lehrernrw 2 2024

MAGAZIN

  sätzlichen Aufgabe im Rahmen einer Funktionsstelle oder eines Beförderungs amtes muss auch finanziell attraktiv blei ben. Andernfalls wird Schulentwicklung ausgebremst.  Eklatante Ungleichbehand lung der Fachleitungen beenden Darüber hinaus muss die Landesregierung endlich die eklatante Ungleichbehandlung der Fachleitungen im Sekundarbereich I beenden, die bei gleicher Arbeit erheblich schlechter bezahlt werden als die Kollegin nen und Kollegen in der Sekundarstufe II. Deswegen sind in der Sekundarstufe I immer weniger Lehrkräfte bereit, Fachlei tungsstellen zu übernehmen. Gerade an dieser immens wichtigen Schnittstelle zwi schen universitärer und schulpraktischer Lehrerausbildung braucht es – auch im Hinblick auf die Sicherung der Bildungs qualität – mehr Wertschätzung und eine angemessene Bezahlung. soldungsarchitektur komplett auf neue Füße zu stellen, hat man einen singulären Baustein innerhalb der Besoldungspyrami de verändert, was zwangsläufig zu einer Schieflage führt.«  Absurde Situation droht Das Kernproblem: Die im Grundsatz richti ge und überfällige Besoldungsanpassung klammert Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter sowie die in der Lehrkräf teausbildung tätigen Fachleitungen aus. Die Landesregierung hatte zwar angekün digt, diesbezügliche Besoldungsfragen zu prüfen, doch ein Ergebnis dieser Prüfung liegt bis heute nicht vor. So droht im Jahr 2026, wenn die stufenweise Besoldungs anpassung nach A13/EG 13 abgeschlos sen ist, die absurde Situation, dass das Eingangsamt und das erste Beförderungs amt besoldungsgleich sind. Das hätte in der Praxis fatale Konsequenzen – insbe sondere für kleinere Systeme wie Grund-, Haupt- und Realschulen, die meist nur über eine sehr dünn besetzte Führungs ebene verfügen. Die Übernahme einer zu

Kritik an der Schieflage in der Lehrkräftebesoldung: Sarah Wanders bei der Anhörung im Landtag.

Leider nicht zu Ende gedacht

In einer Anhörung im Landtag hat die stellvertretende lehrer nrw -Vorsitzende Sarah Wanders eine gravierende Schieflage bei der Lehrkräftebesoldung kritisiert und die Landesregie rung zur Korrektur aufgefordert.

I m Sommer 2023 hat das Parlament endlich das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung verabschiedet, das die schrittweise Anhebung der Einstiegsbe soldung der Lehrkräfte im Bereich der Pri marstufe und der Sekundarstufe I nach A13 bzw. EG13 regelt. Doch gut gemeint

ist nicht immer gut gemacht, wie die stell vertretende lehrer nrw -Vorsitzende Sarah Wanders am 27. Februar in einer Anhörung im Landtag deutlich machte: »Leider hat die Landesregierung sich nicht zu einer grundlegenden Reform der Lehrkräftebe soldung durchringen können. Statt die Be

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2/2024 · lehrer nrw

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