Blickpunkt Schule 4/2024

Einigung mit dem Bund beim DPS 2.0 erfolgen würde? Da die Digitalisierung der Schulen ei ne gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist, wäre der Ausfall der Bundesmittel in Teilen oder in Gänze nicht durch das Land oder die Kommunen zu kompensie ren. Sollte der Bund sein im Koaliti onsvertrag der regierungstragenden Parteien gestecktes Ziel nicht einhal ten, müssten die Möglichkeiten zur Fortsetzung laufender sowie neuer Di gitalisierungsvorhaben zwischen Land und Schulträgern infrage gestellt werden. ? Wie sieht der aktuelle Verhandlungsstand aus? Es gibt zum Stichtag 25. Juli 2024 noch keine konkreten Zusagen für die finanzielle und rechtliche Ausgestal tung des zweiten Digitalpakts seitens des Bundes, obwohl sich bereits in der 383. Kultusministerkonferenz am 12. Oktober 2023 die Kultusministe rinnen und -minister und die Bundes bildungsministerin auf Grundsatz- positionen zur Ausgestaltung eines Digitalpakts 2.0 sowie einen Fahrplan bis zum Jahr 2025 verständigt hatten. Demzufolge sollte bis Mitte Mai 2024 eine Verwaltungsvereinbarung zwi schen Bund und Ländern ausgehan delt werden. Als Startdatum für den Digitalpakt 2.0 wurde der 1. Januar 2025 vereinbart. Die Länder haben dem Bund bereits im Juni 2023 einen Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung übersandt, um die Verhandlungen zu beschleuni gen. Zwischenzeitlich liegt ein Papier des BMBF vor, das umfassende Bedin gungen an die Länder stellt – unter anderem eine hälftige Kofinanzierung durch die Länder sowie Verpflichtun gen im Bereich der Lehrkräftequali- fizierung. Weiterhin offen lässt der Bund jedoch die Fördersumme sowie die konkreten Fördergegenstände. ? Inwiefern hängen die DPS mit an deren Programmen zusammen? Der Bund verknüpfte den Abschluss des zweiten Digitalpakts mit der Um setzung des Startchancenprogramms.

Beim ersten Digitalpakt wurde zwi schen Bund und Ländern vereinbart, dass der Bund rund 90 Prozent der Gesamtfördersumme übernimmt und die Länder rund zehn Prozent. Hessen hat als einziges Land gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern den Anteil auf 25 Prozent aufgestockt. Die Fördersumme des zweiten Digi talpakts sowie die Aufteilung dieser Summe zwischen Bund und Ländern ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stichtag 25. Juli 2024) noch offen. Daher hat die Kultusministerkonfe renz am 14. Juni 2024 das Bundesmi nisterium für Bildung und Forschung (BMBF) nachdrücklich aufgefordert, die Verhandlungen zum Digitalpakt Schule 2.0 schnellstmöglich abzu schließen, um die digitale Transfor mation im Bildungswesen weiter ge stalten zu können. Dabei haben die Kultusministerinnen und -minister beziehungsweise die Senatorinnen und Senatoren der Länder ihre Be sorgnis über die Verzögerungen im Verhandlungsprozess ausgedrückt, insbesondere aufgrund der zusätzlich aufgestellten Forderungen des BMBF zu Finanzierungsfragen und zur Qua lifizierung des Lehrpersonals in Kul tushoheit der Länder, die bisher nicht Teil der Verhandlungen waren. ? Was wird aus den DPS finanziert? Mit dem ersten Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungs infrastruktur an den Schulen, landes weit und länderübergreifend, geför dert. Dabei wird das Ziel des Aufbaus möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen ver folgt. Gefördert werden vor allem der Aufbau oder die Verbesserung von Serverlösungen und die WLAN-Aus stattung, Anzeige- und Interaktions geräte (zum Beispiel digitale Tafeln), digitale Arbeitsgeräte sowie digitale Lehr- und Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen) an Schu len. ? Welche Auswirkungen hätte es für die Schulen, wenn keine

Nachdem sich Bund und Länder im ersten Halbjahr 2024 auf den Beginn des Startchancenprogramms zum 1. August 2024 verständigt haben, sehen die Ländern nun den Bund beim zweiten Digitalpakt in der Pflicht. Bis her gibt es jedoch keine Zusagen des Bundes, stattdessen wurden und wer den weitere Forderungen seitens des Bundes an die Länder gerichtet. ? Was unternimmt das HMKB in Sachen Digitalisierung? Eine der grundlegenden Aufgaben der Schulen ist es, Schülerinnen und Schüler auf die zunehmend digitali sierte Lebens- und Arbeitswelt vorzu bereiten sowie sie als mündige Bürge rinnen und Bürger zur Teilhabe an dieser digitalen Welt zu befähigen. In den vergangenen Jahren haben Hessens Schulen große Fortschritte bei der Digitalisierung gemacht. Dies betrifft sowohl die technische Aus stattung als auch die Unterrichtsge staltung. Die Landesregierung unter nimmt weitere Anstrengungen, um die Potenziale der Digitalisierung in den Schulen zielorientiert zu nutzen. Aufbauend auf das im Jahr 2019 geschaffenen Landesprogramm ‘Digi tale Schule Hessen’ wird die Strategie ‘Digitale Schule Hessen’ auf den bis herigen Aktivitäten weiterentwi ckelt. Bei der Weiterentwicklung der Strategie ‘Digitale Schule Hessen’ greift das Land den Ansatz der Ver knüpfung von Pädagogik und Infor mationstechnik auf und konzentriert sich auf die nachfolgenden Hand lungsfelder: Unterricht und Pädagogik, digitale Kompetenzen, digitale Infrastruktur und Verwaltung sowie Innovation, Projekte und Vorhaben. Das Programm ‘Digitale Schule Hes sen’ ist dabei Teil der Digitalisierungs strategie des Landes. Es ist unser Ziel, die Potenziale digitaler Medien und Werkzeuge für die pädagogisch-di daktische Arbeit sowie für eine Viel zahl von Schulverwaltungsaufgaben zu nutzen. Für die Schülerinnen und Schüler sollen medienbruchfreie, → → → →

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