Profil 6/2025
PROFIL // Beamte
PROFIL // Online
te „Gewährklausel“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) verbietet es dem Staat, Personen zu übernehmen, wenn Zweifel an ihrer Verfassungs treue bestehen. Eine bekannte oder aktive AfD-Mitgliedschaft kann dann Anlass für eine ge nauere Prüfung sein. Hier wird im Einzelfall abgewogen – etwa durch Rückfragen an den Verfas sungsschutz oder Gespräche mit dem Bewerber oder der Bewer berin. Wichtig zu wissen ist, dass das BfV nach juristischen Aus einandersetzungen aktuell eine sogenannte Stillhaltezusage ab gegeben hat. Das bedeutet: Bis zu einer gerichtlichen Entschei dung darf die AfD nicht mehr ö ff entlich als „gesichert rechts extremistisch“ bezeichnet wer den – sondern nur noch als Ver dachtsfall. Das bringt rechtliche Unsicherheiten mit sich. Es könn te Monate oder sogar Jahre dau ern, bis endgültig geklärt ist, ob die Einschätzung Bestand hat. Die Einstufung der AfD als „gesi chert rechtsextremistisch“ ist ein deutliches Signal, aber kein Par teiverbot. Für Beamtinnen und Beamte bedeutet das: Eine ein fache Mitgliedschaft bleibt zu nächst ohne direkte Folgen – solange sie nicht mit aktivem Engagement verbunden ist, das gegen die freiheitlich-demokrati sche Grundordnung verstößt. Besonders bei sensiblen Berufen wie Lehrkräften, Polizistinnen und Polizisten oder anderen sicherheitsrelevanten Positionen wird allerdings genauer hin geschaut. Der Staat darf und muss erwarten, dass seine Beam tinnen und Beamten nicht nur Gesetze befolgen, sondern auch den demokratischen Grundkon sens des Grundgesetzes glaub würdig vertreten. eh
Digitale Bildung Was packt der Digitalpakt? Es ist eine Frage des (Aber-)Glaubens: Sind Gesetze, die an einem Freitag, dem 13. verabschiedet werden, zum Scheitern verurteilt? Der Digitalpakt 2.0 ist möglicherweise so ein Fall. Oder stecken dahinter eher finanzpolitische Querelen und ein
bürokratischer Ahnenfluch? V orfahr des Digitalpakts 2.0 war der DigitalPakt Schule aus dem Jahr 2019. Fünf Milliarden Euro hatte der Bund damals zur Ver fügung gestellt, damit Schulen digi tal aufrüsten können. Da mit dem Ausbruch der Coronapandemie im Jahr darauf plötzlich digitale und hybride Lehr- und Lernmöglichkei ten erforderlich wurden, setzte der Bund drei Förderprogramme, soge nannte Zusatzvereinbarungen, à 500 Millionen Euro obendrauf. Die insgesamt 6,5 Milliarden Euro des Bundes stockten die Länder mit zehn Prozent Eigenmitteln auf, so dass das Volumen am Ende 7,15 Mil liarden Euro betrug. Aus den fünf Milliarden Euro des Bundes hatten die Schulen zum Ende des Jahres 2024 bereits 98,3 Prozent der Mittel abgerufen. Über 500 Projekte wur den abgeschlossen, fast 400 weitere befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Umsetzung. Die positiven Auswirkungen auf die Schulen waren spürbar: Eine Umfra ge des Verbandes Bildung und Erzie hung (VBE) und der Forsa Gesell schaft für Sozialforschung und statistische Analysen hatte ergeben, dass im Herbst 2023 90 Prozent der Schulen für mindestens einen Teil der Schülerinnen und Schüler mobi le Endgeräte bereitstellen konn ten – ein drastischer Zuwachs seit 2020, als es noch 37 Prozent waren. Die Versorgung ist allerdings weiter hin löchrig: Nur 15 Prozent gaben
© Erdacht mit KI
an, Geräte für alle Klassen zur Ver fügung zu haben. Mit 90 Prozent der Schulleitungen hatte die überwälti gende Mehrheit Anträge auf Förder mittel gestellt. Allerdings gab nur ein Viertel der Schulleitungen an, dass die Mittel auch ausreichen. Der VBE-Bundesvorsitzende Ger hard Brand kritisierte damals in ei ner Pressemeldung die Unterschie de zwischen Wunsch und Wirklich keit: „Während die Ständige Wissen schaftliche Kommission der Kultus ministerkonferenz in einer Stellung nahme emp fi ehlt, ab der weiterfüh renden Schule den Umgang mit künstlicher Intelligenz zu trainieren, steht jede zehnte Schulleitung ohne Geräte da. Da endet die Gleichwer tigkeit der Lernverhältnisse.“ Der erste Digitalpakt war also ein kleiner Erfolg, aber noch lange nicht genug. Mobile Endgeräte sind nutz los, wenn WLAN oder Breitband nicht funktionieren. Die Investition in die digitale Bildung ist keine ein malige Angelegenheit, sondern eine Daueraufgabe. Wie alle Schulsachen
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