DSTG Blickpunkt Nr. 12 | Dezember 2025

Das Mitgliedermagazin der Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen

Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen

Nr. 12 | Dezember 2025

Themen dieser Ausgabe

Seite

Einkommensrunde 2026: dbb legt Forderungen fest

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Bezirkshauptvorstände Rheinland und Westfalen: Starke Stimme in Zeiten des Wandels – DSTG Westfalen-Lippe und Rheinland im Dialog mit Oberfinanzpräsident Reinhard Derix 04

BESOLDUNG

Besoldung: Widersprüche Alimentation 2025

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Die Seite für die Generation 60+ 08

Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamtenbesoldung 2008 bis 2020 weitgehend verfassungswidrig Relevanz auch für Nordrhein-Westfalen

Mit Beschluss vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. No vember 2025, hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsge richts die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für den Zeit raum 2008 bis 2020 überwiegend für mit dem Grundgesetz unver einbar erklärt. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen entsprach die Berliner Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

tuationen unterschiedlicher Haushalts größen. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar: Eine Beamtenbesoldung unterhalb der Prekaritätsschwelle ist verfassungswidrig. Weitere Prüfkriterien bleiben bestehen Auch bei Erreichen der Mindestbe soldung sind zusätzliche Prüfun gen erforderlich. Das Gericht untersucht weiterhin, ob die Besoldungsent wicklung

Neue Parameter für die Verfassungskontrolle

komplex und schwer handhabbar waren. Kernpunkt der neuen Systematik ist die Orientierung an der Prekaritäts schwelle, definiert als achtzig Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Dieses wird auf Grundlage der OECD Äquivalenzskala ermittelt und ermög licht einen Vergleich von Einkommenssi-

Das Gericht hat seine bisherige Recht sprechung zur Amtsangemessenheit der Besoldung weiterentwickelt und die bisherigen Prüfkriterien (‘Parameter’) grundlegend überarbeitet. Hintergrund war die Erkenntnis des Senats, dass die früheren Berechnungsmethoden zu

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Blickpunkt online unter www.dstg-nrw.de

 von den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst,  von der allgemeinen Lohnentwicklung,  von der Inflation abweicht und ob das Abstandsgebot zwischen Besoldungs gruppen eingehalten wird. Das Abstandsgebot erhält dabei besonderes Gewicht. In Berlin lagen mehrere Besoldungsgrup pen – teils A6 bis A11 – dauerhaft unterhalb der Mindestbe soldung. Dadurch kommt es nach Auffassung des Gerichts zu einer strukturellen Verschiebung, die eine umfassende Anhe bung des gesamten Besoldungsgefüges notwendig machen kann. Im Ergebnis stuft der Senat rund 95 Prozent der geprüften Berliner Besoldungsregelungen als verfassungswidrig ein. Das Land Berlin ist verpflichtet, bis zum 31. März 2027 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Mögliche Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen Die im Urteil dargestellten Grundsätze gelten nicht nur für Berlin, sondern können auf alle Besoldungsgesetze der Länder übertragen werden. Zwar lag das Besoldungsniveau in Nord rhein-Westfalen in den streitgegenständlichen Jahren regel mäßig über dem von Berlin. Beispielhaft zeigt dies die Ein gangsbesoldung A9 im Jahr 2020 (Berlin: 2621,81 Euro; Nord rhein-Westfalen: 2764,27 Euro). Dennoch ist nach erster Einschätzung nicht auszuschließen, dass auch in Nordrhein-Westfalen Besoldungsgruppen unter halb der nun maßgeblichen Prekaritätsschwelle liegen. Eine detaillierte Vergleichsberechnung steht noch aus. Handlungsbedarf in Nordrhein-Westfalen Aus Sicht der DSTG ergibt sich aus der Entscheidung ein klarer Reformbedarf für das nordrhein-westfälische Besoldungs recht. Die Gewerkschaft wird den Bewertungs- und Entschei dungsprozess der Landesregierung aufmerksam begleiten und ist bereit, sich konstruktiv in die erforderlichen Anpas sungen einzubringen. Ob das Land Nordrhein-Westfalen die neuen Vorgaben freiwillig in sein Besoldungsrecht überführt oder ob gericht- liche Verfahren erforderlich sein werden, bleibt abzuwarten. Zunächst ist die umfassende Analyse des Urteils durch die Landesregierung abzuwarten. Berliner Beamtenbesoldung 2008 bis 2020 weitgehend verfassungswidrig • Fortsetzung von Seite 1

ANGEMERKT

Die Grundpfeiler unseres Berufs- beamtentums 73 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten den Staat für

Carolin Konzack

überfordert. In einem Staat, dem seine Einwohnerin nen und Einwohner vertrauen, braucht es verlässli che Strukturen und verantwortungsbewusste Men schen. Das Berufsbeamtentum ist kein Relikt ver gangener Zeiten, sondern ein stabiler Anker zur Erledigung der staatlichen Aufgaben. Beamtinnen und Beamten stehen für Kontinuität, Neutralität und Rechtsstaatlichkeit – Werte, die das Rückgrat einer funktionierenden Demokratie bilden. Die Grundpfeiler unseres Berufsbeamtentums – Treuepflicht, Dienst- und Fürsorgepflicht, das Lebenszeit- und das Alimentations- und auch das Neutralitätsprinzip – sind keine Selbstverständlich keit, sondern Ausdruck eines besonderen Dienst- und Treueverhältnisses zwischen Staat und Beamtin oder Beamten. Dieses Verhältnis ist nicht verhandel bar. Es gründet auf gegenseitigem Vertrauen: Der Staat sichert die Unabhängigkeit und soziale Absi cherung seiner Beamtinnen und Beamten, während diese im Gegenzug unparteiisch, rechtstreu und mit voller Hingabe ihren Dienst leisten. Es mag in die Jahre gekommen klingen, doch hinter diesen Begrif fen steht mehr als ein rechtliches Konstrukt. Es geht um Haltung, Verantwortungsbewusstsein und Ver lässlichkeit. Diese Werte machen unseren Beruf attraktiv und unverzichtbar. In den Medien und der Politik mehren sich die An griffe auf das Berufsbeamtentum. Pension, Lohn fortzahlung im Krankheitsfall oder auch die Beihilfe und die Mindestversorgung werden in Frage gestellt. Die Argumente sind oftmals schlecht recherchiert oder gar populistisch. Auch liest man häufig es müsste ‘Gerechtigkeit’ geschaffen werden. Neben dem Recht auf freie Berufswahl verkennen die Auto ren jedoch häufig, dass den sogenannten ‘Beamten privilegien’ auch Pflichten gegenüberstehen. Es liegt an uns, das Berufsbeamtentum mit seinen Werten zu leben und zu erhalten – im täglichen Dienst, im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern und in der Kollegialität untereinander. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft steht dafür ein, dass die Grundprinzipien des Berufsbeamten tums auch künftig gewahrt und weiterentwickelt werden. Denn nur auf einer soliden Grundlage kön nen wir den Herausforderungen der Zukunft mit Stärke begegnen. Unser Berufsbeamtentum ist nicht nur Tradition, sondern Zukunft – wenn wir es mit Leben füllen.

BLICKPUNKT DSTG

Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen

65. Jahrgang

12/Dezember 2025

E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de, Preisliste 33, gültig ab 1. Januar 2025 Anzeigenleitung: Marion Clausen Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, Druck Medien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Redaktion: Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,

Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb), Landesverband Nordrhein-Westfalen, Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf, Telefon (0211) 90695-0, E-Mail: dstg.nrw@t-online.de Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen, Telefon (02102) 74023-0

Redakteure: Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland) Verantwortlich für den gewerkschaftspolitischen Teil: Carolin Konzack, Landesvorsitzende. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Telefon (0211) 90695-0, Telefax (0211) 90695-22

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UNSER ARBEITSALLTAG

UNSERE GEWERKSCHAFT

Höhergruppierungen: ‘Gärtner-Erfolg’ in der HSF in Nordkirchen E s war ein langer Weg, aber er hat sich gelohnt. Einige Gärtner werden, aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse, den Sprung von der Entgeltgruppe 5 in die Entgeltgruppe 6 schaffen. In der Hochschule für Finanzen im Schloss Nordkirchen werden die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 2.1 für die Tätigkeiten in der Finanzverwaltung aus- gebildet. Aber neben der Studentenschaft braucht das Schloss eine Haus- und Hof- Belegschaft, um die Räumlichkeiten und Außenanlagen in Schuss zu halten. Jeder und jede einzelne ist ein wichtiger Baustein im System Nordkirchen und leistet eine tolle Arbeit. Es gibt viel Arbeit im Schloss Der neu anzulegende Westgarten ist histo risch begründet und soll möglichst treu nach alten vorliegenden Skizzen bautech nisch und gärtnerisch rekonstruiert werden. Aber auch der Baumschnitt und die Pflege der Grünanlage ist eine große Herausforde rung in diesem Bereich. Da muss genau ge schaut und bewertet werden, welcher Ast kann abgeschnitten werden und welche ‘Krankheit’ könnte den Baum befallen haben? Eine große Herausforderung, wozu Spezial kenntnisse zwingend notwendig sind. Jetzt die gute Nachricht! Einige Gärtner, die eine besondere Qualifikation erlangt haben, wer den nun in die Entgeltgruppe 6 höhergrup piert. Das freut die Deutsche Steuer-Gewerk schaft, denn der Hauptpersonalrat und die DSTG haben das Projekt in vielen Gesprächen unterstützt, eng begleitet und immer wieder angeschoben. Aber auch die Verwaltung hat hier einen tollen Job gemacht und das Projekt ‘Höher gruppierung Gärtner’ nie fallen lassen.

Einkommensrunde 2026: dbb legt Forderungen fest Die Bundetarifkommission des dbb – Beamtenbund und Tarifunion – hat am 17. Novem ber 2025 in Berlin die Forderungen für die Einkommensrunde 2026 beschlossen. Mit diesen Forderungen startet der dbb in die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die insgesamt rund 3,5 Millionen Beschäftigte betreffen.

Kernforderungen für die Einkommen 2026 Für die Tarifbeschäftigten der Länder fordert der dbb:  Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens jedoch 300 Euro monatlich

 Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro monatlich  Laufzeit von 12 Monaten Damit setzt der dbb ein klares Signal für eine deutliche und zeitnahe Verbesserung der Einkommen im Länderbereich. Weitere gewerkschaftliche Forderungen Neben der linearen Erhöhung formulierte die Bundestarifkommission zusätzliche strukturelle Anliegen:  Anhebung der Zeitzuschläge nach §8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozentpunk te, berechnet auf Basis der individuellen Stufe (mindestens Stufe 3)  Unbefristete Vollzeit-Übernahme aller Auszubildenden und dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung  Verbesserung der Arbeitsbedingungen, unter anderem durch stufengleiche Höhergruppierung sowie erhöhte Wechselschicht- und Schichtzulagen nach Vorbild des TVöD  Mitgliedervorteilsregelung: ein zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder  Aufnahme von Gesprächen zur Reform der Entgeltordnung Länder Diese Forderungen sollen dazu beitragen, den öffentlichen Dienst der Länder langfristig konkurrenzfähig und attraktiv zu halten. Verhandlungsfahrplan Die Tarifverhandlungen beginnen am 3. Dezember 2025 in Berlin. Sollte in der ersten Runde keine Einigung erzielt werden, sind folgende weitere Termine vorgesehen:

 15. bis 16. Januar 2026  11. bis 13. Februar 2026 Ein intensiver Verhandlungsprozess ist damit vorgezeichnet. Auswirkungen auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger

Von den Verhandlungen sind neben den rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Länder (ohne Hessen) auch indirekt etwa 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und -empfänger betroffen. Die Gewerkschaften werden daher im Anschluss an die Tarifrunde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf den Beamten- und Versorgungs bereich der Länder und Kommunen einfordern – ein zentraler Grundsatz gewerk schaftlicher Arbeit.

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AUS DEN BEZIRKSVERBÄNDEN

Bezirkshauptvorstände Rheinland und Westfalen Starke Stimme in Zeiten des Wandels – DSTG Westfalen-Lippe und Rheinland im Dialog mit Oberfinanzpräsident Reinhard Derix

Die DSTG in Nordrhein-Westfalen zeigte zum Herbst 2025 einmal mehr, wie wichtig eine starke gewerkschaftliche Vertretung für Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte ist. Sowohl der Bezirk Westfalen-Lippe als auch der Bezirk Rheinland kamen zu ihren Hauptvorstandssitzungen zu sammen – und beide Treffen standen im Zeichen intensiver Austausch formate, klarer gewerkschaftlicher Positionen und offener Diskussionen mit dem neuen Oberfinanzpräsidenten, Reinhard Derix.

präsident versicherte, dass trotz notwen diger Flächenreduzierungen die Präsenz in der Fläche erhalten bleiben solle. Deutlich wurde jedoch: Eine ‘Leerzie hung’ ganzer Etagen, wie sie in einigen Dienststellen bereits sichtbar ist, stößt auf Unverständnis und belastet den Betriebsfrieden. Die DSTG fordert daher Lösungen mit Augenmaß sowie klare Kommunikation und Transparenz von Seiten der Verwaltung. Gleichzeitig betont die Gewerkschaft, dass Einsparungen nicht zulasten drin gend benötigter Zukunftsinvestitionen gehen dürfen. Automatisierung, Digitali sierung und moderne Arbeitswelten sind Schlüssel, um den Transformationspro zess der Finanzverwaltung erfolgreich zu gestalten. Derix hob in diesem Zusam menhang besonders die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Rechenzen trum (RZF) hervor. Die IT-Betriebsstabili tät und eine engere Abstimmung zwi schen Praxis und Technik sollen gestärkt werden. Eine erste Bilanz der entspre chenden Task-Force wurde für Jahresen de in Aussicht gestellt. Personalentwicklung, Beförderungen und Tarifrunde Positiv aufgenommen wurden Fortschrit te im Personalentwicklungskonzept der Laufbahngruppe 1, das neuen Aufstiegs möglichkeiten den Weg ebnet – für Be amte wie Tarifbeschäftigte. Die gewerk schaftliche Arbeit zeigt Wirkung: Trotz angespannter Haushaltslage werden 2026 zusätzliche Beförderungsmöglich keiten in GKBP, LBF und RZF geschaffen. Zudem sollen weitere Stellen in LBF und

Oberfinanzpräsident Reinhard Derix mit der Vorsitzenden des DSTG-Bezirks Westfalen-Lippe, Andrea Sauer-Schnieber.

Klare Kante in heraus- fordernden Zeiten

deutlichte erneut, dass dieser Fonds mit Alimentationsbestandteilen der Beamtin nen und Beamten aufgebaut wurde und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsoli dierung missbraucht werden darf.

Die Vorsitzenden der Bezirksverbände machten deutlich, dass die anhaltenden politischen Angriffe auf das Berufsbe amtentum nicht ohne Reaktion bleiben dürfen. Die DSTG stellt sich öffentlichen Debatten mit faktenbasierten Argumen ten entgegen und betont die Bedeutung eines funktionsfähigen öffentlichen Dienstes – gerade vor dem Hintergrund internationaler Krisen und der Sicherung kritischer Infrastruktur. Ein Thema bleibt der Umgang mit dem Pensionsfonds im Rahmen der Haus haltsaufstellung für 2026. Die DSTG ver

Haushalt, Standorte und Digitalisierung

Sowohl in Westfalen-Lippe als auch im Rheinland ist die angespannte Haushalts lage des Landes NRW spürbar. Besonders die politisch vorgegebenen Einsparungen im Gebäudemanagement – etwa Miet ausgabenkürzungen im Umfang von zwanzig Millionen Euro – fordern die Fi nanzverwaltung heraus. Der Oberfinanz

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RZF entstehen – ein messbarer Erfolg, den die DSTG maßgeblich erkämpft hat. Große Aufmerksamkeit richtet sich bereits auf die kommende Tarifrunde 2025/ 2026. Die DSTG setzt darauf, dass das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird. Oberfinanzpräsident Derix im Dialog: Anerkennung, Austausch und offene Worte Bei beiden Veranstaltungen stellte sich Oberfinanzpräsident Reinhard Derix den Fragen der Gewerkschaftsvertretungen. Er würdigte ausdrücklich das Engagement der DSTG auf allen Ebenen und betonte, dass diese Arbeit ihn selbst dazu moti viert habe, Mitglied zu werden. In offener Diskussion wurden zahlreiche Herausforderungen des Arbeitsalltags angesprochen – von IT-Problemen über Ressourcenengpässe bis hin zu organisa torischen Veränderungen. Besonders das Großprojekt ‘Modellregion Köln’ sorgte für Rückfragen. Man arbeite intensiv an einer Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe und der Entwicklung einer Organisationsstruk

tur für die sieben Kölner Finanzämter un ter einem Dach. Die Arbeiten seien noch im Gange, aber voraussichtlich zum Ende des Jahres soll ein erstes Konzept vorge stellt werden. Die Teilneh menden

die Mitgliederentwicklung stabil, mit je weils rund 9900 Mitgliedern bleibt die DSTG NRW bundesweit der stärkste Lan desverband. Sowohl Westfalen-Lippe als auch Rheinland richten bereits ihre Blicke auf ihre kommenden Verbandstage: Westfalen-Lippe im Juni 2026, Rheinland im Jahr 2027. Dort werden erneut die Weichen ge stellt – für gute Arbeitsbedingungen, eine leistungsfähige Finanzverwaltung und eine starke berufliche Vertretung. Die Herbst-Hauptvorstände haben ge zeigt: Die DSTG NRW bleibt eine kraft- volle Stimme für alle Beschäftigten der Finanzverwaltung. Der Austausch mit Oberfinanzpräsident Derix fiel kon- struktiv und offen aus – mit klaren Er wartungen an Verbesserungen in IT, Kom munikation und Personalentwicklung. Die Herausforderungen sind groß, doch die Gewerkschaft geht sie ent schlossen und mit klarem Kompass an. Fazit: Gemeinsam stark in der Transformation

spiegelten dem Oberfi nanzpräsi denten, dass in den Dienststellen Verunsiche rung diesbe züglich herr sche und äu ßerten den dringenden

Reinhard Derix stellte sich den Fragen der Gewerk schaftsvertretungen.

Wunsch nach zeitnahen Informationen und einer transparenten Öffentlichkeits arbeit. Mitgliederentwicklung und Aus blick auf große Verbandstage Der Blick in die Zukunft fällt selbstbe wusst aus: In beiden Bezirken zeigt sich

TAR I F

Personalentwicklungskonzept Neue Perspektiven für Regierungsbeschäftigte

D as Personalentwicklungskonzept (PEK) für Regierungsbe schäftigte ist beschlossen! Nach Zustimmung der Stufen vertretungen kann es nun in den Festsetzungsämtern umge setzt werden. Die DSTG-Tarifexpertinnen und -experten haben mit großem Einsatz die Grundlage für dieses zukunftsweisen de Konzept geschaffen – ein starkes Signal für die berufliche Entwicklung der Beschäftigten. Neue Karrierechancen Im Büroservice eröffnet der Mischarbeitsplatz im telefonischen Bürgerservice neue Entwicklungsmöglichkeiten. Bei entspre chenden Voraussetzungen ist künftig eine Höhergruppierung nach E 6 möglich. Auch das Tätigkeitsfeld der ITST wird per spektivisch für Regierungsbeschäftigte geöffnet. Zudem wird der Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahngruppe 2.1 (Koordi nator-Funktion) unter bestimmten Bedingungen für Beschäf tigte in GÜST, BWST, GREST und EHST weiter fortgeführt. Blick in die Zukunft Geprüft wird derzeit, ob bis zu 25 Regierungsbeschäftigte die Ausbildung für die Laufbahngruppe 1.2 absolvieren können –

bei voller Weiterzahlung des bisherigen Entgelts. Nach er folgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit des Aufstiegs in die Laufbahngruppe 2.1. Diese Ausbildungsplätze sollen zusätzlich geschaffen werden, ohne die regulären Einstellun gen zu verringern. Da hierfür gesetzliche Änderungen nötig sind, ist mit einem Start frühestens 2027 zu rechnen. Fazit: Das neue PEK schafft echte Perspektiven für Qualifizierung, Aufstieg und Anerkennung der Regierungsbeschäftigten in der Finanzverwaltung. Entwicklungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte Das PEK bezieht ausdrücklich die tarifbeschäftigten Kollegin nen und Kollegen ein. Sie können sich künftig innerhalb der Entgeltgruppen 3 bis 9a TV-L weiterentwickeln und – bei ent sprechender Qualifikation – sogar Koordinatorenfunktionen (EG 9b bis 11) übernehmen. Die DSTG bewertet dies als wichti gen Schritt zur Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbe schäftigten innerhalb der Finanzverwaltung.

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SERV I CE

Besoldung Widersprüche Alimentation 2025 D ie DSTG NRW empfiehlt allen Beam tinnen und Beamten sowie allen Ver

der Amtsangemessenheit der Alimentati on für diese Jahre geklärt ist. Welchen Sachstand gibt es zu den Widersprüchen für die Jahre 2023 und früher? Die Landesregierung hat sich für die Jahre 2022 und 2023 ohne nachvollziehbare Be gründung geweigert, Entscheidungen über die Widersprüche ruhend zu stellen. Dementsprechend wurde im Lauf dieses Jahres damit begonnen, die Widersprüche für das Jahr 2022 zu bescheiden (abzuleh nen). Der DBB NRW hat dieses Vorgehen deutlich kritisiert und als Affront bewertet. Die Landesregierung ist von ihrer Vorge hensweise allerdings nicht abgerückt. Zudem wurde im Jahr 2025 über seiner zeit geltend gemachte Ansprüche für kin derreiche Beamtenfamilien (also ab dem dritten Kind) für Jahre vor 2011 entschie den. Die Landesregierung hat angekündigt, über die eingegangenen Widersprüche für das Jahr 2023 entscheiden zu wollen, sobald alle notwendigen Informationen vorlägen und Berechnungen durchgeführt werden konnten. Welches Ergebnis die Prüfung durch die Landesregierung haben wird, ist noch nicht unbekannt. Wir können derzeit nicht mitteilen, ob bzw. in welchen Bereichen es zu positiven Entscheidungen und ggf. Nachzahlungen an die Kolleginnen und Kollegen kommen wird.

sorgungsempfängerinnen und -empfän gern für das Jahr 2025 eine amtsange messene Alimentation einzufordern. Die Anträge für das Jahr 2025 müssen noch in diesem Jahr beim LBV eingehen. Eine Antragstellung über das Kontakt- formular des LBV ist NICHT möglich. Zum rechtlichen Hintergrund: Die DSTG NRW hat ausführlich über die Entwicklungen zur Besoldungs- und Ver sorgungsgesetzgebung in den letzten Jahren berichtet. Der Gesetzgeber hat bekanntlich versucht, die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesver fassungsgerichts insbesondere aus den Jahre 2015 und 2020 umzusetzen. Derzeit ist weiterhin nicht abschließend feststellbar, ob die Besoldung und Ver sorgung in Nordrhein-Westfalen verfas sungsgemäß ist. Aktuelle, hierauf bezo gene verfassungsgerichtliche Rechtspre chung liegt mit dem Urteil zum Land Berlin jetzt vor (s. Titel). Daraus ergeben sich für unseren Dachverband, den DBB NRW, tiefgreifende Erwägungen, an der Verfas sungsmäßigkeit weiterhin zu zweifeln. Dies gilt umso mehr ab dem Jahr 2024. Denn ab diesem Jahr wird bei der Bemes sung des Abstandsgebots der Mindest nettoalimentation zum Grundsicherungs niveau ein fiktives Partnereinkommen in Höhe des sogenannten Minijobs berück sichtigt. Der DBB NRW hat insbesondere zu dieser Frage ein Gutachten durch den überaus renommierten ehemaligen Rich ter beim Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Di Fabio eingeholt und vorgestellt (‘Verfassungsmäßigkeit des Leitbilds der Mehrverdienerfamilie im nordrhein westfälischen Besoldungssystem’). Zusammenfassend kommt der Gutachter zu folgenden Ergebnissen: Das Landesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 29. Oktober 2024 ist insgesamt verfassungswidrig.

Die Berücksichtigung eines ‘Partnerein kommens’ in der Besoldungsbemessung steht nicht im Einklang mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Die Besoldung eines Beamten, die das Mindestabstandsgebot zur Grundsiche rung wahrt, darf nicht von einem Antrag serfordernis abhängig gemacht werden. Der Ergänzungszuschlag zum Familien zuschlag verletzt das besoldungsinterne Abstandsgebot zwischen den normierten Besoldungsgruppen. Aus Sicht des DBB NRW kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass nach träglich Anpassungen der Besoldung für das Jahr 2025 notwendig werden. Werden die 2025er Anträge ruhend gestellt? Für die Jahre 2024 und 2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber dem DBB NRW zugesagt, über die Widersprü che nicht zu entscheiden, bis die Frage

Haushaltsgesetz 2026: Ergänzung bringt Verbesserungen für die Finanzverwaltung UNSER GEHALT UNSERE KARRIERE

D ie Herbst-Steuerschätzung hat gegenüber der Mai-Prognose Mehreinnahmen von rund 320,5 Millionen Euro ergeben. Auf dieser Grundlage hat das Land eine Er gänzung zum Haushaltsgesetz 2026 (Drs. 18/16300) vorgelegt, die auch für die Finanzverwaltung spürbare Verbesserungen enthält. Stärkung des Rechenzentrums Zur Verbesserung der techni schen Krisenresilienz und zur Un

terstützung des weiteren Aus baus von KI-Anwendungen in der Steuerverwaltung werden 18 zu sätzliche Planstellen im Rechen zentrum geschaffen. Auch das Infrastrukturprogramm soll da mit weiter gestärkt werden. Attraktivität des Fest- setzungsbereichs steigt Um die Attraktivität des Festset zungsbereichs in den Finanzäm tern zu erhöhen, werden 100 Planstellen von A9 nach A12

angehoben. Dadurch können vie le Beschäftigte früher als bislang vorgesehen befördert werden. Pensionsfonds bleibt weitgehend unangetastet Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Pensionsfonds: Die ursprünglich geplante Ent nahme von 350 Millionen Euro aus dem Fondsbestand soll ent fallen. Lediglich die Entnahme der Erträge in Höhe von 570 Millionen Euro bleibt bestehen.

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LG 2.2

GEWINNSPIEL

Mach mit und gewinn’ tolle Preise! Bis zum 31. Dezember 2025 läuft noch die Aktion ‘Freiraum gestal ten’ der DSTG NRW. Schick uns dein Bild bis dahin an die DSTG NRW 500 Euro IKEA-Gutschein. Der 2. Platz gewinnt einen IKEA- Gutschein im Wert von 300 Euro und der 3. Platz einen im Wert von 100 Euro. Danach wählt eine Jury die schönsten, originellsten und inspirierendsten Beiträge aus. E-Mail: aktionen@dstg-nrw.de Der Hauptgewinn ist ein

Daniel Heck, Christian Bröker und Annika Reverts (Mitglied in der DSTG Rheinland, Bedienstete des FM)

Digitaler Stammtisch für die LG 2.2 zum Bausteinerwerb

Gastbeitrag von Annika Reverts A m 17. November 2025 fand der zweite diesjährige digitale Stammtisch der DSTG NRW für die LG 2.2 statt. Das Perso nalentwicklungskonzept (PEK) für die Lauf bahngruppe 2 stand im Fokus der Diskussi on. Eine Einführung in die Entwicklung des PEK gewährten Daniel Heck als Personalre feratsleiter und Christian Bröker (beide Personalreferat, ODF NRW). Fragen zur praktischen Anwendung des PEK im heutigen Umfeld wurden mit den Teilnehmern/-innen diskutiert. Bröker als auch Heck gaben dabei interessante und praxisnahe Einblicke in die Umsetzung des PEK, dass sich in der Zwischenzeit auch in einem durch mehr Homeoffice – Möglich keiten und um das Leadership-Verfahren ‘angereicherten’ Umfeld etablieren muss. Veränderungen zugunsten der Beschäftig ten erfuhr das PEK gerade im Punkt Entwick lungsmöglichkeiten für Personen mit einge schränkter örtlicher Flexibilität zum Beispiel aufgrund von Doppelbelastung durch Familie und Beruf. Auch die Transparenz des PEK, die durch Ausschreibung von Stellen erhöht wer den soll, war Gegenstand der Betrachtung. Gleichzeitig kam aber ebenfalls zur Sprache, dass ein bloßes ‘Abhaken’ von und ‘Hetzen’ nach den verschiedenen Pflichtbausteinen für eine organische und inhaltlich wertvolle Personalentwicklung auch nicht immer hilf reich ist. So empfahlen zum Beispiel ver schiedene Teilnehmer/-innen den Weg in die Funktions-Finanzämter (GKBP und LBF) oder auch zur HSF NRW zu suchen, weil dort der Horizont der Erfahrungen und vor allem auch

die fachlichen Kompetenzen deutlich erwei tert werden. Eine weitere Änderung erfolgte zur Beurteilungsrunde per 31. Dezember 2024, in dem erstmalig die Funktionseignung ‘SII’ an Personen in A14 auch ohne Beförde rungseignung vergeben werden konnte. Be stehe bei Personen der Wunsch, Dienststel lenleitung zu werden, rät das Personalreferat zum direkten Gespräch mit der vorgesetzten Führungskraft im Rahmen der beruflichen Entwicklungsberatung (kurz BEB). Stellenbesetzungen erfolgen ganz über wiegend im Wege der Stellenausschreibun gen. Wider Erwarten komme es dabei auch vor, dass es keine Bewerbungen auf eine Stellenausschreibung gibt. In diesen Fällen greife das Personalreferat gerne auf die ‘Wunschliste’ der Kolleginnen und Kollegen zurück, die sich aus Gesprächen oder der BEB ergibt. Sofern ein konkreter Wunsch nach persönlicher Veränderung besteht, steht das Personalreferat für Perspektiv- gespräche gerne zur Verfügung. Zudem machte Heck noch deutlich, dass das PEK für die gesamte Laufbahngruppe 2.2 Geltung hat und daher – was sich gera de auch in den letzten Jahren deutlich gezeigt hat – sehr gute Entwicklungsper spektiven auch für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte bis hin in die Werdegangsziele eröffnet. Insgesamt erfolgte der Austausch in einem sehr gelungenen und kurzweiligen Online-Format, in dem alle Beteiligten zu Wort kommen konnten und keine Frage unbeantwortet blieb.

FACHGRUPPE BLB

Fachgruppe Bau und Liegenschaft in der DSTG Neue Mann schaft beim BLB Auf der Fachgruppenkonferenz am 4. September 2025 hat sich die Fachgruppe Bau und Lie genschaft neu aufgestellt. Der langjährige Vorsitzende Paul Wälbers aus der Nieder lassung Duisburg wurde verab schiedet. Als sein Nachfolger wurde Jens Gebhardt aus der Niederlassung Köln gewählt. Zur Stellvertretung wurde Andrea Gawlig aus der Nieder lassung Düsseldorf gewählt. Gemeinsam ließ man die Ver gangenheit Revue passieren und plante für die Zukunft. BLB Vorstand v.l.n.r.: Jens Gebhardt, Paul Wälbers, Andrea Gawlig und die Landesvorsitzende Carolin Konzack

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60+ Die Seite für die Generation Am 12. November 2025 folgten vierzig Seniorenvertreterinnen und -vertreter der Ortsverbände im Rheinland der Einladung der Bezirksse niorenvertretung Rheinland zu einer Ar beitstagung im Hotel Mercure in Kaarst.

Arbeitstagung der Seniorenvertreter des Bezirks Rheinland

Danach berichteten die Vorstandsmit glieder über die seit der letzten Tagung in 2024 geleistete Arbeit und das vorgese hene Programm für das nächste Jahr. Anregungen und Vorschläge wurden und werden auch künftig gern entgegenge nommen. Nach der Mittagspause berichtete die neue Landesvorsitzende, Carolin Konzack, zur derzeitigen Lage in der Finanzverwal

tung. Der Bericht kam sehr gut an – nicht zuletzt, weil alle Teilnehmer auch im Ruhestand großes Interesse an ‘ihrer’ Finanzverwaltung haben. Die Vorstellung des dbb-Vorsorgewer kes durch Alexander Konzack rundete den informellen Teil der Veranstaltung ab. Nach einer abschließenden Aussprache war die Tagung beendet. Die nächste Arbeitstagung ist für 2026 geplant.

Die Tagung begann mit einem sehr interessanten Vortrag zum Thema ‘Gesundheit im Alter’. Referentin war Ursula Lenz (BAGSO).

Seniorenpolitische Fachtagung

A uf der 9. Seniorenpolitischen Fachtagung der dbb-Bundes eniorenvertretung in Berlin, zu der sich am 14. Oktober 2025 mehrere Hundert Teilnehmende aus Seniorenorganisationen, Politik, Verwaltung und Gesellschaft versammelt hatten, stand die Frage im Mittelpunkt, wie rechtliche Vorgaben älteren Men schen uneingeschränkt Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern können. Horst Günther Klitzing, Vorsitzender der dbb Bundesseniorenvertretung, betonte als Fazit der Veranstaltung die zentrale Bedeutung, Altersfragen stärker rechtlich zu veran kern, Folgen älterer Menschen bei Gesetzesvorhaben regelmä ßig zu prüfen und Altersdiskriminierung gezielt zu bekämpfen. Klitzing formulierte fünf Forderungen: Erstens soll das Le bensalter ausdrücklich in das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes aufgenommen werden. Zweitens müssten ge setzliche Vorhaben die Auswirkungen auf Ältere prüfen, um Un gleichbehandlung zu vermeiden. Drittens sollten pauschale Al tershöchstgrenzen, bei Kreditvergaben, durch klare Vorgaben ersetzt werden, damit Wirtschaft und Gesellschaft flexibler auf ältere Bedürfnisse reagieren können. Viertens seien breit ange legte, zeitlich unbegrenzte Kampagnen nötig, um altersbezogene Stereotype sichtbar zu machen und abzubauen. Fünftens müsse der Nationale Bildungsbericht jährlich die Bildungssituation Älte rer abbilden, um eine nationale Bildungsstrategie zu fundieren. Weitere Redner betonten, dass die Gesellschaft älter werde und sich soziale Sicherungssysteme, Gesundheits- und Pflege

leistungen entsprechend anpassen müssten. Volker Geyer, dbb Bundesvorsitzender, forderte zudem eine realistische Debatte über Renten- und Pflegesysteme, sowie eine Perspektive, die Ältere nicht als Last sieht. Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Brand hob die Rolle von Älteren als Energiereserve her vor und betonte den neu gestalteten Förderschwerpunkt im Bil dungsministerium, der lebenslanges Lernen stärker verankert. Prof. Dr. Eva-Marie Kessler stellte fest, dass Alter heute ge sünder, zufriedener und produktiver sei als früher, Altersdiskri minierung bleibe eine Barriere. Sie plädierte für eine ‘altersinte grierte Gesellschaft’ statt Alterssegregation. Dr. Stephan Gerbig erklärte, dass Altersdiskriminierung im Grundgesetz bislang nicht explizit geschützt werde. Er setzte sich dafür ein, das Le bensalter als eigenes Diskriminierungsmerkmal aufzunehmen, um Altersgrenzen verfassungsrechtlich transparenter zu prüfen. Dr. Claudia Mahler (Vereinte Nationen) betonte, dass Altersdis kriminierung ein menschenrechtliches Problem sei. Dr. Eva Wloda rek rief dazu auf, neben den Herausforderungen die positiven Gewinne des Alters zu betonen: lebenslange Erfahrungen, Klarheit über Bedürfnisse, Unabhängigkeit von der Meinung anderer, Stil und vor allem das Bewusstsein der eigenen Endlichkeit als Antrieb. Zum Abschluss versprach Norbert Lütke von der dbb bundes seniorenvertretung, sich weiterhin entschlossen für echte Per spektiven Älterer einzusetzen: »Wer sich nicht bewegt, könne Politikern nicht auf die Füße treten.«

LBV – Veranstaltung ‘Vorbereitung auf den Ruhestand’ Kaum ein Ereignis bringt solche Veränderungen mit sich wie das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Deshalb sollte man sich rechtzeitig mit der Vorbereitung auf den Ruhe stand beschäftigen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Bereiche Versorgung und Beihilfe. Aus diesem Grunde hatte die Bezirksseniorenvertretung Rheinland die Senioren in spe und interessierte Senioren, die schon den Ruhestand erreicht haben, zu einer ganztägigen Vortragsveranstaltung mit dem LBV für die beiden Themenbereiche eingeladen. Die Einladung stieß auf große Resonanz. Am 10. November 2025 trafen sich 120 interessierte Kolleginnen und Kollegen in der Langenfelder Schützenhalle. Die Referenten des LBV boten mit ihren Vorträgen sehr gute Informationen und standen auch für aufkommende Fragen und Diskussionen zur Verfügung. In der Mittagspause stellte die Bezirksseniorenvertretung ihre Arbeit vor. Das Feedback zu der Veranstaltung war sehr erfreulich und dient der Bezirksseniorenvertretung Rheinland als Ansporn!

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