Profil 4/2026
PROFIL // DPhV-Standpunkte
6 PROFIL // 4/2026 nicht erlaubt ist, nicht aber, was rechtssicher genutzt werden kann. Diesen Zustand hält der DPhV für nicht hinnehmbar. Die Kultusminis terien der Länder sind gefordert, praxistaugliche Handlungsleitfäden und verbindliche Rahmenbedingun hungsarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden als pädagogische Kernarbeit, didaktische Kompetenz und persönliches Urteilsvermögen bleiben jedoch Fähigkeiten und Auf gabe der Lehrkräfte, die keine KI ersetzen kann und die insbesondere im gymnasialen Bildungsauftrag unverzichtbar bleiben. Unabhängig von technischen Instrumenten ist die Entwicklung von Bildung für die Schülerinnen und Schüler stets innerhalb der professionellen Lehr kräfte-Lernenden-Beziehung zu sehen – das bleibt der Kern.“ Lehr kräfte müssen in der Lage sein, KI gestützte Werkzeuge sinnvoll zu integrieren und deren Ergebnisse und Auswirkungen kritisch zu hin terfragen – gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern. So kann KI etwa durch Übersetzungspro gramme oder Schreibassistenten im Deutschunterricht Sprachkompeten zen fördern, in Gesellschaftswissen schaften die Analyse großer Daten- mengen, zum Beispiel historischer Quellen, ermöglichen und in künst lerisch-kreativen Fächern zur pro duktiven wie re fl exiven Ausein- andersetzung mit Fragen nach Ori ginalität, Kreativität und Urheber schaft einladen. Doch diese Potenziale werden bis lang kaum systematisch gehoben: Viele Lehrkräfte und Schulleitungen be fi nden sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Trendmonitor stellt fest, dass ein ausgeprägtes Sicher heitsbedürfnis und eine hohe Regel konformität den Einsatz von KI-Tools hemmen. Dienstherren benennen hiernach bislang zumeist nur, was
gen für die konkrete Unterstützung des Unterrichts und des Schul lebens zu scha ff en, damit Verant wortung nicht auf dem Rücken einzelner Lehrkräfte lastet. Eng damit verknüpft ist ein weiterer gravierender Befund: Laut einer im Trendmonitor zitierten KPMG- Studie belegt Deutschland bei umfassenden KI-Kompetenzen (AI Literacy) lediglich Platz 46 von 47 untersuchten Ländern. Nur 20 Prozent der hierzulande Befragten haben bislang eine Form von KI Schulung erhalten. Der DPhV for dert deshalb fachlich fundierte Bildungsangebote in allen drei Pha sen der Lehrkräftebildung. Diese dürfen sich nicht auf ober fl ächliches Prompten beschränken, sondern müssen didaktisches, medienpäda gogisches und ethisches KI-Wissen verankern – ermöglicht durch aus reichend Zeit und Ressourcen. Ein weiterer Grund, nicht weiter am Referendariat zu sparen, sondern sich an Bayern mit seinem 24 monatigen Vorbereitungsdienst zu orientieren: Gerade in dieser Phase werden die beru fl ichen Grundkom petenzen erworben, die für einen re fl ektierten KI-Einsatz im Fach unterricht unabdingbar sind. Gerade für das Gymnasium bleibt der anspruchsvolle gymnasiale Bil dungsbegri ff hier der Maßstab – und dieser gewinnt im Zeitalter der KI an Schärfe. Der Trendmonitor zeigt, dass KI Lernprozesse e ffi zien ter gestalten kann, insbesondere in den MINT-Fächern durch adaptive Tutoringsysteme und personali sierte Lernpfade. Zugleich warnt der DPhV vor dem im Bericht explizit thematisierten „Deskilling“: Die Gefahr, dass grundlegende Fähig keiten wie das Schreiben argumen tativer Texte, kritische Quellenarbeit oder selbstständiges Denken durch unkritische KI-Nutzung verküm
mern, ist real und ernst zu nehmen. Lin-Klitzing: „KI kann kein ethisches Urteilsvermögen ersetzen, keine Verantwortung übernehmen und keine Werte vermitteln. Die Fähig keit zur selbstständigen, kritisch re fl ektierten Auseinandersetzung mit KI-generierten Inhalten muss deshalb fester Bestandteil des Unterrichts sein. Ein hoher fachli cher Anspruch für die Schülerinnen und Schüler sowie gemeinsame Zeit für Re fl exion mit der Lehrkraft gehören unabdingbar zusammen. Für dieses Ziel müssen die Curricula entsprechend angepasst werden.“ Schließlich mahnt der Trendmonitor zu Recht, den EU AI Act nicht in Über bürokratisierung münden zu lassen – eine Warnung, die der DPhV aus drücklich teilt. Pragmatische Rege lungen, die Schulen echte Gestal- tungsspielräume lassen und gleich zeitig datenschutzrechtliche und ethische Standards wahren, sind notwendig. Die Lücke zwischen dem rasant wachsenden technologischen Angebot und der tatsächlichen, pädagogisch re fl ektierten Nutzung im Unterricht schließt sich nicht durch weitere Verordnungen allein, sondern durch Vertrauen, Unter stützung und klare Orientierung für diejenigen, auf die es letztlich ankommt: die Lehrkräfte. „Der Trendmonitor bestätigt: Die Integration von KI in den Schulalltag steht und fällt mit den Lehrkräften. Sie brauchen keine weiteren Ab- sichtserklärungen, sondern ver- bindliche Unterstützung, ein ausrei chendes Angebot an und Zeit für fundierte Fortbildungen sowie einen sicheren rechtlichen Rahmen. Dann kann KI einen Beitrag zur Entlastung der Lehrkräfte leisten und Bildungs prozesse bereichern – ohne die Qualität fachlicher und pädagogi scher Arbeit zu opfern“, so Lin-Klit zing.
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