Profil 4/2026
PROFIL // Recht
Laienrichter:
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Ehrenamt mit enormer Verantwortung In Deutschland gibt es Laienrichter, damit Bürger und Bürgerinnen direkt an der Recht- sprechung beteiligt sind und staatliches Handeln demokratisch legitimiert wird. Sie sollen die Perspektive des „gesunden Menschenverstands“ einbringen und so eine lebensnahe, an der Alltagswirklichkeit orientierte Rechtsfindung fördern.
D er Begri ff „Laienrichter“ steht für ehrenamtliche Richter generell, etwa im Arbeits-, Verwaltungs- oder Handelsrecht. Schö ff en sind ehrenamtliche Laienrichter speziell im Strafrecht, die an Amts- und Landgerichten gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe von Angeklagten entscheiden. Kenntnisse benötigen und die Volksmeinung repräsentieren, sollten andere Laienrichter oft spezi fi sche Expertise mitbrin gen. So werden etwa Kau fl eute als Handelsrichter im Ehrenamt eingesetzt. Die ehrenamtlichen Während Schö ff en keine besonderen fachlichen
Infos
Laienrichter und -richterinnen werden alle fünf Jahre gewählt. Wenn sich nicht genügend Frei willige um das Amt bewerben, greifen die Behörden auf zufäl lige Auswahlverfahren aus dem Melderegister zurück. Kom munen stellen Vorschlagslisten auf. Sie werden beim jeweiligen Bürgeramt sieben bis zehn Tage ö ff entlich ausgelegt. Jeder kann sie einsehen und bei Bedenken zu einem Bewerber Einspruch einlegen. Denn Per sonen, die das Grundgesetz ablehnen, dürfen dieses Amt nicht ausüben.
Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes > Das Ehrenamt ist mit Zeitaufwand verbunden. Sie müssen bei den Verhandlungen von Anfang bis Ende anwesend sein, um alles zu hören und am Ende ein faires Urteil fällen zu können. > Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei. > Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienst ausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und Auslagen. > Sie üben ein Ehrenamt mit großer Verantwor tung aus. Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung. Sie sammeln neue Erfahrun gen und lernen ganz unterschiedliche Men schen kennen.
Mehr Fakten zum Ehrenamt unter schoe ff enwahl2023.de
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Kriterien, um für das Amt des Laienrichters zu kandidieren
42 PROFIL / DBB-Seiten // 4/2026 > Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt. > Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft und beherrschen die deutsche Sprache. > Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst, meinungsstark und überzeugungsfähig. > Sie sind stra ff rei. Aufgrund einer Verurteilung würden Sie nicht mehr die Fähigkeit zur Bekleidung ö ff entlicher Ämter besitzen, etwa wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ver urteilt worden sind. > Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung, sollten Sie über spezielle Vorkenntnisse verfügen, kann das gegebe
nenfalls hilfreich sein, etwa wenn Sie für die Arbeit als Jugendschö ffi n/Jugendschö ff e über erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden verfügen, oder für die Arbeit an Handelsgerichten über kaufmännische Berufserfahrung.
> Sie sind einfühlsam und können logisch denken.
> Sie sind in der Lage, kluge Fragen zu stellen und den Beratungen inhaltlich zu folgen. > Sie sollten Gerechtigkeitssinn und Standfestigkeit sowie den Mut, Urteile zu fällen, mitbringen. Wichtig: Sie müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Wenn Sie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik ablehnen, dann brauchen Sie sich nicht zu bewerben.
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