DSTG Blickpunkt Nr. 05 Mai 2026
Das Mitgliedermagazin der Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Das Mitgliedermagazin BLICKPUNKT
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
Nr. 05 | Mai 2026
Themen dieser Ausgabe
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Freistellung nach Geburt: Vaterschaftsurlaub – Europäischer Gerichtshof soll Fragen klären 03 Bundesvorstand der DSTG beschließt Positionspapier zur freiheitlich demokratischen Grundordnung: Der Steuerstaat
ist die Demokratie – und wir sind sein Fundament
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Die Seite für die Generation 60+ 06
Erfahrungsbericht: Jobrad oder Muskelkraft
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Landesregierung überträgt Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Am 21. April 2026 hat die Landesregierung NRW im Besoldungsgespräch mit den Gewerkschaften und Verbänden zugesagt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Für den Beamtenbereich ist für 2026 eine Besonderheit vorgesehen Die Grundgehälter sollen für alle Besol dungsgruppen linear um 3,36 Prozent er höht werden. Hierdurch wird auch in den unteren Besoldungsgruppen die Mindest anhebung von 100 Euro sichergestellt und zugleich das verfassungsrechtliche Ab standsgebot beachtet. Amtszulagen und Familienzuschläge sollen im Zuge der Übertragung um 2,8 Prozent und in den Folgejahren um weite re zwei Prozent bzw. ein Prozent steigen. Die Anpassung der Anwärterbezüge er folgt ebenfalls 1:1 mit 60 Euro, 60 Euro und 30 Euro.
Die Landesregierung, die mit Minister präsident Hendrik Wüst, der stellvertre tenden Ministerpräsidentin Mona Neubaur, dem Minister der Finanzen Dr. Marcus Op tendrenk sowie dem Chef der Staatskanz lei Nathanael Liminski an dem Gespräch teilnahm, will das Gesetzgebungsverfah ren zügig einleiten und den Gesetzent wurf bereits im Juni in den Landtag einbringen. Abschlagszahlungen
Was konkret vereinbart wurde: Zum 1. April 2026 werden die Ta bellenentgelte um 2,8 Prozent erhöht, mindestens jedoch um 100 Euro; die Ausbildungsentgelte steigen um 60 Euro monatlich. Zum 1. März 2027 folgt eine weitere Anhebung der Tabel lenentgelte um 2 Prozent und der Ausbildungsentgelte um zusätzliche 60 Euro. Zum 1. Januar 2028 steigen die
auf die erwartete Erhöhung sollen voraussichtlich mit den Juli Bezügen ge leistet werden.
Tabellenentgelte nochmals um 1 Prozent und die Aus- bildungsentgelte um weitere 30 Euro.
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Blickpunkt online unter www.dstg-nrw.de
ANGEMERKT
Die Besoldungsrunde als verfassungsrechtlicher Stresstest
Carolin Konzack W as auf den ersten Blick nach einer guten Nachricht klingt– die 1:1-Übertragung des Tarif ergebnisses auf Besoldung und Versor gung – entpuppt sich bei näherem Hinse hen als verfassungsrechtlicher Stress test: Die in den letzten Tarifrunden ver einbarten Mindestbeträge haben das Gefüge zwischen den Entgeltgruppen und Besoldungsgruppen deutlich verschoben. Der nun gewählte Weg, die Grundgehälter im Beamtenbereich um 3,36 Prozent – anstelle der 2,8 Prozent mindestens 100 Euro – anzuheben, ist keine ‘Sonderbe handlung’, sondern eine zwingende Reak tion auf diese Verschiebungen und auf die klaren Vorgaben des Bundesverfas sungsgerichts zum Abstandsgebot. Die Logik der vergangenen Tarifab schlüsse war aus Sicht vieler Kolleginnen und Kollegen nachvollziehbar: Starke Mindestbeträge sollten vor allem die un teren Entgeltgruppen spürbar entlasten und damit soziale Schwerpunkte setzen. Genau diese Mindestbeträge haben aber dazu geführt, dass im Zusammenspiel mit der Besoldung das verfassungsrecht lich gebotene Abstandsgebot zunehmend unter Druck geraten ist. Wenn Tarifent gelte in einzelnen Entgeltgruppen dyna mischer steigen als die Grundgehälter vergleichbarer Besoldungsgruppen, gera ten die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Abstände zwischen den Statusgruppen ins Rutschen – mit allen Risiken für die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation. Vor diesem Hintergrund ist die lineare Anhebung der Grundgehälter um 3,36 Prozent im Jahr 2026 kein ‘Luxus’ für Beamtinnen und Beamte, sondern ver fassungsrechtliche Pflicht. Sie stellt si cher, dass die zugesagte Mindeststeige
rung von 100 Euro in allen Besoldungs gruppen erreicht wird und die Abstände zwischen den Besoldungsstufen gewahrt bleiben. Anders formuliert: Der Staat macht hier nicht den gleichen Fehler, wie in der Vergangenheit. Dass dies jetzt in dieser Runde sichtbar wird, ist nicht Ausdruck einer neuen Großzügigkeit. Hier wird Rechtsprechung umgesetzt, etwas, was aus vergangenen Einkommensrunden unbekannt war. Gleichzeitig wäre es fatal, diesen ver fassungsrechtlich gebotenen Schritt als Argument gegen die berechtigten Interes sen der Regierungsbeschäftigten zu miss brauchen. Viele Tarifbeschäftigte erleben nun, dass die prozentuale Erhöhung für Beamtinnen und Beamte höher ausfällt als ihre eigene; die Unzufriedenheit ist nach vollziehbar. Die gemeinsame Arbeit in den Dienststellen, die gemeinsame Verantwor tung und auch die gemeinsamen Belas tungen werden durch unterschiedliche Er höhungssätze nicht geringer. Wer Tag für Tag Seite an Seite arbeitet, vergleicht eben nicht nur abstrakte Rechtskategorien, sondern ganz konkret das, was am Monatsende auf dem Konto ankommt. Genau hier ist Sensibilität gefragt. Der Hinweis auf verfassungsrechtliche Zwänge erklärt zwar die 3,36 Prozent im Beamtenbereich, beantwortet aber nicht die Frage, wie der öffentliche Dienst ins gesamt attraktiver werden soll. Auch für die Regierungsbeschäftigten reichen 2,8 Prozent angesichts der Preissteige rungen nicht aus, um Reallohnverluste auszugleichen und die Konkurrenzfähig keit gegenüber der Privatwirtschaft nachhaltig zu stärken. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist des halb klar: Die Wiederherstellung des Ab standsgebots ist richtig und notwendig,
aber sie darf nicht der Endpunkt der Debatte sein. Verfassungsmäßige Besol dung ist die Untergrenze, nicht das Ziel bild einer modernen, attraktiven öffentli chen Verwaltung. Es braucht Konzepte, wie Tarif- und Besoldungsentwicklung wieder so aufeinander abgestimmt wer den können, dass beide Statusgruppen den Veränderungen mit einem Gefühl von Fairness und gegenseitiger Wertschät zung begegnen. Die eigentliche Aufgabe der kommen den Monate wird daher zweigleisig sein: Einerseits muss die anstehende Besol dungsstrukturreform genutzt werden, um die Vorgaben des Bundesverfas sungsgerichts dauerhaft sauber umzu setzen und die amtsangemessene Ali mentation rechtssicher zu gestalten. Andererseits müssen wir dafür sorgen, dass die Interessen der Tarifbeschäftig ten nicht »zwischen den Zeilen« eines verfassungsrechtlichen Diskurses ver schwinden. Am Ende dürfen nicht Beamte gegen Tarifbeschäftigte ausgespielt wer den – gefragt ist ein Gesamtpaket, das den öffentlichen Dienst als Ganzes stärkt. Für mich heißt das: Die 3,36 Prozent im Beamtenbereich werden offensiv als das benannt, was sie sind – eine notwendige Korrektur zur Einhaltung des Abstands gebots und zur Sicherung verfassungs gemäßer Alimentation. Gleichzeitig ist klar, dass Regierungsbeschäftigte keine Beschäftigten zweiter Klasse sind. Nur wenn es gelingt, diese beiden Perspekti ven zusammenzuführen, entsteht aus dieser Besoldungsrunde mehr als ein ju ristisch ‘bereinigter’ Zustand: nämlich ein gemeinsames Verständnis davon, dass alle im System Anspruch auf Respekt, faire Bezahlung und verlässliche Rah menbedingungen haben.
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DSTG-Blickpunkt 05/2026
UNSER GEHALT UNSERE KARRIERE
schaftsurlaub verweigert wurde. Deutsch land argumentiert, die bestehenden Re gelungen zu Elternzeit und Elterngeld seien ausreichend und würden einen eigenen Vaterschaftsurlaub überflüssig machen. Der EuGH soll nun prüfen, ob die Richt- liniennorm zur Gewährung des Vater schaftsurlaubs so eindeutig und verbind lich ausgestaltet ist, dass sie unmittelbar gegenüber dem Staat als Dienstherrn gilt. Weiterhin erwartet das BVerwG vom EuGH, zu bewerten, ob die Ausnahmen in Art. 20 Abs. 6 und 7 der Vereinbarkeits richtlinie in der Form kombinierbar sind, dass sie sowohl die zeitlichen Anforde rungen des Vaterschaftsurlaubs (nach Abs. 6) erfüllen, als auch die Anforde rungen an die Bezahlung oder Vergütung (nach Abs. 7). Zudem steht zur Debatte, ob ein Mit gliedstaat die zweite Ausnahme (Abs. 7) in Anspruch nehmen kann, obwohl die nationale Elternurlaubsregelung in be stimmten Fällen keine Vergütung vor sieht. Und das obwohl der Absatz eigent lich eine mindestens sechsmonatige, zu mindestens 65 Prozent vergütete Eltern zeit verlangt. Abschließend steht zur Klärung, ob diese Ausnahme den Mitgliedstaaten er laubt, ihre bestehende Elternurlaubsre gelung so weiterzuführen, dass entweder vollständig auf eine gesonderte Vergü tung des Vaterschaftsurlaubs verzichtet wird oder lediglich eine geringere Vergü tung gewährt wird, als jene, die in Art. 8 Abs. 2 vorgesehen ist.
Freistellung nach Geburt Vaterschaftsurlaub: Europäischer Gerichtshof soll Fragen klären Ist Deutschland verpflichtet, zehn Tage bezahlten ‘Vaterschaftsurlaub’ einzuführen? So sieht es die EU Vereinbarkeitsrichtlinie vor – eigentlich. D as Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gemäß der Richtlinie auch ohne Umsetzung für Dienstherrn verbindlich gilt, könnte dies
eingeschaltet, um die Verpflichtungen Deutschlands zum Vaterschaftsurlaub zu klären. Der Zweite Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb Andreas Hemsing begrüßte am 4. Mai 2026 diesen Schritt: »Nach unserer fes ten Überzeugung ist es gesellschaftspoli tisch wichtig, Vätern bzw. zweiten Eltern teilen nach der Geburt ihres Kindes Zeit zur Unterstützung und zur Bindung zu er möglichen.« Der dbb setze sich seit lan gem für eine Freistellung von Vätern und gleichgestellten zweiten Elternteilen nach der Geburt ein. Die Entscheidung sei von großer Be deutung für die Beschäftigten im öffent lichen Dienst, erklärte Heini Schmitt, stell vertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb: »Sollte der EuGH feststellen, dass der
einen Rechtsanspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub nach sich ziehen.« EuGH muss zentrale Fragen beantworten Auslöser ist der Fall eines Stabsoffiziers der Bundeswehr, dem bezahlter Vater
Bereits am 16. Dezember 2025 hat die dbb Bundesleitung zu der Frage des Rechtsschutzes bei Vaterschaftsurlaub entschieden, dass – wie bei anderen Massenverfahren im Sinne von §4 Abs. 7 der dbb Rahmenrechtsschutz ordnung – die Anzahl der Rechtsschutzfälle zu diesem Thema auf zehn Fälle pro Dienstleistungszentrum (DLZ) beschränkt wird. Dies gilt für den Beam tenbereich und auch den Angestelltenbereich. Auf Grund der Vielzahl von Fällen, die bereits vor und auch nach der Entscheidung der dbb Bundesleitung zum Thema Vaterschaftsurlaub eingegangen sind, ist die genehmig te Anzahl von zehn Verfahren bereits erreicht . Mithin kann das DLZ West und auch al le anderen Dienstleistungszentren keine weiteren Fälle mehr annehmen. Entsprechen de Rechtsschutzanträge werden vom dbb zurückgewiesen. WICHTIG
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DSTG-Blickpunkt 05/2026
Landesregierung überträgt Tarifergebnis
AUS DEN BEZIRKSVERBÄNDEN
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Im Hinblick auf die parallellaufende Modernisierungsoffensive (vgl. Info 5/2026) wird die Erhöhung der Wech sel- und Schichtzulagen, wie sie in der Tarifeinigung vorgesehen ist, zunächst nicht auf den Beamtenbereich übertra gen. Eine Erhöhung bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Moderni sierungsoffensive vorbehalten. Zudem läuft parallel die Vorbereitung eines weiteren gesonderten Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur amtsangemes senen Alimentation. Auch dieses Ver fahren soll im Laufe des Sommers ge startet werden. Aus Sicht der DSTG NRW, für die Lan desvorsitzende Carolin Konzack an den Besoldungsgesprächen teilnahm, ist die 1:1-Übertragung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass gemeinsamer gewerk schaftlicher Druck wirkt und die seit Jahren eingeforderte 1:1-Übernahme auch diesmal erreicht werden konnte. Mit der Umrechnung des Mindestbe trags und der Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Ab standsgebots ist zudem ein Einstieg in die Besoldungsstrukturreform gege ben. Gleichzeitig ist klar, dass die An passung angesichts der anhaltenden Preissteigerungen die Attraktivitäts probleme des öffentlichen Dienstes nicht vollständig löst und den Reallohn verlust der vergangenen Jahre nur teil weise ausgleicht. Unser Fazit: Die Richtung stimmt, aber der Weg ist noch lang. Die jetzt erreich ten Verbesserungen sind ein notwendi ger Schritt – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Entscheidend bleibt, dass wir als Gewerkschaft die kommenden Gesetzgebungsverfahren kritisch be gleiten, weitere Verbesserungen einfor dern und den Druck aufrechterhalten. Denn eines ist klar: Eine wirklich attrak tive und gerechte Besoldung im öffent lichen Dienst ist noch nicht erreicht.
Die neu gewählte Bezirksjugendleitung Westfalen
DSTG Westfalen-Lippe Volles Haus beim Bezirksjugendtag A m 9. und 10. April 2026 fand in Ascheberg der Bezirksjugendtag tronage, anhand von Beispielen aus der Vergangenheit.
(BJT) der DSTG Westfalen-Lippe statt. Hierzu konnte der bisherige Vorsitzende Max Baumann in der Spitze mehr als 100 teilnehmende Gäste begrüßen. Das Motto des BJT lautete ‘Jung, Engagiert, Unverzichtbar’. Turnusmäßig wurde
Finanzpräsidentin Dr. Katrin Kirchner hielt ein Grußwort und stellte aktuelle Entwicklungen in der Verwaltung dar. Des Weiteren ergab sich noch ein Aus tausch mit den anwesenden Personen. Carolin Konzack
(Landesvorsitzende) und Andrea Sauer-Schnieber (Bezirksvorsitzende West falen-Lippe DSTG) berich teten zur Abrundung der öffentlichen Veranstaltung über derzeitig wichtige ge werkschaftliche Themen und drückten gleichzeitig aus, dass sie sich auf die Zusammenarbeit mit dem künftigen Vorstand der Jugend sehr freuen.
am ersten Tag der neue Vorstand gewählt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Max Schäfer ge wählt. Dem geschäfts führenden Vorstand gehören des Weiteren Lucy Emanuelsson und Lena Wallmeyer als
Neuer und scheidender Vor sitzender Max Schäfer (l) und Max Baumann
stellvertretende Vorsit zende und Fabian Schüt ze als Schatzmeister an. Den Vorstand komplettieren als Bei sitzer Maxi Lämmel, Pauline Obermeier, Fabian Schellberg und Timo Stiehl. Nicht mehr für ein Vorstandsamt an getreten sind Max Baumann, Jasper Fehr, Alexander Lust, Sarah Saßnick und Mark Weber. Für ihre Arbeit bedankte sich der neue Vorstand und freut sich auf die Arbeit in der neuen Zusammen setzung. Im Rahmen der öffentlichen Veran staltung konnte Prof. Dr. Till Immich (HSPV NRW) als Gastreferent begrüßt werden. Er referierte anschaulich zu der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Gefahr der Ämterpa
Nach einer gelungenen Abendveran staltung mit Livemusik durch die DJane ‘KathiLiz’ und viel Zeit für persönlichen Austausch zwischen den Delegierten ging es am Freitag in die Antragsberatung von mehr als 40 Einzelanträgen. Des Weiteren berichtete Patrick Butschkau (HPR) über seine Arbeit im Zukunftsausschuss der DSTG Bund und Dominik Mühlmann (DSTG Jugend Rhein land) und Maxi Lämmel (HJAV) hielten persönliche Grußworte und berichteten aus ihrer alltäglichen Arbeit. Es waren zwei rundum gelungene Tage, die alle Beteiligten in ihrem Wirken inner halb der Gewerkschaft bestärkten!
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DSTG-Blickpunkt 05/2026
UNSERE GEWERKSCHAFT
Bundesvorstand der DSTG beschließt Positionspapier zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Der Steuerstaat ist die Demokratie – und wir sind sein Fundament Der Bundesvorstand der DSTG hat ein Positionspapier zur freiheitlich demokratischen Grundordnung beschlossen. Ein Bekenntnis, das nicht aus Opportunismus entstanden ist – sondern aus Pflicht. E s gibt Entscheidungen, die eine Organisation dringend treffen muss. Auf der 149. Bundesvorstandssitzung der DSTG wurde eine solche Entscheidung getroffen: Der Bundesvorstand hat ein Positionspapier zur freiheitlich demo kratischen Grundordnung beschlossen. Herkunft oder Überzeugung bemessen, sind keine politische Alternative. Sie sind eine Bedrohung für den Rechtsstaat, den die Beschäftigten der Steuerverwaltung täglich vollziehen. Das auszusprechen ist keine Parteipolitik. Es ist die Grundlage eines Amtsverständnisses – ob mit Beamtenstatus oder Tarif vertrag.
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig. §33 des Beamtensta tusgesetzes verpflichtet jede Beamtin und jeden Beamten, sich durch das gesamte Verhalten zur freiheitlichen demokrati schen Grundordnung zu bekennen und aktiv für ihre Erhaltung einzutreten. Das ist kein Appell. Das ist geltendes Recht. Und auch die Tarifbeschäftigten in der Steuerverwaltung sind die sem Gemeinwesen verpflichtet – durch ihren Arbeitsvertrag, durch ihren Berufsethos, durch die tägliche Arbeit im Dienste des Rechtsstaats. »Die DSTG vertritt 75000 Beschäftigte, die jeden Tag die Mittel erheben, ohne die kein Parlament tagen, kein Gericht urteilen, keine Regierung entscheiden könnte.« Was Demokratie kostet – und wer sie trägt Demokratie kostet. Sie kostet Gerichte, die unabhän gig urteilen. Parlamente, die frei debattieren. Regie rungen, die entscheiden können. Schulen und Uni versitäten, die Wissen weitergeben. Straßen, Netze und Schienen, die ein Land zusammen halten. Sicherheitskräfte, die schützen – nicht beherrschen, und einen Wirtschaftsstandort, der nur dann Weltklasse ist, wenn sein Funda ment trägt. All das finanziert der Steuerstaat. Und all das voll ziehen die Beschäftigten der deutschen Steuerver waltung – Beamtinnen und Beamte ebenso wie Ta rifbeschäftigte –, die jeden Tag das Fundament des Gemeinwesens mit Leben füllen. Nicht mit Reden. Mit Arbeit. Wer, wenn nicht diese Beschäftigten, hat das Recht – und die Pflicht –, diese Grundordnung zu verteidigen? Der Einsatz für eine gerechte und durchsetzungsfähige Besteuerung ist kein Standesinteresse. Er ist Demokratiebekenntnis. Haltung – kein Parteibuch Die DSTG ergreift keine Partei. Sie ergreift Haltung. Das ist ein Unterschied, der zählt – rechtlich, institutionell und moralisch. Politische Kräfte, die Institutionen delegitimieren, die Gewal tenteilung in Frage stellen und die Würde von Menschen nach
Neutralität im Amt bedeutet Unparteilichkeit gegenüber poli tischen Parteien, nicht Gleichgültigkeit gegenüber der Verfas sung selbst. Wer schweigt, wenn Grundrechte relativiert und Gewaltenteilung ausgehöhlt wird, verweigert seinen Auftrag. Ein Beschluss mit Gewicht Der Beschluss des Bundesvorstands war kein leichter Schritt. Die DSTG weiß, dass ein Teil ihrer Mitglieder andere politische Überzeugungen hat. Sie weiß, dass es Widerspruch geben wird. Und sie nimmt ihn ernst – weil eine Gewerkschaft, die den Diskurs scheut, ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird. Aber es gibt Linien, die eine Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes nicht überschreiten darf. Schweigen, wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung angegriffen wird, ist eine davon. »Eine Gewerkschaft, deren Mitglieder den Rechtsstaat täglich vollziehen, kann nicht schweigen, wenn er in Gefahr gerät.« Die DSTG vertritt alle Beschäftigten der Steuerverwaltung. Sie vollziehen den Rechts staat gemeinsam – und sie verteidigen ihn gemein sam. Was jetzt folgt Das Positionspapier ist ab sofort abrufbar. Es wird in die Landes- und Bezirksverbände getragen, in der öffentlichen Kommunikation genutzt und an die politischen Entscheidungs träger in Bund und Ländern adressiert – dort, wo über die Zu kunft des Rechtsstaats entschieden wird. Die DSTG bekennt sich zur pluralistischen Demokratie, zur Unabhängigkeit der Justiz, zur Pressefreiheit und zur Meinungsfreiheit. Auch dort, wo sie unbequeme Wahrheiten ausspricht. Dieses Bekenntnis gilt für alle Mitglieder. Ohne Wenn und ohne Aber. »Der Steuerstaat ohne Demokratie verliert sein Fundament. Die Demokratie ohne Steuerstaat verliert ihre Kraft. Die DSTG wird beides verteidigen.«
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Kurzweilige und informative Veranstaltung Am 17. April fand für die DSTG-Senioren aus dem Rheinland eine zweiteilige Infoveranstaltung in der Lan genfelder Schützenhalle statt. Im ersten Teil ging es um die Themen Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Der Fachanwalt für Erbrecht, Herr Rechtsanwalt Hünker, stellte die – eigentlich ernsten – Themen den mehr als 85 Teilnehmern sehr kurzweilig vor und stand auch für Fragen zur Verfügung. Im zweiten Teil ging es um Spezialthemen aus dem Bereich der Beihilfe. Die beiden Referenten aus dem LBV informierten über
60+ Die Seite für die Generation
die Themen Beihilfen im Todesfall, Änderungen im Beihilferecht in 2026, Beihilfe zu Rehabilitations- und Kurmaßnahmen, Beihilfe zu Zahnimplantaten. Außerdem wurden die technischen Neuerungen, wie der Bescheidversand in der Beihilfe-App vorgestellt. Sie rundeten den interes santen und kompetenten Vortrag ab. Wegen dem großen Interesse an den Themen ist geplant, diese Veranstaltung an einem Ort auf der linken Rheinseite zu wiederholen. Zukunftsfestes Rentensystem: Chancen nutzen, Risiken ernst nehmen
ken, und nicht jede Anlage bringt sichere Erträge. Zudem stellt sich die soziale Fra ge: Wer wenig verdient, kann kaum spa ren. Ohne klare staatliche Sicherungsme chanismen besteht die Gefahr, dass sich Altersvorsorge zunehmend in eine Frage der individuellen finanziellen Möglichkei ten verwandelt – mit entsprechenden Ungleichheiten im Alter. Besonders kontrovers ist der Vorschlag einer verpflichtenden, kapitalgedeckten Betriebsrente, finanziert von Arbeitgebern und Beschäftigten. Eine solche Regelung könnte die zweite Säule der Altersvorsor ge deutlich stärken und breiter absichern. Gleichzeitig müssen die Risiken klar be nannt werden. Pflichtmodelle greifen in die Tarifautonomie ein und können insbe sondere kleinere Betriebe belasten. Auch für Beschäftigte mit niedrigen Einkom men kann eine zusätzliche Beitragspflicht zur finanziellen Herausforderung werden. Ohne flankierende Maßnahmen – etwa Zuschüsse oder flexible Modelle – droht hier mehr Belastung als Entlastung. Für uns als Seniorenvertretung ist des halb entscheidend: Ein zukunftsfestes Rentensystem darf nicht einseitig auf Indi vidualisierung und Kapitalmärkte setzen. Die gesetzliche Rente muss das Funda ment bleiben – solidarisch finanziert und verlässlich. Ergänzende Modelle sind sinn voll, wenn sie gerecht ausgestaltet sind und keine neuen sozialen Risiken schaffen. Die Zukunft der Rente entscheidet sich daran, ob es gelingt, Sicherheit, Gerechtig keit und Nachhaltigkeit miteinander zu verbinden. Reformen ja – aber nicht um jeden Preis. Es geht nicht nur um Zahlen, sondern um die Lebensrealität der Men schen.
D ie Diskussion um die Zukunft unseres Rentensystems ist längst überfällig. Klar ist: Die demografische Entwicklung setzt die gesetzliche Rente unter Druck. Weniger Beitragszahler stehen immer mehr Rentnerinnen und Rentnern gegen über. Reformen sind notwendig – doch sie müssen sorgfältig abgewogen werden. Als Seniorenvertretung einer Gewerk schaft sehen wir sowohl Chancen als auch erhebliche Risiken in den aktuell disku tierten Ansätzen. Ein zentraler Vorschlag ist die stärkere Orientierung an den Beitragsjahren. Auf den ersten Blick erscheint dies gerecht: Wer länger gearbeitet hat, soll mehr Rente erhalten. Gleichzeitig wird gefordert, das frühere Ausscheiden aus dem Berufsleben weniger zu fördern und stattdessen länge res Arbeiten attraktiver zu machen. Hier liegt eine Chance – aber auch ein Risiko. Richtig ist: Viele Menschen können
und wollen länger arbeiten, insbesondere bei guten Arbeitsbedingungen. Doch wir dürfen nicht übersehen, dass dies längst nicht für alle gilt. Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen, Schichtarbeit oder Pflege stoßen oft schon vor dem regulären Renteneintritt an ihre Grenzen. Eine Politik, die pauschal auf längeres Arbeiten setzt, droht soziale Ungleichheiten zu verschär fen. Entscheidend ist daher: Wer länger ar beiten kann, sollte profitieren – wer es nicht kann, darf nicht benachteiligt werden. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die stärke re Einbindung privaten Kapitals. Auf deut schen Sparkonten liegen mehr als 3600 Milliarden Euro – ein enormes Potenzial für die Altersvorsorge. Reformen der privaten Vorsorge und Modelle wie die Frühstartrente können helfen, frühzeitig Vermögen aufzubauen. Doch auch hier gilt: Kapitaldeckung ist kein Selbstläufer. Finanzmärkte schwan
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LG 2.2
Verbesserungen bei den D-Modulen Führungskräfteumfrage LG 2.2 zeigt Wirkung
Gastbeitrag von Melina Müller D ie von dem Ar beitskreis LG 2.2 der DSTG durchge führte Führungskräf teumfrage hat wert volle Hinweise aus der Praxis geliefert.
in Brühl, als auch in Berlin durchgeführt. Für die Module D2 und D5 bestehen hy bride Teilnahmeoptionen. In der Umfrage äußerten die Betroffenen, dass die Anzahl der verfügbaren Onlineplätze bislang als zu gering wahrgenommen wurde – insbesondere mit Blick auf Be schäftigte mit familiären Verpflichtungen. Inzwischen ist hier eine positive Ent wicklung zu verzeichnen: Die OFD NRW meldet ihren Bedarf an Onlineplätzen jährlich im Voraus an und kann häufig das gewünschte Kontingent sichern, da bei der Verteilung der verfügbaren Onlineplätze auf die einzelnen Bundes länder Nordrhein-Westfalen mittlerweile erfreulicherweise überproportional be rücksichtigt wird. Für das Jahr 2026 ste hen so beispielsweise insgesamt fünfzig
Onlineplätze (etwa 57 Prozent aller Plät ze) zur Verfügung, was eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren darstellt. Der in der Umfrage angemerkte Eng pass bei Onlineteilnahmeplätzen hat sich damit weitestgehend aufgelöst. Seitens der Verwaltung besteht ebenfalls das Ziel, dieses Niveau auch künftig aufrecht zuerhalten und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin zu unterstüt zen. Der Arbeitskreis LG 2.2 der DSTG NRW dankt der Verwaltung, die damit zeigt, dass sich Rückmeldungen lohnen und man gemeinsam Veränderungen ansto ßen kann. Es ist ein positives Beispiel für den konstruktiven Austausch zwischen Verwaltung und Gewerkschaft!
Diese wurden in verschiedenen Gesprä chen mit der Verwaltung eingebracht. Ein weiterer Austausch fand mit fachli chen Vertretern für Personalfragen des Finanzministeriums in Dortmund statt. Ein zentrales Anliegen der befragten Beschäftigten betrifft dabei die Durch führung der sogenannten D-Module, so wie deren Auswirkungen auf die Verein barkeit von Beruf und Familie. Die ver pflichtenden bundesweiten Module D2, D3, D5 und D6 werden sowohl an der BFA
SERV I CE
Erfahrungsbericht Jobrad oder Muskelkraft
G eschafft, die dunklen und trüben Tage sind endlich vorbei. Die Natur strahlt und blüht und zeigt bei je dem Sonnenstrahl ihre ganze Kraft. End lich wieder radeln an der frischen Luft. Die erste Radtour stand auf der To-Do Liste. Der Drahtesel ist zwar in die Jahre gekommen, aber immer noch fahrtaug lich. Schnell noch Luft drauf und die Gangschaltung testen. Es hakt und krächzt, aber einer ersten Tour steht nichts mehr im Wege. Eigentlich sollte der »alte Gaul« in den wohlverdienten Ruhestand gehen und durch ein neues elektronisch unterstütztes E-Bike aus- getauscht werden. Blöd nur, dass das ge plante Jobrad noch auf sich warten lässt. Egal, die erste Tour kann auch ohne elektronische Unterstützung starten. Reine Muskelkraft soll für den Spaßfak tor sorgen. Helm auf, rauf auf den Draht esel und die wilde Fahrt kann starten.
Nach zehn Kilometer steht die erste Bergetappe an. Es wird langsam steiler und die Beine geben alles, um einiger- maßen am oberen Ende anzukommen. Die Gangschaltung einmal durchgeorgelt, wird der Berg im leichtesten Gang er klommen. Eine Unterhaltung ist tatsäch lich nicht mehr möglich, weil der rasende Puls das Sprechen unmöglich macht. Neben mir überholt mich eine Dame auf einem E-Bike. Sie war in bester Laune, schwitzte kein bisschen und trillerte gut gelaunt die Schlager von ihrem Handy mit. Eine Spur von »das glaub ich doch jetzt nicht«, macht sich in mir breit. Das reingeschüttete Wasser fließt in Strömen an der Stirn wieder raus. Nach fünf Stun den Radfahren in den Beinen war die Hei mat wieder in Sicht. Das T-Shirt war kom plett durch und die Sprache ist durch die vielen Bergtouren nicht besser geworden. Der Ehrenwerteste machte sich auch be merkbar. Der Körper zitterte, die Beine glühenten und die Waden wurden knall hart. Eine anschließende Wanne sorgte für eine gewisse Wohltat. Fazit: Ein Jobrad (E-Bike) muss endlich her. Der alte Drahtesel wandert wieder in die Garage und da bleibt er auch. Wenn ein neues Rad mit Elektrounterstützung da ist, dann geht es wieder los – versprochen.
Die gesetzliche Regelung (Entgeltum wandlungen bei den Beamteninnen und Beamten) wurde durch dienstrechtliche Anpassungen möglich gemacht. Bei den Regierungsbeschäftigten ist das bereits nach der letzten Tarifverhandlung im Jahr 2024 möglich und im TV-L bereits verankert. Hinweis: Bei den Regierungs beschäftigten ergeben sich durch die Entgeltumwandlung beim Bruttogehalt geringfügige Kürzungsbeträge bei der späteren Rente. Die Voraussetzungen waren also für alle Laufbahngruppen geschaffen. Der nächste Schritt ist nun das Vergabeverfahren. Dieser Schritt konnte aber noch nicht gänzlich vollzo gen werden, weil es gesetzlichen Klä rungsbedarf dazu gibt. Damit hat sich aktuell die Vergabekammer Rheinland beschäftigt. Die Vergabekammer hat die Entscheidung im laufenden Nachprü fungsverfahren aufgrund von Personal engpässen bis zum 30. Juni 2026 verlän gert. Es bleibt abzuwarten, ob die Frist nochmal verschoben wird. Wenn der Zuschlag erteilt werden sollte, kann an schließend mit der umfangreichen orga nisatorischen und IT-technischen Um setzung begonnen werden. Beim LBV wurden jedenfalls die Stellen schon geschaffen und besetzt.
66. Jahrgang BLICKPUNKT DSTG
Mitteilungsblatt der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Nordrhein-Westfalen
05/Mai 2026
E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de, Preisliste 33, gültig ab 1. Januar 2025 Anzeigenleitung: Marion Clausen Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, Druck Medien, Marktweg 42-50, 47608 Geldern Redaktion: Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf,
Herausgeber: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (im Dachverband des dbb), Landesverband Nordrhein-Westfalen, Elisabethstraße 40, 40217 Düsseldorf, Telefon (0211) 90695-0, E-Mail: dstg.nrw@t-online.de Verlag: Steuer-Gewerkschaftsverlag, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15a, 40878 Ratingen, Telefon (02102) 74023-0
Redakteure: Jörg Bollenbach (BV Westfalen) Helmut Pauls (BV Rheinland) Verantwortlich für den gewerkschaftspolitischen Teil: Carolin Konzack, Landesvorsitzende. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Telefon (0211) 90695-0, Telefax (0211) 90695-22
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DSTG-Blickpunkt 05/2026
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