DSTG Blickpunkt Nr. 11 | November 2025
SERV I CE
dbb informiert:
Spürbare Beitragserhöhungen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2026 Viele Privatversicherte müssen sich auf steigende Beiträge einstellen
Z um 1. Januar 2026 müssen viele Beamtinnen und Beamte, die privat kranken- und pflegeversichert sind, mit deutli chen Beitragserhöhungen rechnen. Wie der Verband der Priva ten Krankenversicherung (PKV-Verband) dem dbb beamten bund und tarifunion mitgeteilt hat, werden zahlreiche Versiche rungsunternehmen in den kommenden Wochen ihre Kundinnen und Kunden über entsprechende Anpassungen informieren. PKV rechnet mit durchschnittlich 13 Prozent Anstieg Nach Angaben des PKV-Verbands werden die Krankenversiche rungstarife im Schnitt um rund 13 Prozent steigen. Dabei vari ieren die Anpassungen je nach Tarif, Eintrittsalter und Versi cherungsunternehmen. Beihilfekonforme Restkostenversicherungen: durchschnittlich + 11 Prozent Übrige Tarife (N-Tarife): durchschnittlich + 16 Prozent Die endgültigen Beitragserhöhungen könnten etwas niedriger ausfallen, da Überschussmittel der Versicherer noch zur Minderung der Prämien eingesetzt werden. Pflegeversicherung betroffen In der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) werden die Bei träge in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte (PVB) im Durch schnitt um etwa 6 Prozent steigen. Für die übrigen Versicherten (PVN) steht erstmals seit 2023 wieder eine Anpassung an – hier wird ein Anstieg von rund 16,7 Prozent erwartet. Zum Vergleich: In der Sozialen Pflegeversicherung ist der gesetzliche Höchst beitrag im gleichen Zeitraum um 23,4 Prozent gestiegen. Gründe für die Anpassungen Hauptursache für die Beitragserhöhungen sind die deutlich gestiegenen Leistungsausgaben in den vergangenen Jahren. Besonders ins Gewicht fallen: Mehrkosten im Krankenhausbereich (+ 10 Prozent allein im Jahr 2024)
Steigende Ausgaben für Arznei- und Heilmittel Zunahme der Pflegebedürftigen durch geänderte gesetzliche Definitionen Höhere Zuschüsse zu Eigenanteilen in Pflegeheimen nach § 43c SGB XI Die Versicherer betonen, dass es sich dabei nicht mehr um Nachholeffekte aus der Corona-Pandemie handelt, sondern um einen anhaltenden Trend. Beitragssprünge in der PKV erfolgen nicht regelmäßig, son dern, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben die kalkulier ten Werte um mindestens zehn Prozent übersteigen. Deshalb wirken die Anpassungen oft plötzlich, gleichen aber über die Jahre eher Schwankungen aus. Im langfristigen Vergleich zeigt sich: Zwischen 2005 und 2025 sind die Beitragseinnahmen pro Versicherten in der PKV jähr lich um durchschnittlich 3,1 Prozent gestiegen – in der Gesetzli chen Krankenversicherung (GKV) dagegen um 3,8 Prozent. Hier zeigt sich der positive Effekt der Kapitaldeckung in der PKV und PPV. Der dbb sieht die Entwicklungen mit Sorge. Auch Beamtinnen und Beamte bleiben von steigenden Gesundheitskosten nicht verschont. Der Verband fordert daher, die Ausgabenentwick lung im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich wirksam zu bremsen, ohne die Versicherten übermäßig zu belasten. »Gesundheit darf nicht zum Luxusgut werden. Wir erwarten von Politik und Versicherungswirtschaft, dass die Kostenexplo sion im Gesundheitswesen endlich eingedämmt wird – im Inte resse der Beamtinnen und Beamten.« Unregelmäßige Beitragssprünge – langfristig aber moderater als in der GKV dbb fordert wirksame Kostenbremse im Gesundheitswesen
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DSTG-Blickpunkt 11/2025
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