Blickpunkt Schule 4/2024

Titelthema

Bild: bluedesign/AdobeStock

Der Digitalpakt und seine Umsetzung in Hessen Fragen an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ? Was ist der Digitalpakt (DPS) 1.0 und was ist der DPS 2.0? 50 Millionen Euro aufgestockt und den Eigenanteil damit vollständig aus Landesmitteln finanziert.

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Der Digitalpakt Schule wird in Hes sen im Rahmen der Strategie Digitale Schule Hessen umgesetzt. Gemein sam stocken die Schulträger und das Land die Digitalpaktmittel in Höhe von 372 Millionen Euro, die auf Hessen entfallen, über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro auf. Damit erhöht Hessen als einziges Land die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von zehn auf 25 Prozent. Darüber hinaus wurden im Zuge der Coronapandemie drei Zusatzverein barungen (Annexe) zwischen Bund und Ländern geschlossen: erstens das Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte, zweitens die Zu satzvereinbarung Administration und drittens das Leihgeräteprogramm für Lehrkräfte. Diese Vereinbarungen wurden mit jeweils 500 Millionen Euro Bundesmittel ausgestattet. Auch bei den Zusatzvereinbarungen müssen Länder und Schulträger jeweils min destens zehn Prozent zusätzlich in vestieren. Hessen hat in allen drei Zu satzvereinbarungen seinen Anteil von jeweils 37,2 Millionen Euro Bundes mitteln mit Landesmitteln auf jeweils

Die Digitalisierung der Schulen ist ei ne gemeinsame Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Vorausset zung für den Digitalpakt war eine Än derung des Grundgesetzes, die es dem Bund ermöglicht, den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leis tungsfähigkeit der kommunalen Bil dungsinfrastruktur zu gewähren. Im März 2019 haben sich Bund und Länder im sogenannten »Digitalpakt« auf eine Zusammenarbeit geeinigt, um die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik voranzutreiben. Dazu stellt der Bund rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung, und die Länder ergänzen mindestens weitere 500 Millionen Euro (zehn Prozent). Die Ar beitsteilung zwischen Bund und Län dern sieht vor, dass die finanziellen Mittel des Bundes in den Aufbau digi taler Bildungsinfrastruktur fließen und die Länder für die pädagogische Entwicklung, wie beispielsweise die entsprechende Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die Anpassung der Curricula und die Weiterentwicklung des Unterrichts, sorgen.

Der erste Digitalpakt ist am 16. Mai 2024 ausgelaufen. Die laufenden In vestitionsmaßnahmen der Schulträ ger können jedoch noch bis Ende des Jahres 2025 abgerechnet werden. Der Digitalpakt 2.0 soll die gemein samen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunem bei der Digitalisierung des Bildungssystems fortführen. Dies haben sich die regie rungstragenden Parteien im Bund in ihrem Koalitionsvertrag vorgenom men. Dennoch haben die Verhandlun gen zwischen den Ländern einerseits und dem Bund andererseits zum Stichtag 25. Juli 2024 kein Ergebnis gebracht, weil der Bund noch keine Aussage zur Höhe der Förderung ge macht hat, stattdessen aber inhalt- liche Anforderungen an die Länder stellt (beispielsweise bei der Fort- bildung von Lehrkräften), die in die Kultushoheit der Länder massiv ein greifen würden. ? Welche Finanzierungsgrundlage haben die beiden DPS?

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