Professionell im Referendariat 2024

Praktische Tipps fürs Referendariat

Probezeit

Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis gilt: • Dauer Die Regelprobezeit beträgt 3 Jahre (§ 13 Abs. 1 LBG, § 5 Abs. 1 LVO NRW) • Dienstliche Beurteilung mindestens zwei dienstliche Beurteilungen durch die Schulleitung (§ 5 Abs. 1 LVO NRW) Die erste Beurteilung soll spätestens zwölf Monate nach der Einstellung erfolgen, die zweite Beurteilung rechtzeitig vor Beendigung der Probezeit. • Verkürzung durch Vordienstzeiten Sie können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in einem Amt der entsprechenden Lehrerlaufbahn vergleichbar ist. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall, einen Antrag auf Berücksichtigung der Vordienstzeit zu stellen. Eine Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistungen ist nicht mehr mög lich. durch Ausfallzeiten Beurlaubungen ohne Dienstbezüge (zum Beispiel Elternzeit) und Krank heitszeiten von mehr als drei Monaten verlängern die Probezeit um den ent sprechenden Zeitraum (§ 5 Abs. 6 LVO NRW). bei festgestellter Nichtbewährung Kann die Bewährung am Ende der vorgesehenen Probezeit noch nicht fest gestellt werden, so kann die Probezeit um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Sie darf jedoch insgesamt fünf Jahre nicht überschreiten (§ 5 Abs. 8 LVO NRW). Die Mindestprobezeit beträgt 12 Monate! • Verlängerung

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