Gymnasium Baden-Württemberg 5-6/2025

Aus dem Schulleben

Und täglich grüßt das Schulkonto … Lehrkräfte werden vom Kultusministerium weiterhin im Stich gelassen – immer noch kein rechtssicheres Schulkonto in Aussicht!

V or den Herbstferien 2024 wurde ein Schreiben des Kultusministeri ums zum Thema Schulkonten an die Schulen versendet. Es ist leider – trotz mancher gegenteiliger Bekun dungen – (noch) längst nicht alles in Butter mit der folgenden Aussage in diesem Schreiben: »Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport emp fiehlt für die Abwicklung von außer unterrichtlichen Veranstaltungen wei terhin die Nutzung zweckgebundener Treuhandkonten, die von Lehrkräften eröffnet werden können. Die Landes bank Baden-Württemberg (LBBW) bietet dafür das ‘Schullandheimkonto’ als kostenloses Girokonto an. Weitere Informationen dazu sind in den örtli chen LBBW-Filialen erhältlich.« Mit ‘örtlichen LBBW-Filialen’ ist die Privatkundenbank BW Bank ge meint, deren Filialen sich im Wesent lichen im Großraum Stuttgart befin den. Die vom KM angedachte Lösung lässt jedoch viele Fragen offen. Da die LBBW sich praktisch auf den Groß raum Stuttgart beschränkt, ist dies für viele Lehrkräfte nicht nutzbar. Für die anderen Regionen sollen Sparkassen dieses kostenlose Angebot bereitstel len, aber der PhV erhält weiterhin von Lehrkräften zahlreiche Mails und Hinweise, dass das oft nicht klappt, oder es kommen Anfragen, ob wir Tipps geben können, weil auch andere Banken hier nichts anbieten oder gar bestehende ‘Altkonten’ kündigen – al so wohin jetzt mit dem AUV-Geld, wenn man rechtssicher handeln will? Der PhV BW hat sich gegenüber der Politik in zahlreichen Gesprächen mit den Verantwortlichen (und mit seiner Mehrheit im HPR Gymnasien seit vielen Jahren!) für die Einrich tung von dienstlich zu nutzenden Schulkonten für die juristisch ein wandfreie Abwicklung der Geldflüsse bei aller Art von außerunterrichtli chen Veranstaltungen eingesetzt. Was jetzt verbreitet und sich von gewissen Lehrerverbänden fälschlich

als jeweils eigener ‘Erfolg’ zugeschrie ben wurde, ist aber, genauer betrach tet, höchstens eine Teil- oder gar Scheinlösung. Denn dieses sogenann te ‘Schullandheimkonto’ ist zwar – so fern es die örtlichen Banken oder Sparkassen überhaupt anbieten – kos tenfrei, aber unser oberster Dienst herr unterstützt uns nicht in wirklich juristisch einwandfreier Konsequenz, weil das Kultusministerium den Ver waltungsaufwand für echte, nicht per sonengebundene, dienstlich zu nut zende Konten scheut. ACHTUNG! Hier kommen die Er läuterungen zum tieferen Verständnis der Rechtslage: Laut Auskunft des Kultusministeri ums handelt es sich um ein Girokonto. Girokonten sind im Allgemeinen kei ne zweckgebundenen Treuhandkon ten im juristischen Sinne, dazu wäre eine Vereinbarung zwischen Treuge ber und Treuhänder erforderlich. So mit ist die Lehrkraft – zumindest zeit weise – der rechtliche Eigentümer der Gelder auf dem Konto. Probleme wie Zugriff von Erben in einem Todesfall, Pfändung, Zinsen (Vorteilsnahme im Amt) und freie Verfügung und Ver antwortung der Lehrkräfte über das

Geld bis zur Abrechnung sind hiermit nicht abschließend geklärt. Hieran än dert auch die euphemistische Bezeich nung ‘Schullandheimkonto’ nichts. Unserer Meinung nach sollte der Dienstherr seinen Lehrkräften derar tige juristische Fallstricke nicht zumu ten oder sogar empfehlen. Dass es auch anders geht, zeigt bei spielsweise das Land Hessen, siehe https://kultus.hessen.de//Schulsys tem/Schulgirokonto. Hier wird Schul leitungen eine ‘unbürokratische und flexible Mittelbewirtschaftung’ er möglicht. Sie haben »bereits seit dem Jahr 2009 die Möglichkeit, im Namen des Landes Hessen ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen und auf Guthabenbasis zu führen« (Zitat). Hessen möchte damit eine für Schu len praxistaugliche und rechtssichere Anwendung mit einem verhältnismä ßigen Verwaltungsaufwand gewähr leisten. Geht also doch!! Wir bleiben hart näckig an dem Thema dran und set zen uns weiterhin für Sie ein, um eine echte, rechtlich unangreifbare Lösung für die Verwaltung von Schülergel dern zu erreichen. Karin Fetzner

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