DSTG Blickpunkt Nr. 10 | Oktober 2026
UNSER ARBEITSALLTAG
Modernisierungsoffensive
Beihilfe modernisieren – aber niemanden zurücklassen
Mit dem Modernisierungsgesetz will die Landesregierung auch die Beihilfe weiterentwickeln: Digitale Verfahren, eine erleichterte Direkt abrechnung und ein neues Fallmanagement können für viele Betrof fene echte Verbesserungen bringen. Die DSTG NRW begrüßt insbe sondere die geplante individuelle Unterstützung bei komplexen Krankheits- und Pflegefällen – kritisiert aber entschieden, dass Pen sionärinnen und Pensionäre vom Zugang zum Fallmanagement weit gehend ausgeschlossen bleiben sollen. Moderne Fürsorge darf nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand enden.
auf Leistungen der Beihilfe sowie der Kranken- und Pflegeversicherung hel fen, Leistungen und Hilfen besser auf- einander abstimmen sowie Betroffene dabei unterstützen, ihre Angelegenhei ten langfristig wieder eigenständig zu regeln. Das ist ein richtiger Ansatz. Ein gutes Fallmanagement darf sich nicht in allge meinen Hinweisen oder einer zusätzlichen Telefonnummer erschöpfen. Es muss in dividuelle Unterstützung bieten, Orientie rung geben und die verschiedenen Stel len zusammenführen. Gerade bei lang wierigen Erkrankungen, Behinderungen, Pflegefällen oder außergewöhnlich kom plexen Kostenerstattungsverfahren kann dies eine spürbare Entlastung sein. Für die Beihilfeberechtigten des Landes soll das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW zentral zuständig sein. Der Gesetzesentwurf benennt damit ei nen klaren organisatorischen Anker punkt. Das ist sinnvoll, denn gerade bei sensiblen Gesundheits- und Beihilfe >
D ie Beihilfe ist für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsemp fängerinnen und Versorgungs empfänger ein zentraler Bestandteil der beamtenrechtlichen Fürsorge. Wenn schwere Erkrankungen, Pflegebedürftig keit oder komplexe Unterstützungsbe darfe auftreten, geht es nicht allein um die Erstattung einzelner Rechnungen. Be troffene müssen sich zugleich mit Beihil fe, privater Kranken- und Pflegeversi cherung sowie gegebenenfalls weiteren Sozialleistungsträgern auseinanderset zen. Das ist häufig kompliziert, belastend
und gerade in gesundheitlich schwierigen Situationen kaum ohne Hilfe zu bewälti gen. Mehr Unterstützung im Verfahren Positiv ist deshalb, dass das Modernisie rungsgesetz die rechtliche Grundlage für ein Fallmanagement in der Beihilfe schafft. Vorgesehen ist eine aktivieren de und koordinierende Begleitung von Beihilfeberechtigten mit besonderem Hilfebedarf. Das Fallmanagement soll unter anderem den individuellen Unter stützungsbedarf erkennen, bei Anträgen
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