Professionell im Referendariat 2024

Praktische Tipps fürs Referendariat

Mehrlingszuschlag:

Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Eltern mit Mehrlingen für jede Geburt nur einmal Elterngeld. Dazu bekommen sie pro Monat einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro zusätzliches Kind (d.h. plus 300 Euro bei Zwillingen, plus 600 Euro bei Drillingen). Beamtinnen und Beamten auf Widerruf das Referenda- riat, erstmalig zum Beginn November 2018, nun nach § 64 II Landesbeamtengesetz ‘Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit be willigt werden, sofern sie 1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder 2. eine oder einen nach § 7 Absatz 3 des Pflegezeit- gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) in der jeweils geltenden Fassung pflegebedürftigen nahen Angehörigen, soweit die Struktur der Ausbildung nicht entgegensteht und den unverzichtbaren Erfordernissen der Ausbildung Rechnung getragen wird’. Hierbei verlängert sich das Referendariat von 18 auf 24 Monate.Der Selbstständige Unterricht verteilt sich somit auf drei Halbjahre á sechs Stunden statt auf zwei Halb jahre á neun Stunden. Nähere Regelungen trifft die Ver ordnung nach § 7 Absatz 2. Weitere Informationen fin den Sie unter § 8a auf Seite 81 in dieser Broschüre. Mit der Dienstrechtsreform vom 14. Juni 2016 kann

Vorbereitungsdienst

in Teilzeit

Weitere Informationen: Broschüre »Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit – Ratgeber für Beschäftigte im öffent lichen Dienst« der Frauenvertretung des dbb, Download unter: https://www.dbb.de/ artikel/elterngeld-elterngeldplus-elternzeit-die-neue-broschuere-ist-da.html Broschüre »Mutterschutz und Elterngeld« für Mitglieder des PhV NRW Elterngeldrechner: www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

Philologenverband Nordrhein-Westfalen · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210 Düsseldorf · Tel.: 0211 177440 · Web: www.phv-nrw.de · E-Mail: info@phv-nrw.de 63

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