Profil 6/2026
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Positionspapier des Bildungspolitischen Ausschusses des Deutschen Philologenverbandes
Beschlossen auf der Erfurter Bundesvorstandssitzung im Mai 2026:
Pädagogische Freiheit in der Digitalisierung
D ie Pädagogische Freiheit ist ein zentrales Ele ment der Verfassung von Schule und Unterricht in Deutschland. Sie resultiert aus dem Artikel 5 GG und korrespondiert mit der Schulp fl icht und der Aufsicht des Staates über das Schulwesen lt. Artikel 7 GG. Die Pädagogische Freiheit in diesem Sinne ist in erster Linie ein Abwehrrecht: Das Recht soll der Lehr kraft die Möglichkeit erö ff nen, den „für die optimale Erfüllung der schulischen Bildungs- und Erziehungszie le notwendigen Freiraum“ (Niehues) zu verteidigen. Institutionell schützt die Pädagogische Freiheit auch die zum Schulbesuch verp fl ichteten Schülerinnen und Schüler vor möglichen Übergri ff en Dritter und auch des Staates bei der Ausübung seiner Aufsicht über das Schulwesen. Historisch steht die Pädagogische Freiheit in Deutsch land im Kontext der Diktaturerfahrungen im 20. Jahr hundert. Im Zuge der Digitalisierung ist die Pädagogi sche Freiheit anders gearteten Bedrohungen aus gesetzt. Diese resultieren zum größten Teil aus vordergründig rein technischen Entwicklungen und bewegen sich meistens unterhalb der Sensibilitäts schwelle, die der Kampf gegen Diktaturen und gegen die damit verbundene Entmenschlichung der Bildung errichtet hat. Deshalb ist es wichtig, die Prinzipien herauszuarbeiten, nach denen die Pädagogische Frei heit in Schule und Unterricht im Kontext der Digitalisie rung, die wesensmäßig gerade nicht menschlich, son dern technokratisch ist, ausgestaltet werden muss.
Pädagogische Freiheit bedeutet die Freiheit der Lehrkraft bei allen Hilfsmitteln für den Unterricht Tatsächlich hat die Zahl der für den Unterricht zumin dest theoretisch zur Verfügung stehenden Hilfsmittel durch die Digitalisierung deutlich zugenommen. Einzel ne Anbieter gewinnen durch die Digitalisierung an fak tischer Marktmacht: Spezi fi sche Hilfsmittel gewinnen aufgrund ihrer leichten Einsetzbarkeit im digitalisierten Unterricht ein sehr hohes Maß an Verbreitung. Nicht zuletzt aus fi nanziellen Gründen läuft die Bescha ff ungs politik zu oft darauf hinaus, nur einen sehr kleinen, womöglich einseitig gewählten Ausschnitt aus den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln praktisch verfügbar zu machen. Zugleich ist festzustellen, dass die Lernwirk samkeit digitaler Hilfsmittel nach wissenschaftlichen Studien die in sie gesetzten Erwartungen enttäuscht. Die Entscheidung über die Auswahl von Medien, Unter richtsarrangements und Unterrichtsmethoden muss aber in der Hand der unterrichtenden Lehrkraft liegen. Selbstverständlich können und sollen diesbezügliche Entscheidungen je nach Altersgruppe und Fach unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler getro ff en werden. Ebenso selbstverständlich sind kollegiale Absprachen und ein kollegialer Erfahrungsaustausch darüber wünschenswert und sinnvoll. Auf keinen Fall jedoch darf die Entscheidungsfreiheit dadurch eingeschränkt werden, dass bestimmte Medien,
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