Blickpunkt Schule 2/2022

Verpflichtende Vorlauf- kurse für Kinder mit nicht ausreichenden Deutsch- kenntnissen vor Schul- eintritt Seit dem Schuljahr 2021/2022 bie- ten Grundschulen Vorlaufkurse im Jahr vor der Einschulung als Hilfe für alle Kinder an, die bei der Anmel- dung zur Einschulung über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen. Für diejenigen Kinder, bei denen im Jahr vor der Einschulung ein entsprechender sprachlicher För- derbedarf festgestellt wurde, ist der Besuch des Vorlaufkurses verpflich- tend. Grundschulen und Kinderta- gesstätten arbeiten dabei eng zu- sammen. Seit Einführung der Vor- laufkurse wurden über 160 000 Kin- der in dieser Weise erfolgreich auf den Beginn der Schulzeit vorbereitet. Vermittlung einer verbundenen Handschrift Hessen legt Wert darauf, dass die Kulturtechnik der verbundenen Handschrift weiterhin in den Schu- len unterrichtet wird. Wissenschaft- liche Studien verdeutlichen zudem, dass verbundene Handschriften ge- genüber teil- oder unverbundenen Schriftarten deutliche Vorteile – auch in der Korrelation zwischen Schreibmotorik und Rechtschrei- bung – aufweisen. 8 Die Notwendig- keit zur Vereinheitlichung besteht darüber hinaus in der größeren Ver- gleichbarkeit und erhöhten Transpa- renz, insbesondere für den Über- gang in die weiterführende Schule. Daher sind ab dem Schuljahr 2022/2023 in der Vermittlung einer verbundenen Handschrift nur noch entweder die Schulausgangsschrift (SAS) oder die Vereinfachte Aus- gangsschrift (VA) im Schriftsprach- erwerb zulässig. Die Jahrgänge, die vor der Festlegung der beiden mög- lichen verbundenen Schreibschriften noch in eine andere Schreibschrift eingeführt wurden, laufen sukzessi- ve aus.

Arbeit mit der Handrei- chung zum Grundwort- schatz Hessen und ver- stärktes Augenmerk auf die Rechtschreibkompe- tenzen von Anfang an Die Handreichung zum Grundwort- schatz Hessen umfasst insgesamt etwa 850Worteinheiten, die in den Jahrgangsstufen 1 bis 2 und 3 bis 4 eingeübt werden. Zudem enthält sie einen ausführlichen Kommentarteil mit orthografischen Phänomenen und didaktisch-methodologischen Hin- weisen zur Gestaltung des Unter- richts. Ein wichtiger Punkt ist dabei der Umgang mit der Fehlerkorrektur. Befürwortet wird eine pädagogisch motivierte und zugleich motivierende Korrektur, in der falsche Schreibungen durch Hinzufügen der korrekten Schreibweise in den Rückmeldungen durch die Lehrer ergänzt werden. Da- mit leisten die Lehrkräfte einen we- sentlichen Beitrag zur Wahrung von Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, da jeder Schüler einen Anspruch da- rauf hat, die korrekte Schreibung im Rahmen des Schulunterrichts zu er- fahren und zu erlernen. Diese Chance darf nicht an die Rechtschreibkompe- tenzen der Eltern gebunden sein – der Schulunterricht hat hier eine klare Verantwortung. Die pädagogisch mo- tivierte und motivierende Fehlerkor- rektur ist bereits im laufenden Schul- jahr 2021/2022 ab dem 2. Halbjahr der 1. Jahrgangsstufe bis zur 6. Jahr- gangsstufe verbindlich. Die Methode »Lesen durch Schreiben«, die oftmals leider nur unscharf vom Begriff »Schreiben nach Gehör« abgegrenzt wird, ist in Hessen unzulässig. Zusätzliche Deutsch- stunde in der Grundschule Um den entscheidenden Übergang zwischen Primar- und Sekundarbe- reich zu meistern, erhalten die Schü- ler mehr Übungszeit. Bereits seit dem Schuljahr 2020/2021 wird für die Jahrgangsstufe 4 eine zusätzliche Deutschstunde zugewiesen, die zum

Vertiefen und Üben der bildungs- sprachlichen Kompetenzen oder zu weiteren Maßnahmen zur Deutschför- derung zu nutzen ist. Diese zusätzli- che Deutschstunde wird den Schulen auch im aktuellen Schuljahr sowie im kommenden Schuljahr 2022/2023 zugewiesen. Die entsprechenden Res- sourcen sind sehr gut investiert, was die zahlreichen positiven Rückmel- dungen aus der Schulpraxis zeigen. Fehlerindex in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Die Stärkung der Rechtschreibleis- tungen unserer Schüler betrifft alle Bildungsetappen. Die bereits zuvor angesprochene, pädagogisch moti- vierte und motivierende Korrektur beginnt in der Grundschule und schlägt zugleich den Bogen zur Se- kundarstufe I. Um die Schüler gezielt auf die Anforderungen in den Ab- schlussprüfungen vorzubereiten, wird darüber hinaus ein einheitlicher, schulformspezifischer Fehlerindex bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten in allen Unterrichtsfächern in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der allgemeinbildenden Schulen einge- führt. Damit werden Vergleichbarkeit und Transparenz in der Benotung der Rechtschreibleistungen gestärkt. Noch im laufenden Schuljahr 2021/2022 wird den Schulen eine Variante des Fehlerindexes zur Erpro- bung zur Verfügung gestellt. Diese Variante wurde in Zusammenarbeit mit der Kompetenzstelle Orthografie unter Einbezug der Ergebnisse der wegweisenden DESI-Studie entwi- ckelt. 9 Ab dem Schuljahr 2022/2023 erfolgt die verbindliche Einführung des Fehlerindex, wobei sorgfältig zwischen den Bildungsgängen und Unterrichtsfächern mit höherem und geringem Textanteil unterschieden wird. Wichtig ist, dass alle Unter- richtsfächer ihren Beitrag zur Stär- kung der Rechtschreibkompetenzen leisten sollen, wobei die Schüler ent- sprechend auch in allen Unterrichts- fächern zu einer größeren Sorgfalt im Umgang mit der deutschen Schrift- sprache angeregt werden.

Sprache – Bildung – Denken

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SCHULE

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