DSTG Blickpunkt Nr. 07-08 August 2026
klar strukturierten, einheitlichen Arbeits zeitkontensystem weiterzuentwickeln. Ziel ist ein Instrument, das sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten nach Flexibilität als auch den organisatori schen Anforderungen der Verwaltung gerecht wird. Erweiterter Arbeitszeitrahmen Positiv hervorzuheben ist die im Gesetz vorgesehene Ausweitung des Arbeits zeitrahmens in den Morgenstunden: Künftig soll eine Aufnahme des Dienstes bereits ab 6:00 Uhr möglich sein, statt ab 6:30 Uhr. Damit wird eine flexiblere Ge staltung des Arbeitsbeginns ermöglicht. Kolleginnen und Kollegen mit längeren Pendelwegen oder familiären Verpflich tungen können ihren Arbeitsalltag besser an persönliche Bedürfnisse anpassen. Die Dienststellen erhalten größere Spielräu me, um flexible Arbeitszeitmodelle in Dienstvereinbarungen zu vereinbaren und auf die Situation vor Ort zuzuschnei den. Arbeitszeit und Fachkräftesicherung Die Steuerverwaltung ist in besonderem Maße von Fachkräftemangel, hoher Spe zialisierung und dauerhafter Arbeitsver dichtung betroffen. Vor diesem Hinter grund spielt die Arbeitszeitpolitik eine zentrale Rolle bei der Gewinnung und Bindung von Personal. Die DSTG NRW sieht im Gesetzentwurf eine Grundlage, auf der weiter aufgebaut werden kann: Das Lebensarbeitszeitkon to und der erweiterte Arbeitszeitrahmen sind Schritte in die richtige Richtung, die mit weiteren Maßnahmen zur Entlastung und Flexibilisierung verknüpft werden sollten. Entscheidend wird sein, wie diese Instrumente im Alltag der Finanzämter umgesetzt und weiterentwickelt werden.
Modernisierungs- offensive • Fortsetzung von Seite 1
sundheitliche Einschränkungen bewältigt werden müssen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Arbeitszeit für erziehende oder pflegende Beamtinnen und Beamte abzusenken – unter anderem mit Blick auf die Regelungen des Bundes (§ 3 AZV Bund). Eine zeitlich begrenzte Reduzie rung der Wochenarbeitszeit in solchen Phasen würde die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern. Arbeitszeitkonten nachvollziehbar gestalten Mit dem Lebensarbeitszeitkonto kommt zu den bestehenden Langzeitarbeitskon ten ein weiterer Baustein hinzu. Langzeit arbeitskonten dienen dem Ansparen von Zeitguthaben, etwa aus Mehrarbeit oder nicht genommenen Urlaubstagen, die zu späteren Freistellungen zusammenge fasst werden können. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist wich tig, dass die verschiedenen Konten für die Beschäftigten verständlich, einfach zu bedienen und transparent bleiben. Un terschiedliche Anspar- und Entnahmere geln sollten möglichst harmonisiert wer den, um Missverständnisse zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand in den Per sonalstellen zu begrenzen. Die DSTG NRW setzt sich dafür ein, die bisherigen Modelle mittelfristig zu einem
Schritt als Auftakt für eine weitergehen de Arbeitszeitpolitik zu nutzen. 41-Stunden-Woche: Wettbewerbsfaktor im Blick Unverändert bleibt, dass Beamtinnen und Beamte des Landes mit 41 Wochenstun den im Vergleich zu vielen anderen Ar beitgebern eine höhere Regelarbeitszeit leisten. In einem Arbeitsmarkt mit zuneh mender Fachkräfteknappheit ist dies ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Befragungen zeigen, dass die hohe Wochenarbeitszeit insbesondere von Nachwuchskräften kritisch gesehen wird und ihre langfristige Bindung an den öf fentlichen Dienst erschwert. Gleichzeitig ist die 41-Stunden-Woche in der Steuer verwaltung gelebte Realität, auf deren Grundlage Personalbedarfsberechnun gen, Organisationsstrukturen und Haus haltsplanungen beruhen. Die DSTG NRW setzt sich dafür ein, dass die eingeführte Kontolösung per spektivisch mit einer Absenkung der Wochenarbeitszeit – insbesondere in bestimmten Lebensphasen – verknüpft wird. Eine solche Absenkung kann nur in einem vertretbaren finanziellen und organisatorischen Rahmen erfolgen. Entlastung in belasteten Lebensphasen Aus Sicht der DSTG NRW ist wichtig, dass Arbeitszeitregelungen die unterschiedli chen Lebensphasen der Beschäftigten stärker berücksichtigen. Viele Kolleginnen und Kollegen erleben die größten Belas tungen nicht erst kurz vor dem Ruhe stand, sondern in Jahren, in denen Kinder betreut, Angehörige gepflegt oder ge
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesre gierung haben sich die Parteien darauf ver ständigt, gemeinsam mit den Beschäftigten und den Gewerkschaften eine Modernisie rungsoffensive für den öffentlichen Dienst zu erarbeiten und durchzu führen. In zahlreichen Werkstattgesprächen wurde in den letzten Jahren unter Beteiligung des DBB NRW der nun vorliegende Gesetzesentwurf erarbeitet. Er beinhaltet etwa zwanzig Reformvorhaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Beginnend mit diesem Artikel werden wir die Modernisie rungsoffensive in den nächsten Ausgaben näher erläutern. HINTERGRUND
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DSTG-Blickpunkt 07-08/2026
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