DSTG Blickpunkt Nr. 10-11 | Oktober-November 2024

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JUNI 2021

NOVEMBER 2021

Tarifabschluss 2021: Harte Verhandlungen,

Mehr Geld für Familien mit mehr als zwei Kindern Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine deutliche Erhöhung der Familienzuschläge ab dem dritten Kind ab dem 1. Januar 2021. Hintergrund ist ein Urteil des Bun desverfassungsgerichts, das die bisheri ge Alimentation als verfassungswidrig bewertet hat. Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger, die zwischen 2011 und 2020 Widersprüche gegen ihre Besoldung eingelegt haben, sollen rückwirkende Nachzahlungen er halten.

Einigung erzielt – durchwachsenes Ergebnis

N ach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifpartner auf eine Tariferhö hung verständigt. Bis Ende März 2022 erhalten Beschäftigte eine abgabenfreie Prämie von 1.300 Euro. Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Gehaltserhö hung um 2,8 Prozent, gültig bis zum 30. September 2023. DSTG und DBB planen nun Gespräche mit der Landesregierung, um diese Erhöhung auch auf BeamtInnen und Versorgungsempfänger in NRW zu übertragen. Der DBB äußerte sich kritisch, dass die Kolleginnen und Kollegen mehr verdient hätten. Angesichts der Herausforderun gen bei der Nachwuchsgewinnung fordert die DSTG eine bessere Anpassung der Einkommen an die wirtschaftliche Entwicklung.

JULI 2021

JANUAR 2022

Kostendämpfungspauschale wird gestrichen: »Hartnäckigkeit zahlt sich aus!«

E s war wie ein Paukenschlag, als Finanzminister Lutz Lienenkämper Anfang Januar die gute Nachricht verkündete: Die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger wird gestrichen! Da mit erfüllt die Landesregierung eine langjährige Forderung von DSTG und DBB. Details der Regelung (Zeitpunkt) werden gemeinsam mit der in Kürze erwarteten Gesetzes vorlage zur Besoldungsanpassung geklärt. Zusätzlich wird ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation angekündigt.

Gesetzentwurf sieht Verbesserungen bei den Reisekosten und der Beihilfe vor D ie Landesregierung plant, das Reise kostengesetz 2022 zu überarbeiten und Änderungen bei der Beihilfe vorzu nehmen. Der Entwurf sieht eine einheitli che Fahrtkostenerstattung von 0,30 Euro pro Kilometer vor, die »30-Kilometer-Re gelung« soll entfallen. Für Zweiräder sind 0,20 Euro vorgesehen. Im Beihilfebereich wird die Einkommensobergrenze für bei hilfefähige Aufwendungen von Ehegatten auf 20.000 Euro erhöht. Die Eigenbeteili gung bei Wahlleistungen im Krankenhaus wird gesenkt. Die DSTG bedauert, dass die Kostendämpfungspauschale nicht gestrichen wurde. Die DSTG bleibt dran!

SEPTEMBER 2022

Wegstreckenentschädigung: Befristete Anhebung der Reisekosten geplant Die Landesregierung plant, be fristet ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 die Wegstreckenentschädigung auf 0,35 Euro (auf 0,23 für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Zweiräder) pro Kilometer zu erhöhen. Der DBB NRW be grüßte die Maßnahme, kritisiert allerdings die zeitliche Befris tung.

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DSTG-Blickpunkt 10-11/2024

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