Professionell im Referendariat 2023
Rechtliche Informationen zur Lehrerausbildung
(8) Leistungen in Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte sind für alle Lehrämter zu erbringen. (9) Sofern eine Hochschule eine fachlich übergreifende Perspektive auf alle Aspekte von Vielfalt der Schülerinnen und Schüler verfolgt und durch ein inhaltlich abgestimm tes und zentral in der Hochschule verantwor tetes Studienangebot umsetzt, wird diese Entwicklung bezüglich lehramtsbezogener Aspekte von dem für Schulen zuständigen Ministeriumberatend begleitet. (10) Das Studiummoderner Fremdsprachen umfasst mindestens einen Auslandsaufent halt von drei Monaten Dauer in einemLand, in demdie studierte Sprache als Landesspra che gesprochen wird; Hochschulen können imEinzelfall eine Ausnahme vomAuslands aufenthalt zulassen, wenn eine in der Person der oder des Studierenden oder in der Person nächster Angehöriger begründete schwer wiegendeMobilitätseinschränkung vorliegt und die Ausnahmegenehmigung dokumen tiert wird. In den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport beruht bereits der Zugang zumStudiumauf demNachweis der Eignung für diese Studiengänge; die Zugangsanforde rungen sind nach Lehrämtern zu unterschei den; der Abschluss des Studiums beruht auch auf fachpraktischen Prüfungsleistungen. (11) Hochschulen können bis zum30. April 2023 Ausnahmen nach Absatz 10 Satz 1 auch dann zulassen undMasterabschlüsse imSin ne des § 10 Absatz 1 vergeben, wenn die oder der Studierende alle fachlichen Vorausset zungen für den Zugang zumVorbereitungs dienst erfüllt hat und das Studiumnur des halb nicht abschließen kann, weil der Aus landsaufenthalt wegen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht entsprechend sei
ner Zielrichtung durchführbar oder unzumut bar ist.
§ 12 Praxiselemente (1) Die schulpraktischen Ausbildungselemen te des Studiums sind: 1. ein Eignungs- undOrientierungsprakti kumvonmindestens 25 Praktikumsta gen während eines Schulhalbjahres, die möglichst innerhalb von fünf Wochen geleistet werden sollen, 2. einmindestens vierwöchiges, in der Re gel außerschulisches Berufsfeldprakti kumund 3. ein Praxissemester vonmindestens fünf Monaten Dauer, das neben den Lehrver anstaltungenmindestens zur Hälfte des Arbeitszeitvolumens an Schulen geleis tet wird. Alle Praxiselemente tragen auch zu einer kontinuierlichen Eignungsreflexion bei. Sie werden in einemPortfolio dokumentiert. (2) Das Bachelorstudiumumfasst, in der Re gel imersten Studienjahr, ein bildungswissen schaftlich oder fachdidaktisch begleitetes Eignungs- undOrientierungspraktikum, das der kritisch-analytischen Auseinanderset zungmit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den Lehrerberuf und der Ent wicklung einer professionsorientierten Per spektive für das weitere Studiumdient. Dieses Praktikum führen die Hochschulen in Bezug auf Fragen der Eignungsreflexion in Koopera tionmit den Schulen durch, die dabei von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbil dung unterstützt werden. Das Bachelorstudi umumfasst zudemein in der Regel außer schulisches Berufsfeldpraktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspek
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