Professionell im Referendariat 2023
Rechtliche Informationen zur Lehrerausbildung
Nachdemdas novellierte LABG zum7. Mai 2016 und die Verordnungen LZV undOVP (sowie VOBASOF, APOFLFSundOBAS)zum8.Mai2016inKraftgesetztwurden, sindAnpassungeninverschiedenenRund erlassen, unter anderem in der Geschäftsordnung, erforderlich geworden.
Geschäftsordnung der Zentren für schul- praktische Lehrerausbildung ; Neufassung Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 13. April 2019 – 122-1.07.03-149838 – zu BASS 10-32 Nr.64
§ 1 Gliederung des Zentrums für schul praktische Lehrerausbildung (1)DasZentrumfürschulpraktischeLehreraus bildung (ZfsL) gliedert sich in die Leitung und die dieser unterstellten Bereiche Verwaltung und Ausbildung. (2) Die lehramtsspezifischen und lehramts übergreifenden Aufgaben werden in Zusam menarbeit zwischen der Leitung des ZfsL und den Leitungen der Seminare erfüllt. (1) Die ZfsL-Leitung trägt die Gesamtverant wortung für die Ausbildung und leitet den Be reich Verwaltung. (2)Siesichertdiesachgerechteundwirtschaft liche Aufgabenerledigung. Dazu gehören ins besondere • die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Ausbildung amZfsL, • die innere Ordnung und Geschäftsfüh rung, • die Erstellung des Programms des ZfsL, • die Koordinierung der ausbildungsfachli chen Aufgaben und der Ausbildungsver anstaltungen, § 2 Leitung des ZfsL
• die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Lehrerausbildung und der Lehrerfort bildung, insbesondere mit den kooperie renden Hochschulen (einschließlich des Abschlusses von Kooperationsverträgen gemäߧ30Absatz 1 desHochschulgeset zes), • die Übernahme von Ausbildungsaufga ben sowie • dieGesamtverantwortungfürdieimHaus halt zur Verfügung gestellten Personal- und Sachmittel. InZusammenarbeitmit den Leitungender Se minare ist sie für eineinheitlichesHandelnver antwortlich. Zu diesem Zweck führt sie regel mäßig Dienstbesprechungen mit den Lei tungspersonen durch. (3) Die ZfsL-Leitung ist Vorgesetzte oder Vor gesetzter der Beschäftigten des ZfsL. Sie nimmt die Personalführung und -entwicklung aller am ZfsL tätigen Personen wahr. Sie sorgt für eine abgestimmte Ausbildungsarbeit der Seminare und gewährleistet eine lehramts übergreifende Seminarentwicklung. (4) Sie übt das Hausrecht aus und vertritt das ZfsL nach außen. Sie verantwortet die mit der Aufgabenerfüllung verbundene Öffentlich keitsarbeitdesZfsLinallenmedialenBereichen
PhilologenverbandNordrhein-Westfalen · Graf-Adolf-Straße 84 · 40210Düsseldorf · Tel.: 0211 177440 · Web: www.phv-nrw.de · E-Mail: info@phv-nrw.de 131
Made with FlippingBook Ebook Creator