Professionell im Referendariat 2024

Rechtliche Informationen zur Lehrerausbildung

Kompetenz 10: Lehrkräfte verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe und entwickeln ihre Kompeten zen weiter. Die Absolventinnen und Absolventen ... • reflektieren die eigenen beruflichen Hal tungen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie deren Entwicklung und können hie raus Konsequenzen ziehen. • nutzen Erkenntnisse der Bildungs- und Schulforschung für die eigene Tätigkeit. • dokumentieren für sich und andere die ei gene Arbeit und ihre Ergebnisse. • geben Rückmeldungen und nutzen die Rückmeldungen anderer dazu, ihre päda gogische Arbeit zu optimieren. • nehmen Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. • kennen und nutzen Unterstützungsmög lichkeiten für Lehrkräfte. • nutzen individuelle und kooperative Fort- und Weiterbildungsangebote. Dem Einstellungsantrag nach § 4 Absatz 1 sind insbesondere folgende Unterlagen bei zufügen: 1. ein Lebenslauf mit Lichtbild neueren Da tums, 2. der Nachweis der Hochschulreife, 3. Zeugnisse und Anerkennungsbescheide a) das Zeugnis über die Masterprüfung (Master of Education) sowie aller vor dem zu Grunde liegenden Masterstudi um abgelegten Bachelorprüfungen und anderen Hochschulprüfungen oder b) das Zeugnis über die Erste Staatsprü fung oder

• nutzen die Möglichkeiten digitaler Tech nologien zur Zusammenarbeit und Profes sionalisierung. Kompetenz 11: Lehrkräfte beteiligen sich an der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Absolventinnen und Absolventen ... • wenden Ergebnisse der Schul-, Unter richts- und Bildungsforschung auf die Ge staltung von Schul- und Unterrichts entwicklung an. • nutzen Verfahren und Instrumente der in ternen Evaluation zur Quali- tätsentwick lung von Unterricht und Schule. • planen schulische Projekte und Vorhaben kooperativ und setzen sie um. • können schulische Innovationsprozesse mitgestalten und erproben reflektiert neue Konzepte, Anwendungen und Technolo gien. c) das Zeugnis über die anerkannte Prü fung sowie der Anerkennungsbescheid, 4. gegebenenfalls Zeugnisse und Anerken nungsbescheide über Erweiterungsprü fungen oder Prüfungen für weitere Lehr ämter, 5. die Erklärung, auf welche Fächer der Mas terprüfung oder der Ersten Staatsprüfung sich die Ausbildung erstrecken soll, 6. in den Fällen des § 19 die Erklärung, in wel cher Schulform die Ausbildung vorrangig gewünscht wird, 7. für das Lehramt an Berufskollegs der Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit,

Anlage 2

Philologenverband Nordrhein-Westfalen · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210 Düsseldorf · Tel.: 0211 177440 · Web: www.phv-nrw.de · E-Mail: info@phv-nrw.de 107

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