DSTG Blickpunkt Nr. 04 | April 2025
UNSER ARBEITSALLTAG
ANGEMERKT
Karrierechance: Qualifizierungsaufstieg 2026 startet
Und dann ging es plötzlich ganz schnell… Am 12. März war er plötzlich online, der Erlass zur Nutzung von
Carolin Konzack
destens zwei Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe A 8 oder A 9 innehaben und in ihrer letzten Beurteilung eine Mindestpunkt zahl erreicht haben. Zudem wird in der Regel ein Einsatz in zwei unterschiedlichen Finanzverwal tungsbereichen über jeweils zwei Jahre gefordert. Für eine Über gangszeit bis Ende 2026 kann diese Bedingung jedoch entfal len. Begrenzte Plätze – Auswahl nach Leistung Die Zahl der Aufstiegsplätze ist auf 25 begrenzt. Die Oberfinanz direktion trifft die Auswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese – basierend auf fachlicher Leis tung, Befähigung und Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Auch die besonderen Bedingun gen schwerbehinderter Men schen werden bei der Leistungs bewertung berücksichtigt. Der Stichtag für die Antragstel lung wird durch eine gesonderte Verfügung der Oberfinanzdirekti on festgelegt. Bis Ende August 2025 soll zudem bekannt gege ben werden, welche Bewerberin nen und Bewerber zum Aufstieg zugelassen sind. Die Hochschule für Finanzen wird frühzeitig über die Auswahl informiert.
künstlicher Intelligenz in der Finanzverwal tung NRW. Ein erster zarter Schritt in eine neue Richtung oder eine Zeitenwende? Das liegt nun in den Händen aller Beschäftigten der Verwaltung. Wie schnell lernen wir mit der neuen Technik umzugehen? Wie gut und effizient lassen sich steuerliche Sachverhalte datenschutz konform promten? Wie aktuell sind die Er gebnisse, die uns die jeweiligen Chatbots auswerfen? Alles Fragen, die die Praxis zei gen wird und auch zeigen muss, um in die richtige Richtung weiterentwickeln zu kön nen. Denn in einem sind wir wohl alle einig: Wir brauchen neue Methoden zur Arbeitser leichterung. Wir können die Personallücke nicht mehr nur durch Mehrarbeit oder Risi komanagement schließen. Wir brauchen einen nächsten Schritt. Zwei Dinge sind mir dabei jedoch ganz wich tig. Die ersten zarten Versuche im Umgang mit der neuen Technik müssen auf Freiwillig keit beruhen. Der Erlass soll den Entdecker geist der Kolleginnen und Kollegen wecken sich mit der neuen Technik auseinanderzu setzen, um Vorteile aber auch Risiken ken nenzulernen. Die Mitarbeitenden brauchen Zeit und auch Unterstützung durch Schulun gen und klare Leitplanken. KI ist mehr als nur ein neues Update. Die Ausweitung der Digitalisierung soll von Routineaufgaben entlasten und wieder mehr Zeit für die fachliche Arbeit schaffen. Wobei sie auch hierbei durch die Analyse großer Datenmengen eine bessere Entscheidungs findung ermöglicht. Das Risiko der Überfor derung von Beschäftigten durch die KI muss jedoch von Beginn an gesehen werden und die Verwaltung sollte geeignete Strategien bereithalten, um alle in die neue Arbeitswelt mitzunehmen. Machen wir einen Schritt nach dem anderen. Vielleicht blicken wir dann in fünf Jahren zurück und fragen uns, wie wir ‘früher’ eigentlich mal ohne die Künstliche Intelligenz arbeiten konnten.
Düsseldorf – Auch im Jahr 2026 bietet die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung engagierten Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit zum Qualifizierungs aufstieg in die Laufbahngruppe 2. Die Zulassung erfolgt auf Grund lage der aktuellen Verordnung über den Qualifizierungsaufstieg, die zuletzt im November 2023 geändert wurde.
Voraussetzungen für den Aufstieg
Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem seit min
65. Jahrgang BLICKPUNKT DSTG
Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
04/April 2025
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Redakteure: Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland) Verantwortlich für den gewerkschaftspolitischen Teil: Carolin Konzack, Landesvorsitzende. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
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DSTG-Blickpunkt 04/2025
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