Professionell im Referendariat 2024
Praktische Tipps fürs Referendariat
Lehrkräfte vergütet zu werden. Demgegenüber müssen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Beamtenverhältnis einen Ausgleich durch entsprechende zeitliche Entlastung akzeptieren. Nur wo dies nicht möglich ist, entsteht ein Vergütungs anspruch. Der Schulleitung sind die Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunter nehmen zur Unterschrift vorzulegen, denn Vertragspartner ist die Schule, keines falls aber die Lehrerin oder der Lehrer. Wird aus den abgeschlossenen Verträgen nicht deutlich, dass die Lehrkraft im Namen der Schule handelt, muss diese gege benenfalls persönlich für finanzielle Forderungen einstehen. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich auch auf volljährige Schülerinnen und Schüler. Aufsicht haben in der Regel ein weiblicher und ein männlicher Be gleiter. Die Wanderrichtlinien sehen auch den Fall vor, dass die Leiterin oder der Leiter den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einräumt, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte »angemessene« Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen. Auch wenn für diesen Fall eine unmittel bare Beaufsichtigung der Schüler nicht gewährleistet ist, muss die Begleitperson jederzeit erreichbar und ansprechbar sein. Hier bedarf es eines gewissen Finger spitzengefühls seitens der Lehrkraft, um die örtlichen Gegebenheiten und den Reifegrad der Schülerinnen und Schüler richtig einzuschätzen. Empfehlenswert ist es, vor Fahrtantritt eine Erklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen, aus der hervorgeht, dass diese mit der zeitlich begrenzten Entlassung der Schülerin nen und Schüler aus der Aufsichtspflicht einverstanden sind. Ferner sollte mit den Erziehungsberechtigten geklärt werden, dass Schülerinnen und Schüler, die den Ablauf der Schulfahrt erheblich stören, auf Kosten der Erzie hungsberechtigten nach Hause geschickt werden können. Auch hier ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Sollten die Erziehungsberechtigten hierzu nicht bereit sein, muss eine Schulfahrt gegebenenfalls abgebrochen werden, wenn einzelne Schülerinnen und Schüler die Veranstaltung derart stören, dass sie eine Gefährdung für sich oder die anderen Teilnehmer darstellen. Sollten anlässlich einer Schul- oder Wanderfahrt Forderungen von Eltern oder Dritten gegenüber der Lehrkraft aus der Aufsichtspflicht geltend gemacht wer den, sollte diese, sofern sie Mitglied ist, unverzüglich Kontakt mit der Rechtsab
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