Professionell im Referendariat 2023

Rechtliche Informationen zur Lehrerausbildung

der Beratungspunkte sowie -unterlagen, ein. Es ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. Die Ein ladungsfrist für KonferenzenundGremienbe trägtmindestens zehnTage. Über jedeSitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. (3)DieKonferenzenundGremienkönnenwei terePersoneneinladen. Dies gilt insbesondere für Personen aus den kooperierenden Hoch schulen. (1)DieKonferenzdesZfsL istdieKonferenzder Leitungen, der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der Auszubildenden des ZfsL. (2) Die ZfsL-Leitung leitet die Konferenz des ZfsL. (3) Stimmberechtigte Mitglieder der Konfe renz des ZfsL sind • die ZfsL-Leitung, • die Seminarleitungen, • zwei gewählte Seminarausbilderinnen oder Seminarausbilder eines jeden Semi nars und • drei gewählte Vertreterinnen oder Vertre ter der Auszubildenden eines jeden Semi nars. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim me der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. (4)DieKonferenzdesZfsLberät undentschei det über: • Grundsätze der Zusammenarbeit im ZfsL, mit den Schulen, den Universitäten und mit anderen Einrichtungen auf Vorschlag der ZfsL-Leitung, • das Programmdes ZfsL, • die lehramtsbezogenen Ausbildungspro grammeauf derGrundlagederBeschluss empfehlung der Seminarkonferenz, § 7 Konferenz des ZfsL

• Grundsätze der Organisation der Ausbil dung, • Vorschläge zur Beantragung sowieVertei lung und Verwendung von Haushaltsmit teln • Anträge aus der Seminarkonferenz und demSprecherrat. UnbeschadetderVerantwortungderZfsL-Lei tung und der Seminarleitungen für die ausbil dungsfachlichenAufgabenregeltsiedieabge stimmte Umsetzung der Leistungsmessung und der Leistungsbeurteilung. (5) An den ZfsL, an denen die Konferenz des Zentrums dies beschließt, wird eine An sprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt. (1) Die Seminarkonferenz ist die Konferenz der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der Aus zubildenden des Seminars. (2) Die Seminarleitung leitet die Seminarkon ferenz. (3) StimmberechtigteMitglieder der Seminar konferenz sind • die Seminarleitung, • alle Seminarausbilderinnen und Seminar ausbilder und • drei durch den Sprecherrat gewählte Ver treterinnen oder Vertreter der Auszubil denden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim me der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. (4) Die ZfsL-Leitung kann an allen Seminar konferenzen beratend teilnehmen und die Durchführung einer Seminarkonferenz anre gen. (5) DieSeminarkonferenzwirkt bei derGestal tung der Zusammenarbeit imSeminar mit. § 8 Seminarkonferenz

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