Bildung aktuell 1/2024
Thema
Eine Hamburger Lehrkraft protokol lierte ihre Arbeitszeit und hatte die vom Dienstherrn zugewiesene Zeit für die Korrektur einer einzelnen Klas senarbeit oder Klausur zuvor ausge rechnet. Sobald die Korrekturzeit für eine Klausur oder Klassenarbeit über schritten wurde, zog die Lehrkraft am Rand einen waagerechten Strich und druckte dort mit einem Stempel ‘Kor rekturende gemäß Arbeitszeitver ordnung‘ und bewertete lediglich die bis dahin gelesene Schülerleistung oberhalb des Striches.
Korrekturende gemäß Arbeitszeitverordnung?
Das Hamburger Arbeitszeitmodell wird derzeit auch in Nordrhein-Westfalen viel diskutiert, wobei dessen Fürsprecher jedoch die entscheidenden Details unerwähnt lassen. Zeit für ei ne kritische Analyse und einen Faktencheck.
von Carsten Hütter >> Vorsitzender PhV-Bezirk Düsseldorf E-Mail: carsten.huetter@schule.duesseldorf.de
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022 stehen nun Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitszeit der Beschäf tigten systematisch zu erfassen. Dies gilt auch für den Arbeitsplatz
Schule. Seitdem wird hierzulande die Kritik am Deputatsmodell lauter, und es wird immer häufiger auf das Lehrerarbeitszeitmodell in Ham burg verwiesen, ohne jedoch des sen Details zu kennen bzw. zu be schreiben.
Seit 2003 gilt in Hamburg nicht mehr das Deputatsmodell, sondern ein Lehrerarbeitszeitmodell, das den An spruch hat, über die reine Unter richtsverpflichtung hinaus alle weite ren Tätigkeiten von Lehrkräften zu berücksichtigen.
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