DSTG Blickpunkt Nr. 10 | Oktober 2026
Das Mitgliedermagazin der Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nr. 10 | Oktober 2026
Themen dieser Ausgabe
Seite
Beihilfe modernisieren – aber niemanden zurücklassen
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Rhetorikseminar: Lob als Königsdisziplin
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Die Seite für die Generation 60+ 06
Aktionstag an den Bildungs- einrichtungen: Waffeln können wir! Gemeinschaft auch!
Besoldungs- und Versorgungs- rechtsneuausrichtungsgesetz
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Familienzuschläge vor dem Umbau Der Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtung verändert das nordrhein-westfälische Besoldungsrecht grundlegend. Die DSTG NRW fordert einen dauerhaften Schutz vor Einkommensverlusten und eine familiengerechte Alimentation. D ie Landesregierung hat den Ent wurf eines Besoldungs- und Ver sorgungsrechtsneuausrichtungs Mehr Grundgehalt – neues Familienleitbild
verlieren. Familien mit Kindern, Alleinver dienende, Teilzeitkonstellationen, Pflege verantwortung und unterschiedliche Er werbsbiografien entsprechen nicht pau schal dem Leitbild von zwei dauerhaft aus reichend verdienenden Personen. Die Le bensrealität vieler Familien ist vielfältiger. Die amtsangemessene Alimentation muss deshalb grundsätzlich aus dem Be amtenverhältnis heraus gewährleistet werden. Das Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten darf nicht zum ent scheidenden Maßstab dafür werden, ob die Besoldung ausreichend ist.
gesetzes vorgelegt und die Verbändean hörung eingeleitet. Anlass ist die geän derte Rechtsprechung des Bundesver fassungsgerichts zur amtsangemessen- en Alimentation. Künftig ist nicht mehr der Abstand zur sozialrechtlichen Grund sicherung ausschlaggebend. Die Besol dung muss vielmehr für die jeweilige Fa milienkonstellation mindestens achtzig Prozent des Median-Äquivalenzeinkom mens – die sogenannte Prekaritäts schwelle – erreichen. Dass Nordrhein-Westfalen die daraus folgende verfassungsrechtliche Ver pflichtung umsetzen muss, steht außer Frage. Entscheidend ist jedoch, ob die Neuausrichtung dauerhaft gerecht, transparent und für die Verwaltung praktikabel ausgestaltet wird.
Zum 1. Januar 2027 soll der bisherige Fa milienzuschlag der Stufe 1, oft ‘Verheira tetenzuschlag’ genannt, entfallen. Das bisher dafür eingesetzte Finanzvolumen soll überwiegend in eine lineare Anhe bung der Grundgehälter um 1,68 Prozent fließen. Die Anwärtergrundbeträge sollen zugleich um dreißig Euro steigen. Ein höheres Grundgehalt stärkt die amtsbezogene Alimentation und kommt unabhängig vom Familienstand allen Be amtinnen und Beamten zugute. Das ist grundsätzlich ein nachvollziehbarer An satz. Zugleich vollzieht die Landesregie rung einen Wechsel im bisherigen Famili enleitbild: Künftig soll stärker die ‘Mehr verdienerfamilie’ im Mittelpunkt stehen. Die DSTG NRW warnt davor, familiäre Verantwortung dadurch aus dem Blick zu
Ausgleich nur auf Zeit Auch der kinderbezogene Fa milienzuschlag wird neu strukturiert. Die Orien tierung an den
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Blickpunkt online unter www.dstg-nrw.de
ANGEMERKT
Ein Gesetz auf dem richtigen Weg – aber nicht am Ziel
WDR Spendenaktion Gemeinsam für das Weihnachtswunder: Wir sind wieder dabei! Wenn im Dezember das WDR 2 Glashaus seine Türen öffnet, geht es um weit mehr als Radio und Musik. Menschen aus ganz Nord rhein-Westfalen kommen zu sammen, sammeln Spenden und setzen gemeinsam ein Zeichen für diejenigen, die Unterstützung brauchen. In diesem Jahr macht das WDR 2 Weihnachtswunder vom 12. bis 16. Dezember Station in Mönchengladbach. Und eines steht schon jetzt fest: Die DSTG NRW ist wieder mit dabei! Bereits in den vergangenen beiden Jahren hat sich die DSTG Gemeinschaft mit unterschiedli chen Aktionen am Weihnachts wunder beteiligt. 2024 führte der Weg nach Paderborn, im vergan genen Jahr nach Essen. Zweimal haben wir erlebt, wie aus vielen einzelnen Ideen und viel persönli chem Engagement etwas Großes entstehen kann. Diese Geschichte wollen wir 2026 fortschreiben. Deshalb sind auch in diesem Jahr alle Ortsverbände sowie alle Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung herzlich einge laden, sich zu beteiligen und ge meinsam mit uns das WDR 2 Weih nachtswunder zu unterstützen. Was wir dafür geplant haben? Ein bisschen Spannung darf noch bleiben. Alle Informationen zur diesjäh rigen Aktion und zu den Möglich keiten, sich einzubringen, werden in Kürze über die Bezirksverbän de veröffentlicht. Also: Termin vormerken, ge spannt bleiben und mitmachen. Gemeinsam können wir auch 2026 wieder etwas bewegen!
Der vorliegende Geset zesentwurf zur Besol dungs- und Versor gungsrechtsneuausrich
gebnis gelangen, die eigene Besoldung rei che im Familienhaushalt aus. Die Gefahr liegt auf der Hand: Die eigenständige Verantwor tung des Dienstherrn für eine amtsange messene Besoldung wird schrittweise durch eine Haushaltsbetrachtung ersetzt. Für uns bleibt klar: Das Einkommen einer Partnerin oder eines Partners kann nicht zur stillschweigenden Voraussetzung dafür wer den, dass ein Beamtenverhältnis finanziell trägt. Erwerbsbiografien verlaufen nicht immer planbar. Kinderbetreuung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder ein Wohnortwechsel können das zweite Einkom men beeinflussen oder vollständig entfallen lassen. Die Alimentation muss deshalb in erster Linie aus dem Beamtenverhältnis heraus verlässlich sein – nicht erst im Zu sammenspiel mit einem rechnerisch unter stellten Einkommen. Noch schwerer wiegt die vorgesehene Abschmelzung der Ausgleichszulagen. Wer durch die Reform zunächst vor Einkom mensverlusten geschützt wird, soll diesen Schutz ab 2028 Jahr für Jahr verlieren: um fünfzehn Prozent des ursprünglichen Be trags. Der Gesetzesentwurf räumt damit selbst ein, dass es ohne Ausgleich zu Ver schlechterungen kommen kann. Gleichzeitig akzeptiert er, dass diese Verschlechterungen für Betroffene mittelfristig eintreten sollen. Ein sinkendes Einkommen darf aber nicht zum Normalfall einer Besoldungsreform wer den. Wenn die Abschmelzung der Zulagen nicht zu realen Verlusten führen soll, müssen künftige Tarifabschlüsse und ihre Übertra gung auf den Beamtenbereich diese Lücke schließen. Ob und in welcher Höhe das ge lingt, ist heute jedoch offen. Tarifrunden sind Verhandlungen mit ungewissem Aus gang. Auch die wirkungsgleiche und zeitglei che Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft ist keine Selbstverständ lichkeit, sondern muss politisch durchgesetzt werden. Deshalb wird die DSTG NRW im weiteren Verfahren genau hinschauen und klare Ver besserungen einfordern. Anerkennung ver dient, dass das Land handelt. Unsere Aufga be bleibt es jedoch, darauf zu bestehen, dass aus einer schnellen Reaktion auch eine dau erhaft gerechte Lösung wird.
Carolin Konzack
tung ist ein wichtiger Schritt: Nordrhein Westfalen handelt. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Sep tember 2025 reagiert der Gesetzgeber zügig und bringt noch innerhalb eines Jahres eine umfassende Neuregelung auf den Weg. Das verdient Anerkennung. Zu lange mussten Beamtinnen und Beamte andernorts erleben, dass verfassungsrechtlich gebotene Korrek turen vertagt, angekündigt oder auf unbe stimmte Zeit verschoben wurden. Nordrhein Westfalen stellt sich seiner Verantwortung – und das ist ein gutes Signal. Doch Schnelligkeit allein macht noch keine gute Regelung. Gerade weil es um den Kern der amtsangemessenen Alimentation geht, müssen die Weichen jetzt richtig gestellt werden. Eine Besoldungsreform darf nicht nur rechnerisch eine neue verfassungs rechtliche Schwelle erreichen. Sie muss dauerhaft tragfähig sein, den besonderen Dienst- und Treuepflichten des Beamtenver hältnisses gerecht werden und den unter schiedlichen Lebenswirklichkeiten unserer Kolleginnen und Kollegen standhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforde rungen an eine Besoldung, die vor existen ziellen finanziellen Sorgen schützt, mit seiner Entscheidung deutlich geschärft. Besonders kritisch sehen wir, dass der Entwurf das Leitbild der sogenannten Mehr verdienerfamilie weiter verfestigt. Dahinter steht die Annahme, dass zum Einkommen aus dem Beamtenverhältnis regelmäßig ein Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzukommt. Nordrhein-Westfalen legt da bei pauschal ein Partnereinkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze zugrunde – der zeit 7236 Euro jährlich. Im Vergleich zu Rege lungen anderer Länder ist dieser Ansatz zu rückhaltend; dort werden zum Teil deutlich höhere fiktive Partnereinkommen angesetzt. Das ist zunächst ein Unterschied mit er heblicher Wirkung. Denn die Höhe eines un terstellten Partnereinkommens ist gesetzge berisch festlegbar – und damit keineswegs naturgegeben. Je höher es angesetzt wird, desto eher kann der Dienstherr zu dem Er
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DSTG-Blickpunkt 10/2026
UNSER ARBEITSALLTAG
Modernisierungsoffensive
Beihilfe modernisieren – aber niemanden zurücklassen
Mit dem Modernisierungsgesetz will die Landesregierung auch die Beihilfe weiterentwickeln: Digitale Verfahren, eine erleichterte Direkt abrechnung und ein neues Fallmanagement können für viele Betrof fene echte Verbesserungen bringen. Die DSTG NRW begrüßt insbe sondere die geplante individuelle Unterstützung bei komplexen Krankheits- und Pflegefällen – kritisiert aber entschieden, dass Pen sionärinnen und Pensionäre vom Zugang zum Fallmanagement weit gehend ausgeschlossen bleiben sollen. Moderne Fürsorge darf nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand enden.
auf Leistungen der Beihilfe sowie der Kranken- und Pflegeversicherung hel fen, Leistungen und Hilfen besser auf- einander abstimmen sowie Betroffene dabei unterstützen, ihre Angelegenhei ten langfristig wieder eigenständig zu regeln. Das ist ein richtiger Ansatz. Ein gutes Fallmanagement darf sich nicht in allge meinen Hinweisen oder einer zusätzlichen Telefonnummer erschöpfen. Es muss in dividuelle Unterstützung bieten, Orientie rung geben und die verschiedenen Stel len zusammenführen. Gerade bei lang wierigen Erkrankungen, Behinderungen, Pflegefällen oder außergewöhnlich kom plexen Kostenerstattungsverfahren kann dies eine spürbare Entlastung sein. Für die Beihilfeberechtigten des Landes soll das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW zentral zuständig sein. Der Gesetzesentwurf benennt damit ei nen klaren organisatorischen Anker punkt. Das ist sinnvoll, denn gerade bei sensiblen Gesundheits- und Beihilfe >
D ie Beihilfe ist für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsemp fängerinnen und Versorgungs empfänger ein zentraler Bestandteil der beamtenrechtlichen Fürsorge. Wenn schwere Erkrankungen, Pflegebedürftig keit oder komplexe Unterstützungsbe darfe auftreten, geht es nicht allein um die Erstattung einzelner Rechnungen. Be troffene müssen sich zugleich mit Beihil fe, privater Kranken- und Pflegeversi cherung sowie gegebenenfalls weiteren Sozialleistungsträgern auseinanderset zen. Das ist häufig kompliziert, belastend
und gerade in gesundheitlich schwierigen Situationen kaum ohne Hilfe zu bewälti gen. Mehr Unterstützung im Verfahren Positiv ist deshalb, dass das Modernisie rungsgesetz die rechtliche Grundlage für ein Fallmanagement in der Beihilfe schafft. Vorgesehen ist eine aktivieren de und koordinierende Begleitung von Beihilfeberechtigten mit besonderem Hilfebedarf. Das Fallmanagement soll unter anderem den individuellen Unter stützungsbedarf erkennen, bei Anträgen
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DSTG-Blickpunkt 10/2026
daten braucht es verlässliche Zustän digkeiten, qualifiziertes Personal und eine vom übrigen Personalbereich getrennte Bearbeitung.
bisherige Ausschluss von Beihilfe bei ei ner Teilzeitbeschäftigung von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeits zeit soll entfallen. Damit besteht künftig unabhängig vom Umfang der Teilzeit ein Anspruch auf Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen. Das ist ein sachgerechter Schritt, denn Teilzeit darf nicht mit einer Verschlech terung der gesundheitlichen Absiche rung verbunden sein. So richtig die Einführung eines Fallma nagements ist: Der Gesetzesentwurf begrenzt den Zugang in unangemesse ner Weise. Das Fallmanagement soll grundsätzlich nur für aktiv Beschäftigte eingeführt werden. Versorgungsemp fängerinnen und Versorgungsempfän ger können es nach dem Entwurf ledig lich dann weiter nutzen, wenn sie be reits während ihres aktiven Dienstes dauerhaft durch ein Fallmanagement begleitet worden sind. Wer erst im Ru hestand einen besonderen oder kom plexen Unterstützungsbedarf entwi ckelt, soll dagegen keinen eigenständi gen Zugang erhalten. Der entscheidende Mangel Gerade im Ruhestand steigt die Wahr scheinlichkeit, dass Menschen mit kom plexen gesundheitlichen Fragen, Pflege bedürftigkeit, stationären Aufenthalten, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehre ren parallel zu koordinierenden Leis tungsansprüchen konfrontiert werden. Dann wird die Beihilfe nicht einfacher, sondern häufig schwieriger. Es ist des halb weder sozial noch fürsorgepolitisch nachvollziehbar, ausgerechnet diejeni gen vom Fallmanagement auszuschlie ßen, die diese Unterstützung besonders dringend benötigen könnten. Das überzeugt nicht
66. Jahrgang BLICKPUNKT DSTG
Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
10/Oktober 2026
E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de, Preisliste 34, gültig ab 1. Januar 2026 Anzeigenleitung: Marion Clausen Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, Druck Medien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Redaktion: Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,
Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb), Landesverband Nordrhein-Westfalen, Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf, Telefon (0211) 90695-0, E-Mail: dstg.nrw@t-online.de Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen, Telefon (02102) 74023-0
Redakteure: Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland)
Verantwortlich für den gewerkschafts-
Digitalisierung darf entlasten
politischen Teil: Carolin Konzack, Landesvorsitzende.
Auch bei der Digitalisierung enthält das Gesetz Regelungen, die grundsätzlich zu begrüßen sind. Beihilfen können künftig vollständig durch automatisierte Ein richtungen festgesetzt werden. Zusätz lich dürfen Beihilfestellen Risikomana gementsysteme einsetzen. Automati sierung kann Bearbeitungszeiten ver kürzen und die Beihilfestellen von Routi nevorgängen entlasten. Sie darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Be sonderheiten, schwierige Krankheitsbil der oder berechtigte Rückfragen unter gehen. Gerade im Beihilferecht kann ein Fall nicht allein nach Datenlage beurteilt werden. Deshalb gilt: Digitalisierung muss dem Menschen dienen – nicht umgekehrt. Erleichterungen sieht der Entwurf zu dem für die elektronische Direktabrech nung vor, insbesondere bei Kranken hausrechnungen. Wenn die beihilfebe rechtigte Person dies beantragt und die erforderlichen Einwilligungen zur Daten verarbeitung beziehungsweise Schwei gepflichtentbindung vorliegen, kann die Beihilfe unmittelbar an Leistungserbrin ger oder Rechnungssteller gezahlt wer den. Gerade bei hohen stationären Kos ten kann das Betroffene und Angehöri ge finanziell und organisatorisch entlas ten. Das Modernisierungsgesetz enthält au ßerdem einige Klarstellungen und Ver besserungen für aktive Kolleginnen und Kollegen. Künftig soll während der Elternzeit ein eigenständiger Anspruch auf Beihilfe bestehen – auch dann, wenn die Elternzeit ohne Besoldung als Vollbeurlaubung genommen wird. Für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit soll der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent betragen. Ebenfalls wichtig ist die vorgesehene Änderung für Teilzeitbeschäftigte: Der Verbesserungen bei Elternzeit und Teilzeit
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Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht endet nicht mit dem aktiven Dienst. Sie gilt auch gegenüber den Menschen, die über viele Jahrzehnte Verantwortung für unser Land übernommen haben und nun Versorgung beziehen. Eine Regelung, die Fallmanagement nur fortführt, aber nicht neu eröffnet, schafft eine sachlich nicht gerechtfertigte Zweiteilung: Unter stützung für aktive Beschäftigte – al lenfalls Bestandsschutz für Pensionä rinnen und Pensionäre. Die DSTG NRW fordert deshalb ein deutig: Das Fallmanagement muss von Beginn an auch für Versorgungsemp fängerinnen und Versorgungsempfän ger geöffnet werden. Entscheidend muss allein der tatsächliche individuel le Hilfebedarf sein – nicht die Frage, ob dieser Bedarf zufällig schon vor dem Eintritt in den Ruhestand bestand. Modernisierung bedeutet, Verfahren einfacher, schneller und menschlicher zu gestalten. Das gelingt nur, wenn Digitalisierung mit persönlicher Unter stützung verbunden wird – und wenn diese Unterstützung allen Beihilfebe rechtigten offensteht. Die Landesregie rung sollte den Gesetzesentwurf des halb im weiteren parlamentarischen Verfahren nachbessern: Fallmanage ment für Aktive und Pensionärinnen und Pensionäre, bedarfsgerecht, frei willig und mit ausreichend Personal. Nur dann wird aus einer guten Idee eine echte Verbesserung.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Landes- regierung haben sich die Parteien darauf verständigt, gemeinsam mit den Beschäftig ten und den Gewerkschaften eine Modernisie rungsoffensive für den öffentlichen Dienst zu erarbeiten und durchzufüh ren. In zahlreichen Werkstattgesprächen wurde in den letzten Jahren unter Beteiligung des DBB NRW der nun vorliegende Gesetzesentwurf erarbeitet. Er beinhaltet etwa zwanzig Re formvorhaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. HINTERGRUND
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DSTG-Blickpunkt 10/2026
Familienzuschläge vor dem Umbau • Fortsetzung von Seite 1
wohngeldrechtlichen Mietenstufen soll ent fallen. Für Beschäftigte im Beamtenverhält nis, deren Bezüge durch den Umbau sinken oder deren Anspruch auf den bisherigen Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt, sieht der Entwurf Ausgleichszulagen vor. Dass diese Zulagen nötig sind, unter streicht die Größenordnung der vorgesehe nen Mittel: Für 2027 rechnet die Landesre gierung mit rund 225,76 Millionen Euro, für 2028 mit rund 191,89 Millionen Euro. Es han delt sich also nicht um wenige Einzelfälle, sondern um einen Systemwechsel mit er heblichen Folgen für viele Betroffene. Besonders kritisch ist, dass die Aus gleichszulagen nicht dauerhaft gewährt werden sollen. Ab 2028 ist eine jährliche Abschmelzung um fünfzehn Prozent des Ausgangsbetrags vorgesehen. Ein Schutz, der von Jahr zu Jahr geringer wird, ist aus Sicht der DSTG NRW kein verlässlicher Be sitzstandsschutz. Wer heute auf den Aus gleich angewiesen ist, darf nicht in weni gen Jahren erhebliche Einkommensver luste hinnehmen müssen. Auch die bisherige fortlaufende Aus gleichszulage für bestimmte Familien mit drei oder mehr Kindern nach § 91b Lan desbesoldungsgesetz soll ab 2027 durch eine Einmalzahlung ersetzt werden. Ob diese Regelung den langfristigen Belas tungen größerer Familien gerecht wird, muss sorgfältig geprüft werden. DSTG NRW bleibt dran Von der Neuordnung der Familienzuschläge zu unterscheiden ist die bereits beschlos sene Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: Zum 1. März 2027 sollen die Grundgehälter zusätzlich um zwei Prozent steigen; auch die neu struk turierten Familienzuschläge sollen dann um zwei Prozent angehoben werden. Mit dem Gesetzesentwurf beginnt nun die Verbändeanhörung. Die DSTG NRW wird die Auswirkungen auf einzelne Besol dungsgruppen und unterschiedliche Fami lienkonstellationen genau analysieren und sich im weiteren Verfahren mit Nachdruck für eine verlässliche, eigenständige und familiengerechte Alimentation einsetzen.
UNSERE GEWERKSCHAFT
Rhetorikseminar: Lob als Königsdisziplin
Mit Freude überzeugen, sicher auftreten und die eigene Wirkung verbessern: Beim Rhetorik-Seminar der DSTG NRW in Dortmund konnten fünfzehn motivierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre rhetorischen Fähigkeiten intensiv trainieren und viele praktische Impulse für ihren gewerkschaftlichen Alltag mitnehmen. U nter dem Motto ‘Lob ist die Königs disziplin der Rhetorik’ stand das Verbindung von verbaler und nonverba ler Kommunikation standen auf dem Programm.
Rhetoriktraining der DSTG NRW in Dort mund. Gemeinsam mit Referent Michael Vetter und Seminarleiter Detlef Mohr be schäftigten sich die 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer drei Tage lang mit der Frage, wie Kommunikation überzeugend, authentisch und wirkungsvoll gelingt. Das offizielle Seminarprogramm un ter dem Titel ‘Rhetoriktraining: mit Freude überzeugen!’ setzte dabei kon sequent auf Praxisnähe. Ziel war es un ter anderem, die eigene Kommunikati ons- und Auftrittswirkung besser zu erkennen, rhetorische Mittel gezielt ein zusetzen, Botschaften klar zu formulie ren und auch mit Widersprüchen oder Störungen souverän umzugehen. Schon zu Beginn ging es um die eige ne Wirkung auf andere, um Selbst- und Fremdeinschätzung sowie um Körper sprache und souveränes Auftreten. Da bei wurde deutlich: Der erste Eindruck zählt – und der letzte bleibt. Auch origi nelle Einstiege und Abschlüsse, eine klare Zielgruppenansprache und die
Ein weiterer Schwerpunkt lag darauf, Inhalte auf den Punkt zu bringen . Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer trai nierten Kurzstatements und Argumen tationstechniken und beschäftigten sich intensiv mit körpersprachlichen Signalen – sowohl mit der Wahrneh mung beim Gegenüber als auch mit der bewussten Steuerung des eigenen Auf tretens. Zum Abschluss wurde es noch einmal besonders praxisnah: Im Mittelpunkt standen der professionelle Umgang mit Nervosität, Lampenfieber und Blackouts sowie das souveräne Reagieren auf Störungen. Anschließend ging es um den persönlichen Transfer: Was setze ich als Erstes um? Nach drei intensiven Seminartagen fiel das Fazit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eindeutig aus: Das hat etwas gebracht! Oder kurz gesagt: Die DSTG tut was für ihre Mitglieder!
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Senioren Rheinland Info-Veranstaltung der DSTG-Bezirksseniorenvertretung Rheinland zu den Themen ‘Testament, Vorsorgevollmacht und Beihilfe’ Am 8. September 2026 wurde von der Seniorenvertretung Rheinland mit Unterstützung der Kollegen des FA Geilenkirchen eine Info-Veranstaltung zu den Themen Testament, Vorsorgevollmacht, Patienten verfügung und zu besonderen Themen aus dem Bereich der Beihilfe angeboten.
Der Ende 2024 fertig gestellte Neubau des Fi nanzamts Geilenkirchen bot schon rein äußerlich ei nen guten Veranstaltungsort für zukünftige Vorträge der Bezirksseniorenvertretung Rheinland. Den zahlreichen Teilnehmern, die nicht nur dem Seniorenbereich zuzurechnen waren, wurden von Rechtsanwalt Frank Hünker humorvoll und informativ die Grundzüge zu den vorgenannten Themen darge 60+ Die Seite für die Generation
stellt. Frau Mühlen vom LBV hat den Kolleginnen und Kollegen die Themen Reha, Kur, Anschlussheilbehandlung und Implantate und sonstige praktische Tipps zum Thema Beihilfe erläutert. Sie machte auch Werbung für die Nutzung der Beihilfe-App und der Möglichkeit der digitalen Bescheidabholung. Eine schöne Veranstaltung auch mal im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen.
Gelungenes Landesseniorenseminar in Dortmund
aktuelle Infos zur politischen Situation im Dortmunder Stadtparlament. Endpunkt war das gut siebzig Meter hohe Gebäude ‘Dortmunder U’, das Wahrzeichen der Stadt Dortmund, das 2010 als Haus für Kunst, Kultur, Bildung im Rahmen ‘Kultur hauptstadt Europa-Ruhr’ fertiggestellt worden ist. Besonders imposant das elf Meter hohe vergoldete U sowie die Licht kunst von Adolf Winkelmann mit sieben Millionen Außen-LEDs. Den Abend gestal tete vom Bezirksverband Rheinland die Seminarleitung Richard Pomp und Jutta Pepersack und dort ließ man das Erlernte bei geistigen Getränken fröhlich Revue passieren. Fazit von allen: Ein rundherum gut gelun genes, gut organisiertes Seminar! Schön, dass sich die DSTG so engagiert für die Ruheständler zeigt und stets dazu: beste Stimmung!
E inen guten Start in den September gab es für die Teilnehmer des Semi nars, die der Einladung der Landessenio renvertretung NRW nach Dortmund ge folgt sind: Drei Tage mildes Wetter und beste Stimmung im Seminar, das allen mehr Kompetenz zu wesentlichen Aspek ten des Ruhestands vermittelte. Dipl.- Soz.-Päd. Ursula Lenz (Gedächtnistraine rin) machte Ursachen, Diagnosen, Thera pien psychischer Erkrankungen im Alter verständlich. Rechtliche Regelungen zu Vollmachten und Patientenverfügungen wurden detailliert von Rechtsanwalt Hünker erläutert. Markante Beispiele aus der Praxis wurden dargestellt und aus dem Forum gab es rege Beteiligung zum Thema. Die DSTG Landesvorsitzende Carolin Konzack sprach die aktuellen
problematischen Themen zur Besol dungsstrukturreform, das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung sowie die gewerkschaftlichen Initiativen zur Aus weitung des Fallmanagements auf alle Beihilfeberechtigten an. Uta Weise von der Beamtenberatung erläuterte viel Neues zu Beihilfeänderungen, zur Beihil fe-App, Vollmachten und zu nicht ver schreibungspflichtigen Medikamenten. Mittlerweile ist es fast Tradition bei den Seminaren, dass auch eine Exkursion an geboten wird, um den Teilnehmern etwas Lokalkolorit vom Tagungsort mitzugeben. Fritz Hake vom DSTG Bezirksverband Westfalen-Lippe organisierte für die Gruppe am Nachmittag (1. September) ei ne kurzweilige Stadtführung mit histori schen und amüsanten Geschichten sowie
Weitere Terminankündigungen für das Rheinland 27. Oktober 2026 und 3. November 2026: Führungen WDR in Köln 6. November 2026: Sicherheit im Alter: Sicherung von Haus, Wohnung etc. mit der Kreispolizeibehörde Mettmann in der Richrather Schützenhalle
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Seminar für neue Ortsverbandsvorsitzende und solche, die es werden wollen Was gehört eigentlich zur Arbeit eines Ortsverbandsvorsitzenden? Wie erreicht man Mitglieder, gewinnt neue Kolleginnen und Kollegen und setzt gute Ideen vor Ort um? Genau darum ging es am 13. August beim zweiten Seminar der DSTG Rheinland für neue Ortsverbandsvor sitzende und alle, die sich vorstellen können, diese Aufgabe künftig zu übernehmen. Besonders wertvoll war dabei der offene Austausch untereinander.
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DSTG NRW | ARBEITSKREIS LAUFBAHNGRUPPE 2.2 Vom Hype in die Kontroll mitteilung: Wie das KStTG Bitcoin-Spekulanten den Stecker zieht Automatischer Datenaustausch statt Krypto-Grauzo ne: Das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz bringt Bewegung in die Finanzverwaltung. Welche Neuerungen auf die Kolleginnen und Kollegen zu- kommen und wie Bitcoin-Gewinne künftig aufgedeckt werden, beleuchtet der digitale Stammtisch der DSTG NRW am 9. Dezember 2026. M it dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) schlägt die Finanzverwaltung ein neues Kapitel auf: Die nationale Umsetzung der europäischen DAC-8-Richtlinie verpflichtet Krypto-Dienstleister dazu, Transaktionen ab dem Steuerjahr 2026 lückenlos zu erfassen. Die ersten Meldungen gehen bereits 2027 direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Damit schrumpfen die Freiräume für anonyme Speku lationsgeschäfte drastisch. Doch was bedeutet dieser massive Informationszu fluss ganz konkret für die tägliche Veranlagungs- und Prüfungs-Praxis? Wie lassen sich private Veräuße rungsgeschäfte (§ 23 EStG) künftig treffsicher verifi zieren, wie steht es um die Überwachung der einjähri gen Haltefrist, und welche Herausforderungen ergeben sich bei den Freigrenzen? Genau diese Fragestellungen stehen im Fokus des nächsten digitalen Stammtischs des Arbeitskreises LG 2.2. Referent Sebastian auf’m Kamp gibt in einem kom pakten Impulsvortrag praxisnahe Einblicke in die neuen Kontrollmechanismen, ordnet die praktischen Konse quenzen ein und skizziert Chancen sowie verwaltungs seitige Herausforderungen. Im Anschluss ist ausrei chend Zeit für eine kollegiale Diskussion und offene Fragen reserviert.
DSTG vor Ort sichtbar machen Der Ortsverband ist für viele Mit glieder der direkteste Kontakt zur DSTG. Hier werden Informationen weitergegeben, Fragen beantwor tet, neue Kolleginnen und Kollegen angesprochen und Aktionen orga nisiert. Entsprechend vielfältig waren die Themen des Seminars. Zunächst ging es um die Struktu ren der DSTG und die Rolle des Ortsverbandes innerhalb von Be zirks-, Landes- und Bundesver band. Denn wer die Wege und An sprechpartner kennt, kann vor Ort schneller und sicherer handeln. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Öffentlichkeitsarbeit: Welche In formationskanäle gibt es? Wie errei chen wichtige Nachrichten die Mit glieder? Und wie kann der Ortsver band regelmäßig sichtbar bleiben? Dabei wurde deutlich, dass nicht Perfektion zählt, sondern Verläss lichkeit, Präsenz und kurze Wege. Mitglieder gewinnen und gut betreuen Auch die Mitgliederwerbung spielte eine wichtige Rolle. Persönliche An sprache, der richtige Zeitpunkt und ein unkomplizierter Einstieg sind entscheidend, um neue Kolleginnen und Kollegen für die DSTG zu ge winnen. Onlinebeitritt, Schnupper mitgliedschaft und Werbemateria lien können unterstützen – der persönliche Kontakt vor Ort bleibt aber der wichtigste Türöffner. Genauso wichtig ist die Betreu ung der bestehenden Mitglieder. Deshalb wurden verschiedene Ser viceangebote, Vorteile und Unter
stützungsmöglichkeiten vorge stellt – bis hin zum gewerkschaft lichen Rechtsschutz. Ziel war nicht, dass Ortsverbandsvorsitzende je des Detail kennen, sondern dass sie wissen, wo sie was finden und wohin sie Mitglieder bei Fragen weiterleiten können. Gute Ideen werden unterstützt Ortsverbandsarbeit lebt von Akti vitäten und Begegnungen. Ob Mit gliedergewinnung, Mitgliederbin dung oder gemeinsame Aktionen: Der Bezirksverband unterstützt die Ortsverbände dabei, gute Ideen vor Ort umzusetzen und die DSTG in den Dienststellen sichtbar und erlebbar zu machen. Mindestens genauso wichtig wie die vermittelten Inhalte war der offene Austausch untereinander. Genau hier lag eine besondere Stärke des Seminars: Erfahrungen wurden geteilt, Ideen weitergege ben und neue Kontakte geknüpft. So entstand ein Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen, die vor ähnlichen Aufgaben stehen und künftig voneinander profitieren können. Am Ende ging es deshalb nicht nur mit vielen Informationen zurück in die Ortsverbände, sondern auch mit neuen Kontakten, Anregungen und Motivation für die Arbeit vor Ort. Genau das soll das Seminar leisten – für neue Ortsverbands vorsitzende und für alle, die es vielleicht einmal werden wollen. Austausch, Kontakte und ein starkes Netzwerk
Die Veranstaltung im Überblick Datum & Uhrzeit
Dienstag, 9. Dezember 2026, 14:00 Uhr
Format & Ort Digital via Cisco WebEx (Teilnahme per Browser oder App möglich; zur Förderung eines angenehmen Austauschs bit ten wir um eingeschaltete Kameras) Zielgruppe Mitglieder der Laufbahngruppe 2.2 der DSTG NRW
Bis zum 23. November 2026 über die DSTG-Geschäftsstelle per E-Mail an: dstg-westfalen@t-online.de (unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse)
Anmeldung
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen lebendigen fachlichen Dialog! Andrea Echelmeyer, Sprecherin des Arbeitskreises LG 2.2 | DSTG NRW
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AKT I ON
SPORT
Finanzsport: FSG Rheinland goes Padel
Premiere auf dem Padel-Court: sech zehn Kolleginnen und Kollegen der FSG Rheinland nutzten Anfang September die Gelegenheit, den Trendsport Padel kennenzulernen. Bei viel Bewegung, Spaß und Teamgeist wurde aus dem Schnupperkurs ein rundum gelungener sportlicher Nachmittag. A m 3. September 2026 hieß es für die FSG Rheinland erstmals: Schläger in die Hand und ab auf den Padel-Court! Beim ersten Padel-Schnupperkurs nutz ten 16 Kolleginnen und Kollegen die Gele genheit, den beliebten Trendsport auf der Anlage der TG Nord in Düsseldorf ken nenzulernen. Zum Auftakt begrüßte Erik Graw, 1. Vorsitzender der TG Nord, die Teilneh merinnen und Teilnehmer und gab eine kurze Einführung in die Sportart. Dabei erklärte er die wichtigsten Regeln, grund legende Techniken und einige Besonder heiten, die Padel von anderen Rück schlagsportarten unterscheiden. Danach ging es direkt in die Praxis. Zwei Stunden lang wurde ausprobiert, gespielt und gemeinsam dazugelernt. Schon nach kurzer Zeit kamen die ersten längeren Ballwechsel zustande – und vor allem der Spaß blieb dabei nicht auf der Strecke. Im Mittelpunkt standen das ge meinsame sportliche Erlebnis, das Mitei nander und die Freude daran, etwas Neu es auszuprobieren. Nach den sportlichen Aktivitäten ließ die Gruppe den gelungenen Nachmittag in ge mütlicher Runde im Clubhaus ausklingen. Der erste Padel-Schnupperkurs der FSG Rheinland war damit ein voller Erfolg. Ein gelungener Auftakt – und vielleicht der Beginn einer neuen sportlichen Tradition bei der FSG Rheinland.
Aktionstag an den Bildungseinrichtungen: Waffeln können wir! Gemeinschaft auch! Wenn es an den Bildungseinrichtungen nach frischen Waffeln duftet, ist die DSTG meist nicht weit. Auch am 16. September 2026 waren wir wieder vor Ort – mit Give-aways, Thermobechern und vor allem mit Zeit für die neuen Anwärterinnen und Anwärter. Bewährt? Auf jeden Fall!
Seien wir ehrlich: Das Grundrezept unseres Aktions tags hat sich in den vergangenen Jahren nicht groß verändert. Waffeln? Ja. Give-aways? Natürlich. Ther mobecher? Auch wieder dabei! Warum auch etwas ändern, das funktioniert!?! Entscheidend sind die Gespräche Denn hinter dem Aktionstag steckt mehr als ein gut gefüllter Stand. Für viele Anwärterinnen und Anwärter ist es eine erste Gelegenheit, die DSTG persönlich ken
nenzulernen. Es geht um Fragen zum Berufsstart, zur Ausbildung und zum Studium, aber auch darum, was die DSTG konkret bietet und wo sie unterstützen kann. Mitglied? Dann gibt’s den Becher dazu! Wer bereits Mitglied war, konnte seinen DSTG-Thermobecher gegen Vorlage des Gutscheins am Stand abholen. Und auch spontane Entscheidungen wurden belohnt: Wer am Aktionstag Mitglied wurde, erhielt den Thermobecher direkt als Willkom mensgeschenk. Neue Gesichter, jedes Jahr aufs Neue Der Ablauf mag vertraut sein. Die Menschen sind jedes Jahr neu. Und genau des halb sind wir auch 2026 wieder gerne dort gewesen, wo der berufliche Weg vieler künftiger Kolleginnen und Kollegen beginnt. Waffeln sind schnell aufgegessen. Gute Kontakte bleiben länger!
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