Gymnasium Baden-Württemberg 5-6/2025
Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat Gymnasien
Für Sie im HPR Gymnasien beim KM | Für Sie im HPR Gymnasien beim KM | Für Sie im HPR
Für Sie im HPR außerschulischer Bereich
Jörg Sobora Vorsitzender
Andrea Pilz Vorstandsmitglied
Claudia Grimm
Martina Scherer
Anne-Elise Kiehn
Enver Groß
Michael Belz
Der PhV im HPR und HPR asB
Anne Käßbohrer
Cord Santelmann
Jürgen Harich
Björn Sieper
Stefanie Wölz
Konrad Oberdörfer
Anrechnungsstunden für die Oberstufenberatung
Schutzkonzepte der Schulen gegen sexualisierte Gewalt D ie vor kurzem erfolgte Aufforderung der Kultusministerin Theresa Schopper an die Schulen, jeweils ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu erarbeiten, hat der HPR Gymnasien zum Anlass ge nommen, beim Kultusministerium zusätz liche Ressourcen dafür zu fordern, bzw. nachzufragen, welche Aufgaben die Schu len im Rahmen einer Aufgabenkritik im Gegenzug ab- bzw. aufgeben können. Erwartungsgemäß teilte das Kultusmi nisterium mit, dass die Erstellung eines solchen Konzeptes zum Erziehungs- und Bildungsauftrag gehört und die Aufgabe, die pädagogische Schutzfunktion auszu üben, in zahlreichen Rechtsgrundlagen verankert ist. Das Kultusministerium wird den Schulen keine zusätzlichen Ressour cen für diese Aufgabe zuweisen. Der HPR Gymnasien betont, dass die Aufgabe der Erstellung eines Schutzkonzeptes nur ei ne von zahlreichen zusätzlichen Aufgaben ist, die in der letzten Zeit auf die Schulen zugekommen sind und für welche es kei nerlei zusätzliche Ressourcen gibt. Der HPR Gymnasien ist der festen Überzeugung, dass den Schulen und Lehrkräften nicht immer mehr Aufgaben zugeteilt werden können, ohne entspre chende Entlastungen an anderer Stelle durch Aufgabenkritik zu ermöglichen bzw. ohne entsprechende zusätzliche Ressour cen zu gewähren.
D er Hauptpersonalrat Gymnasien hat Problemanzeigen bekom men, dass die Änderungen bei der Vergabe von Anrechnungen für die Oberstufenberatung nicht für alle Gymnasien passend seien. Der Hauptpersonalrat Gymna sien versteht die Verärgerung sehr gut. Der HPR Gymnasien hat sich dafür eingesetzt, dass die Stunden für die Oberstufenberatung den Schulen zweckgebunden direkt zu gewiesen werden und nicht im all gemeinen Entlastungskontingent bzw. Ergänzungsbereich verortet sind, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. Im Extremfall muss ten bei Krankheit AGs und Klas senteilungen aufgelöst werden, um den Pflichtunterricht zu ge währleisten, auch wenn die An rechnungen für die Oberstufenbe ratung wohl nur extrem selten ge kürzt worden sein dürften. Die nun vom Kultusministerium vorgestellte Formel ist für viele Schulen eine Verbesserung oder zumindest keine Verschlechte rung. Bei kleineren Schulen kann es sein, dass die Berechnungsfor mel eine Verschlechterung dar stellt. Der Hauptpersonalrat Gymna sien hat dem Kultusministerium vorgeschlagen, eine Art Tätigkeits
beschreibung für Oberstufenbera tung zu entwerfen, damit die Per sonen, die die Tätigkeit ausführen, vergleichen können, ob sie weit über diese Tätigkeiten hinaus Auf gaben verrichten. Ob das Kultusmi nisterium solch eine Tätigkeitsbe schreibung herausgibt, ist noch nicht klar. Das Kultusministerium betont allerdings ganz klar, dass Schullei tungen (so wie früher ja auch, als es Berechnungsgrößen für die Ver teilung gab) auch weiterhin mehr Anrechnungen zugestehen kön nen , wenn die Aufgaben, die der Oberstufenberatung übertragen werden, über das durchschnittli che Maß hinausgehen, (zum Bei spiel wenn Prüfungsplanerstellung, Zeugnisdruck etc. auch zu leisten sind). Dies soll den Schulleitungen auch noch einmal explizit kommu niziert werden. Darüber hinaus sollten Oberstu fenberatungen auf diese Möglich keit und auf die Wichtigkeit der ge leisteten Tätigkeiten verweisen. Wenn die gleiche Tätigkeit zu leis ten ist wie früher, dann sollte (un ter Umständen mit Unterstützung des ÖPR) der Schulleitung deutlich gemacht werden, dass nicht einzu sehen ist, warum nun weniger ver teilt werden sollte.
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