Profil 6/2025

PROFIL // Beamte

Verfassungsschutz

Was die AfD-Einstufung für Beamte bedeutet

© Bundesamt für Verfassungsschutz

Im Frühjahr 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Welche Konsequenzen hat das für Beamtinnen und Beamte, die Mitglied der AfD sind?

G rundlage für die Einstufung war eine mehrjährige Untersuchung, die unter anderem das in der Partei verbreitete ethnisch-abstammungs mäßige Volksverständnis, ihre ab lehnende Haltung gegenüber Men schen mit Migrationsgeschichte oder muslimischer Konfession sowie zahlreiche Aussagen führender Par teivertretender berücksichtigte. Die se Bewertung stellt kein Parteiver bot dar – dieses kann nur vom Bun desverfassungsgericht ausgespro chen werden. Beamtinnen und Be amte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie verp fl ichten sich, die frei heitlich-demokratische Grundord nung nicht nur zu achten, sondern sie durch ihr Verhalten aktiv zu ver treten – im Dienst wie auch außer halb. Diese Treuep fl icht ist im Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5 GG) ver ankert und durch verschiedene Be amtengesetze konkretisiert. Beson ders wichtig ist: Wer in den Staats dienst aufgenommen werden will oder bereits verbeamtet ist, muss jederzeit die Gewähr bieten, für diese Grundordnung einzutreten.

Verfassungstreue und AfD-Mitgliedschaft

ziplinarrechtliche Schritte bis hin zur Entlassung eingeleitet werden. Besonders kritisch wird die Mitglied schaft in einer vom Verfassungs schutz als extremistisch eingestuften Partei in Bereichen gesehen, in denen Beamtinnen und Beamte eine beson dere Vorbildfunktion haben oder be sonders in der Ö ff entlichkeit stehen – etwa im Schulwesen oder bei der Poli zei. Lehrkräfte sollen demokratische Werte glaubwürdig vermitteln. Polizis tinnen und Polizisten vertreten den Staat mit hoheitlicher Gewalt. In sol chen Berufen ist die Verfassungstreue nicht nur Voraussetzung, sondern ele mentarer Bestandteil der täglichen Arbeit. Deshalb gelten hier strengere Anforderungen – sowohl bei der Ein stellung als auch im bestehenden Beamtenverhältnis. Wann die AfD-Mitgliedschaft zur Hürde für den Staatsdienst wird Alle Bewerberinnen und Bewerber auf ein Beamtenverhältnis müssen verfassungstreu sein. Die sogenann

Die bloße Mitgliedschaft in der AfD – einer aktuell legalen, nicht verbote nen Partei – stellt für sich allein genommen zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Dienstvergehen dar. Auch besteht für Beamtinnen und Beam te keine generelle P fl icht, ihre Par teimitgliedschaften o ff enzulegen. Erst wenn konkrete Hinweise auf eine aktive Unterstützung verfas sungsfeindlicher Ziele vorliegen – etwa durch das Ausüben von Partei funktionen, Kandidaturen oder öf fentliches Eintreten für bestimmte Inhalte – können disziplinarrecht liche Maßnahmen geprüft werden. Die Rechtsprechung macht deutlich: Nicht die Parteimitgliedschaft allein ist entscheidend, sondern das Ver halten des Beamten oder der Beam tin. Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass jemand sein Amt nutzt, um verfassungsfeindliche Überzeu gungen zu verbreiten, oder seine Dienstp fl ichten nicht mehr neutral erfüllt, ist dies sehr wohl relevant. In einem solchen Fall müssen dis

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