Gymnasium Baden-Württemberg 11-12 2019

Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat Gymnasien

Für Sie im Hauptpersonalrat Gymnasien beim Kultusministerium + Für Sie im Hauptpersonalrat Gymnasien

Jörg Sobora Vorsitzender

Ursula Kampf Vorstandsmitglied Arbeitnehmervertreterin

Ralf Scholl Vorstandsmitglied

Karin Fetzner

Martin Brenner

Claudia Hildenbrand Cord Santelmann

Korrekturzeiträume beim schriftlichen Abitur (ab 2020) Den Hauptpersonalrat Gym- nasien erreichen in letzter Zeit vermehrt Protestbriefe von Deutschfachschaften,

turumschlagtermine betei- ligt zu werden. Dieses Ver- fahren ist noch beim Ver- waltungsgericht Stuttgart anhängig. In Gesprächen und mit schriftlichen Äuße- rungen gegenüber der Amtsleitung hat der Haupt- personalrat Gymnasien wiederholt gebeten, die An- zahl der zur Verfügung ste- henden Korrekturtage zu erhöhen und außerdem auch auf andere Art und Weise Entlastungen der Kolleginnen und Kollegen in der Korrekturphase zu gewähren. Leider sind bis jetzt noch keine konkreten Angebote vom Kultusminis- terium gekommen. Nur eins ist sicher. Baden-Würt- temberg wird auf keinen Fall, so wie vom Hauptper- sonalrat Gymnasien wie- derholt gefordert, aus dem

Personalversammlungen und Örtlichen Personalrä- ten, die die besonders kur- zen Korrekturzeiträume ab dem Abitur 2020, insbeson- dere für das Fach Deutsch, kritisieren und den Haupt- personalrat bitten, sich für eine Verbesserung einzu- setzen. Dies macht der Haupt- personalrat bereits seit 2017/2018, als erstmalig mit der Teilnahme Baden- Württembergs am gemein- samen Aufgabenpool des IQB die kürzeren Korrektur- zeiträume auftraten. So hat der Hauptpersonalrat Gymnasien ein Beschluss- verfahren angestrengt, um bei der Festlegung der Abi-

Foto: damark/AdobeStock

gemeinsamen Aufgaben- pool aussteigen. Kolleginnen und Kolle- gen, die ihrem Unmut über die viel zu kurze Korrektur- zeit (vor allem im Fach Deutsch beim Abitur 2020) Ausdruck verleihen möch-

ten, sollten sich mit ande- ren Lehrkräften ihres Fachs zusammenschließen und dann auf dem Dienstweg in Schreiben an das jeweilige Regierungspräsidium bzw. das Kultusministerium um Abhilfe bitten.

Reisekosten der Lehrkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen Auch hier gibt es noch nicht viel Neu- es zu berichten. Das Kultusministeri- um arbeitet weiter an der neuen Ver- sion der Verwaltungsvorschrift ’Au- ßerunterrichtliche Veranstaltungen’. Wann mit einem ersten Entwurf zu rechnen ist, kann das Kultusministe- rium nicht genau sagen. Der Haupt- personalrat Gymnasien rät deshalb allen Betroffenen, die nach derzeit geltender Rechtslage für ihre Über- nachtungskosten nur eine gekürzte Pauschale pro Tag zugestanden be- kommen, unbedingt innerhalb der vierwöchigen Frist schriftlich Wider- spruch gegen ihren Bescheid einzule- gen. Das Kultusministerium hat versi- chert, dass die Betroffenen dann in einem Schreiben das Ruhen des Ver- fahrens bestätigt bekommen, so dass keine Ansprüche auf höhere Er- stattungen für Übernachtungen auf Grund zu erwartender höherer Mehr- aufwandspauschalen verfallen dürf- ten. Ob auch schulische Austausche von der neuen Verwaltungsvorschrift erfasst werden, ist im Moment noch unklar. Der Hauptpersonalrat Gymna- sien hat dies aber mehrfach ange- mahnt.

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