Bildung aktuell 5/2024
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Abschied von der Eigenverantwortung der Lehrkräfte? Das neue Konzept der ‘Reform der Lehrkräfte fortbildung’ wirft viele Fragen auf
Der am 17. April dieses Jahres veröffentlichte Sechs-Punkte-Plan zur Reform der Lehrkräftefortbildung hat zwar noch keinen rechtsverbindlichen Charakter, aber er stellt bereits jetzt eine Reihe von kurz- und langfristigen Veränderungen in Aussicht, die für die Fortbildungsstrukturen, für die Schulen und für jede einzelne Lehrkraft schwerwiegend sind. Die geplanten Veränderungen sind ambivalent, weil sie einerseits durch verbesserte Strukturen und einheitliche Standards mehr Qualität, Effizienz und Effektivität ins System bringen werden, aber andererseits durch den systemischen Ansatz einen Paradigmenwechsel darstellen.
von Michael Horstmann >> Referent des PhV NRW für Bildungsfragen E-Mail: horstmann-michael@t-online.de
In der ADO (§ 11) ist die individuelle Fortbildungspflicht geregelt: »(1) Lehrerinnen und Lehrer sind ver pflichtet, sich zur Erhaltung und
weiteren Entwicklung ihrer Kennt nisse und Fähigkeiten selbst fortzu bilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbil dungsmaßnahmen auch in der un terrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO).« Ergänzend zu dieser individuellen Fortbildungspflicht, sieht der
Sechs-Punkte-Plan nun eine »systemische Fortbildungs pflicht« vor.
Gemeint ist damit eine systemati schere Fortbildungsplanung, -durchführung und -dokumentation auf der Ebene der Schule mit ver bindlichen Zielvereinbarungen,
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