DSTG Blickpunkt Nr. 07-08 | Juli/ August 2025
Beschluss des dbb Bundeshauptvorstandes: Baustein für gutes Altern
60+ Die Seite für die Generation
Bildung trainiert nicht nur die ‘grauen Zellen’. Sie sichert Teilhabe und ist Baustein im Kampf gegen Einsamkeit. Die dbb-Senioren fordern deshalb ein Recht auf Bildung im Alter. Sie können auch selbst etwas dafür tun.
Schauen Sie sich in Ihrer Stadt, Gemeinde nach Bildungsangeboten für Senioren um. Gute Beispiele hat die BAGSO in einem Themenheft gesammelt und veröffentlicht. Das Themenheft gib es als PDF unter: t1p.de/Bildungsangebot_fuer_AEltere.
DSTG-Projekte Vorbereitung auf den Ruhestand
Änderung bei der Beihilfe Mit Erlass vom 27. Juni 2025 sind die Grenzen der Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 1 b der Beihilfenverordnung NRW wie folgt angepasst worden:
Die Landesseniorenvertretung hat nach jahrelangen intensiven Bemühungen erreicht, dass die OFD NRW nunmehr die Forderung der DSTG erfüllt hat, die Beschäftigten auf den Ruhestand vorzubereiten. Die OFD bietet hierzu jetzt Tagesseminare mit offi zieller Ausweisung an: Dezentrale Fortbildung ‘Herausforderung Ruhestand’ – und jetzt? (lfd. Nr. SAP/LSO: D92007) FINDUS. In Kooperation mit dem LBV wurden bzw. werden im Zeitraum April bis Oktober 2025 acht Versorgungs vorträge, organisiert durch das OFD-Gleichstellungs referat, in den Regionen angeboten. Vorträge für 2026 sind in Planung, die OFD NRW hat das DSTG Projekt institutionalisiert.
• für 2025 auf 23001,- Euro • für 2026 auf 23861,- Euro
Nochmal Beihilfe In der letzten Zeit erhält die Seniorenvertretung Rheinland ver mehrt Klagen über die Beihilfestelle des LBV, insbesondere im Hinblick auf die unzufriedene Lage bei der telefonischen Er reichbarkeit und Beratung sowie der Beihilfebearbeitung an sich. Zahlreiche Einzelfälle belegen eindrucksvoll, dass Ratsuchen de in der Regel abgewiesen werden. Aus diesem Grunde beabsichtigt die Seniorenvertretung Rheinland mit der Leitung des LBVs ein Gespräch zu führen.
Eintritt in den Ruhestand Welche Informationen benötigt die Beihilfestelle des LBV in diesem Zusammenhang
Aufgrund einiger Anfragen hat die Bezirksseniorenvertretung Rheinland den Eindruck, dass viele bei Eintritt in den Ruhestand davon ausgehen, dass auch die Beihilfestelle automatisch Mitteilung über den Ruhestandsbeginn erhält. Dem ist aber nicht so. Deshalb unser Hinweis: Bitte verwenden Sie spätestens bei dem ersten Antrag auf Gewährung einer Beihilfe, in dem Sie Aufwen dungen geltend machen, die nach dem Ruhestandsbeginn entstanden sind, den sogenannten Langantrag (ausführlicher Antrag), um über Ihren Ruhestandsbeginn zu informieren. Diesem fügen Sie eine Kopie des Versicherungsnachweises Ihrer privaten Kran kenversicherung bei, in dem die PKV Ihnen die auf dreißig Prozent geänderte Erstattungsquote bestätigt.
Tour der DSTG GKBP Köln nach Lübeck
Die 21. Tour der GKBP Köln führte vierzig Kolleginnen und Kolle gen – insbesondere aus dem Seniorenbereich – für fünf Tage nach Lübeck. Stadtführungen und Besichtigungen fanden unter anderem in Lübeck, Travemünde, Schwerin, Wismar, Grömitz und in der Holsteinischen Schweiz statt. Auf der Hin- und Rückfahrt wurden die Herrenhäuser Gärten in Hannover und die Stadt Os nabrück besichtigt. Beeindruckt waren die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer von den einzigartigen Gängen und Höfen in Lübeck, in denen auch sehr viele Ältere in kleinen bunten Häusern leben. Diese suchen die besondere Atmosphäre in dieser historischen Bausubstanz und das Zusammenleben auf engstem Raum. Eine Lebensform gegen die Vereinsamung. Dieser spannende Rund gang durch einige dieser Gänge und Höfe führte zu vielen Dis kussionen rund um das Thema ‘Leben im Alter’.
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DSTG-Blickpunkt 07-08/2025
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