lehrernrw 6 2022

BRENNPUNKT

überführte ’Alt-Fälle’. Doch die Vorausset zungen zwischen beiden Beschäftigtengrup pen sind nur bedingt vergleichbar. Die dem Eingangsamt A 12 zugeordnete Entgeltgrup pe ist laut Lehrerentgeltordnung die EG 11. Tarifbeschäftigte sollen demnach in diesem neuen Prozess von der EG 11 in die EG 13 überführt werden. Tarifbeschäftigte in der EG 11 erhalten derzeit laut Tarifabschluss vom 2. März 2019 schon seit dem 1. Januar 2019 eine Angleichungszulage von zunächst 105 Euro für die gemäß Tarifabschluss geplante Über leitung von der EG 11 in die EG 12. Doch jetzt sollen Tarifbeschäftigte in Nordrhein Westfalen in eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende Entgeltgruppe, nämlich die EG 13 übergeleitet werden. Der Differenzbetrag zwischen der EG 11 und der EG 13 beträgt am 1. November 2022 in der Stufe 1 exakt 521,15 Euro, in der Stufe 6 jedoch 640,18 Euro. Das bedeu tet für den Überleitungsprozess insgesamt, dass Beschäftigte neben der so genannten Angleichungszulage mit der jetzt vorgese henen zunächst ’übertariflichen’ Zulage des Landes NRW ebenfalls binnen vier Jahren das Entgeltniveau der EG 13 erreichen wer den, um dann mit dem letzten Zulagen schritt entsprechend höhergruppiert zu werden.  Offene Fragen Hier stellt sich die Frage, ob es für diesen Personenkreis eine Sonderregelung geben kann bzw. wird, da die Angleichung zu nächst über Zulagen erfolgt und erst 2026 die Besoldungsstufe A13/Entgeltgruppe EG13 erreicht sein wird. Dies wäre jeden falls ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung. Was ist mit Lehrkräften kurz vor der Pensionierung/dem Renteneintritt?

wird entsprechend angepasst.« Mit der An hebung der Eingangsbesoldung bzw. -vergü tung auf A13/EG13 ist es natürlich zwin gend notwendig, auch die Besoldung bzw. Vergütung für diesen Personenkreis entspre chend anzupassen. Leider wartete der Zu schauer bei der oben genannten Pressekon ferenz vergeblich auf eine Aussage zu die sem Thema. Im Nachtragshaushalt werden keine Mittel hierfür bereitgestellt. Ein kon kreter Plan zur Umsetzung dieses im Koaliti onsvertrag festgeschriebenen Vorhabens scheint ebenfalls noch nicht vorzuliegen. Inwieweit im Haushalt 2023 Gelder hierfür eingestellt werden, bleibt abzuwarten. lehrer nrw setzt sich schon seit Jahren für eine angemessene Bezahlung der Fachlei tungen in der Sekundarstufe I ein und unter stützt das Netzwerk Fachleitungen in seiner Arbeit durch zahlreiche Eingaben an die Par teien und persönliche Gespräche mit den Verantwortlichen in der Politik und im Schulministerium. Angesichts der nun er folgten Angleichung der Eingangsbesoldung ist eine Anpassung der Fachleitungsbesol dung zwingend notwendig, um dem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für Fach leitungsstellen in der Grundschule und der Sekundarstufe I nicht noch weiter Vorschub zu leisten. Gleiches gilt natürlich auch für Mitglieder in Schulleitung. Soll die Übernah me eines solchen Amtes weiterhin attraktiv bleiben, muss zeitnah die im Koalitionsver trag zugesagte Anpassung in Angriff ge nommen werden. Auch hier gilt: Leistung muss sich lohnen! Auch vom ersten Beförderungsamt an Grundschulen und in der Sekundarstufe I, welches mit A13 besoldet bzw. mit EG13 vergütet wird, war in der Pressekonferenz nicht die Rede. Gerade an kleineren Syste men wie Grund-, Haupt- und Realschulen ist die Führungsebene sehr dünn besetzt. Die sen Missstand hat lehrer nrw in der Vergan genheit häufig zum Beispiel im Zusammen hang mit der Forderung nach weiteren Funktionsstellen für Inklusion und Digitali Was passiert mit dem ersten Beförderungsamt?

sierung angemahnt. In den meisten Bezirks regierungen werden A13-Stellen (1. Beför derungsamt) mit Aufgabenbezug ausge schrieben. Die Übernahme einer zusätzli chen Aufgabe wird somit von den Kollegin nen und Kollegen, die sich auf eine solche Stelle bewerben, erwartet. Wenn nun 2026 das Eingangsamt und das erste Beförderungsamt gleich bezahlt werden sollten, kann man sich ausmalen, welche Konsequenz das im Besonderen für die kleineren Systeme, aber auch für größe re Systeme hätte. Den Schulleitungen würde ein wichtiges Führungsinstrument genom men und Schulentwicklungsprozesse wür den ausgebremst. Das kann nicht im Sinne des Schulministeriums sein. Bereits in einem Gespräch zwischen Schulministerin Doro thee Feller, Staatssekretär Dr. Urban Mauer, unserem Verbandsvorsitzenden Sven Chri stoffer und mir in den Sommerferien habe ich auf diese Schieflage hingewiesen und mich mit Nachdruck zumindest für eine Zu lage für diesen Personenkreis eingesetzt. Am 22. September hat Sven Christoffer im Arbeitskreis Schule und Bildung der CDU Landtagsfraktion ebenfalls eindringlich dafür plädiert, dass ein neues erstes Beför derungsamt in der Grundschule und in der Sekundarstufe I geschaffen werden muss. Genau wie bei der Forderung nach einer Eingangsbesoldung nach A 13 werden wir auch in diesem Punkt nicht lockerlassen. Auch die Freude darüber, dass sich unser jahrelanger Einsatz für Besoldungsgerech tigkeit – zumindest bezogen auf die Ein gangsbesoldung und -vergütung – gelohnt hat, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viele Fragen ungeklärt und viele Baustellen offen sind. Die Wertschätzung für Kolleginnen und Kollegen im ersten Beför derungsamt, in Fach- und Schulleitungen muss sich auch finanziell widerspiegeln, um die Übernahme solcher Aufgaben bzw. Funktionen weiterhin attraktiv zu halten mit dem Ziel, nachhaltige und gute Schulent wicklung an allen Schulformen zu gewähr leisten.

Wie geht es für Fachleitungen und Schulleitungen weiter?

Im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist zu lesen: »Die Besol dung der Fachleitungen und Schulleitungen

Sarah Wanders ist stellv. Vorsitzende des lehrer nrw E-Mail: wanders@lehrernrw.de

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6/2022 · lehrer nrw

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