Gymnasium Baden-Württemberg 7-8/2025

Chancengleichheit

Gleichberechtigung von Frauen und Männern?! I m März fand im Landtag eine Ver anstaltung im Rahmen der ‘Wertsa chen’-Reihe statt: Männer und Frau en sind gleichberechtigt: Viel erreicht, noch mehr zu tun? Unter dieser Fra mindest, wenn es sich nicht um in dividuelle Entscheidungen, son dern um eine entsprechende Ver änderung der Gesellschaft geht.

von Claudia Grimm stellvertretende Landesvorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg

Noch einmal ganz deutlich: Ich bin für Minderheitenschutz und dafür, dass Menschen nach ihrer Façon glücklich werden dürfen, aber wir erreichen we der etwas für Frauen noch etwas für Minderheiten, wenn wir uns gegenei nander ausspielen lassen. Wir müssen im Sinne des Pluralismus agieren. Sind wir in der aktuellen Legislatur periode denn we nigstens einen

gestellung gab es den üblichen Ab lauf: Begrüßung, Impuls durch eine Professorin, Podiumsdiskussion, dazwischen ein bisschen Musik und abschließend den kulinarischen und kommunikativen Ausklang am Buffet. So weit, so bekannt. Was mich per sönlich dann aber doch überraschte, waren die zahlreichen Entschuldigun gen, die an diesem Abend formuliert wurden. Tenor: Es tut uns leid, aber heute sprechen wir mal nur über die Gleichberechtigung von Frauen (und Männern), nicht über andere Grup pen – sei es in Bezug auf Geschlecht oder zum Beispiel Behinderung. Wa rum beschäftigt mich das nachhaltig? 1. Demokratische Perspektive: Nie mand muss sich innerhalb des Ver fassungsrahmens für das Fokussie ren auf eigene Interessen entschul digen. Im Gegenteil: Der Pluralis mus, und damit unsere Form der Demokratie, lebt von gleichberech tigter Teilhabe und diese setzt das Wissen über die eigenen Interessen und deren Formulierung mit dem Ziel, sie auf die politische Agenda zu setzen, voraus. Das muss für alle gelten: Minderheiten und Mehrhei ten. Im Falle von Minderheiten, aus denen keine Mehrheiten wer den können, ist ein besonderer Schutz dieser Minderheiten vorzu sehen, also im Sinne des ‘Gehört- und Erhört-Werdens’ im politi schen Prozess, aber auch im Sinne eines Diskriminierungsverbotes (Art. 3 Abs. 3 GG). 2. Status quo: Frauen sind keine Min derheit, sondern die Mehrheit un serer Gesellschaft. Aber sie sind eben keine Mehrheit, die Minder heiten dominiert. Im Gegenteil: Im Zuge der Wiedervereinigung, also über vierzig Jahre nach Entstehung des Grundgesetzes, wurde folgen der Satz ins Grundgesetz neu auf genommen: Der Staat fördert die

tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseiti gung bestehender Nachteile hin (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG). Damit wurde der Bundesrepublik

§ Artikel 3 Grundgesetz (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frau en sind gleichberech tigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durch setzung der Gleichbe rechtigung von Frauen

Deutschland attestiert, dass Gleichberechtigung eben nicht erreicht ist. Frauen sind noch heute zwar die Mehrheit in der Gesellschaft, aber den noch benachteiligt. Sie hätten daher auch nicht

Schritt weiterge kommen, bevor die nächsten Rückschritte bei der Gleichberech tigung drohen? Nein! Es ist ein ech ter Skandal, wie sehr sich die jetzige Landesregierung als Dienstherr aus der Verantwortung stiehlt und anstelle ei ner Novellierung des ChancenG, die spätes tens durch die Evalua tion des Gesetzes ganz oben auf der Agenda stehen sollte, lieber ihre

die Machtmittel zur Unterdrückung ande rer Gruppen. 3. Sprachliche Perspek tive: Wenn man – zu mindest rhetorisch – Minderheiten und ei

und Männern und wirkt auf die Beseiti gung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf we gen seines Geschlech tes, seiner Abstam mung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner

ne benachteiligte Mehrheit gegenei nander ausspielt, er reicht man vor al lem etwas für die Akteure, die we der etwas für die Minderheiten, noch etwas für die benachteiligte Mehrheit tun möchten. Patri

religiösen oder politi schen Anschauungen benachteiligt oder be vorzugt werden. Nie mand darf wegen sei

Zeit und unsere Res sourcen mit einer res sortübergreifenden

Gleichstellungsstrategie verplempert und sich da mit über die Legislaturpe riode rettet. Weil man sich

ner Behinderung be nachteiligt werden.

archalische Ausrichtung finden wir in Parteien des Rechtsaußen oder in religiösem Fundamentalismus und anderen Strömungen, zum Beispiel bei der »neuen Männlich keit«, bei der »Tradwife-Bewe gung«. Sie sind sich einig, dass Frauen an den Herd gehören, Kin der bekommen und sich ihrem Ehemann unterordnen sollen. Da mit wird es eng für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechti gung von Frauen und Männern , zu

nicht auf Fragen von Familienbildern und Lebenskonzepten einlassen will, wirft man Nebelkerzen: »Ach, wir brauchen erst mal Daten, erst dann könnten wir handeln. Schade, dass wir zum Handeln nicht mehr kommen können.« Fakt ist, dass sich trotz aller Verän derungen der letzten beiden Jahr zehnte in Bezug auf Betreuungsange bote und Elterngeld an der traditio nellen Ausrichtung in vielen Famili en weniger geändert hat, als das viel-

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