DSTG Blickpunkt Nr. 03 März 2026
Das Mitgliedermagazin der Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nr. 03 | März 2026
Themen dieser Ausgabe Seite
Einkommensrunde 2025/2026:
Protestmarsch am 10. Februar 2026: Starkes Signal vor der dritten Verhandlungsrunde
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Die Seite für die Generation 60+
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Arbeitsvorgang
IT in der Finanzverwaltung: Es bewegt sich was, aber …
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Kompromiss nach hartem Ringen – Minimalziel erreicht, Probleme bleiben Nach drei Verhandlungsrunden, zähem Ringen in Potsdam und starken Warnstreiks und Demonstrationen im ganzen Land liegt das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder auf dem Tisch. Was herauskam, ist ein Kompromiss mit Licht und Schatten: Das Minimalziel – den Anschluss an die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen nicht zu verlieren – wurde erreicht. Zugleich bleiben zentrale Strukturprobleme ungelöst und die lange Laufzeit setzt den Beschäftigten enge Grenzen.
Einkommen: Spürbare Erhöhungen – aber spät und in Etappen Herzstück der Einigung sind die Entgelt steigerungen in mehreren Stufen über knapp zwei Jahre. Ab 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent erhöht, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Ab 1. März 2027 kommen weitere 2,0 Prozent hinzu. Ab 1. Januar 2028 folgt ein Plus von 1,0 Prozent. Gemessen an der Preisentwicklung brin gen die Erhöhungen Entlastung, schließen
aber keine Lücken der vergangenen Jahre und treten zudem erst mit fünf Monaten Verzögerung in Kraft. Steuerverwaltung NRW: Druck hoch, Anerkennung begrenzt Für die Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung NRW bleibt die Aus gangslage besonders angespannt: Hohe Arbeitsbelastung, zunehmende Aufga ben, anspruchsvolle Digitalisierung und erheblicher Fachkräftemangel treffen auf einen Abschluss, der nur begrenzt Ant worten gibt. Die tabellenwirksamen Erhö hungen sorgen zwar dafür, dass die Ein kommensentwicklung nicht völlig hinter
dem übrigen öffentlichen Dienst zurück bleibt, aber sie reichen nicht aus, um die Attraktivitätslücke gegenüber der Privat wirtschaft zu schließen. Gerade in den Finanzämtern, bei Be triebsprüfungen und in der IT der Steuer verwaltung braucht es deutlich stärkere Signale, um Nachwuchs zu gewinnen
und erfahrene Kräfte zu halten. Hier bleibt der Abschluss hinter den Erwartungen vieler Mit
glieder zurück, die mit ihren Aktionen in die
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Blickpunkt online unter www.dstg-nrw.de
ANGEMERKT
J UGEND
2026 kann kommen 2026 wird ein Jahr für alle, die in der DSTG Jugend etwas bewegen wollen. Ein Jahr für neue Ideen und eine starke Gemeinschaft. Bereits im Januar startete die DSTG Jugend in erste politische Gespräche mit Landtagsabgeordneten und unserem Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig. In Westfalen findet vom
Tarifabschluss ohne Jubel – und warum er trotzdem zählt Tarifverhandlungen sind immer ein Balance
Carolin Konzack
akt zwischen Ideal und Machbarem – selten ein perfekter Sieg. Sie finden in einem Spannungsfeld aus Erwartungen der Beschäftig ten, finanziellen Grenzen der Arbeitgeber und politischen Rahmen bedingungen statt. Jede und jeder von uns wünscht sich, dass sich das eigene Engagement in einem besonders deutlichen Ergebnis widerspiegelt. Doch wer Tarifpolitik kennt, weiß: Es geht nie nur um einzelne Gruppen – es geht um die Gemeinschaft aller Beschäftig ten im öffentlichen Dienst. Klar ist: Am Ende steht fast immer ein Kompromiss. Das bedeu tet, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden können, selbst wenn sie sachlich berechtigt sind und von vielen Kolleginnen und Kollegen getragen werden. Tarifabschlüsse sind Gesamt- pakete, in denen sich verschiedene Interessen, Prioritäten und Zeitpunkte widerspiegeln, nicht die 1:1-Abbildung eines Forde rungskatalogs, nicht immer in jedem Detail perfekt. Besonders spürbar ist das für diejenigen, die im konkreten Ab schluss vermeintlich ‘weniger abbekommen’. Manchmal profitieren bestimmte Gruppen stärker – etwa Nachwuchskräfte, Beschäftig te einzelner Bundesländer oder Beschäftigte mit besonderen Be lastungen – während andere nur moderate oder indirekte Verbes serungen sehen. Das kann sich ungerecht anfühlen, obwohl es Teil eines solidarischen Verständnisses von Tarifpolitik ist. Gewerkschaftliche Verantwortung heißt deshalb, zwei Perspekti ven gleichzeitig im Blick zu behalten: die berechtigten individuellen Erwartungen und das gemeinsame Interesse aller Beschäftigten. Tarifpolitik ist kein Wunschkonzert, aber sie bleibt das wirksamste Instrument, um Einkommen und Arbeitsbedingungen kollektiv zu verbessern – Schritt für Schritt und oft über mehrere Runden hin weg. Wichtig ist auch, dass jeder Abschluss nicht als Endpunkt ver standen wird, sondern als Etappe. Was heute nicht durchsetzbar ist, kann morgen Schwerpunkt einer neuen Runde werden. Gerade strukturelle Themen – etwa Eingruppierung, Arbeitszeit oder Attraktivität des öffentlichen Dienstes – lassen sich häufig nur über längere Zeiträume bewegen. Wichtig ist, dass wir als DSTG dafür gesorgt haben, dass zentrale Anliegen unserer Mitglieder Gewicht hatten. Und eines bleibt: Ohne die sichtbare Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, ohne Aktionen, Beteiligung und Geschlossenheit wäre ein tragfähiger Kompromiss kaum zu erreichen. Auch wenn nicht jede und jeder sich im Ergebnis vollständig wiederfindet, entsteht Verhandlungs macht nur dann, wenn wir gemeinsam auftreten – in dieser Tarif runde und in allen, die noch kommen werden. Der neue Tarifver trag ist ein Schritt in diese Richtung – kein Endpunkt, sondern eine weitere Etappe auf unserem langen Weg, den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten zu stärken. Wir werden weiter dranbleiben: kritisch, verlässlich und engagiert – für alle Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung.
9. bis 10. April der Bezirksju gendtag statt. Dort wird eine neue Bezirksjugendleitung ge wählt und die Ausrichtung der Jugend durch die Delegierten bestimmt. Hinzu kommt eine öffentliche Veranstaltung mit Gästen aus Verwaltung und Ge werkschaft.
Ein Highlight wird der Bezirksjugendausschuss der Jugend im Rheinland vom 10. bis 11. September in Essen. Dort kommen die Ortsjugendleitungen zusam men, um sich auszutauschen und die Zukunft der Jugend in der Gewerkschaft aktiv mitzugestalten. Solche Treffen zeigen immer wieder, wie viel Ener gie, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein in unserer jungen Generation steckt. Es geht um mehr als Sitzungen – es geht um Vernetzung, Motivation und das Gefühl, gemeinsam etwas zu erreichen. Ein weiterer Motor unserer Jugendarbeit ist die AG Aktion. Für 2026 sind wieder zahlreiche kreative und sichtbare Aktionen geplant. Neben dem mehrtägigen Jugendseminar wird es auch wieder eine Studienfahrt in Zusammenarbeit mit dem DEPB geben. Ziel in die sem Jahr wird Leipzig sein. Eine interessante Stadt wird im Hinblick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft genauer unter die Lupe genommen. Die DSTG Jugend NRW steht für Zusammenhalt, klare Positionen und eine starke Stimme der jungen Beschäftigten. 2026 bietet viele Gelegenheiten, sich einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und die Arbeitswelt von morgen mitzugestalten. Wer etwas verändern will, ist bei uns genau richtig.
BLICKPUNKT DSTG
Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
66. Jahrgang
Redakteure: Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland) Verantwortlich für den gewerkschaftspolitischen Teil: Carolin Konzack, Landesvorsitzende. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. 03/März 2026
E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de, Preisliste 34, gültig ab 1. Januar 2026 Anzeigenleitung: Marion Clausen Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, Druck Medien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Redaktion: Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,
Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb), Landesverband Nordrhein-Westfalen, Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf, Telefon (0211) 90695-0, E-Mail: dstg.nrw@t-online.de Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen, Telefon (02102) 74023-0
Telefon (0211) 90695-0, Telefax (0211) 90695-22
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DSTG-Blickpunkt 03/2026
Einkommensrunde 2025/2026
Bereichen. Verbesserungen in diesem Bereich, versuchen die Arbeitgeber seit mehreren Tarifrunden, an eine Neudefi nition des ‘Arbeitsvorgangs’ zu koppeln. Was genau das ist und warum die Ge werkschaften hier eine rote Linie ziehen, lesen sie auf Seite 7. Lange Laufzeit: Planungssicherheit – aber wenig Spielraum Besonders kritisch aus gewerkschaftli cher Sicht ist die lange Laufzeit des Abschlusses. Die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen ist bis zum 31. Januar 2028 festgeschrieben. Damit haben die Länder eine gewisse Planungssicherheit, gleichzeitig sind neue Einkommensver besserungen für die Beschäftigten in den kommenden zwei Jahren tariflich ausgeschlossen, unabhängig davon, wie sich Inflation und wirtschaftliche Lage entwickeln. Zugleich bekennen sich die Tarifpar teien zur Sicherung des Flächentarifver trags und vereinbaren eine frühzeitige Information der Arbeitgeberseite bei neuen Tarifthemen. Für die Gewerk schaften bedeutet das: Das Feld für künftige Themen wie strukturelle Ver besserungen, Entgeltordnung und echte Attraktivitätsoffensive bleibt offen – aber vertagt. Unsere gewerkschaftliche Bilanz: Kompromiss statt Durchbruch Aus Sicht der DSTG NRW ist die Einigung ein tragbarer, aber harter Kompromiss – kein Grund zum Jubeln, aber auch kein Grund, die Schultern hängen zu lassen. Der Abschluss sichert, dass die Beschäf tigten der Länder beim Einkommen nicht weiter zurückfallen und bringt für Nach wuchs sowie einzelne Beschäftigten gruppen Verbesserungen. Gleichzeitig bleiben zentrale Probleme der Finanzver waltung – Überlastung, Fachkräfteman gel, strukturelle Benachteiligungen – ungelöst. Für uns heißt das: Wir nehmen mit, was durch massiven Druck erreichbar war – und bereiten uns gleichzeitig da rauf vor, in der nächsten Runde konse quent für spürbare Entlastung, bessere Eingruppierung und echte Wettbe werbsfähigkeit des öffentlichen Diens tes zu kämpfen.
FRAUEN
Tabitha Babitt, Erfinderin der Kreissäge (1813)
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ser Tarifrunde deutlich mehr eingefor dert hatten. Nachwuchs: Verbesserungen mit begrenzter Reichweite Positiv hervorzuheben ist das Paket für Nachwuchskräfte. Die Ausbildungsent gelte der Auszubildenden, dual Studie renden und Praktikantinnen bzw. Prakti kanten steigen zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 nochmals um 30 Euro monatlich. Hinzu kommen Verbesserungen bei Abschlussprämien (soweit diese gezahlt werden) sowie bei der Übernahme von Auszubildenden. Das sind richtige und wichtige Schrit te, die jungen Menschen Perspektiven im öffentlichen Dienst eröffnen – gleichzeitig bleibt der Wettbewerb um Fachkräfte so hart, dass diese Maßnah men eher einen Rückstand aufholen als neue Maßstäbe setzen. Verbesserung bei Schichtzulagen Bei Zulagen für Schicht- und Wechsel schichtarbeit konnten Verbesserungen erzielt werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt auf 200 Euro monatlich, die für ständige Schichtarbeit auf 100 Euro, zudem werden die Stunden sätze entsprechend angehoben. Außer dem wird der Umgang mit Überstunden in Schichtsystemen neu gefasst: Nicht aus geglichene Mehrarbeit wird nach drei Monaten zuschlagspflichtig. Für die Fi nanzverwaltung sind diese Punkte nur für wenige Beschäftigte relevant (zum Beispiel in den Spielbanken), zeigen aber, wie schwer sich die Arbeitgeber selbst bei klar belastenden Arbeitszeitmodellen mit Zugeständnissen tun. Ein strukturell wichtiger Schritt ist die weitere Angleichung der Arbeitszeit und des Kündigungsschutzes in Ostdeutsch land. Das stärkt perspektivisch einheitli che Standards, ersetzt aber nicht die fehlenden Antworten auf grundlegende Fragen von Entgeltordnung, stufenglei cher Höhergruppierung oder nachhalti ger Entlastung in besonders belasteten
Z um Weltfrauentag am 8. März hat die Lan desfrauenvertretung der DSTG NRW eigene Postkarten zum Thema ‘Matilda-Effekt’ ent worfen und über die Frauenvertreterinnen in den Finanzämtern verteilt. Die Karten greifen eine zentrale Botschaft auf: Frauen leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag – im Beruf, in der Wissenschaft und in unseren Dienststellen – und verdienen, mit ihrem Namen und Gesicht dafür sichtbar zu sein. Was ist der Matilda-Effekt? Unter dem Matilda-Effekt versteht man die syste matische Verdrängung von Beiträgen von Frauen, deren Arbeit häufig übersehen oder Männern zu geschrieben wird. Geprägt wurde der Begriff 1993 von der Wissenschaftshistorikerin Margaret W.
Rossiter, benannt nach der US-Frau enrechtlerin Matilda Joslyn Gage, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts auf diese Ungleichbe handlung aufmerk sam machte. Beispiele finden
Mary Anderson, Erfinderin des Scheibenwischers (1903)
sich vor allem in der Wissenschaftsgeschichte: Entdeckungen, an denen Frauen entscheidend beteiligt waren, werden in Lehrbüchern, Preis- vergaben oder Medienberichten meist mit den Namen männlicher Kollegen verbunden.
Warum betrifft uns das im öffentlichen Dienst?
Der Matilda-Effekt ist kein Phänomen vergange ner Jahrhunderte, sondern wirkt bis in den beruf lichen Alltag hinein. Frauen werden in Bespre chungen häufiger unterbrochen, ihre Expertise wird eher infrage gestellt, und Vorschläge finden oft erst dann Gehör, wenn sie von männlichen Kollegen wiederholt werden. Die Postkartenaktion der Landesfrauen ist ein sichtbares Signal: Wir nehmen den Matilda-Effekt ernst – und wir wollen, dass Frauen in der Finanz verwaltung mit ihren Leistungen deutlich wahrge nommen und anerkannt werden. Mit prägnanten Aussagen und ansprechendem Design sollen die Postkarten Neugier wecken, zum Nachdenken an regen und Gespräche anstoßen – im Team, in der Kaffeeküche oder in Sitzungen. Sie laden dazu ein, genauer hinzuschauen: Wer bekommt in Protokol len die Anerkennung für eine Idee, wer hält die Präsentation, wer wird für ein gelungenes Projekt gelobt – und wer bleibt im Hintergrund?
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DSTG-Blickpunkt 03/2026
UNSERE GEWERKSCHAFT
Protestmarsch am 10. Februar 2026:
Starkes Signal vor der dritten Verhandlungsrunde Wir waren lauter ! Wir waren noch mehr ! 2000 Mal Danke! Kurz vor der dritten Verhandlungsrunde haben die bundesweiten Proteste in Nordrhein Westfalen ihren Höhepunkt erreicht: 16000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, davon alleine 2000 DSTG’ler, machten in Düsseldorf ihrem Unmut über zwei ergebnislose Verhand lungsrunden Luft – lautstark, entschlossen und sichtbar. Das Signal in Richtung Verhand lungstisch war eindeutig: Wir erwarten ein faires und verhandlungsfähiges Angebot.
D ass die nächste Verhandlungsrun de ausgerechnet an Weiberfast nacht starten soll, sorgte zwar für Verwunderung, hielt aber niemanden vom Protest ab. Im Gegenteil: Tausende Beschäftigte der dbb-Gewerkschaften zogen vor das Ministerium der Finanzen und den Landtag Nordrhein-Westfalen. Lautstark und geschlossen machten sie deutlich, worum es geht. Der Ruf »7 Pro zent!« hallte immer wieder über den Platz und brachte die zentrale Forderung auf den Punkt. Auftaktkundgebung vor dem Ministerium der Finanzen Bereits bei der Auftaktkundgebung vor dem Finanzministerium wurde klar, wie ernst die Lage einzuschätzen ist. Die DSTG NRW Landesvorsitzende betonte, dass eine unzureichende Bezahlung di rekte Folgen für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes habe. Die Bot schaft an die Arbeitgeber: Wer einen starken Staat will, muss in seine Beschäf tigten investieren. »Die Arbeitgeber spielen ein riskantes Spiel. Sie wissen genau: Wenn die Bezah
lung nicht stimmt, leidet die Leistungsfä higkeit des öffentlichen Dienstes. Dann wird es nichts mit Nachwuchsgewinnung, nichts mit Personalbindung, nichts mit Zukunft. Unsere Forderung lautet deshalb klar: 7 Prozent – und zwar jetzt!«, war die klare Botschaft von Carolin Konzack. Düsseldorfer Innenstadt kommt zum Erliegen Im Anschluss setzte sich der Demonstra tionszug in Bewegung. 2.000 Blaumützen der DSTG zogen durch die Fußgängerzone über die Königsallee bis zum Landtag. Dort vereinten sich die Demozüge von dbb und DGB. Eine lange Menschenkette, begleitet von Fahnen, Transparenten und Sprechchören, sorgte für große Auf merksamkeit in der Stadt. Auf der Land tagswiese entstand ein eindrucksvolles Bild gewerkschaftlicher Geschlossenheit.
Belastungen im öffentlichen Dienst mehr als gerechtfertigt. Ein bloßer Inflations ausgleich bei langer Laufzeit und mögli chen Nullmonaten werde der Situation nicht gerecht. Wertschätzung zeige sich nicht in Symbolik, sondern in konkreten Angeboten. Wer Beschäftigte wie eine reine Kostenstelle behandle, riskiere Motivation und Engagement – und damit die Funktionsfähigkeit des Staates. Wertschätzung sieht anders aus! Damit verspielen Sie die Motivation ihrer Be schäftigten. So fühlen sie sich eher wie eine Kostenstelle und nicht wie das Rückgrat eines funktionierenden Staates. Was für ein Tag! Der Protesttag in Düsseldorf hat gezeigt, wie groß der Zusammenhalt innerhalb des öffentlichen Dienstes ist. Die hohe Beteiligung, die spürbare Entschlossen heit und die klare Linie der Gewerkschaf ten senden ein deutliches Signal in Rich tung Verhandlungstisch. Die Erwartung ist eindeutig: ein Angebot, das Respekt vor der Arbeit der Beschäftigten aus drückt und Perspektiven für die Zukunft schafft.
Abschlusskundgebung vor dem Landtag NRW
Bei der Abschlusskundgebung wurden nochmals klare Worte gefunden. Die ge werkschaftlichen Forderungen seien we der überzogen noch ritualisiert, sondern angesichts der Preisentwicklung und der
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DSTG-Blickpunkt 03/2026
Danke! Danke an jede einzelne Kolle gin und jeden einzelnen Kolle gen, die am 10. Februar in Düsseldorf dabei waren und die DSTG NRW so stark sicht bar gemacht haben. Euer En gagement sendet ein klares Signal an Politik und Arbeitge
ber: Mit uns ist zu rechnen! Ihr seid das Rückgrat der DSTG NRW!
© Windmüller
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DSTG-Blickpunkt 03/2026
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft NRW ist Mitglied der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senio renverbände). Die BAGSO vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die digitale Teilhabe älterer Menschen. Neben der Forderung an Politik, Wirtschaft und Forschung generationenfreundliche digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen, wurde das Projekt ‘Digital Kompass’ ins Leben gerufen. Das Bundesjustizministerium fördert das Projekt mit dem Titel ‘Digital einfach erklärt’, für den Zeitraum 2025 bis 2028. Hier sollen verständlich, niederschwellige Vermittlung digitaler Verbraucherkompetenzen für ältere Menschen organsiert werden. Die Umsetzung erfolgt über ein bundesweites Netzwerk von rund 300 Digital-Kompass-Standorten, die als wohnortnahe Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Verständliche Sprache und verbrauchergerechte Informationen sind Voraus- 60+ Die Seite für die Generation Digitale Teilhabe älterer Menschen – Forderungen der BAGSO
setzung für digitale Teilhabe. Neben älteren Menschen, sollen auch Hör- und Sehbehinderte von diesem Projekt profitieren. Digitale Angebote und Fähigkeiten machen den Alltag leichter und die Nutzerinnen und Nutzer selbständiger. Die DSTG- Senio- renvertretungen werden sich ebenso mit dem Thema beschäftigen und entsprechend über weitere Entwicklungen berichten.
Änderungen der Beihilfeverordnung NRW
Anlage 5 zur BVO Aufwendungen für Heilbehandlungen durch nichtärztliche Leistungserbringer Grundsätzlich sind Aufwendungen in der Höhe angemessen, die in den Verträgen nach §125 oder 125 a des Fünften Sozial- gesetzbuch (SGB) in ihrer jeweils geltenden Fassung zwischen dem Spitzenverband Bund der gesetzl. Krankenkassen und den Spitzenorganisationen auf Bundesebene für den jeweiligen Heil mittelbereich vereinbart sind. Pflege – Änderungen im SGB XI Ab dem 1. Juli 2025 steht für die Verhinderungspflege und Kurz zeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3539 Euro für einen Zeitraum von acht Wochen im Kalenderjahr zur Verfü gung. Eine Vorpflegezeit von sechs Wochen entfällt.
Die 18. Änderungsverordnung zur BVO NW ist mit Wirkung zum 1. Janauar 2026 in Kraft getreten. Sie gilt für Auf- wendungen die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen. Rehabilitationsmaßnahmen Hier erfolgt eine grundlegende Änderung mit dem Wegfall der amtsärztlichen Untersuchung und der Ausweitung des Antritts einer bewilligten Maßnahme auf ein Jahr. Für die An- und Abreise werden unabhängig vom Wohnort 200 Euro Zuschuss gezahlt. Anlage 3 Hilfsmittel Eine ärztliche Verordnung für die Folgebeschaffung eines Hörgerätes nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraumes ist ent behrlich geworden. Die Notwendigkeit kann auch durch die Hörgeräteakustiker festgestellt werden.
Aktivrente und Einbeziehung von Beamten
S eit dem 1. Januar gilt die gesetzliche Re gelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von mo natlich 2000 Euro ermöglicht (§3 Nr. 21 ESTG). Diese Regelung gilt auch für Beam tinnen und Beamte, die sich bereits im Ru hestand befinden. Allerdings müssen dabei besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens ist erforderlich, dass die zu grunde liegende Beschäftigung nach Er reichen der jeweiligen Regelaltersgrenze stattfindet, genauer gesagt erst ab dem auf die Vollendung der Regelaltersgrenze folgenden Monat. Maßgeblich sind hier bei ausschließlich die gesetzlichen Staf felungen (65. bis 67. Lebendjahr) des Rentenversicherungsrechts nach §§35, 235 SGB VI; die beamtenrechtlichen Rege
lungen sind dagegen nicht relevant. Zwei te Voraussetzung ist, dass dabei über das Beschäftigungsverhältnis nach Ruhe standseintritt nach Maßgabe von §172 Abs. 1 SGB VI pflichtgemäße Arbeitgeber beiträge an die Rentenkasse geleistet werden. Bei vorzeitigem Ruhestand auf Antrag, bei Schwerbehinderung oder Dienstunfä higkeit ist ebenso das Erreichen der Regel altersgrenze nach SGB VI notwendig. Inso fern scheidet ein steuerfreier Hinzuver dienst vorher aus. Der Steuerfreibetrag gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Ar
beit. Dagegen sind Einkünfte aus selbstän diger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft nicht begünstigt. Aus den arbeitgeberseitigen Beitragsab führungen im Rahmen einer Beschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhe standsbeamten erwachsen keine neuen oder weiteren Rentenansprüche. Beamte und Versorgungsempfänger sind nach §6 Abs. 1 Nr. 2 SGBV grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Deshalb bleibt es bei Versorgungsempfängern bei der jeweiligen Versicherungskonstellation.
Weitere Informationen: Weitere Fragestellungen, insbesondere zu den Auswirkungen der Aktivrente bei Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmern bzw. Rentnerinnen und Rentnern zum steuerlichen Verfahren werden im Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen ausführlich behandelt. Außerdem steht ein Merkblatt ‘Aktivrentengesetz’ (Stand 2/2026) des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW zur Verfügung.
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TAR I F
Arbeitsvorgang Der ‘Arbeitsvorgang’ ist zentraler Bestandteil des TV-L und damit der Schlüssel für die Eingruppierung der Regierungsbeschäftigten. In Tarifverhandlungen wird dieser Begriff immer wieder zum Brennpunkt, weil Arbeitgeber und Gewerkschaften ganz unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was er in der Praxis bedeutet.
Was ist ein ‘Arbeitsvorgang’? Im TV-L ist der Arbeitsvorgang nicht im Gesetzestext, sondern in der Protokollerklärung zu §12 Abs. 1 definiert:
dern (zum Beispiel Steuer, Beratung, Fachverwaltung, Pflege), wären hiervon besonders betroffen – nicht wegen einer veränderten Tätig keit, sondern wegen einer veränderten tariflichen Bewertung. Warum bleibt das Thema für jede Tarifrunde aktuell? Der Arbeitsvorgang bleibt ein Dauerthema, weil: 1. Er direkt am Geld hängt: Die Art und Weise, wie die Arbeitsvorgän ge erfasst und gewertet werden, bestimmt die Entgeltgruppe – und damit die Tabellenentgelte. 2. Er viel Spielraum für Interpretationen bietet: Die Formulierung ‘natürliche Betrachtung’ und ‘abgrenzbare Arbeitsergebnisse’ lässt Raum für unterschiedliche Auslegungen, sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechtsprechung. 3. Arbeitsorganisation sich verändert: Digitalisierung, Prozessopti mierung und Arbeitsverdichtung führen dazu, dass Arbeitsabläufe neu strukturiert werden; Arbeitgeber nutzen diese Umbrüche regel mäßig, um zugleich das Eingruppierungsschema zu verschieben. Genau deshalb ist der Arbeitsvorgang in Tarifverhandlungen immer wieder ein Hebel. Wie positioniert sich der dbb und die DSTG dazu? Die Gewerkschaften wehren solche Versuche regelmäßig ab, weil sie für viele Beschäftigte unter Umständen zu Gehaltsverlusten und Statusverlusten führen könnten– ohne dass sich die tatsächliche Tätigkeit substanziell verändert hätte. Die Position lautet: Der Arbeitsvorgang muss so erfasst werden, dass die gesamte Tätigkeit in ihrer Komplexität korrekt abgebildet wird. Eine extrem feine Aufsplittung der Tätigkeit kann zu systemati schen Herabgruppierungen führen und widerspricht dem Zweck der Entgeltordnung, die tatsächliche Anforderungshöhe sachge recht abzubilden. Fazit für die Mitglieder Der Arbeitsvorgang im TV-L ist kein trockenes Fachwort, sondern ein Kernbegriff mit direkten Auswirkungen auf Eingruppierung und Gehalt. Deshalb ist der Streit um seine genaue Definition immer wieder ein Zankapfel in Tarifverhandlungen: Arbeitgeber nutzen ihn als Hebel, um durch eine veränderte Lesart der Eingruppierung langfristig die Lohnkosten zu beeinflussen. Die Gewerkschaften erklären ihn zur ‘roten Linie’, um die Eingrup pierung und damit die Entgeltgruppen der Beschäftigten zu si chern. Als Mitglied ist es wichtig, diesen Zusammenhang zu verstehen: Jede Tarifrunde um den TV-L ist auch eine Auseinandersetzung darum, wie die eigene Tätigkeit im Tarifvertrag bewertet wird – und das geschieht über den Arbeitsvorgang.
Arbeitsvorgänge sind die Arbeitsleistungen (einschließlich Zusam menhangsarbeiten), die bezogen auf den Aufgabenkreis der Beschäf tigten zu einem »bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitser gebnis« führen. Beispiele sind etwa die unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eines Einspruchs oder eines Antrags. Der Arbeitsvorgang ist also die kleinste, sinnvoll abgrenzbare Arbeitseinheit, die von einem erkennbaren Beginn zu einem klar erkennbaren Ergebnis führt – inklusive aller dazu gehörenden Neben- und Vorbereitungstätigkeiten (Zusammenhangsarbeiten, Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 zu §12 Abs. 1 TV-L). Warum ist der Arbeitsvorgang so wichtig? Die Eingruppierung im TV-L richtet sich nach den Arbeitsvorgängen, die die Tätigkeit prägen. Maßgeblich ist, welche Arbeitsvorgänge mindestens zur Hälfte der gesamten Arbeitszeit anfallen. Damit ist die Bildung der Arbeitsvorgänge der entscheidende Hebel: Werden Arbeitsvorgänge als größere, zusammengehörige Tätig keitspakete gebildet, können anspruchsvolle Anteile die Eingrup pierung positiv beeinflussen. Werden Tätigkeiten dagegen kleinteilig aufgespalten, besteht die Gefahr, dass einfache Arbeitsschritte zeitlich überwiegen und sich dies negativ auf die Eingruppierung auswirkt. In fast jeder großen Tarifrunde wird – oft von der Arbeitgeberseite – ein engeres Verständnis des Arbeitsvorgangs gefordert. Typisch ist, dass die Arbeitgeber den Arbeitsvorgang als »kleinste tatsächlich aufgliederungsfähige Arbeitseinheit« definieren wollen, also quasi jede einzelne Akte, jeden einzelnen Schritt einer Bearbeitung als Einfache Arbeitsschritte (zum Beispiel Adressfeld eintragen, Formular ausdrucken) würden als eigene Arbeitsvorgänge gezählt, obwohl sie inhaltlich nur einen kleinen Teil der Gesamtleistung darstellen. Anspruchsvolle Anteile (zum Beispiel rechtliche Bewertung, kom plexe Entscheidungen, umfassende Beratung) würden als einzelne Arbeitsvorgänge betrachtet, ihr Zeitanteil würde separat betrach tet und damit in der Eingruppierung weniger gewichtet. Eine solche Veränderung der Betrachtungsweise hätte erhebliche Auswirkungen auf die Eingruppierungssystematik des TV-L. Viele Beschäftigte, insbesondere in Bereichen mit komplexen Aufgabenfel eigenständigen Arbeitsvorgang. Für die Praxis hätte das Folgen: Warum wird der Arbeitsvorgang immer wieder zum Streitpunkt?
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UNSER ARBEITSALLTAG
IT in der Finanzverwaltung Es bewegt sich was, aber…
W as wäre aktuell leichter, als einen (populistischen) Blick punkt-Artikel über die alltägli chen Probleme rund um das Thema Software und IT zu schreiben. Fairerweise muss man aber einräumen, dass es solche Berichte momentan nicht mehr braucht. Nicht nur von Seiten der DSTG wurden die IT-Probleme mehrfach Richtung FM und OFD adressiert. Ange sprochen wurde die Thematik auch durch HPR und BPR, von Dienststellenleitungen und nicht zuletzt durch viele, viele Be schäftigte anlässlich von Ämterbesuchen des Ministers oder des Staatssekretärs. Und das mit Erfolg. Die Problematik ist auf höchster Ministeriums- und OFD- Ebene angekommen. Wobei ‘angekom men’ eigentlich zu kurz gegriffen ist. In unseren Gesprächen spüren wir das ernsthafte Bemühen, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Eigentlich ein ganz wichtiger Meilen stein unserer Arbeit. Denn wenn alle wol len, könnten wir uns zurücklehnen und müssten ‘nur noch’ die Umsetzung ab- warten. Aber dieses ‘nur noch’ ist ein eher mittelfristig angelegter Weg, der aber mittlerweile begonnen wurde. So wurde von der Verwaltung in Findus berichtet, dass teilweise die Dauer des fallbezogenen Aufrufs der eAkte um durchschnittlich 58 Prozent reduziert werden konnte.
In den Bereichen FnD 010 und 008 ist es zu spürbaren Performancesteigerun gen gekommen. Zudem wurden Verbes serungen beim Speichern und Freigeben von FnD sowie beim Einspielen von ESt4B-Mitteilungen aus der eDaten Prüfliste umgesetzt. Dadurch konnten interne Wartezeiten von bis zu dreißig Sekunden eingespart werden. Offenbar profitieren wir in erster Linie von Maßnahmen, die die Finanzverwal tung NRW selbst in der Hand hat. Wer auf Unterstützung oder Entlastung durch neue KONSENS- oder eGovern ment-Produkte wartet, wird eher ernüch tert sein. Das aktuelle (in Findus einge stellte) Protokoll der gemeinschaftlichen Besprechung des HPR mit dem Minister der Finanzen listet offen und schonungs los auf, welche geplanten Verfahren aktuell in die Verlängerung gehen: Das Projekt VmV Umsatzsteuer wird im bestehenden Verfahren aufgrund tech- nischer Probleme nicht weiterverfolgt. Der Zeitplan des Projekts PDneu sieht eine Einführung in 2028 vor. Das Projekt EvA (Erzeugung von Aus- gängen) ist zunächst nur mit der ersten (freiwilligen) Stufe gestartet. Der Einsatz des KONSENS-Produkts PERLE für die Fallbearbeitung der Erbschaft und Schenkungsteuer verzögert sich.
Die Teststellung für den KI-Verwaltungs- assistenten NRW.Genius ist bis Ende Mai 2026 verlängert worden. Zum Projekt IBSY (Beihilfebearbeitung) wurde der Pilotbetrieb (trotz Zustimmung des Hauptpersonalrats) noch nicht auf- genommen. Die Einführung von my.NRW verzögert sich aufgrund der komplexen Abhängig keiten zum Altverfahren PersFM. Gibt es einen Schuldigen für die Verzöge rungen? Nicht wirklich. Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass sich zum Beispiel die an der Programmierung beteiligten Personen ohne Rücksicht auf ein über laufendes GLAZ-Konto im wörtlichen Sinn die Nächte um die Ohren schlagen, um IT-Verfahren an den Start zu bekommen. Wir sehen unsere gewerkschaftliche Aufgabe daher momentan vielmehr darin, die aus unserer Sicht viel zu langen KON SENS-Entscheidungs- und Abstimmungs prozesse deutlich zu verkürzen. Was hilft uns die Einführung eines neuen IT-Pro gramms, dessen Grundstein vor zehn Jahren gelegt wurde, und daher gar nicht dem aktuellen Stand der Technik
(insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der KI) sein kann?
Die DSTG bleibt bei dem Thema für Sie am Ball!
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