Gymnasium Baden-Württemberg 11-12 2019

Europa

beitsverhältnisse deutlich zu begren- zen. Dieses löbliche Vorhaben ist je- doch deshalb praktisch wirkungslos, weil – wie bereits ausgeführt – der Bil- dungsbereich Ländersache ist. Welche konkreten Forderungen er- geben sich nun aus dieser Sachanalyse? Bei Vertretungslehrkräften mit An- schlussverträgen muss eine Lohnfort- zahlung über die Sommerferien ge- währleistet sein. In allen betroffenen Bundesländern muss durch entspre- chende Stichtagsregelungen die Lohn- fortzahlung in den Sommerferien zur Vermeidung sozialer Härten geregelt werden. Bei Kettenverträgen muss ei- ne Entfristung bzw. dauerhafte Über- nahme in den Schuldienst erfolgen, da nachweislich ein Bedarf festgestellt werden kann. Der Königsweg sähe jedoch wie folgt aus: Die Lehrereinstellung für ein neues Schuljahr geht von einer Abdeckung des Pflichtunterrichts aus, ist also be- wusst ’auf Kante genäht’. Angesichts zu erwartender Ausfälle, zum Beispiel durch Krankheit, ist also bereits für den Herbst Unterrichtsausfall sozusa- gen eingeplant. Nur durch eine 115-

oder 28 Jahren mittellos da und sind nicht selten auf die finanzielle Unter- stützung der Eltern angewiesen (so- fern diese dies überhaupt leisten kön- nen). Sie fühlen sich als Lückenbüßer, als Lehrer zweiter Klasse und bewer- ten das Verhalten des Arbeitgebers als beschämend. Sie fragen sich, ob nicht der Öffentliche Dienst eine Vor- bildfunktion haben sollte. Leider ist seitens der Rechtspre- chung keine Unterstützung zu erwar- ten. Der Europäische Gerichtshof hat am 21. November 2018 festgestellt, dass die Praxis, den befristeten Ar- beitsvertrag mit dem Schuljahresende auslaufen zu lassen, rechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Sachverhalt stel- le auch keine Diskriminierung gegen- über unbefristet im Schuldienst täti- gen Lehrkräften dar. Mit diesem Ur- teil des EuGH haben die Bundeslän- der weiterhin die Möglichkeit, an ih- rer bisherigen Befristungspraxis festzuhalten. Die Berliner Koalition aus CDU und SPD hat in ihrem Ko- alitionsvertrag 2018 festgelegt, »nicht länger unendlich lange Ketten von be- fristeten Arbeitsverhältnissen hin(zu)nehmen« und befristete Ar-

prozentige Lehrerversorgung kann hier Abhilfe geschaffen werden, denn selbstverständlich gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen Lehrerver- sorgung und Unterrichtsausfall. Zu Beginn des Schuljahres könnten dank der kurzzeitigen Überversor- gung Klassenteilungen vorgenommen werden, die angesichts von Herausfor- derungen wie zum Beispiel viel zu große Klassen (bis zu dreißig Schüler in der Klasse), Individualisierung, In- klusion, gestiegene Heterogenität, pä- dagogisch äußerst sinnvoll wären. Muss dann eine Lehrkraft plötzlich ei- ne erkrankte Kollegin/einen erkrank- ten Kollegen vertreten, so kann die Klassenteilung aufgehoben werden. Eine Lehrerversorgung von 115 Pro- zent würde den Schulen das Maß an Flexibilität geben, das sie zur Vermei- dung von Unterrichtsausfall und für sinnvolle pädagogische Maßnahmen nutzen könnten. Viele der derzeit be- fristeten Arbeitsverhältnisse von Ver- tretungslehrkräften könnten in unbe- fristete Arbeitsverhältnisse überführt werden, d.h. derzeit prekäre könnten in reguläre und sichere Arbeitsver- hältnisse umgewandelt werden.

Generation Elterngeld Die Fortbildung ’Generation Elterngeld – Einfluss gesetzlicher Regelungen auf den Schulalltag’, die von Claudia Grimm und Edelgard Jauch am 22. Oktober 2019 am Burg-Gymnasium in Schorndorf veranstaltet wurde, hat mit über zwanzig Teilneh- merinnen und Teilnehmern guten Zuspruch erhal- ten. Es gab einen regen Austausch, der von gro- ßem Interesse und persönlicher Betroffenheit ge- tragen war. Fragen konnten geklärt werden, aber die Klagen über die unzulängliche Vertretungssi- tuation bei Elternzeit waren nicht zu überhören. E.J.

LPVG-Schulung in Stuttgart Im bis auf den letzten Platz voll besetzten Europasaal des Regie- rungspräsidiums Stuttgart nahmen 128 Personalräte an der ers- ten ÖPR-Schulung des Bezirks Nordwürttemberg am 30. Septem- ber 2019 teil. Die zweite Schulung am 17. Oktober 2019 war ebenso ausgebucht. Dies zeigt, wie wichtig diese Schulungen, die die PhV-Fraktion des Bezirkspersonalrats durchgeführt hat, sind, damit die neuen und wiedergewählten örtlichen Personalräte ih- re Aufgaben kenntnisreich und zum Wohle des Kollegiums wahr- nehmen können. Eine dritte, wiederum inhaltsgleiche Schulung wird am 3. Februar 2020 angeboten. Hier gibt es noch freie Plät- ze, die über die PhV-Homepage online gebucht werden können. E.J.

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