DSTG Blickpunkt Nr. 05 | Mai 2024

Wichtiger Hinweis Was sich in der Pflege geändert hat

Pflegegeld 2024 Das Pflegegeld stieg Anfang des Jahres um fünf Prozent. Wenn Sie be reits Pflegegeld erhalten, dann 60+ Die Seite für die Generation bekamen Sie ab Januar automatisch mehr Geld. Die Pflegegeld-Erhöhung 2024 ist die erste Anpassung seit 2017. Die nächste erfolgt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Pflegesachleistungen 2024 Auch die Pflegesachleistungen stiegen zum Jahresbeginn um fünf Prozent. Wenn Sie bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, rechnet Ihre Pflege kasse ab Januar automatisch mit dem höheren Betrag. Die Erhöhung der Pflege sachleistungen 2024 ist die erste Anpas sung seit 2022. Die nächste folgt, so wie beim Pflegegeld, am 1. Januar 2025 und erhöht die Beträge noch einmal um 4,5 Prozent. Verhinderungspflege 2024 Das sogenannte Entlastungsbudget er leichtert die Finanzierung von Verhinde

rungspflege und Kurzzeitpflege. Denn statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, sol len dann beide Pflegeleistungen aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finan ziert werden. Der monatliche Entlas tungsbetrag von 125 Euro ist mit dem Entlastungsbudget nicht gemeint. An die ser Leistung änderte sich zum Jahres wechsel 2024 nichts. Für die Allgemein heit der Pflegebedürftigen tritt das Ent lastungsbudget erst zum 1. Januar 2025 in Kraft und beträgt dann 3539 Euro. Da mit einher geht auch eine Vereinheitli chung der Voraussetzungen für Verhin derungspflege und Kurzzeitpflege: Es gilt nicht mehr die Voraussetzung von min destens sechs Monaten vorangegange ner häuslicher Pflege bei der Verhinde rungspflege. Die Höchstdauer der Verhin derungspflege stieg von sechs auf acht Wochen wie bei der Kurzzeitpflege. Auch das halbe Pflegegeld wird dann für bis zu acht statt wie bisher für bis zu sechs Wo chen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

#sicherimDienst: Notfallhilfe für alle Beschäftigten Die Finanzverwaltung richtet für Ihre Beschäftigten in besonderen Krisen situationen eine Notfallhilfe ein. Über die Dienststellenleitung kann in sol chen Fällen Unterstützungsleistungen der IFE/ EAP Assist angefordert wer den. Im Rahmen der Notfallhilfe bera ten externe Experten online, telefo nisch oder in persönlichen Beratungs gesprächen. Krisenhafte Ereignisse können je den Menschen plötzlich und unerwar tet treffen. Todesfälle, schwere Ver letzungen, Unfälle oder Suizid von Kolleginnen oder Kollegen sowie mit telbares oder unmittelbares Erleben von Gewalt, Missbrauch oder Naturka tastrophen sind nur einige Beispiele für belastende Erfahrungen. Psy chische Belastungen, die als unerträg lich empfunden werden und zu einer emotionalen Destabilisierung führen. Viele Personen reagieren hierauf mit akuten Belastungsreaktionen wie Hilf losigkeit, Verunsicherung, Demotivie rung, Verzweiflung, Überforderung oder Stresssymptomen, aber auch Überaktivität kann eine Folge sein. Um posttraumatischen Belastungsstörun gen vorzubeugen kann zur Bewälti gung der Krise eine kurzfristige pro fessionelle Hilfe der Firma IFE/EAP As sist in Anspruch genommen werden. Die externen Psychologinnen und Psychologen beraten und unterstüt zen die Beschäftigten der Finanzver waltung NRW bereits in anderen Be reichen des Behördlichen Gesund heitsmanagements, wie der telefoni schen Führungskräfteberatung oder dem Case Management. Sie stimmen ihr Hilfsangebot auf die Anforderun gen jeder oder jedes Einzelnen ab.

Foto: Joachim Aufzug

DSTG-Ruheständler diskutierten mit MdL Brüntrup

Als Gäste der Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt (CDU, Wahlkreis Mönchen gladbach I, Finanzbeamtin), besuchten 45 Seniorinnen und Senioren Anfang März 2024 den Landtag NRW, um sich über die parlamentarische Arbeit zu informieren. Brüntrup (CDU, Wahlkreis Bielefeld II, Finanzbeamter) stand Rede und Antwort. Zur Sprache kam auch die große Unzufriedenheit unserer arbeitenden Kolleginnen und Kollegen wegen der 41-Stunden-Woche. Hier zeigte er Verständnis, verwies aber auf die prekäre finan zielle Situation des Landes. Bezirksseniorenvertreterin Ulla Wittwer kündigte einen weiteren Landtagsbesuch für die zweite Jahreshälfte an, da nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.

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DSTG-Blickpunkt 05/2024

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