Professionell im Referendariat 2024
Praktische Tipps fürs Referendariat
teilung des Philologenverbandes aufnehmen. Keinesfalls sollten vorab schriftli che Äußerungen abgegeben werden, da dies zu einer Verschlechterung der Rechtsposition führen kann. Allergrößte Vorsicht ist bei Schul- und Wanderfahrten hinsichtlich der Annahme von Belohnungen und Geschenken geboten. Die Annahme von Belohnungen und Geschenken ist Angehörigen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich verbo ten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann dienst- bzw. arbeitsrechtliche und so gar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine solche verbotene Annahme ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben: • eine Lehrkraft nimmt die Bereitstellung von vergünstigten Unterkünften ent gegen, die mit dem Hinweis darauf zur Verfügung gestellt werden, dass die Lehrkraft diese Unterkunft für eine der nächsten Klassenfahrten bevorzugen sollte • eine Lehrkraft nimmt vom Förderverein finanzierte Fahrtkosten für einen Schulausflug für sich persönlich in Anspruch • eine Lehrkraft nimmt Eintrittsfreikarten für einen Freizeitpark oder einen soge nannten »Skipass« für die unentgeltliche oder vergünstigte private Nutzung einer Skihalle entgegen Folgende Listen sollten vor Antritt der Fahrt vollständig erstellt werden: • Telefon- und Notfallliste, um die Erziehungsberechtigten schnell erreichen zu können • Telefonliste mit den Handynummern der Teilnehmer vor Ort • Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten und besonderen Vorerkrankungen Hinweis: Referendarinnen und Referendare müssen sich die Teilnahme an Ex- kursionen und Klassen-/Kursfahren vorab durch das ZfsL genehmigen lassen!
Philologenverband Nordrhein-Westfalen · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210 Düsseldorf · Tel.: 0211 177440 · Web: www.phv-nrw.de · E-Mail: info@phv-nrw.de 40
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