Professionell im Referendariat 2023
Praktische Tipps fürs Referendariat
Probezeit
Für Beschäftigte imBeamtenverhältnis gilt: • Dauer Die Regelprobezeit beträgt 3 Jahre (§ 13 Abs. 1 LBG, § 5 Abs. 1 LVONRW) • Dienstliche Beurteilung mindestens zwei dienstliche Beurteilungen durch die Schulleitung (§ 5 Abs. 1 LVONRW) Die erste Beurteilung soll spätestens zwölf Monate nach der Einstellung erfolgen, die zweite Beurteilung rechtzeitig vor Beendigung der Probezeit. • Verkürzung durch Vordienstzeiten Sie können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in einemAmt der entsprechenden Lehrerlaufbahn vergleichbar ist. Es empfiehlt sich imZweifelsfall, einen Antrag auf Berücksichtigung der Vordienstzeit zu stellen. Eine Verkürzung durch überdurchschnittliche Leistungen ist nicht mehr mög lich. durch Ausfallzeiten Beurlaubungen ohne Dienstbezüge (zumBeispiel Elternzeit) und Krank heitszeiten vonmehr als drei Monaten verlängern die Probezeit umden ent sprechenden Zeitraum (§ 5 Abs. 6 LVONRW). bei festgestellter Nichtbewährung Kann die Bewährung amEnde der vorgesehenen Probezeit noch nicht fest gestellt werden, so kann die Probezeit umhöchstens zwei Jahre verlängert werden. Sie darf jedoch insgesamt fünf Jahre nicht überschreiten (§ 5 Abs. 8 LVONRW). DieMindestprobezeit beträgt 12Monate! • Verlängerung
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