Professionell im Referendariat 2024

Rechtliche Informationen zur Lehrerausbildung

der Beratungspunkte sowie -unterlagen, ein. Es ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. Die Ein ladungsfrist für Konferenzen und Gremien be trägt mindestens zehn Tage. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. (3) Die Konferenzen und Gremien können wei tere Personen einladen. Dies gilt insbesondere für Personen aus den kooperierenden Hoch schulen. (1) Die Konferenz des ZfsL ist die Konferenz der Leitungen, der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der Auszubildenden des ZfsL. (2) Die ZfsL-Leitung leitet die Konferenz des ZfsL. (3) Stimmberechtigte Mitglieder der Konfe renz des ZfsL sind • die ZfsL-Leitung, • die Seminarleitungen, • zwei gewählte Seminarausbilderinnen oder Seminarausbilder eines jeden Semi nars und • drei gewählte Vertreterinnen oder Vertre ter der Auszubildenden eines jeden Semi nars. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim me der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. (4) Die Konferenz des ZfsL berät und entschei det über: • Grundsätze der Zusammenarbeit im ZfsL, mit den Schulen, den Universitäten und mit anderen Einrichtungen auf Vorschlag der ZfsL-Leitung, • das Programm des ZfsL, • die lehramtsbezogenen Ausbildungspro gramme auf der Grundlage der Beschluss empfehlung der Seminarkonferenz, § 7 Konferenz des ZfsL

• Grundsätze der Organisation der Ausbil dung, • Vorschläge zur Beantragung sowie Vertei lung und Verwendung von Haushaltsmit teln • Anträge aus der Seminarkonferenz und dem Sprecherrat. Unbeschadet der Verantwortung der ZfsL-Lei tung und der Seminarleitungen für die ausbil dungsfachlichen Aufgaben regelt sie die abge stimmte Umsetzung der Leistungsmessung und der Leistungsbeurteilung. (5) An den ZfsL, an denen die Konferenz des Zentrums dies beschließt, wird eine An sprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt. (1) Die Seminarkonferenz ist die Konferenz der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie der Aus zubildenden des Seminars. (2) Die Seminarleitung leitet die Seminarkon ferenz. (3) Stimmberechtigte Mitglieder der Seminar konferenz sind • die Seminarleitung, • alle Seminarausbilderinnen und Seminar ausbilder und • drei durch den Sprecherrat gewählte Ver treterinnen oder Vertreter der Auszubil denden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim me der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. (4) Die ZfsL-Leitung kann an allen Seminar konferenzen beratend teilnehmen und die Durchführung einer Seminarkonferenz anre gen. (5) Die Seminarkonferenz wirkt bei der Gestal tung der Zusammenarbeit im Seminar mit. § 8 Seminarkonferenz

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