lehrernrw 1 2022

RECHT § AUSLEGER

Vom Geisterjahrgang und Schwerpunktschulen

Als Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland wurde einst die Umstellung des gymnasialen Bil- dungsgangs von neun auf acht Jahre gefeiert. Nun läuft die Reform der Reform: Die Gymnasien kehren zu G9 zurück. Das hat allerdings Auswirkungen auch auf alle anderen Schulformen. S chon vor zwanzig Jahren begann die Diskussion über die effizienteste Länge des gymnasialen Bildungs- die in der Kultusministerkonferenz nahezu flächendeckend beschlossene Umsetzung von G8 2008 mit einer optimierten, inter- nationalen Konkurrenzfähigkeit der Absol- ventInnen und verschlankten Kernlehrplä- nen gegen Bedenkenträger verteidigt. ganges, an deren Ende die Allgemeine Hochschulreife steht. Die damalige Schul- ministerin Barbara Sommer (CDU) hatte

Ihre Nachfolgerin Sylvia Löhrmann (Bündnis 90/Grüne) argumentierte zu- nächst pro G8, bot 2016 dann den Gymna- sien an, sich frei zwischen beiden Struktu- ren entscheiden zu können und räumte letztlich ein, keine Verfechterin von G8 sein. Erst am 6. März 2018 kam es dann mit der Zustimmung zur 13. Schulrechtsände- rung unter Schulministerin Yvonne Gebau- er (FDP) zu einer nahezu flächendeckenden Rückkehr zu G9 an den Gymnasien von

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