Professionell im Referendariat 2023
Praktische Tipps fürs Referendariat
Mehrlingszuschlag:
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Elternmit Mehrlingen für jede Geburt nur einmal Elterngeld. Dazu bekommen sie proMonat einenMehrlingszuschlag von 300 Euro pro zusätzliches Kind (d.h. plus 300 Euro bei Zwillingen, plus 600 Euro bei Drillingen). Beamtinnen und Beamten auf Widerruf das Referenda- riat, erstmalig zumBeginn November 2018, nun nach § 64 II Landesbeamtengesetz ‘Teilzeitbeschäftigungmit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit be willigt werden, sofern sie 1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder 2. eine oder einen nach § 7 Absatz 3 des Pflegezeit- gesetzes vom28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) in der jeweils geltenden Fassung pflegebedürftigen nahen Angehörigen, soweit die Struktur der Ausbildung nicht entgegensteht und den unverzichtbaren Erfordernissen der Ausbildung Rechnung getragen wird’. Hierbei verlängert sich das Referendariat von 18 auf 24 Monate.Der Selbstständige Unterricht verteilt sich somit auf drei Halbjahre á sechs Stunden statt auf zwei Halb jahre á neun Stunden. Nähere Regelungen trifft die Ver ordnung nach § 7 Absatz 2. Weitere Informationen fin den Sie unter § 8a auf Seite 81 in dieser Broschüre. Mit der Dienstrechtsreformvom 14. Juni 2016 kann
Vorbereitungsdienst
in Teilzeit
Weitere Informationen: Broschüre »Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit – Ratgeber für Beschäftigte imöffent lichenDienst« der Frauenvertretung des dbb, Download unter: https://www.dbb.de/ artikel/elterngeld-elterngeldplus-elternzeit-die-neue-broschuere-ist-da.html Broschüre »Mutterschutz und Elterngeld« für Mitglieder des PhVNRW Elterngeldrechner: www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
PhilologenverbandNordrhein-Westfalen · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210Düsseldorf · Tel.: 0211 177440 · Web: www.phv-nrw.de · E-Mail: info@phv-nrw.de 63
Made with FlippingBook Ebook Creator