DSTG Blickpunkt Nr. 07-08 August 2026
Ausbildung: Mehr Vereinbarkeit, mehr Chancen:
Finanzverwaltung führt Teilzeitausbildung ein Ab sofort können Nachwuchskräfte der Finanzverwaltung NRW ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren. Damit öffnet sich der öffentliche Dienst neuen Lebensrealitäten – und macht einen wichtigen Schritt hin zu mehr Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit. D ie Finanzverwaltung Nordrhein Westfalen geht neue Wege: Seit
zig Prozent der regulären Arbeitszeit reduziert werden. Ausnahmen bestehen jedoch bei verpflichtenden Elementen der Ausbildung, insbesondere bei Tests sowie Fachbesprechungen und Arbeits gemeinschaften, bei denen eine Teilnah me in vollem Umfang erforderlich ist. Die Qualität der Ausbildung soll dabei ausdrücklich nicht beeinträchtigt wer den. Vielmehr betont die Verwaltung, dass individuelle Lebenssituationen stärker berücksichtigt und Nachwuchs kräfte gezielter gefördert werden sol len. Auch Gleichstellungsaspekte spielen eine zentrale Rolle. Die Möglichkeit, Ausbildung und Familie besser mitei nander zu vereinbaren, könnte insbe sondere Frauen den Zugang zur Finanz verwaltung erleichtern. Gleichzeitig profitieren aber auch Männer, die sich stärker in der Familienarbeit engagieren möchten. Die Maßnahme wird daher von der DSTG als wichtiger Schritt, hin zu ei ner modernen und familienfreundlichen Arbeitswelt begrüßt. In der Praxis bedeutet die Umstellung jedoch auch organisatorische Heraus forderungen. Ausbildungspläne müssen angepasst, Einsatzzeiten flexibel ge staltet und individuelle Absprachen ge troffen werden. Die Finanzämter vor Ort sind gefordert, passende Lösungen zu entwickeln, ohne den reibungslosen Ab lauf des Dienstbetriebs zu gefährden. Mit der Einführung der Teilzeitausbil dung erfüllt sich eine intensiv ange strebte Forderung der DSTG. Ob sich das Modell langfristig bewährt oder vielleicht sogar noch erweitert werden kann, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Finanz verwaltung öffnet sich neuen Lebens realitäten – und macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer mo derneren und inklusiveren Arbeitswelt.
verband organisierten Beamtinnen und Beamten bekennen sich aktiv zum Grundgesetz und verpflichten sich per sönlich, dieses im Rahmen ihres Status zu verteidigen. Da eine funktionierende Steuerverwaltung das finanzielle Fun dament des demokratischen Staates sichert, tragen die Beschäftigten eine besondere staatspolitische Verantwor tung. Ein weiterer emotionaler Schwerpunkt lag auf der Würdigung langjähriger Führungspersönlichkeiten, die den Kurs des Verbandes über Jahrzehnte bestimmt haben: Andrea Sauer-Schnieber: Für ihr ge werkschaftliches Lebenswerk wurde die langjährige Vorsitzende des Bezirksver bandes und stellvertretende DSTG-Bun desvorsitzende zur Ehrenvorsitzenden ernannt. Ihr feines politisches Gespür und ihre nahbare Art wurden besonders hervorgehoben. Thomas Quast: Der langjährige stellver tretende Vorsitzende und Vorsitzende des Bezirkspersonalrats wurde für seine faire, ausgleichende Führung und seinen herausragenden Einsatz im Rechts schutz geehrt. Rolf Dauwe: Erhielt besonderen Dank für seinen unermüdlichen, jahrzehnte langen Einsatz von der DSTG-Jugend bis zur prägenden Gestaltung der Seniorenarbeit (DSTG 60plus). Uli Wälter: Der ausgewiesene Tarif- experte wurde für seine langjährige, sachliche und erfolgreiche Arbeit im Landestarifausschuss NRW und der Bundestarifkommission gewürdigt. Gaby Emmerich: Als langjährige Frauen vertreterin prägte sie die Entwicklungs möglichkeiten für Frauen im Verband nachhaltig und überzeugte durch ihre Fachexpertise im Beihilfe- und Versor gungsrecht. Besondere Ehrungen verdienter Mitglieder
dem 1. März 2026 ist es erstmals mög lich, die berufspraktische Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Mit diesem Schritt reagiert das Land auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen und setzt ein deutliches Signal für mehr Flexibilität und Chancengleichheit im öffentlichen Dienst. Der Erlass dazu ist in Findus eingestellt. Bislang war die Ausbildung im Bereich der Finanzverwaltung strikt in Vollzeit organisiert – eine Hürde für viele Men schen, die beispielsweise familiäre Verpflichtungen haben oder aus ge sundheitlichen Gründen keine Vollzeit tätigkeit ausüben können. Die neue Teil zeitregelung eröffnet nun insbesondere Eltern, pflegenden Angehörigen und Quereinsteigerinnen und Quereinstei gern bessere Möglichkeiten, eine Kar riere in der Finanzverwaltung zu begin nen. Das Angebot richtet sich dabei an eine klar definierte Zielgruppe: Alle Nachwuchskräfte der Laufbahngruppen 1.2 und 2.1, die Teilnehmenden des Aus bildungs- und Qualifizierungsaufstiegs sowie der Spitzenförderung der Lauf bahngruppe 1.2 können künftig von den neuen Teilzeitmöglichkeiten profitieren. Damit wird ein breites Spektrum an Beschäftigten in unterschiedlichen Ausbildungs- und Entwicklungsphasen angesprochen. Gleichzeitig sind an die Inanspruchnah me der Teilzeit klare Voraussetzungen geknüpft. So muss entweder ein Kind unter 18 Jahren betreut oder ein pflege bedürftiger Angehöriger gepflegt wer den. Darüber hinaus darf es keine entge genstehenden dienstlichen Belange ge ben. Die wöchentliche Arbeitszeit wird in der Regel auf vier bis fünf Tage verteilt und kann grundsätzlich auf bis zu acht
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DSTG-Blickpunkt 07-08/2026
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