DSTG Blickpunkt Nr. 10 | Oktober 2026
daten braucht es verlässliche Zustän digkeiten, qualifiziertes Personal und eine vom übrigen Personalbereich getrennte Bearbeitung.
bisherige Ausschluss von Beihilfe bei ei ner Teilzeitbeschäftigung von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeits zeit soll entfallen. Damit besteht künftig unabhängig vom Umfang der Teilzeit ein Anspruch auf Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen. Das ist ein sachgerechter Schritt, denn Teilzeit darf nicht mit einer Verschlech terung der gesundheitlichen Absiche rung verbunden sein. So richtig die Einführung eines Fallma nagements ist: Der Gesetzesentwurf begrenzt den Zugang in unangemesse ner Weise. Das Fallmanagement soll grundsätzlich nur für aktiv Beschäftigte eingeführt werden. Versorgungsemp fängerinnen und Versorgungsempfän ger können es nach dem Entwurf ledig lich dann weiter nutzen, wenn sie be reits während ihres aktiven Dienstes dauerhaft durch ein Fallmanagement begleitet worden sind. Wer erst im Ru hestand einen besonderen oder kom plexen Unterstützungsbedarf entwi ckelt, soll dagegen keinen eigenständi gen Zugang erhalten. Der entscheidende Mangel Gerade im Ruhestand steigt die Wahr scheinlichkeit, dass Menschen mit kom plexen gesundheitlichen Fragen, Pflege bedürftigkeit, stationären Aufenthalten, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehre ren parallel zu koordinierenden Leis tungsansprüchen konfrontiert werden. Dann wird die Beihilfe nicht einfacher, sondern häufig schwieriger. Es ist des halb weder sozial noch fürsorgepolitisch nachvollziehbar, ausgerechnet diejeni gen vom Fallmanagement auszuschlie ßen, die diese Unterstützung besonders dringend benötigen könnten. Das überzeugt nicht
66. Jahrgang BLICKPUNKT DSTG
Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
10/Oktober 2026
E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de, Preisliste 34, gültig ab 1. Januar 2026 Anzeigenleitung: Marion Clausen Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, Druck Medien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Redaktion: Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,
Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb), Landesverband Nordrhein-Westfalen, Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf, Telefon (0211) 90695-0, E-Mail: dstg.nrw@t-online.de Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen, Telefon (02102) 74023-0
Redakteure: Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland)
Verantwortlich für den gewerkschafts-
Digitalisierung darf entlasten
politischen Teil: Carolin Konzack, Landesvorsitzende.
Auch bei der Digitalisierung enthält das Gesetz Regelungen, die grundsätzlich zu begrüßen sind. Beihilfen können künftig vollständig durch automatisierte Ein richtungen festgesetzt werden. Zusätz lich dürfen Beihilfestellen Risikomana gementsysteme einsetzen. Automati sierung kann Bearbeitungszeiten ver kürzen und die Beihilfestellen von Routi nevorgängen entlasten. Sie darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Be sonderheiten, schwierige Krankheitsbil der oder berechtigte Rückfragen unter gehen. Gerade im Beihilferecht kann ein Fall nicht allein nach Datenlage beurteilt werden. Deshalb gilt: Digitalisierung muss dem Menschen dienen – nicht umgekehrt. Erleichterungen sieht der Entwurf zu dem für die elektronische Direktabrech nung vor, insbesondere bei Kranken hausrechnungen. Wenn die beihilfebe rechtigte Person dies beantragt und die erforderlichen Einwilligungen zur Daten verarbeitung beziehungsweise Schwei gepflichtentbindung vorliegen, kann die Beihilfe unmittelbar an Leistungserbrin ger oder Rechnungssteller gezahlt wer den. Gerade bei hohen stationären Kos ten kann das Betroffene und Angehöri ge finanziell und organisatorisch entlas ten. Das Modernisierungsgesetz enthält au ßerdem einige Klarstellungen und Ver besserungen für aktive Kolleginnen und Kollegen. Künftig soll während der Elternzeit ein eigenständiger Anspruch auf Beihilfe bestehen – auch dann, wenn die Elternzeit ohne Besoldung als Vollbeurlaubung genommen wird. Für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit soll der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent betragen. Ebenfalls wichtig ist die vorgesehene Änderung für Teilzeitbeschäftigte: Der Verbesserungen bei Elternzeit und Teilzeit
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Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht endet nicht mit dem aktiven Dienst. Sie gilt auch gegenüber den Menschen, die über viele Jahrzehnte Verantwortung für unser Land übernommen haben und nun Versorgung beziehen. Eine Regelung, die Fallmanagement nur fortführt, aber nicht neu eröffnet, schafft eine sachlich nicht gerechtfertigte Zweiteilung: Unter stützung für aktive Beschäftigte – al lenfalls Bestandsschutz für Pensionä rinnen und Pensionäre. Die DSTG NRW fordert deshalb ein deutig: Das Fallmanagement muss von Beginn an auch für Versorgungsemp fängerinnen und Versorgungsempfän ger geöffnet werden. Entscheidend muss allein der tatsächliche individuel le Hilfebedarf sein – nicht die Frage, ob dieser Bedarf zufällig schon vor dem Eintritt in den Ruhestand bestand. Modernisierung bedeutet, Verfahren einfacher, schneller und menschlicher zu gestalten. Das gelingt nur, wenn Digitalisierung mit persönlicher Unter stützung verbunden wird – und wenn diese Unterstützung allen Beihilfebe rechtigten offensteht. Die Landesregie rung sollte den Gesetzesentwurf des halb im weiteren parlamentarischen Verfahren nachbessern: Fallmanage ment für Aktive und Pensionärinnen und Pensionäre, bedarfsgerecht, frei willig und mit ausreichend Personal. Nur dann wird aus einer guten Idee eine echte Verbesserung.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Landes- regierung haben sich die Parteien darauf verständigt, gemeinsam mit den Beschäftig ten und den Gewerkschaften eine Modernisie rungsoffensive für den öffentlichen Dienst zu erarbeiten und durchzufüh ren. In zahlreichen Werkstattgesprächen wurde in den letzten Jahren unter Beteiligung des DBB NRW der nun vorliegende Gesetzesentwurf erarbeitet. Er beinhaltet etwa zwanzig Re formvorhaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. HINTERGRUND
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