Professionell im Referendariat 2024

Ihre Berufsvertretung – Der PhV NRW als verlässlicher Partner

richt durch Lernbereiche ist abzulehnen, weil dadurch dessen Ziel, eine ver tiefte Allgemeinbildung zu vermitteln, nicht erreicht wird. Moderner Unter richt muss sich auch in Zukunft verstärkt ergänzend zum Fachunterricht durch das fächerverbindende Prinzip leiten lassen. 6. Der Erziehungsauftrag der Schule ist begrenzt. Er kann nicht als ‘Ergänzung’ oder als ‘Ersatz’ des Bildungsauftrages reklamiert werden. Unterricht und Er ziehung bedingen einander. Durch die enge Verzahnung von Wissensvermitt lung und Erziehungsaufgabe sind Lehrerinnen und Lehrer sowohl durch die Vermittlung von Fachinhalten in der methodischen Umsetzung im Unterricht als auch durch ihre Persönlichkeit Erzieher. Unterricht ist insgesamt und zu je der Zeit erziehender Unterricht. Schulische Erziehung bedarf stets der Orien tierung an ‘Werten’, der jeder Fachunterricht unterliegt. Eine Beschränkung auf das, was durch Unterricht als dem Kern der Schule leistbar ist, ist dringend geboten. Erziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht nur an die Schule delegiert werden. Ein partnerschaftliches ‘Erziehungshan deln’ zwischen Schule und Elternhaus ist mit Blick auf den Erziehungsauftrag der Schule dringend notwendig. 7. Ein wesentlicher Teil des Unterrichts ist die Förderung von Leistungsbereit schaft und Leistungsfähigkeit sowie Leistungserbringung und Leistungsbeur teilung. Es ist gerade die Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern, die Schüler behutsam auf die Leistungsanforderungen vorzubereiten, mit denen sie spä ter beim Eintritt in das Berufsleben konfrontiert werden. Die Leistungsbeurtei lung entscheidet über Versetzung, Abschluss und weitere schulische oder stu diumsbezogene Berechtigungen. Allein auf der Grundlage verbalisierter Be urteilungen und Verhaltenskompetenzen lassen sich keine Qualifikationen und Abschlüsse vergeben. Die Beurteilung von Leistung ist ein wesentlicher Teil des Unterrichts und die zentrale Pflicht für Lehrerinnen und Lehrer. 8. Der Beamtenstatus gewährleistet die Unabhängigkeit der Lehrkräfte und die pädagogische Kontinuität des Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, u.a. durch Notengebung und Versetzung, Verga be von Schulabschlüssen und Zugangsberechtigungen. Der Beamtenstatus gewährleistet, den öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gegen unzu lässige Einflüsse aus dem gesellschaftlichen, weltanschaulichen und politi-

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