Professionell im Referendariat 2024
Praktische Tipps fürs Referendariat
durch sie bzw. ihn selbst erfolgen, nicht jedoch auf Anordnung der Schulleitung oder gar per Konferenzbeschluss. Die Arbeiten werden nach Benotung und Besprechung den Schülerinnen und Schülern zur Einsicht auch für die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gege ben und sind auf Verlangen spätestens nach einer Woche an die Schule zurückzu geben. Bevor der Fachlehrer eine neue Klassenarbeit schreiben lässt, muss er die bereits geschriebene Arbeit zurückgegeben haben, die in der Sekundarstufe I innerhalb von drei Wochen zu korrigieren ist. In der Sekundarstufe II gibt es keine Vorga ben. »Schriftliche Übungen« Gelegentliche kurze schriftliche Übungen sind in allen Fächern zulässig, dürfen sich nur auf einen begrenzten Unterrichtsstoff beziehen und müssen in unmittel barem Zusammenhang mit dem gerade behandelten Stoffgebiet stehen; sie sind ein Teilbereich der sonstigen Leistungen und kommen zu den mündlichen und praktischen Leistungen hinzu, sind also kein Ersatz für mündliche Leistungen im Beurteilungszeitraum. Richtschnur für die Zahl der schriftlichen Übungen ist die Anzahl der Wochen stunden oder Klassenarbeiten. Einvernehmen sollte im Rahmen der Fachkonfe renzen erzielt werden. Da von vielen Schülerinnen und Schülern kein Unterschied zwischen Klassenarbeiten und schriftlichen Übungen gemacht wird, liegt es na he, die denkbare Höchstzahl fühlbar zu senken, zum Beispiel nicht mehr als zwei je Fach und Halbjahr (Auffassung der Rechtsprechung). Schriftliche Übungen und Klassenarbeiten dürfen in der Sekundarstufe I nicht an einem Tag geschrieben werden. Der zeitliche Rahmen der schriftlichen Übungen in der Sekundarstufe I sollte fünfzehn Minuten bis zur Hälfte der Unterrichtsstunde nicht überschreiten, sie müssen nicht vorher angekündigt sein, sie müssen auch nicht nachgeschrieben werden, es sei denn, die Schülerin bzw. der Schüler entzieht sich erkennbar der Leistungsüberprüfung.
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