Professionell im Referendariat 2023
Praktische Tipps fürs Referendariat
Für den restlichen Prozentsatz kann eine private Krankenversicherung (PKV) ab geschlossen werden. Beihilfeansprüche verjähren ein Jahr nach demZeitpunkt ihrer Entstehung (Datumder Rechnung). Beihilfefähig sind Aufwendungen für Krankheit, Geburten, Todesfälle, legale Schwangerschaftsabbrüche, legale Sterilisationen, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (nicht imZusammenhangmit Auslandsreisen). Zulässig ist ein Antrag nur bei beihilfefähigen Aufwendungen vonmehr als 100 Euro; erreichen die Aufwendungen aus zehnMonaten diese Summe nicht, so wird die Beihilfe gewährt, wenn diese Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Die einzureichenden Rechnungen sollten, sofern siemittels EDV erstellt wurden, mit Stempel und Unterschrift versehen sein. Die Beihilfe darf zusammenmit der Krankenversicherungsleistung grundsätzlich nicht die 100 Prozent-Grenze über schreiten. Aus diesemGrund sind die Versicherungsleistungen nachzuweisen, z.B. durch eineQuotenbescheinigung durch die PKV. Eine Kostendämpfungs pauschale wird bei Beamten auf Widerruf imVorbereitungsdienst nicht erhoben. Bei der Beihilfe gibt es unter anderemdie folgenden Einschränkungen: Beihilfefähig sind generell nur wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlungen und in der Beihilfeverordnung aufgelistete Hilfsmittel. Aufwendungen für Brillen fassungen sind nicht beihilfefähig. Aufwendungen für Hilfsmittel vonmehr als 1000 Euro bedürfen der vorherigen Anerkennung durch die Festsetzungsstelle. Generell ist es empfehlenswert, bei Unklarheiten Kontakt mit der Beihilfestelle aufzunehmen. Berechnungsgrundlage für die Heilbehandlungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die vomArzt in Rechnung gestellte Gebühr darf für persönliche Leistungen den 2,3-fachen Gebührensatz (Schwellenwert) und für physikalisch medizinische bzw. medizinisch-technische Leistungen den 1,8-fachen Gebüh rensatz (Schwellenwert) nur dann überschreiten, wenn Besonderheiten, die nur in der Person des Patienten begründet sein dürfen, dies rechtfertigen. Sie sollten Ihren Arzt vor der Behandlung darauf hinweisen, dass Sie eine Überschreitung des Schwellenwerts nur akzeptieren, wenn Sie dieser vorher schriftlich zuge stimmt haben. Der Arzt ist verpflichtet, diese Überschreitung auf den Einzelfall
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