheiden! Grundsteuer in NRW weiterhin streitig • Fortsetzung von Seite 1

ANGEMERKT

#arbeitsbelas tungrunter Der Hashtag zu den Personalrats wahlen am 6. Juni 2024 fast zu sammen, was den Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen rund

Manfred Lehmann

um die Finanzverwaltung zu schaffen macht. Die schie re Menge der täglichen Arbeit ist kaum noch zu schaf fen. Auch, wenn die Verantwortlichen immer wieder beto nen, wie gut es gerade mal wieder läuft, sieht es in der alltäglichen Arbeit am Schreibtisch, vor dem Computer, im Betrieb oder in den Servicebereichen ganz anders aus. Ist ja auch kein Wunder. Schließlich sind rund ums Jahr etwa 1500 Stellen unbesetzt. Das ist die Beleg schaft von fünf bis sechs Finanzämtern. Oder auch zwischen zehn und zwanzig Kolleginnen und Kollegen pro Dienststelle. In der OFD und im Finanzministerium wird viel ver sucht, um die Aufgaben abzuspecken und trotzdem noch dem gesetzlichen Auftrag des Steuervollzugs gerecht zu werden. Auch gibt es neue Ideen. Mit Zentra lisierungen wollte man Arbeitsabläufe vereinfachen. Aber wie so oft im Steuer- und Verwaltungsrecht: Neue Ideen scheitern oft an alten Gesetzen und der AO. Und die Arbeitsbelastung bleibt. Als Allheilmittel gilt der Einsatz der künstlichen Intelli genz (KI). Irgendwie kann sich jeder Arbeitsabläufe und Vorgänge vorstellen, die sich mit einer strukturierten Automatisierung vereinfachen ließen. Bisher ist aller dings von KI nichts zu sehen. Kommt wohl noch. Aber ob computergenerierte Schreiben oder gar Entschei dungen auch AO-konform sein werden, das muss erst diskutiert werden. Unser Vorschlag: Begleitend zur technischen Entwick lung braucht es eine rechtliche Weiterentwicklung. Und mutige Entscheidungen, Fragen der Einzelfallgerechtig keit zugunsten einer unkomplizierten Bearbeitung zu rückzustellen. Steuervereinfachungen oder Regelungen, die sich einfach und unkompliziert vollziehen lassen, sind ja wohl nicht zu erwarten. Wäre auch neu. Täglich findet die Politik in Berlin neue Ideen, was man über Steuern steuern könnte. Gut, wenn die Finanzminister der Länder da auch mal dagegenhalten. Und darauf ver weisen, dass die Finanzämter am Anschlag arbeiten. So geschehen bei Detailregelungen im Wachstums chancengesetz. Danke. Mehrbelastung geht nicht. Vielleicht fängt man ja auch schon einmal an, die Abgabenordnung ‘KI-gerecht’ zu ändern. Gilt natürlich auch für Ermessensentscheidungen und Ermessens spielräume aller Art. Oder Organisations- und Zustän digkeitsfragen. Denn: #arbeitsbelastungrunter, sonst wird es schwierig mit der Zukunft der Finanzverwaltung.

UNSERE GEWERKSCHAFT

WhatsApp-Community: Die DSTG für die Hosentasche

Die DSTG NRW ist jetzt auch auf WhatsApp vertreten. Unter dem Motto »Surfst Du noch, oder whatsappst Du schon!?!« gibt es Infos rund um die Finanzverwaltung und unserer gewerkschaftli chen Arbeit tagesaktuell aufs Handy. Der offizielle Start war am 15. April. Besonders erfreulich: Nach gerade mal zwei Tagen wa ren schon knapp 1000 Interessierte dabei. Wir hoffen natürlich,

dass die Community immer weiter wächst. Wer den Dienst nutzt, verpasst keine wichti gen Meldungen mehr, bleibt auf dem Laufenden und ist immer gut informiert! Einfach QR-Code scannen und mitmachen!

INTERESSANTE BROSCHÜRE

Ratgeber zur Rente Die Broschüre erklärt, wie die gesetzliche Ren tenversicherung in Deutschland funktioniert. Sie gibt einen Überblick über die Arten der Versicherung sowie über die verschiedenen Rentenarten (Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten). Weiterhin informiert sie darüber, welche Faktoren Auswirkungen auf den persönli chen Rentenanspruch haben, wie zum Beispiel

Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Menschen oder Grundrentenzeiten. Erläutert werden auch die Regelungen zur Besteuerung der Renten, zum Hinzuverdienst sowie zur Einkom mensanrechnung. Versicherte erhalten unter anderem Informationen zur Digita len Rentenübersicht, um ihre eigene Altersvorsorge besser pla nen zu können. In weiteren Kapiteln werden die zusätzliche Al tersvorsorge sowie die Leistungen zur Rehabilitation behandelt.

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DSTG-Blickpunkt 05/2024

PERSONALRATSWAHLEN 2024

Personalratswahlen am 6. Juni 2024: Mit Ihrer

Personalratswahlen Bezirkspersonalrat (Tarifbereich): Elisabeth Prein & Oliver Preuß – Zwei starke Stimmen für Ihre Interessen –

Unterstützung auch in Zukunft

erfolgreich! Am 6. Juni 2024 wählen Sie Ihre Interessenvertretung auf Orts-, Bezirks- und Hauptebene. Die letzten vier Jahre waren wir für Sie da. Und die Erfolge können sich sehen lassen! Ein an gemessener Tarifab schluss ist mit Aktions bereitschaft erstritten worden. Die Zusammen stellung unserer erfolgrei chen Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter www.dstg nrw.de im Bereich ‘Publika tionen/Plakate’. Jetzt braucht Ihre Fachge werkschaft Ihre Unterstüt zung! Denn: Eine Gewerk schaft ist immer nur so stark, wie die Mitglieder, die hinter ihr stehen! Das koordinierte und eng aufeinander abgestimmte Vorgehen von Personalver tretung und Gewerkschaft ist und bleibt unser Erfolgs rezept. Dabei können wir uns auf die gute Vernetzung mit Vertreterinnen und Vertretern in allen Dienststellen in Nordrhein Westfalen verlassen, damit wir wissen,

Für die Personalratswahlen hat nur die DSTG eine Liste im Tarifbereich für den Bezirksper sonalrat (BPR) eingereicht. Zur Wahl stehen dort ausschließlich Kandidatinnen und Kandi daten der DSTG (Personenwahl). Im Hauptpersonalrat kann die DSTG-Liste gewählt werden. Im BPR bedeutet das, dass nun alle Wahlberechtigten zwei Stimmen haben. Deshalb möchten wir Ihnen heute unsere beiden Spitzenkandidaten näher vorstellen. Bei einer landesweiten Persönlichkeitswahl ist es unmöglich, dass alle Wahlberechtigten die Kandidaten und Kandi daten kennen. Elisabeth Prein (Finanzamt Recklinghausen, Grundstücksstelle) und Oliver Preuß (Finanzamt Düsseldorf-Mitte, Erhebungsstelle) sind Regierungsbeschäftigte und ausgezeichnete Kenner des Tarifrechts. Sie haben sich langjährig intensiv mit den Themen der Personalvertretung befasst und sind bereit, mit Ihrer Stimme die Aufgaben im BPR mit vollem Engagement zu übernehmen. Neben diesen beiden Spitzenkandidaten finden Sie auf dem Wahlzettel neun weitere sehr

gute Kandidatinnen und Kandidaten der DSTG, die sich alle unterschiedlich in der Personal vertretung engagieren möchten. Bitte berück sichtigen Sie das bei Ihrer Wahlentscheidung! Elisabeth Prein & Oliver Preuß. Die richtige Wahl!

#arbeitsbelastungrunter Die Arbeitsbelastung in den Ämtern ist das

Wahlkampfthema der DSTG. Jetzt gilt es, mit at traktiven Angeboten bei Arbeitszeit und Bezahlung die Beschäftigten in der Verwaltung zu halten.

In den letzten Jahren wurde viel über Attraktivität gere det. Und es wurden Verbesserungen erzielt. Die Übernah me des Tarifabschlusses schnell und unkompliziert. Die Beförderungslage ist zufriedenstellend. Das Fortbildungs niveau verbessert, Ausbildungszahlen hochgehalten. Jetzt kommt es darauf an, die entscheidenden weiteren Schritte zu machen. Res

was Sie vor Ort beschäf tigt und wofür wir uns einsetzen müssen. Un sere DSTG-Teams für die Stufenvertretung bringen Erfah rung und neue Ideen in diese Ar beit ein.

pekt rauf – Arbeitszeit runter. Die 41-Stunden-Woche ist der Stimmungskiller Nr. 1 in der Verwal tung. Mit kürzerer Arbeitszeit am Arbeitsmarkt wieder wettbewerbsfähig werden. Die Beschäf tigten der Finanzverwaltung sind gut. Und auch für Wirtschaft und andere Verwaltungen interessant. Um Nachwuchs zu gewinnen und die Beschäftigten zu halten, müssen Verbesserungen speziell für die Finanzverwaltung her. Das fängt bei der Fortbildung an und hört beim Einkommen nicht auf. Viel zu tun, für die Gewerkschaft und die Personalvertretung!

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DSTG-Blickpunkt 05/2024

UNSER ARBEITSALLTAG

Situation Rechenzentrum (RZF):

Digitalisierung gibt’s nicht zum Nulltarif

Aus der Sicht der DSTG sind schnelle Fortschritte in der digitalen Unterstützung die einzige Möglichkeit, die ständig steigendende Arbeitsbelastung trotz des Personalmangels im Griff zu behalten.

L aut Koalitionsvertrag ist die Digitalisie rung eine der Kernaufgaben dieser Legislaturperiode. Leider drückt sich das nicht unbedingt in einer zukunftsfesten Finanzierung der Aufgaben oder einer an gemessenen Stellenbewertung im Rechen zentrum der Finanzverwaltung (RZF) aus. Deshalb hatte die DSTG die Stärkung des RZFs zu einer der zentralen Forde rungen zum Haushalt 2024 gemacht. Die gliederte sich in zwei Bereiche. Zum einen ist die allgemeine Finanzausstattung für die Umsetzung der Digitalisierung der Steuerverwaltung zwingend zu verbes sern. Zum anderen sind die aktuellen Be soldungs- und Tarifstrukturen umfas send zu überarbeiten, um mit attraktiven und marktgerechten Rahmenbedingun gen neue Fachkräfte gewinnen und Bestandskräfte halten zu können. Eine zeitnahe und funktionierende IT- Unterstützung ist die einzige Chance, in Zeiten von Personalmangel mit den wach senden Aufgaben überhaupt noch Schritt halten zu können. Derzeit zwingt aber die knappe Finanzierung RZF und Verwaltung dazu, eine sinnvolle Priorisierungsliste zu Knappe Finanzmittelausstattung verzögert Digitalisierung

erstellen. Soll heißen: Was wird in den kommenden Jahren von all den wichtigen Projekten nicht aufgegriffen? Zu den ein zusparenden Sachmitteln gehören neben der Anschaffung neuer Hardware auch externe Programmierleistungen, die aber aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im unterbesetzten RZF in vielen Projekten dringend benötigt werden. Die hier vorge nommenen Einsparungen führen nicht nur zu Verzögerung bei der Digitalisie rung, sondern stellen eine zusätzliche Belastung der Kolleginnen und Kollegen im RZF und in den Finanzämtern dar. Offene Stellen besetzen Im Bereich ‘Personal’ fordert die DSTG, dass vorrangig die offenen Stellen be setzt werden. Dazu sind erhebliche zu sätzliche Anstrengungen zu Verbesse rungen der strukturellen Rahmenbedin gungen für die Beschäftigten notwendig. Anhebung der Stellenbewertung unverzichtbar Im Tarifbereich sind Anhebungen der Stellenbewertungen unverzichtbar. Fach programmierer sind mit der derzeitigen Eingruppierung nur schwer zu gewinnen. Und noch schwerer zu halten. Alternativ sind für neu einzustellende Kräfte, aber

auch für das Bestandspersonal, alle tarif rechtlichen Möglichkeiten für Verbesse rungen und Stufenaufstiege zu nutzen. Denn was helfen Verbesserungen für neu einzustellende Fachkräfte, wenn die etablierten Wissensträger stattdessen die Verwaltung verlassen. Im Beamtenbereich müssen grundlegen de Veränderungen angegangen werden. Es bedarf eines angepassten Stellenplanes und der Anhebung der Stellenbewertung. Die Landesregierung hat dazu alle Möglich keiten. Eine Hebung der Stellenbewertung für beamtete steuerliche Fachprogram mierer auf A12 ist zwingend erforderlich, damit der berufliche Werdegang einer IT-Fachkraft im RZF nicht schleppender verläuft als in anderen Dienststellen des Landes. Sonst drohen noch zusätzlich Ab wanderung erfahrener Kolleginnen und Kollegen sogar in die eigene Verwaltung. Ankündigungen jetzt Taten folgen lassen Die DSTG hat wenig Verständnis dafür, dass gerade bei der Finanzierung der Digitalisierung die Ausgaben gekürzt werden. Sie fordert die Verantwortlichen deshalb auf, am Beispiel des RZFs jetzt den politischen Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen!

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DSTG-Blickpunkt 05/2024

Unterausschuss Personal:

Digitalisierungsoffensive in der Finanzverwaltung: Landtag erhält Bericht Zur jüngsten Sitzung des Unterausschusses Personals im Landtag legte das Ministerium der Finanzen einen umfassenden Bericht über die Digitalisie- rungsoffensive in der Finanzverwaltung vor. Ziel dieser Initiative ist es, die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung durch geeignete digitale Maßnahmen zu verbessern, wie es bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Der Bericht gibt einen optimistischen Überblick über die aktuellen Fortschritte, den erreichten Umsetzungsstand und die nächsten Schritte in diesem Prozess. Insbesondere werden konkrete Projekte in verschiedenen Bereichen der Finanz verwaltung, darunter das Landesamt für Finanzen (LaFin) und das Landesamt zur Bekämpfung der Steuerkriminalität (LBF), beleuchtet. Einzelheiten zu den Maßnahmen sind in der Landtagsvorlage 18/2354 auf den Internetseiten des Landtages

(www.landtag-nrw.de) zu finden. Diese bieten jedoch nur begrenzte Einblicke in die praktischen Herausforderungen so wie die Performance und technische Zu verlässigkeit der umgesetzten Lösun gen. Ein besonderer Dank gebührt den en gagierten Mitarbeiterinnen und Mitar beitern in den beteiligten Ämtern, wie dem Rechenzentrum der Finanzverwal tung (RZF), dem Finanzministerium (FM) und der Oberfinanzdirektion (OFD), die maßgeblich zum Erfolg dieser Entwick

lung beigetragen haben. Dieses Engage ment wurde im Bericht des Ministeriums leider nicht ausdrücklich gewürdigt, da her möchten wir dies an dieser Stelle nachholen: DANKE! Die Digitalisierungsoffensive in der Finanzverwaltung ist ein wichtiger Schritt in Richtung effizienterer und nutzer freundlicherer Verwaltungsprozesse. Die DSTG wird weiterhin eng mit der Poli tik und dem Ministerium zusammenar beiten, um sicherzustellen, dass diese Ziele erfolgreich umgesetzt werden.

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DSTG-Blickpunkt 05/2024

Wichtiger Hinweis Was sich in der Pflege geändert hat

Pflegegeld 2024 Das Pflegegeld stieg Anfang des Jahres um fünf Prozent. Wenn Sie be reits Pflegegeld erhalten, dann 60+ Die Seite für die Generation bekamen Sie ab Januar automatisch mehr Geld. Die Pflegegeld-Erhöhung 2024 ist die erste Anpassung seit 2017. Die nächste erfolgt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Pflegesachleistungen 2024 Auch die Pflegesachleistungen stiegen zum Jahresbeginn um fünf Prozent. Wenn Sie bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, rechnet Ihre Pflege kasse ab Januar automatisch mit dem höheren Betrag. Die Erhöhung der Pflege sachleistungen 2024 ist die erste Anpas sung seit 2022. Die nächste folgt, so wie beim Pflegegeld, am 1. Januar 2025 und erhöht die Beträge noch einmal um 4,5 Prozent. Verhinderungspflege 2024 Das sogenannte Entlastungsbudget er leichtert die Finanzierung von Verhinde

rungspflege und Kurzzeitpflege. Denn statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, sol len dann beide Pflegeleistungen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finan ziert werden. Der monatliche Entlas tungsbetrag von 125 Euro ist mit dem Entlastungsbudget nicht gemeint. An die ser Leistung änderte sich zum Jahres wechsel 2024 nichts. Für die Allgemein heit der Pflegebedürftigen tritt das Ent lastungsbudget erst zum 1. Januar 2025 in Kraft und beträgt dann 3539 Euro. Da mit einher geht auch eine Vereinheitli chung der Voraussetzungen für Verhin derungspflege und Kurzzeitpflege: Es gilt nicht mehr die Voraussetzung von min destens sechs Monaten vorangegange ner häuslicher Pflege bei der Verhinde rungspflege. Die Höchstdauer der Verhin derungspflege stieg von sechs auf acht Wochen wie bei der Kurzzeitpflege. Auch das halbe Pflegegeld wird dann für bis zu acht statt wie bisher für bis zu sechs Wo chen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

#sicherimDienst: Notfallhilfe für alle Beschäftigten Die Finanzverwaltung richtet für Ihre Beschäftigten in besonderen Krisen situationen eine Notfallhilfe ein. Über die Dienststellenleitung kann in sol chen Fällen Unterstützungsleistungen der IFE/ EAP Assist angefordert wer den. Im Rahmen der Notfallhilfe bera ten externe Experten online, telefo nisch oder in persönlichen Beratungs gesprächen. Krisenhafte Ereignisse können je den Menschen plötzlich und unerwar tet treffen. Todesfälle, schwere Ver letzungen, Unfälle oder Suizid von Kolleginnen oder Kollegen sowie mit telbares oder unmittelbares Erleben von Gewalt, Missbrauch oder Naturka tastrophen sind nur einige Beispiele für belastende Erfahrungen. Psy chische Belastungen, die als unerträg lich empfunden werden und zu einer emotionalen Destabilisierung führen. Viele Personen reagieren hierauf mit akuten Belastungsreaktionen wie Hilf losigkeit, Verunsicherung, Demotivie rung, Verzweiflung, Überforderung oder Stresssymptomen, aber auch Überaktivität kann eine Folge sein. Um posttraumatischen Belastungsstörun gen vorzubeugen kann zur Bewälti gung der Krise eine kurzfristige pro fessionelle Hilfe der Firma IFE/EAP As sist in Anspruch genommen werden. Die externen Psychologinnen und Psychologen beraten und unterstüt zen die Beschäftigten der Finanzver waltung NRW bereits in anderen Be reichen des Behördlichen Gesund heitsmanagements, wie der telefoni schen Führungskräfteberatung oder dem Case Management. Sie stimmen ihr Hilfsangebot auf die Anforderun gen jeder oder jedes Einzelnen ab.

Foto: Joachim Aufzug

DSTG-Ruheständler diskutierten mit MdL Brüntrup

Als Gäste der Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt (CDU, Wahlkreis Mönchen gladbach I, Finanzbeamtin), besuchten 45 Seniorinnen und Senioren Anfang März 2024 den Landtag NRW, um sich über die parlamentarische Arbeit zu informieren. Brüntrup (CDU, Wahlkreis Bielefeld II, Finanzbeamter) stand Rede und Antwort. Zur Sprache kam auch die große Unzufriedenheit unserer arbeitenden Kolleginnen und Kollegen wegen der 41-Stunden-Woche. Hier zeigte er Verständnis, verwies aber auf die prekäre finan zielle Situation des Landes. Bezirksseniorenvertreterin Ulla Wittwer kündigte einen weiteren Landtagsbesuch für die zweite Jahreshälfte an, da nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.

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UNSER GEHALT UNSERE KARRIERE

EM Tippspiel Mitmachen und gewinnen! Am 14. Juni startet die Fuß ball-Europameisterschaft, diesmal im eigenen Land. Grund genug, wieder das be liebte Tippspiel anzubieten. Messen Sie sich mit vielen an deren DSTG-Fußballexperten in ganz Nordrhein-Westfalen, fiebern Sie mit, ob Ihre Lieb lingsmannschaft Europameis ter oder sie selber Tippkönig oder Tippkönigin werden. Am Ende winken den bes ten fünf Experten attraktive Geldpreise im Wert von 1. Platz 300 EUR 2. Platz 200 EUR 3. bis 5. Platz 100 EUR. Wichtig: Tippkönigin oder -könig kann nur werden, wer zum Zeitpunkt der Registrie rung bereits Mitglied der DSTG in Nordrhein-Westfalen ist. Aber das ist noch nicht al les: Für die Ortsverbände ha ben wir uns noch eine beson dere Challenge überlegt. Aus den Tippergebnissen der Teil nehmerinnen und Teilneh mern des Ortsverbandes wird eine OV-Wertung erstellt. Der beste Ortsverband erhält ei nen Sonderpreis in Höhe von 300 Euro. Der ideale Grund stock für eine EM-Sommer Party! Mitmachen lohnt sich also. Die Anmeldung und Registrie rung erfolgt unter www.kick tipp.de/dstg-nrw/. Um auch die Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice zu erreichen, haben wir auf die gewohnten Pocketplaner verzichtet. Statt dessen erfolgt in Kürze auch noch eine Information mit weiteren Details und einem Spielplan durch eine Mail Ihres Ortsverbandes.

Einstellungen LG 2.1: Nur noch 900 für 2024!

Das Finanzministerium kürzt die geplanten Einstellungen von Finanzanwärtern der LG 2.1 bereits für 2024 von bisher 1027 Einstellungen auf 900. Für 2025 ist geplant, die Einstellungszahlen auf 800 weiter zu vermindern. Hintergrund sind u.a. Neuberechnungen des langfristigen Personalbedarfs und die erheblichen Belastungen der Ausbildungsbereiche durch weniger engagierte Anwärter. Nach Auffassung der DSTG wird damit auch auf den schleppenden Eingang geeigneter Bewerbun gen reagiert. Nicht gelöst wird die Frage, woher eine ausreichende Zahl von fachlich qualifizierten Beschäftigten kommen soll, mit denen die Herausforderungen der Zukunft bewältigt werden können.

Kampf um die Köpfe Das Einstellungsgeschäft wird zunehmend schwieriger. So gibt es in den Finanzämtern un seres Landes trotz gelungener Werbung viel zu wenig geeignete Bewerbungen. Das gilt insbe sondere für die LG 2.1. Die Konkurrenz am Ar beitsmarkt ist groß, der Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte entbrannt. Im Rahmen der Einstellungsgespräche treffen die Auswahlkommissionen seit längerem auf sehr unterschiedlich engagierte Bewerberinnen und Bewerber. Das hat teilweise zu erheblichen Mehrbelastungen der Ausbildungsteams geführt. Und trotz aller Bemühungen sind in den ersten neun Monaten nach Ausbildungsbeginn in 2023 zuletzt fast 32 Prozent der eingestellten Anwär terinnen und Anwärter aus den unterschiedlichs ten Gründen wieder ausgeschieden. Reicht das? Die DSTG hält die Entscheidung zur Verringerung der Einstellungszahlen im Grundsatz für nach vollziehbar. Bei verminderten Einstellungen steigt die Chance, sich mehr auf die Nachwuchskräfte zu konzentrieren, die einerseits die Ausbildung erfolgreich absolvieren können, andererseits danach auch zur Verstärkung der Teams in den Dienststellen zur Verfügung stehen. Die Finanz verwaltung verhält sich somit ‘marktgerecht’. Allerdings kann die Begründung, man brauche zur Besetzung der freien Stellen in Zukunft we niger Nachwuchskräfte, nicht nachvollzogen

werden. Seit mehr als fünfzehn Jahren kritisiert die DSTG die Einstellungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Aktuell sind rund 1500 Stellen (nicht nur LG 2.1) im Jahresmittel unbe setzt; so viele wie noch nie. Mit der Folge, dass die übrigen Kolleginnen und Kollegen diese Ar beit zusätzlich schultern müssen. Mit verminder ten Einstellungszahlen wird es auch in Zukunft nicht gelingen, den Grad der Stellenbesetzung aufgabengerecht zu steigern. DSTG hat Konzepte Zusammen mit der Jugend hat die DSTG NRW im Jahr 2022 das Konzept ‘Holen und Halten’ vorge legt. Zu den Maßnahmen im Bereich ‘Holen’ ge hören zum Beispiel schriftliche Einstellungstests, dezentrale Ausbildung, Einstellung von lebensäl teren Nachwuchskräften. Und zum ‘Halten’ be darf es nach Auffassung der Gewerkschaft ver besserte Rahmenbedingungen. Der öffentliche Dienst ist am Arbeitsmarkt mit einer Eingangs besoldung von A6 und A9 und der 41-Stunden Woche nicht konkurrenzfähig. Bisher wurde kei ne der Maßnahmen angepackt oder umgesetzt. Auch nicht in dem inzwischen wieder zurückge fahrenen Verwaltungsprojekt ‘be ready’. Jetzt also Senkung der Einstellungszahlen. Das kann helfen, sich auf geeignete Bewerbungen und eine erfolgreiche Ausbildung in Theorie und Praxis zu konzentrieren. Eine langfristige Perspektive zur Weiterentwicklung der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen bietet dieser Schritt nicht.

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Erfolg der DSTG: Hochschule für Finanzen erhält sozialpädagogische Unterstützung Zum Haushalt 2024 hatte die DSTG in ihrer schriftlichen Stellungnahme Stellen für begleitende Bildungsmaßnahmen an der HSF gefordert. Aus Sicht der DSTG bedarf es einerseits vertiefender fachliche Ange bote und andererseits einer sozialpsycho logischen Studienberatung. Angesichts

J UGEND

Tutorenmodell in Nordkirchen: Hilfe von Studis für Studis

Die Hochschule für Finanzen (HSF) führt nach einem erfolgreichen Pilotversuch ein Tutorenmodell ein, das auf freiwilliger Basis leistungsstarke Studierende dazu ermutigt, ihre Kommilitonen bei der Vorbereitung auf Prüfungen zu unterstützen. Auf Drängen der Personal- und Jugendvertretung beschloss die Hochschule, das Modell fest zu installieren, um den Lernerfolg der Studierenden weiter zu fördern.

der vielfältigen Probleme, fachlich qualifizierte Nach wuchskräfte zu gewinnen, hält die DSTG entsprechen de Maßnahmen und die Einrichtung der Stellen für unerlässlich, um die Stu dierenden auch in kom plexen Lebenssituatio nen aktiv begleiten und letztlich langfristig für ei ne Tätigkeit in der Finanz verwaltung NRW begeistern zu können. In den allgemei nen Hochschulen des Landes

Wie geht das? Das Modell sieht vor, dass engagierte Studierende sich freiwillig als Tutoren für ein Fach ihrer Wahl melden können. Maximal 25 Personen können an den Tu torien teilnehmen, wobei der Fokus auf kleinen Gruppen liegt, um eine effektive Unterstützung zu gewährleisten. Ein ei gener Bereich innerhalb der Lernplatt form der Hochschule wurde eingerichtet, um den Tutorinnen und Tutoren das nö tige Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen und die Organisation der Tutorien zu erleichtern. Die Unterstützung erfolgt auf Augenhöhe, wie der gefundene Slo gan des Modells betont: »von Studis – für Studis«. Die Tutorinnen und Tutoren haben Zugang zu allen Fachdozenten der Hochschule als Ansprechpartner. Vorteile für Tutorinnen und Tutoren Die freiwilligen Tutoren profitieren von verschiedenen Vorteilen, darunter de

taillierte Bescheinigungen über ihre Tä tigkeit, die in ihre Personalakten aufge nommen werden. Zudem erhalten sie eine Zeitgutschrift auf ihre Dienstzeit nach Abschluss der Ausbildung, die der doppelten Dauer der Tutorien ent spricht. Darüber hinaus tragen sie durch ihre Tätigkeit zum eigenen Lernerfolg bei, indem sie die Lerninhalte wiederho len und vertiefen sowie erste Erfahrun gen im Bereich des ‘Erklärens’ sammeln. Dankeschön für erfolgreichen Pilotversuch Als Dankeschön für den erfolgreichen Pilotversuch wurden alle Tutorinnen und Tutoren im Februar zu einem ‘MeetUp’ in Nordkirchen eingeladen. Die DSTG begrüßt die Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kolle gen sowie die damit verbundene Un terstützung der Studierenden durch das Tutorenmodell.

sind entsprechende Angebote selbstver ständlich. Zur Umsetzung dieser Maßnah men forderte die DSTG im Haushalt 2024 zusätzliche Stellen auszuweisen. Mit Hinweis auf die angespannte Haus haltslage wurden diese Forderung zu nächst abgelehnt. Nach vielen Gesprä chen und intensivem Austausch hat die Verwaltung nunmehr im Sinne der Nach wuchskräfte eine ‘kreative’ Lösung ge funden. In der OFD NRW sollen eine zu sätzliche Psychologin und Sozialpädago gin eingestellt werden. Sie sollen sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung begleiten und die HSF im sozi alpädagogischen Bereich unterstützen.

Wahlkampf an den Bildungseinrichtungen: DSTG stellt sich den Erstwählern vor Am 23. April 2024 stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten bei unseren Erstwählern an der Hochschule für Finanzen in Nordkirchen und Herford vor. An der Landesfinanzschule in Wuppertal Ronsdorf war für uns die Jugend am Start. Neben Informationen zur Arbeit der Personalvertretung und zur Briefwahl hatten wir noch ein paar nützliche Giveaways und Traubenzucker als Lern- Booster für unsere Jungwählerinnen und Jungwähler dabei. Aber auch die Kolleginnen und Kollegen an den kleineren Standorten Hamminkeln, Rhede und Godesberg gingen nicht leer aus. Sind fanden was in den Postfächern!

64. Jahrgang BLICKPUNKT DSTG

Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen

05/Mai 2024

Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb), Landesverband Nordrhein Westfalen, Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf, Telefon (0211) 90695-0, E-Mail: dstg.nrw@t-online.de Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen, Telefon (02102) 74023-0, Fax: -99,

Redaktion: Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,

Telefon (0211) 90695-0, Telefax (0211) 90695-22 Redakteure:

Rainer Hengst (BV Rheinland) Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland) Günter Gonsior Verantwortlich für den gewerkschaftspolitischen Teil: Manfred Lehmann, Landesvorsitzender. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de, Preisliste 32, gültig ab 1. Januar 2024 Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen Anzeigenverkauf: Andrea Franzen

Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, DruckMedien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern

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