Profil 6/2025
PROFIL // Termine
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Tarifeinigung für Bund und Kommunen
32 PROFIL // 6/2025 Kommunen umfasst eine zweistu fi ge Entgelterhöhung: zunächst 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab April 2025, gefolgt von weiteren 2,8 Prozent ab Mai 2026. Die Gesamt laufzeit beträgt 27 Monate bis Ende März 2027. Der Abschluss besteht somit aus einer Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent sowie weiteren Komponenten wie einer Erhöhung der Jahressonderzahlung und einem zusätzlichen Urlaubstag. Wie zu erwarten, bleibt das Ergebnis insbesondere aufgrund der langen Laufzeit hinter den ursprünglichen Forderungen der Gewerkschaften zurück. Dass ein einfach in Prozent angaben formuliertes Ergebnis den von Markus Gretzschel A uch wenn die Tarifeinigung für Bund und Kommunen keine unmittelbare Wirkung auf die Beschäftigten der Länder hat, kommt ihr im Hinblick auf die anstehenden Tarifverhandlungen für die Länder beschäftigten im Herbst 2025 eine richtungsweisende Bedeutung zu. Nach einem Schlichtungsverfahren konnte in der vierten Verhandlungs runde am 6. April 2025 ein Tarif ergebnis erzielt werden. Vor dem Hintergrund der Beteiligung an den Arbeitskampfmaßnahmen im Rah men der Tarifverhandlungen sowie der angespannten Haushaltslage – insbesondere in den Kommunen – wurde ein insgesamt ausgewogenes Ergebnis erreicht. Kerninhalte der Tarifeinigung Die Tarifeinigung für Bund und
Markus Gretzschel ist im DPhV für die Tarifbeschäftigten zuständig
Abschluss nicht ausreichend abbil det, wird im Kommentar des dbb Verhandlungsführers Volker Geyer deutlich: „Meist fangen bei den De tails ja die Probleme an. Beim Ergeb nis heute ist es umgekehrt: Sehr wichtige Fortschritte stecken genau in diesen Details.“ Bemerkenswert ist, dass die Einigung neben den linearen Entgelterhöhun gen verschiedene qualitative Kom ponenten enthält, darunter die Mög lichkeit zur freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden, die Einführung von Lang zeitkonten sowie ein zusätzlicher Ur laubstag ab 2027. Besonders interes sant für Beschäftigte des Bundes ist die Option, Teile der Jahressonder zahlung in freie Tage umzuwandeln. Für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte ergeben sich aus dieser Einigung mehrere relevante Erkenntnisse: Die vereinbarten Entgelterhöhungen reichen angesichts der anhaltend hohen In fl ation nicht aus, um die Kaufkraft zu stabilisieren. Für Lehr kräfte in höheren Entgeltgruppen entfaltet die Mindesterhöhung von 110 Euro keine Wirkung; für sie gilt lediglich die prozentuale Steigerung. Reallohnentwicklung bleibt hinter Erwartungen zurück
in der Privatwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren besonders bei Hochquali fi zierten deutlich vergrö ßert. Dies erschwert es dem ö ff entli chen Dienst zunehmend, quali fi zierte Fachkräfte zu gewinnen und zu hal ten. Der aktuelle Abschluss wird an dieser Problematik wenig ändern. Die Möglichkeit, Teile der Jahresson derzahlung in freie Tage umzuwan deln, ist aufgrund der besonderen Verteilung der Jahresarbeitszeit für Lehrkräfte weitgehend irrelevant. Von Bedeutung ist jedoch die Erhö hung der seit Jahren eingefrorenen Jahressonderzahlung, insbesondere in den oberen Entgeltgruppen. Die Tarifverhandlungen für die Lan desbeschäftigten im Herbst 2025 werden im Schatten des aktuellen Abschlusses statt fi nden. Der derzeit geltende TV-L-Abschluss stammt aus dem Dezember 2023 und läuft bis Oktober 2025. Für die kommenden TV-L-Verhand lungen lassen sich folgende Schluss folgerungen ziehen: 1. Die Tarifeinigung für Bund und Kom munen dient als Orientierungsrahmen für die Verhandlungen auf Länderebene. Eine deutlich höhere Entgeltforderung er scheint angesichts der Haushaltssituation der Länder wenig realistisch. 2. Die qualitativen Elemente des Ab schlusses – etwa Langzeitkonten, Um Ausblick auf die anstehen den TV-L-Verhandlungen
Diskrepanz zur Privatwirtschaft
Der Abstand zwischen den Einkom men im ö ff entlichen Dienst und jenen
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