DSTG Blickpunkt Nr. 06 Juni 2026
Das Mitgliedermagazin der Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nr. 06 | Juni 2026
Themen dieser Ausgabe
Seite
Aktuelle Politik
rung sowie Mittel für die betriebliche Al tersvorsorge aufbringen. Aus Sicht des dbb wäre das eine massive Mehrbelas tung der öffentlichen Haushalte, ohne dass die demografischen Probleme der Rente tatsächlich gelöst würden. Unter dem Dach des dbb kommen ähn liche Töne von Fachgewerkschaften wie der DSTG und der komba. Sie bezeichnen die Einbeziehung der Beamten als »teure Symbolpolitik statt nachhaltiger Re form«. Die Einbeziehung »schaffe kein neues Geld, beseitige keine demografie bedingten Probleme und mache das Sys tem nicht zukunftsfest«, verursache aber zusätzliche Kosten und belaste da mit Kommunen, Länder und Bund. Wer suggeriere, die Altersvorsorge lasse sich »auf Kosten der Beamtinnen und Beamten sanieren«, betreibe Zwischen Homeoffice und Hörsaal: Digitale Lehrsäle als Zukunftsmodell? Das neue Rechenzentrum in Kaarst: Der digitale Zukunfts standort der Finanzverwaltung 04 Die Seite für die Generation 60+ 06 Besoldung: Mehr Geld ab Juli – Land zahlt Besoldungs-Plus rückwirkend zum 1. April 07 Ausbildung: Mehr Vereinbarkeit, mehr Chancen – Finanzverwaltung führt Teilzeitausbildung ein 08 03
Beamte in die Renten- versicherung?
Warum der Beamtenbund von ‘teurer Symbolpolitik’ spricht
Mit ihrer Forderung, auch Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eine alte Debatte neu entfacht. Während Teile der Politik und der DGB ein ‘Rentenversicherungssystem für alle’ befürworten, weist der dbb beamtenbund und tarifunion die Pläne scharf als populistisch und finanzpolitisch riskant zurück. Zeit für eine Einordnung. W enn es um die Zukunft der Alterssicherung geht, scheint eine Idee immer wieder aufzu schläge vorgelegt hat. Schon frühere Kommissionen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten »nichts
tauchen: Alle in ein System – auch die Beamten sollen in die gesetzliche Ren tenversicherung einzahlen. Bundesar beitsministerin Bas knüpft genau daran an und fordert, Beamte ebenso wie Selbstständige und Politiker in die Ren tenkasse einzubeziehen, um die Finanz basis zu verbreitern und vermeintliche Gerechtigkeitslücken zu schließen. Der dbb reagiert darauf mit deutlicher Ablehnung. dbb-Bundesvorsitzender Vol ker Geyer wirft der Ministerin vor, »po pulistische Forderungen« zu erheben, noch bevor die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ihre Vor
bringt«, so Geyer – diese Erfahrungen würden derzeit bewusst ausgeblendet. Kern der dbb-Argumentation ist die fi nanzielle und systemische Wirkung eines solchen Schritts. Wer in eine Versiche rung einzahle, habe selbstverständlich auch Anspruch auf Leistungen, erinnert Geyer – die Einbeziehung der Beamten sei daher kein »Geldsegen ohne Gegen leistung« für die Rentenkasse. Im Gegen teil: Bund und Länder müssten zusätzlich zu den bereits bestehenden Pensionsver pflichtungen auch noch Arbeitgeberbei träge zur gesetzlichen Rentenversiche-
Symbolpolitik statt verant wortliche Rentenreform. Hinzu kommen ver fassungsrechtliche
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ANGEMERKT
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Anpfiff für den
Teamgeist Am 11. Juni 2026 war es wieder soweit: Es startete
Carolin Konzack
die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer. Wenn der Ball rollt, hält ein Land den Atem an. Die Fuß ball-WM – ein Ereignis, das Menschen weltweit verbindet, Emotionen weckt und Gemeinschaft erlebbar macht. Ob auf dem Platz, vor dem Bild schirm oder im Kollegenkreis: Fußball schafft es wie kaum etwas anderes, Grenzen zu überwinden und ein Wir-Gefühl entstehen zu lassen. Dieses Gefühl von Teamgeist und gemeinsa mer Verantwortung kennt auch die Finanzverwal tung NRW – nicht nur im Arbeitsalltag, sondern ganz konkret bei unseren eigenen Sportfesten im Rheinland und in Westfalen. Diese Veranstal tungen sind mehr als ein willkommener Ausgleich zum Berufsalltag. Sie sind gelebter Zusammen halt. Hier begegnen sich Kolleginnen und Kollegen über Ämter- und Hierarchiegrenzen hinweg, feu ern sich an, lachen miteinander und erleben, was uns als Gemeinschaft trägt. Ein Spiel gewinnt man nicht allein durch indivi duelle Klasse, sondern durch Zusammenspiel, Verlässlichkeit und klare Regeln. Das gilt auf dem Platz wie in unserer täglichen Arbeit. Unser Sys tem funktioniert nur, wenn alle ihren Beitrag leis ten – und wenn diejenigen, die es tragen, fair be handelt und ausreichend unterstützt werden. Die Sportfeste führen uns diese einfache, aber zen trale Wahrheit jedes Jahr aufs Neue vor Augen: Gemeinsam sind wir stärker. Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen kann der Blick auf den Sport daran erinnern, was uns zusammenhält. Respekt vor gemeinsamen Regeln, die Anerkennung von Leis tung und das Bewusstsein, dass Vielfalt eine Stärke ist – all das erleben wir nicht nur bei einer Fußball-Weltmeisterschaft, sondern auch ganz unmittelbar bei unseren eigenen Begegnungen im Kollegenkreis. Lassen wir uns also mitreißen von der Begeis terung – auf den großen Spielfeldern dieser Welt ebenso wie auf unseren eigenen. Denn Fairness, Teamgeist und Verlässlichkeit sind nicht nur Tugenden des Sports, sondern das Fundament unserer täglichen Zusammenarbeit. Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilneh mern bei den diesjährigen Sportfesten viel Erfolg, Spaß am Wettkampf und fröhliche Wiedersehen.
Einkommensteuer Der neue Extra-Steuerabzug für Gewerkschaftsmitglieder ab 2026 Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 gibt es eine wichtige Entlastung für Gewerkschaftsmitglieder. Nach dem neuen § 9a Satz 3 EStG-E gilt: »Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Werbungskosten im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 werden neben den Pausch- beträgen im Sinne des Satzes 1 berücksichtigt .« Was bedeutet das für die Praxis?
Bisher: Gewerkschaftsbeiträge waren Teil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (1.230 Euro) und wirkten sich oft nicht steuermindernd aus. Ab VZ 2026: Die Beiträge werden zusätzlich zum Pauschbetrag abgezogen. Wichtiger Hinweis für die Steuererklärung
Frauen-Aktion vom dbb vorsorgewerk Das Team des dbb vorsorgewerk hat online die Aktion ‘So finden Frau en die passende Vorsorge fürs Alter’ auf dbb-vorteilswelt.de/Frauen gestartet. Mit einem Vorsorge-Check zur ersten Orientierung, Angebo Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 1230 Euro nicht über schreiten, verfielen bislang ungenutzt. Ab 2026 müssen alle betroffe nen Personen ihre Gewerkschaftsbeiträge extra in der Steuererklä rung angeben . Nur so sichern sie sich den zusätzlichen Abzug und die damit verbundene Steuerentlastung.
ten zur Altersvorsorge für unter schiedliche Lebenssituationen sowie Beratung durch erfahrene Experten. Regelmäßig finden Info Webinare statt, für die sich jede Frau kostenlos anmelden kann. Die Aktion wird Schritt für Schritt erweitert – mit neuen Themen, Impulsen und Geschichten.
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UNSER ARBEITSALLTAG
Zwischen Homeoffice und Hörsaal:
Digitale Lehrsäle als Zukunftsmodell?
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Erstmals erprobt die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung einen digitalen Lehrgang für Nachwuchskräfte. Im Zwischenlehrgang des Einstellungsjahrgangs 2025 in der Laufbahngruppe 1.2 absolvierten sechzehn Anwärterinnen und Anwärter ihre fachtheoretische Ausbil dung komplett von zuhause aus. Das Pilotprojekt sollte mehr Flexibilität ermöglichen – wirft aber zugleich Fragen nach Lernerfolg, sozialem Austausch und den Anforderungen an die Teilnehmenden auf.
takt langfristig auf Lernerfolg, Motivati on und das Gemeinschaftsgefühl inner halb der Lehrgänge auswirkt. Erfahrungen sollen Grundlage für weitere Entscheidungen sein Erste Erkenntnisse darüber und wie es perspektivisch weitergehen soll, wird der bis zur Sommerpause angekündigte Eva luierungsbericht liefern. Die Diskussion darüber gewinnt jedoch bereits an Dyna mik. Im Mai wurde auch an der Hochschule für Finanzen entschieden, künftig eben falls einen digitalen Lehrsaal anzubieten. Damit rückt zunehmend die grund sätzliche Frage in den Mittelpunkt, wel che Teile der steuerlichen Ausbildung auch langfristig parallel digital durchge führt werden können — und wo Präsen zunterricht weiterhin unverzichtbar bleibt. Fest steht: Die Finanzverwaltung befin det sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel der Ausbildungsstrukturen. Ob der digitale Lehrsaal dabei ein ergänzen des Angebot bleibt oder perspektivisch größere Teile der Ausbildung prägen und neue Bewerberkreise erschließen wird, dürfte maßgeblich von den Erfahrungen und Entwicklungen der nächsten vier Jahre abhängen.
D as Modell richtet sich vor allem an Nachwuchskräfte, die aufgrund familiärer Verpflichtungen oder gesundheitlicher Einschränkungen auf flexible Ausbildungsbedingungen ange wiesen sind. Genannt werden beispiels weise Kinderbetreuung, Pflegeaufgaben oder Behinderungen. Ziel ist es, eine gleichwertige Ausbildung unabhängig von individuellen Lebensumständen zu ermöglichen. Digitale Ausstattung und virtuelle Lernräume Technisch setzt das Projekt auf digitale Lernplattformen, WebEx-Unterricht so wie die Ausstattung der Teilnehmenden mit iPads, Rechnern und Headsets. Lehr veranstaltungen finden live statt, Prü fungen und Inhalte entsprechen nach Angaben der Ausbildungsverwaltung dem regulären Präsenzbetrieb.
Am Nachmittag wird der virtuelle Raum zum aktiven Treffpunkt für Austausch und gemeinsames Lernen: In digitalen Fachlernräumen können individuelle Fragen geklärt werden, regelmäßige Sprechstunden ermögli chen den direkten Kontakt zu Lehrkräf ten und private Lerngemeinschaften fördern intensive Gruppenarbeiten so wie die gegenseitige Motivation der Teil nehmenden. Hohe Anforderungen an die Teilnehmenden Gleichzeitig stellt das Projekt hohe Anforderungen an die Teilnehmenden. Digitale Ausbildung erfordert ein beson deres Maß an Selbstorganisation, Eigen verantwortung und technischer Kompe tenz. Auch der soziale Aspekt bleibt ein wichtiger Faktor. Es bleibt abzuwarten, wie sich der geringere persönliche Kon
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Das neue Rechenzentrum in Kaarst: Der digitale Zukunftsstandort der Finanzverwaltung
Mit dem Neubau des Rechenzentrums der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (RZF NRW) in Kaarst entsteht eines der bedeutendsten Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Gemeinsam mit zwei Generalunterneh mern wurde in den vergangenen Jahren ein hochmoderner IT-Standort geschaffen, der für den Wandel der Steuerverwaltung hin zu einer digitalen, modernen und zunehmend automatisierten Arbeitswelt steht. N ach rund sechzig Jahren am bisheri gen Standort im Herzen Düsseldorfs
Auch ökologisch soll der Neubau neue Maßstäbe setzen. Geplant sind unter an derem eine nahezu CO 2 -neutrale Energie versorgung, die Nutzung von Geothermie, Solaranlagen sowie die Wiederverwen dung von Serverabwärme. Damit verbin det das Projekt Digitalisierung und Nach haltigkeit auf moderne Weise. Für die Finanzverwaltung bedeutet das neue Rechenzentrum weit mehr als nur einen Standortwechsel. Das RZF in Kaarst wird künftig das digitale Herzstück der nordrhein-westfälischen Steuerverwal tung bilden und maßgeblich beeinflussen, wie Beschäftigte in Finanzämtern künftig arbeiten. Themen wie fortschreitende Automatisierung, künstliche Intelligenz, mobiles Arbeiten und digitale Bürger kommunikation werden durch die neue Infrastruktur erheblich an Bedeutung gewinnen. Damit ist der Neubau in Kaarst nicht nur ein Bauprojekt, sondern ein Symbol für den digitalen Umbau der gesamten Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens.
war das bestehende Rechenzentrum so wohl technisch als auch räumlich an seine Grenzen gestoßen. Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an IT-Sicherheit, Da tenverarbeitung und digitale Steuerver fahren seit Jahren kontinuierlich an. Nach der Standortentscheidung für Kaarst im Oktober 2021 erfolgte im Mai 2026 die symbolische Schlüsselübergabe an den Finanzminister des Landes Nordrhein Westfalen. Spätestens Ende des Jahres soll der Umzug von Düsseldorf nach Kaarst abgeschlossen sein. »Das neue Rechenzentrum in Kaarst wird das digitale Rückgrat unserer Fi nanzverwaltung sein«, so Dr. Marcus Optendrenk. »Wir schaffen mit dem top modernen Neubau exzellente Arbeitsbe dingungen für unsere IT-Profis und tra gen mit hohen Anforderungen an die Nachhaltigkeit unserer Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz Rechnung. Das RZF wird ein Leuchtturm für die digi
Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig (l.) und Minister Marcus Optendrenk
tale, bürgerfreundliche Steuerverwaltung der Zukunft.« Das neue Rechenzentrum umfasst rund 37000 Quadratmeter Gebäudefläche und soll künftig etwa 1000 Beschäftigten mo derne Arbeitsplätze bieten. Gleichzeitig wird der Standort zu einer hochsensiblen kritischen Infrastruktur des Landes NRW ausgebaut. Neben klassischen Büroflä chen entstehen hochmoderne Server- und Sicherheitsbereiche mit besonderen Anforderungen an Datenschutz, Ausfall sicherheit und Schutz vor Cyberangriffen.
UNSER GEHALT UNSERE KARRIERE
Freistellung nach Geburt Vaterschaftsurlaub: Ministerium der Finanzen stellt Verfahren ruhend
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Das Ministerium der Finanzen hat mit Erlass vom 29. Mai 2026 ange kündigt, die Verfahren zur Gewährung von ‘Vaterschaftsurlaub’ ru hend zu stellen. Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 29. April 2026 (Az. 1 WB 27.25) dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Gegen stand des Vorabentscheidungsverfahrens ist insbesondere die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland unionsrechtlich verpflichtet ist, neben den bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld einen vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes vor zusehen (Pressemitteilung Nr. 32/2026 | Bundesverwaltungsgericht).
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Erwägungen. Der dbb verweist da rauf, dass das Berufsbeamtentum – einschließlich einer eigenständi gen Versorgung – im Grundgesetz verankert ist und eng mit der be sonderen Treuepflicht sowie der Funktionsfähigkeit des öffentli chen Dienstes verknüpft ist. Eine Umstellung auf die gesetzliche Rentenversicherung wäre aus Sicht des Beamtenbundes nicht nur teuer, sondern würde auch den Status der Beamtinnen und Beam ten und die verfassungsrechtli chen Grundlagen der Besoldung und Versorgung in Frage stellen. Aus Ländern und Landesverbän den kommt vor allem der Hinweis auf konkrete Haushaltsrisiken. So warnt etwa der Beamtenbund NRW, dass eine Beitragspflicht der Beamten zur Rentenversicherung zwangsläufig Besoldungserhöhun gen nach sich ziehen müsste, um die Nettoverluste auszugleichen – einschließlich zusätzlicher Arbeit geberanteile. Das wären »pure Mehrbelastungen« für die Lan deshaushalte, ohne dass die Ren tenversicherung strukturell stabi lisiert würde. Gleichzeitig heize eine solche Forderung eher eine Neid- und Sündenbockdebatte an, statt echte Reformen der Sozial versicherungssysteme anzusto ßen. Dem gegenüber steht eine öf fentliche Stimmung, die der Ein beziehung von Beamten durchaus positiv gegenübersteht. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung eine Ausweitung des Beitragszahlerkreises befürwor tet, weil die Trennung zwischen Rentnern und Pensionären vielen als nicht mehr zeitgemäß er scheint. Arbeitsministerin Bas be gründet ihren Vorschlag auch mit dem Fairness-Argument: Wer gut verdient, solle sich in der gleichen Beamte in die Rentenversicherung • Fortsetzung von Seite 1
Kasse an der Finanzierung beteili gen wie alle anderen Beschäftig ten. Wirtschaftsforschungsinsti tute weisen allerdings darauf hin, dass ein solcher Systemwechsel den Staat jährlich zweistellige Milliardenbeträge kosten könnte, weil Dienstherren die Arbeitge berbeiträge übernehmen müss ten. Damit prallen zwei Logiken auf einander: Auf der einen Seite das politisch und gesellschaftlich star ke Gerechtigkeitsargument, das nach mehr Einheitlichkeit in der Alterssicherung verlangt. Auf der anderen Seite das Finanz- und Verfassungsargument des dbb, der einen Systemwechsel für teuer, wirkungslos und gefährlich für das Berufsbeamtentum hält. Für die gewerkschaftliche De batte ist wichtig: Der Konflikt ver läuft nicht einfach zwischen »Ge werkschaften hier« und »Beam tenbund dort«. Während der DGB ein einheitlicheres Rentensystem als solidarischen Fortschritt be wertet, sieht der dbb darin eine Fehlsteuerung, die weder Renten versicherung noch öffentlichen Haushalten wirklich hilft. Aus Sicht des dbb braucht es stattdessen ‘Sachlichkeit statt Populismus’ in der Alterssicherungspolitik – also Reformen, die das System langfristig tragfähig machen, ohne das Berufsbeamtentum zum Sündenbock zu machen. Damit bleibt die Frage offen, ob sich am Nebeneinander von Ren ten und Pensionen grundsätzlich etwas ändern wird – oder ob die Einbeziehung der Beamten erneut als politischer Dauerbrenner durch die Debatte geistert, ohne am Ende beschlossen zu werden. Klar ist: Wer die Position des dbb ernst nimmt, muss sich mit der Warnung auseinandersetzen, dass eine schnelle »Lösung auf Kosten der Beamten« zwar gut klingt, aber die strukturellen Probleme der Alters sicherung nicht automatisch aus der Welt schafft.
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Frauen im öffentlichen Dienst Absicherung ist kein Selbstläufer Eine frühzeitige Vorsorge fürs Alter ermöglicht langfristige finanzielle Sicherheit F rauen im öffentlichen Dienst profitieren von sicheren Beschäftigungsverhältnissen und ver lässlichen Strukturen. Dennoch entstehen gerade bei Absicherung und Altersvorsorge Lücken. Der Grund: Auch im Staatsdienst wirken sich typische Erwerbsverläufe von Frauen langfristig auf die fi nanzielle Situation im Ruhestand aus. Viele Frauen übernehmen neben dem Beruf einen Großteil fami liärer Aufgaben. Elternzeiten, Teilzeitphasen oder Pflege führen dazu, dass weniger in die Altersvor sorge eingezahlt wird. Gleichzeitig wird das Thema im Alltag häufig aufgeschoben – nicht selten in dem Vertrauen, im öffentlichen Dienst bereits aus reichend abgesichert zu sein. Doch die Grundabsi cherung allein reicht oft nicht aus, um den gewohn ten Lebensstandard zu halten. Im Vergleich zum anderen Geschlecht, zeigen sich bei der Altersvorsorge Unterschiede, die auf unter schiedliche Lebensrealitäten hindeuten. Frauen ver dienen im Schnitt weniger, arbeiten häufiger in Teil zeit und investieren tendenziell vorsichtiger. Häufig beschäftigen sie sich später mit Vorsorgethemen. Dadurch gestalten sie ihre Altersvorsorge zurück haltender – obwohl sie aufgrund ihrer höheren Le benserwartung eigentlich mehr vorsorgen müssten. Auch für Frauen ist entscheidend, den eigenen Fi nanzaufbau aktiv zu gestalten. Dabei geht es nicht um kurzfristige Strategien, sondern um Kontinuität. Regelmäßiges Sparen – auch in kleineren Beträgen – kann über die Jahre eine große Wirkung entfal ten. Ein weiterer Aspekt ist die eigene finanzielle Unabhängigkeit. Auch in Partnerschaften sollte Al tersvorsorge nicht ausschließlich gemeinsam ge dacht werden. Eigene Rücklagen und individuelle Vorsorgelösungen schaffen Sicherheit – unabhän gig von familiären Veränderungen.
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Bericht über Gespräch mit OFP
Am 13. April 2026 60+ Die Seite für die Generation traf sich die Bezirkssenioren vertretung Rheinland mit dem Oberfinanzprä sidenten, Reinhard Derix, zu einem Kennenlerngespräch. Reinhard Derix schilderte die geplanten und derzeit laufenden Strukturänderungen im OFD-Bereich, insbesondere bei den Kölner Finanzäm tern, die letztlich auch Auswirkungen auf die Pensionärinnen und Pensionäre ha ben. Durch die Neuorganisationen verlie ren viele Ruheständler ihre ehemaligen Dienststellen und damit ihre »kollegiale Heimat«. Damit gewinnt die Arbeit der Bezirksseniorenvertretung immer mehr
an Bedeutung. Mit unseren Veranstaltun gen und Informationen bieten wir unse ren pensionierten Kolleginnen und Kolle gen die Möglichkeit für Treffen und kol legialen Austausch. Derix zeigte sich sehr angetan von un serer Arbeit und sicherte seine Unter
stützung bei der Realisierung von Veran staltungen zu. Die weiteren Themen in dem zweistün digen Gespräch kann man unter dem Leitgedanken: »Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn endet nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand« zusammenfassen. Terminankündigungen für das Rheinland 30. Juli 2026 Besuch Haus der Geschichte in Bonn und Füh rung durch den ehemaligen Kanzlerbungalow 7. August 2026 Geführte Radtour am Rhein – mit Be- sichtigung der Adenauer-Villa 14. August 2026 Info-Veran staltung in der Langenfelder Schützenhalle, Tagesveran- staltung zum Thema ‘KI’ 31. August bis 2. September 2026 dbb-Landes-Senioren- seminar 8. September 2026 Info- Veranstaltung im FA Geilen- kirchen zum Thema ‘Testament, Vorsorgevollmacht, Patienten verfügung’ 17. September 2026 Geführte Wanderung am Rolandseck 26. November 2026 Ein Tag
Seminar mit dem DEPB in Emden
U m den Monatswechsel April/Mai veranstalte te die Seniorenvertretung Rheinland in Kooperation mit dem DEPB ihr Seminar in Emden. Bei frühlingshaften Tem peraturen standen, neben Stadterkundigungen Vor träge und Diskussionen zu den historischen, politi schen und ökonomischen Themen im Mittelpunkt. Dazu zählten Gespräche mit der SPD-Fraktion des Stadtrates Emden zur Stadtpolitik in Emden sowie dem Bürgermeister und
der stellvertretenden Bür germeisterin auf Borkum. Bei beiden Gesprächen wurden die finanziellen Probleme der Kommunen deutlich. Außerdem wurde ausführlich über die um strittene Erdgasbohrung vor Borkum gesprochen. Bei einem Besuch eines landwirtschaftlichen Be triebs für die Zucht von Saatkartoffeln erfuhren die Teilnehmer nicht nur Interessantes zur Kartof felzucht, sondern auch viel über die Entwässerung des Marschlandes.
Eine Werksbesichtigung der Meyer-Werft in Papenburg sowie des beeindruckenden Ems Sperr-Werks rundeten die Fahrt ab. Alles in allem war es ein rundum gelungenes Seminar. Das nächste Seminar der Seniorenvertretung Rheinland findet dann im September wieder in Ko operation mit dem DEPB in Albanien statt. Die Fahrt im Frühjahr 2027 geht ent weder nach Hamburg oder Antwerpen.
in Aachen mit Besichtigung des Kaiserdoms, Besuch der Printen-Manufaktur Klein, anschließend Besuch des Weihnachtsmarktes
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Besoldung:
Mehr Geld ab Juli: Land zahlt Besoldungs-Plus rückwirkend zum 1. April
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zahlt ab Juli 2026 Abschläge auf die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April – damit kommt das Tarifergebnis der Länder jetzt
spürbar bei Beamtinnen, Beamten, Versor gungsempfängerinnen, Versorgungsemp fängern sowie Anwärterinnen und Anwärter an.
Politischer Hintergrund Am 14. Februar 2026 haben sich die Tarif gemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen Ab schluss für die Tarifbeschäftigten ver ständigt: Zum 1. April 2026 steigen die Ta bellenentgelte um 2,8 Prozent, mindes tens jedoch um 100 Euro monatlich. Die NRW-Landesregierung hat am 5. Mai 2026 beschlossen, dieses Ergebnis »sys temgerecht eins zu eins« auf Beamt:in nen und Versorgungsempfänger:innen zu übertragen und den entsprechenden Ge setzentwurf für die Jahre 2026 bis 2028 auf den Weg gebracht. Bis das Gesetz im Landtag verabschiedet ist, werden die Verbesserungen nun per Abschlagszah lungen vorweggenommen – ein Erfolg gewerkschaftlichen Drucks, denn so kommen die Erhöhungen früher im Porte monnaie an. Was sich 2026 konkret erhöht Zum 1. April 2026 greifen mehrere finan zielle Verbesserungen, auf die jetzt Abschläge gezahlt werden: Grundgehälter der Besoldungs- ordnungen A und B, steigen um 3,36 Prozent. Familienzuschlag, Amts- und Struk turzulagen sowie zahlreiche weitere
Zulagen und Zuschüsse werden um 2,8 Prozent angehoben. Anwärtergrundbeträge steigen pauschal um 60 Euro monatlich. Ruhegehälter, Witwen- und Waisen gelder sowie Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den aktiven Grundgehältern erhöht; dynamische Versorgungsbestandteile steigen um 2,8 Prozent. Damit ist klar: Nicht nur die Grundbesol dung, sondern auch die Familienbestand teile sowie die Ausbildung profitieren deutlich. Abschlagszahlung: Wann kommt das Geld? Die Auszahlung erfolgt in Form von Abschlagszahlungen mit den Juli-Bezü gen 2026 und umfasst die rückwirken- den Erhöhungsbeträge ab 1. April 2026. Die erhöhten Bezüge werden möglichst ab Ende Juni mit der Juli-Abrechnung ausgezahlt. Gleichzeitig werden die Nach- zahlungen für April, Mai und Juni 2026 überwiesen. Die Zahlungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Auf der Gehaltsmitteilung erscheint
ein Hinweis wie »Erhöhung der Bezü ge ab 1. April 2026. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter dem Vor behalt der Regelung im Gesetz …«. Für viele Kolleg:innen bedeutet das im Sommer eine spürbare Einmalzahlung durch die Nachwirkung von drei Monaten plus den dauerhaft erhöhten laufenden Bezug. Was das aus gewerkschaftlicher Sicht bedeutet Mit der Abschlagsregelung sorgt das Land dafür, dass das Tarifergebnis nicht monatelang »in Gesetzgebungsverfahren hängen bleibt«, sondern zeitnah in den Geldbeuteln der Beamt:innen und Versor gungsempfänger:innen ankommt. Positiv ist, dass die Übertragung 1:1 erfolgt und damit das Gleichklangprinzip zwischen Tarif- und Beamtenbereich gewahrt wird.
66. Jahrgang BLICKPUNKT DSTG
Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
06/Juni 2026
E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de, Preisliste 34, gültig ab 1. Januar 2026 Anzeigenleitung: Marion Clausen Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, Druck Medien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Redaktion: Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,
Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb), Landesverband Nordrhein-Westfalen, Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf, Telefon (0211) 90695-0, E-Mail: dstg.nrw@t-online.de Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen, Telefon (02102) 74023-0
Redakteure: Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland)
Verantwortlich für den gewerkschafts-
politischen Teil: Carolin Konzack, Landesvorsitzende.
Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Telefon (0211) 90695-0, Telefax (0211) 90695-22
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UNSER ARBEITSALLTAG
Ausbildung: Mehr Vereinbarkeit, mehr Chancen:
Finanzverwaltung führt Teilzeitausbildung ein Ab sofort können Nachwuchskräfte der Finanzverwaltung NRW ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren. Damit öffnet sich der öffentliche Dienst neuen Lebensrealitäten – und macht einen wichtigen Schritt hin zu mehr Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit. D ie Finanzverwaltung Nordrhein Westfalen geht neue Wege: Seit dem 1. März 2026 ist es erstmals Die Maßnahme wird daher von der DSTG als wichtiger Schritt hin zu einer moder nen und familienfreundlichen Arbeits welt begrüßt.
ge geben. Die wöchentliche Arbeitszeit wird in der Regel auf vier bis fünf Tage verteilt und kann grundsätzlich auf bis zu achtzig Prozent der regulären Ar beitszeit reduziert werden. Ausnahmen bestehen jedoch bei verpflichtenden Elementen der Ausbildung, insbesonde re bei Tests sowie Fachbesprechungen und Arbeitsgemeinschaften, bei denen eine Teilnahme in vollem Umfang erfor derlich ist. Die Qualität der Ausbildung soll dabei ausdrücklich nicht beeinträchtigt wer den. Vielmehr betont die Verwaltung, dass individuelle Lebenssituationen stärker berücksichtigt und Nachwuchs kräfte gezielter gefördert werden sollen. Auch Gleichstellungsaspekte spielen eine zentrale Rolle. Die Möglichkeit, Aus bildung und Familie besser miteinander zu vereinbaren, könnte insbesondere Frauen den Zugang zur Finanzverwal tung erleichtern. Gleichzeitig profitieren aber auch Männer, die sich stärker in der Familienarbeit engagieren möchten.
möglich, die berufspraktische Ausbil dung in Teilzeit zu absolvieren. Mit diesem Schritt reagiert das Land auf veränderte gesellschaftliche Anforde rungen und setzt ein deutliches Signal für mehr Flexibilität und Chancengleich heit im öffentlichen Dienst. Der Erlass dazu ist in Findus eingestellt. Bislang war die Ausbildung im Bereich der Finanzverwaltung strikt in Vollzeit organisiert – eine Hürde für viele Men schen, die beispielsweise familiäre Ver pflichtungen haben oder aus gesund heitlichen Gründen keine Vollzeittätig keit ausüben können. Die neue Teilzeit regelung eröffnet nun insbesondere Eltern, pflegenden Angehörigen und Quereinsteigerinnen und Quereinstei gern bessere Möglichkeiten, eine Karrie re in der Finanzverwaltung zu beginnen. Das Angebot richtet sich dabei an eine klar definierte Zielgruppe: Alle Nach wuchskräfte der Laufbahngruppen 1.2 und 2.1, die Teilnehmenden des Ausbil dungs- und Qualifizierungsaufstiegs sowie der Spitzenförderung der Lauf bahngruppe 1.2 können künftig von den neuen Teilzeitmöglichkeiten profitieren. Damit wird ein breites Spektrum an Be schäftigten in unterschiedlichen Ausbil dungs- und Entwicklungsphasen ange sprochen. Gleichzeitig sind an die Inanspruch nahme der Teilzeit klare Voraussetzun gen geknüpft. So muss entweder ein Kind unter 18 Jahren betreut oder ein pflegebedürftiger Angehöriger gepflegt werden. Darüber hinaus darf es keine entgegenstehenden dienstlichen Belan
In der Praxis bedeutet die Umstellung jedoch auch organisatorische Heraus forderungen. Ausbildungspläne müssen angepasst, Einsatzzeiten flexibel gestal tet und individuelle Absprachen getrof fen werden. Die Finanzämter vor Ort sind gefordert, passende Lösungen zu entwickeln, ohne den reibungslosen Ablauf des Dienstbetriebs zu gefährden. Mit der Einführung der Teilzeitausbil dung erfüllt sich eine intensiv ange strebte Forderung der DSTG. Ob sich das Modell langfristig bewährt oder viel leicht sogar noch erweitert werden kann, wird sich in den kommenden Jah ren zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Finanzverwaltung öffnet sich neuen Lebensrealitäten – und macht damit ei nen wichtigen Schritt in Richtung einer moderneren und inklusiveren Arbeits welt.
AUS DEN ORTSVERBÄNDEN
LBF: Erste Versammlung in Bochum und Essen
Am 6. Mai 2026 fand die erste gemeinsame Mitglie derversammlung der Ortsverbände LBF Bochum und LBF Essen unter der Leitung der Vorsitzenden Frank Froehlich und Anja Becker statt. Ein besonderer Tagesordnungspunkt war die Ehrung der langjähri gen Mitglieder Kirsten Neumann (25 Jahre), Stephan Bette (25 Jahre), Martina Fahnenbruck (40 Jahre), Klaus Reher (40 Jahre), Susanne Walter (40 Jahre) und Klaus Ulm (50 Jahre). Abschließend berichtete der Vorsitzende des BV Rheinland Marc Kleisch mann Aktuelles aus der Gewerkschaftsarbeit.
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DSTG-Blickpunkt 06/2026
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