Profil 7-8/2025

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PROFIL // Beamte

Beamte – Fragen und Antworten Welche P fl ichten gelten für Verbeamtete online? S oziale Medien gehören zum Alltag vieler Menschen. Doch im Unterschied zu anderen Bürgerinnen und Bürgern unterliegen Verbeamtete einem besonderen ö ff entlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das auch ihr Verhalten im privaten Bereich beein fl usst. Die Nutzung sozialer Medien ist deshalb kein dienstrechts freier Raum: Es gelten Dienstp fl ichten, die auch außer halb der Dienstzeit Wirkung entfalten können. Verletzen Beamtinnen und Beamte Dienstp fl ichten, kann das dis ziplinarische Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach sich ziehen. Das Mäßigungsgebot ergibt sich aus der Stellung von Verbeamteten gegenüber der Allgemeinheit. Es verlangt Zurückhaltung bei politischen oder kontroversen Äuße rungen, insbesondere wenn diese im Zusammenhang mit dem Amt stehen oder als ö ff entliche Positionierung verstanden werden könnten. Eine Grenze ist dort er reicht, wo durch Beiträge in sozialen Medien der Ein druck parteipolitischer Voreingenommenheit entsteht oder das Vertrauen in die Neutralität der Verwaltung Schaden nimmt. Auch die Verfassungstreuep fl icht gilt in sozialen Medien und verp fl ichtet Verbeamtete, sich jederzeit zur freiheitlichen demokratischen Grundord nung zu bekennen und diese zu schützen. Das Liken, Teilen oder Kommentieren extremistischer oder demo kratiefeindlicher Inhalte kann als Verstoß gegen diese P fl icht gewertet werden, selbst wenn dies privat oder unre fl ektiert geschieht. Ebenso ist die Hingabep fl icht zu beachten, die verlangt, dass Verbeamtete ihre volle Arbeitskraft dem Hauptamt widmen. Wer in sozialen Medien besonders aktiv ist, etwa als In fl uencer oder Content Creator, kann damit unter Umständen bereits eine anzeige- oder genehmi gungsp fl ichtige Nebentätigkeit ausüben. Entscheidend ist nicht nur, ob Geld verdient wird, sondern auch, ob die Tätigkeit zeitlich erheblich ins Gewicht fällt oder sonst wirtschaftlich bedeutsam ist. Sobald jedoch Geld, Sachwerte oder andere Vergünstigungen angenommen werden, liegt in der Regel eine Nebentätigkeit vor. In Zweifelsfällen, etwa wenn unklar ist, ob der eigene So cial-Media-Auftritt noch rein privat ist, sollte vorsorglich eine Nebentätigkeitsanzeige beim Dienstherrn erfolgen, um rechtlichen Risiken und möglichen disziplinarischen Konsequenzen vorzubeugen. eh

Aus dem Personalratsalltag – wir. für euch.

41 PROFIL / DBB-Seiten // 7-8/2025 ten besonders betre ff en. Wird ein Personalrats beschluss aus Sicht der SBV als erhebliche Beein trächtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen bewertet, kann sie die Aussetzung des Beschlusses beantragen. In diesem Fall ruht der Beschluss für fünf Arbeitstage ab dem Tag der Be schlussfassung. Innerhalb dieser Frist sollen Verstän digungsgespräche statt fi nden. Nach Ablauf der Frist ist zu entscheiden, ob der Beschluss aufrechterhal ten, geändert oder aufgehoben wird. Weiter ist die SBV auch zu dem regelmäßig zwischen Dienststellen leitung und Personalrat statt fi ndenden Monats gespräch hinzuzuziehen. som Personalrat und Schwer- behindertenvertretung D ie Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist ein selbstständi-ges Vertretungsorgan mit vielen Berührungspunkten mit der Arbeit des Personalrats, der im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben eben falls verp fl ichtet ist, die Eingliederung und beru fl iche Entwicklung Schwerbehinderter zu fördern und Maß nahmen zur beru fl ichen Förderung Schwerbehinder ter zu beantragen. Der Personalratsvorsitzende ist verp fl ichtet, die Schwerbehindertenvertretung (SBV) unter Angabe der Tagesordnung rechtzeitig zu den Sitzungen einzuladen. Die SBV hat das Recht, bera tend an den Sitzungen teilzunehmen, und kann selbst entscheiden, ob sie von diesem Recht Gebrauch macht. Beratende Teilnahme bedeutet, dass die SBV nicht nur anwesend sein darf, sondern auch ein Re derecht zu allen Tagesordnungspunkten hat – wie je des andere Mitglied der Sitzung. Ein Stimmrecht steht der SBV jedoch nicht zu. Ziel der beratenden Mitwir kung ist es, das spezielle Fachwissen der SBV über die Belange von Menschen mit Behinderung in die Ent scheidungs fi ndung des Personalrats einzubringen. Die SBV kann darüber hinaus von sich aus Themen auf die Tagesordnung setzen, sofern es sich um An gelegenheiten handelt, die einzelne schwerbehinder te Beschäftigte oder die Gruppe der Schwerbehinder

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