Profil 6/2025
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Würde das geplante 17. Schulrechtsänderungs gesetz realisiert, droht aus Sicht von lehrer nrw und PhV NRW damit das Ende der Hauptschulen und perspektivisch des gegliederten Schulsystems.
PROFIL // aus den Ländern
PhV Nordrhein-Westfalen:
lehrer nrw und PhV NRW zum 17. Schulrechtsänderungsgesetz
Mit großer Sorge blicken lehrer nrw und der Philologen verband NRW auf den heutigen Be schluss des Schul ausschusses im
ten Schulsystems, warnen die bei den Verbände in einer gemein samen Pressemit teilung. „Die schwarz-grü
von den Lehrkräften leistbar, Schüle rinnen und Schüler in den Bildungs gängen Hauptschule und Realschule im Klassenverband nach zwei unter schiedlichen Kernlehrplänen zu un terrichten, so Mistler. „Der PhV NRW fordert daher die Beibehaltung der äußeren Di ff erenzierung, um allen Kindern eine bestmögliche För derung zu ermöglichen.“ „Die Realschule mit Hauptschulzweig dürfte für die Schulträger vor allem aus Kostengründen interessant sein – pädagogisch widerspricht sie jegli cher Logik und Vernunft“, betont Christo ff er. „Die Realschule ist eine fundamentale Säule in der nord rhein-westfälischen Schularchitektur. Damit das so bleibt, wäre es im Sinne der Bildungsqualität eine Mindest anforderung, dass Realschulen mit Hauptschulbildungsgang zwingend die Möglichkeit bekommen müssen, eigene Hauptschulklassen zu bilden.“ lehrer nrw und der Philologenverband NRW fordern die Landesregierung daher dringend auf, das Gesetzesvor haben zum 17. Schulrechtsänderungs gesetz zu überdenken und diesen pädagogischen Irrweg zu beenden.
Pressemitteilung vom 7. Mai
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36 PROFIL // 6/2025 senverband mit Hauptschülerin nen und -schülern unterrichtet, so dass de facto eine integrierte Schulform entstünde. Aus Sicht von lehrer nrw und PhV NRW droht damit das Ende der Hauptschulen und perspektivisch des geglieder nordrhein-westfälischen Landtag zum 17. Schulrechtsänderungs gesetz. Die geplante Institutionali sierung der Realschulen mit Haupt schulbildungsgang würde eine vor zehn Jahren politisch gewollte, aber von vornherein pädagogisch untaugliche Übergangsregelung als Dauerlösung zementieren. Kern des Gesetzesvorhabens ist, dass Schulträger an Realschulen künftig dauerhaft einen Hauptschulzweig einrichten können, und zwar ins besondere dann, wenn es vor Ort keine ö ff entliche Hauptschule gibt. Dabei werden Realschülerinnen und -schüler ab Klasse 7 im Klas
ne Landesregie rung setzt hier ohne Not einen Mechanismus in Gang, der das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen drastisch verändern und längst überwundene Schulstrukturdebat ten neu befeuern kann“, mahnt Sven Christo ff er, Vorsitzender von lehrer nrw. Auch der nordrhein-westfälische Phi lologenverband (PhV NRW), der vor allem Lehrkräfte an Gymnasien und Gesamtschulen vertritt, übt deutli che Kritik an den geplanten Ände rungen im Bereich der Realschulen. „Wir betrachten diese Pläne als An gri ff auf das begabungsgerechte, gegliederte Schulwesen und lehnen sie entschieden ab“, so die Landes vorsitzende Sabine Mistler. Es sei weder pädagogisch sinnvoll noch Sabine Mistler, Vorsitzende des PhV Nordrhein Westfalen
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