Gymnasium Baden-Württemberg 5-6/2024
Aktuelles aus dem HPR asB
Wahlen im außerschulischen Bereich A m 18. Juni wird ein neuer Hauptpersonalrat im au ßerschulischen Bereich (asB) gewählt. Der HPR asB ist die oberste Stufe der Personalvertretung und vertritt die Interessen der Beschäftigten an allen Dienststellen im außerschulischen Bereich gegen über dem Kultusministerium. Zum außerschulischen Bereich zählen zum Beispiel das KM, das ZSL, die Ab teilungen 7 der Regierungspräsidien, das IBBW, das FFB, das LMZ, die Seminare für Aus- und Fortbildung und alle Staatlichen Schulämter. Um wählen zu dürfen, reicht es aus, bereits mit gerin gem Umfang für eine der genannten Dienststellen auf Anrechnungsstundenbasis zu arbeiten oder an eine der Dienststellen voll- bzw. teilabgeordnet zu sein. Warum lohnt es sich, wählen zu gehen? Der HPR asB ist bei vielen Themen in der Mitbestim mung, die in näherer Zukunft die Arbeitsbedingungen im außerschulischen Bereich verändern könnten. Ein heiß diskutiertes Thema hierfür ist zum Beispiel die konkrete Ausgestaltung des seit vier Jahren angekün digten Berufsbildes für die Aus- und Fortbildner. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass bei Verände rungsprozessen, wie zum Beispiel der Einführung des Qualitätskonzeptes, die Sicht der Beschäftigten bei den TOP-DOWN-Planungen nicht immer optimal be rücksichtigt worden sind. Hier kann ein starker HPR asb frühzeitig eingreifen und versuchen, die Weichen in die richtige Stellung zu bringen. Die Kandidatinnen und Kandidaten des Philologen verbandes werden sich für praktikable und effiziente Lösungen aller anstehenden Probleme einsetzen. Un terstützen Sie die wertvolle Arbeit der PhV-Vertreterin nen und -Vertreter in diesem Gremium. Gehen Sie am 18. Juni wählen – oder beantragen Sie rechtzei tig Briefwahlunterlagen. Jede Stimme zählt! Erfolgreiche Arbeitsperiode geht zu Ende Mit den Neuwahlen am 18. Juni endet auch die er folgreiche Amtsperiode des bisherigen Gremiums. Seit gut zweieinhalb Jahren hat dort die BBW-Frakti on Führungsverantwortung übernommen und mit Pe tra Schoch auch die Vorsitzende gestellt. In dieser Zeit hat sich der HPR beispielsweise mit der Evaluati on des Qualitätskonzeptes, der Einrichtung von digi talen Arbeitsplätzen auch im außerschulischen Be reich, der Dienstvereinbarung zur Durchführung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen oder der Evaluation der Fachteamstruktur beschäftigt. Be sonders hervorzuheben ist auch der erkämpfte Be standsschutz für alle dienstlichen BelWue-E-Mail Adressen an den Seminaren, solange bis eine tragfä hige neue Lösung gefunden ist. Michael Belz
Das Institut für Bildungs analysen Baden-Württem berg merkt an, dass die Zentralen Erhebungen ein zig und allein der Rückmel dung an die Lehrkraft bzw. Schule dienten, wie Schüle rinnen und Schüler ihren Unterricht in einem be stimmten Fach erleben. Die Rückmeldungen seien die Datenbasis, um die lernför derliche Wirksamkeit des
Unterrichts zu optimieren, damit sich die Schülerleis tungen verbessern und die Schülerinnen und Schüler die Schule als einen ange nehmen Lernort erleben. Es sei Aufgabe jeder Lehrkraft, das eigene Wirken immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und sich dazu hilfrei che Hinweise bei den ‘Ab nehmerinnen und Abneh mern’ zu holen.
Migration von Moodle zur Bildungsplattform des Landes D er Prozess der Migration von Moodle läuft immer
sung, dass nur der Örtliche Personalrat des jeweiligen Gymnasiums, das die neue Version des Landesmoodles benutzen möchte, zustim men muss, da das Kultusmi nisterium von einer freiwilli gen Nutzung ausgeht. Der Hauptpersonalrat Gymnasien hat nun be schlossen, hinsichtlich seiner Beteiligung bei der Migration und des weiteren Betriebs von Moodle ein Beschluss verfahren einzuleiten. Der Hauptpersonalrat Gymnasien sieht sich in der Beteiligung, weil das Land Baden-Würt temberg den Schulen mit Moodle und itslearning zwei Möglichkeiten anbietet, die beide fortgebildet werden, Support genießen und unter stützt werden. Deshalb soll ten grundsätzliche Dinge, wie zum Beispiel der Daten schutz, vom Hauptpersonal rat Gymnasien für alle Gym nasien geprüft werden, so dass nicht jede einzelne Schule und deren Örtliche Personalräte auf die Be triebssicherheit und den Da tenschutz achten müssen.
noch sehr holprig und belas tet diejenigen, die an den Schulen dafür zuständig sind. Neben einem sehr am bitionierten Zeitplan gab es anfangs auch etliche Proble me bei der Firma, die die Ausschreibung für das Pro jekt gewonnen hatte. Der Hauptpersonalrat Gymnasien war leider bei diesem Prozess nicht betei ligt worden und konnte des halb auch seine Vorstellun gen und die der Kolleginnen und Kollegen an den Gymna sien, die Moodle administrie ren, nicht einbringen. Das Kultusministerium verneint eine Beteiligung des Hauptpersonalrat, obwohl das LPVG § 74 (4) 11, 13 und 16 ( »Einführung, wesent liche Änderung oder wesent- liche Ausweitung der Informa tions- und Kommunikations netze« ) und vor allem die der zeit gültige Rahmendienst vereinbarung Digitale Bil dungsplattform eine Beteili gung vorsieht. Das Kultus- ministerium ist der Auffas
Jörg Sobora
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