Professionell im Referendariat 2024
Praktische Tipps fürs Referendariat
Die Stoffbeschränkung bezieht sich auf eine bis maximal vier Unterrichtsstun den, je nach Stundenvolumen des Faches. Nicht zulässig ist es, den Stoff der ver gangenen Wochen in ein bis zwei Stunden zu wiederholen und darüber eine schriftliche Übung schreiben zu lassen. Verschiedenes Im Verlauf der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler von der Sekundarstu fe I zur Sekundarstufe II entwickelt sich die »Holschuld« der Lehrkraft immer mehr zu einer »Bringschuld« der Schülerin bzw. des Schülers. In der Sekundarstu fe II kann von der Schülerin bzw. dem Schüler erwartet werden, dass sie oder er ihre bzw. seine Leistungen der Lehrkraft »bringt«. Die Verantwortung für die Klassenarbeiten und Klausuren während der Korrektur trägt die Lehrkraft. Möchte sie bzw. er die Arbeiten an ihrem bzw. seinem Ur laubsort korrigieren, wird erwartet, dass sie oder er Kopien anfertigt, da es vor al lem auch für Abiturientinnen und Abiturienten nicht zumutbar ist, die Arbeiten im Verlustfall zu wiederholen. Allerdings wird in der Rechtsprechung davon aus gegangen, dass die schriftliche Arbeit auch ohne Verschulden der Schülerin/des Schülers wiederholt werden muss. Hilfreich ist eine enge Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen. So können Parallelarbeiten und Absprachen zum Korrekturverfahren zum Beispiel mit dem Ziel der Arbeitserleichterung und des besseren Vergleichs der Lerngruppen sinn voll sein.
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