DSTG Blickpunkt Nr. 04 | April 2025

BE I H I L F E

Wichtige Neuerungen im Überblick

Mit der 17. Änderungsverordnung zur Beihilfeverordnung NRW, die am 2. Februar 2025 in Kraft trat, wurden wesentliche Anpassungen vorgenommen. Die Neuerungen betreffen vor allem die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner, die Erstattung von Heilbehandlungen sowie prozessuale Optimierungen. Nachfolgend werden die zentralen Änderungen und deren Auswirkungen auf Antragsteller und Verwaltung dargestellt.

 Formale und prozessuale Vereinfachungen Was wurde geändert? Mehrere sprachliche Präzisierungen wurden vorgenom men, um Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten zu beseitigen. Beispielsweise wurde ‘Jahr’ durch ‘Kalenderjahr’ ersetzt, um Missverständnisse bei der Berechnung zu vermeiden.  Anhebung der Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner Was wurde geändert? Die Einkommensgrenze für nicht beihilfeberechtig te Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wurde von 21995 Euro auf 23001 Euro angehoben. Bedeutung und Hintergrund: Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass die Beihilfeberechtigung nicht durch moderate Einkommenssteige rungen verloren geht. Die Anpassung trägt der allgemeinen wirtschaftli chen Entwicklung und den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Auswirkungen:  Antragsteller, die bislang aufgrund der alten Grenze abgelehnt wurden, können nun unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten.  Die Verwaltung muss die neue Einkommensgrenze in der Berechnung berücksichtigen, was gegebenenfalls zu einer höheren Anzahl an Be willigungen führen kann.

 Anpassungen in Anlage 5: Erstattung von

Heilbehandlungen Was wurde geändert? Die Beihilfeverordnung enthält aktualisierte Höchstbeträge für Heilbe handlungen durch nichtärztliche Leistungser bringer wie Physiotherapeuten, Masseure und Ergotherapeuten. Das Leistungsverzeichnis in Anlage 5 wurde entsprechend angepasst. Bedeutung und Hintergrund: Diese Änderung reflektiert die allgemeine Preisentwicklung im Gesundheitswesen. Die neuen Obergrenzen für einzelne Behandlungstypen gewährleisten, dass Beihilfeberechtigte eine realistische Er stattung im Rahmen der tatsächlichen Kosten erhalten. Auswirkungen:  Antragsteller müssen die neuen Höchst- beträge bei der Antragsstellung beachten.  Die Verwaltung profitiert von klaren

Zudem wurden Vereinfachungen im Antragsverfahren eingeführt:  Die digitale Antragstellung wird weiter gefördert, insbesondere durch die Nutzung der Beihilfe-App.  Schriftformerfordernisse wurden weitgehend abgeschafft. Bedeutung und Hintergrund: Diese Optimierungen sollen sowohl die Antragsteller als auch die Verwaltung entlasten. Neben der inhaltlichen Anpassung wurde auch auf die fortschreitende Digitalisierung reagiert, um die Prozesse effizienter zu gestalten. Auswirkungen:  Antragsteller profitieren von einem vereinfachten und digital unterstützten Verfahren.  Verwaltungsstellen erhalten eine einheitlichere und klar strukturierte Grundlage für die Bearbeitung von Anträgen.  Fehlerquellen werden reduziert und die Bearbeitungszeit verkürzt. Vorgaben, wodurch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kostenfestsetzung verbessert wird.

Fazit

Die 17. Änderungsverordnung zur Beihilfeverordnung NRW bringt wesentliche Verbesserungen mit sich. Die Anpassungen bei der Einkommensgrenze sorgen für eine gerechtere Beihilfevergabe, während die Änderungen in

Anlage 5 eine realistischere Kostenerstattung ermögli chen. Gleichzeitig erleichtern die formalen und prozes sualen Modernisierungen die Antragstellung und Bear beitung.

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DSTG-Blickpunkt 04/2025

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